Autokäufer will vom Kaufvertrag zurücktreten
Hallo Zusammen,
Folgendes Problem:
Letzte Woche Montag habe ich meinen BMW e90 verkauft.
Ich als Verkäufer privat und der Käufer ebenso privat.
Er war mit 4 Personen da und haben ewig das Auto angeschaut, letztendlich haben sie es für 3.400€ mitgenommen. Habe ihnen alle mir bekannten Fehler gezeigt.
Den Kaufvertrag hierfür hatte ich von mobile.de.
Das Auto hab ich ihnen, dann angemeldet mitgegeben.
Nun ist folgendes passiert, ich habe dem Käufer geschrieben dass ich mein Kennzeichen zur neu Anmeldung benötige. Er erzählte mir das er aufgrund von Corona keinen Termin, bei der Zulassungsstelle zum ummelden bekomme. Versicherung weis Bescheid das ich das Auto verkauft habe.
1. Frage: wie komme ich wieder an mein Kennzeichen ? Da er verspricht es mir zurück zusenden sobald er es umgemeldet hat. Würde aber gerne mein neues Auto zulassen.
Gestern Abend sagte er mir das eine Fehlermeldung kam „Öldruck zu niedrig“, diese Meldung kam letztes Jahr ein einziges Mal, bei mir als es ziemlich heiß war. Die Meldung kam aber dann nie wieder, über den fehlerspeicher konnte Ich dann auch nichts mehr finden.
Nun schreibt er mir heute früh, das er deswegen in einer Werkstatt war. Die meinten die kolbenringe wären hinüber. Er schrieb mir danach das die Reparatur zwischen 700€-1200€ kosten würde. Entweder solle ich das bezahlen oder er bringt mir mein Auto zurück.
2. Frage: was soll ich tun ? Auto entgegen nehmen und hoffen es wurde nichts sabotiert, ihm entgegen kommen oder gar nichts machen ?
Ich bin mir keiner schuld bewusst, hätte ich von diesem Mangel gewusst hätte ich das dem Käufer definitiv mitgeteilt.
Danke schon mal im Voraus🙂
Gruß Moe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Momoo9 schrieb am 13. August 2020 um 16:53:53 Uhr:
Weis nicht wie das weiter gehen soll...
Ganz einfach: Sag ihm, er soll dich verklagen oder in Ruhe lassen. Mach ihm nochmals deutlich, dass Du von dem Fehler nichts wusstest und Du daher weder einen Cent zahlen noch den Wagen zurücknehmen wirst.
53 Antworten
Hallo
Er hat dir doch drei Vorschläge gemacht wie er das Auto billiger bekommt, du sollst dir einen aussuchen:-)
Polizei soll dir Angst machen, nach meiner Meinung macht der das nicht das Erste mal.
Er wird eine Werkstatt haben die ihm gerne was schreibt.
Das ist meine Auslegung der Sache.
Was viele schon geschrieben haben, einfach laufen lassen.
MfG
Didi2708
@ TE ... sag ihm, dass du bei der Polizei warst und die dir gesagt haben, dass sie sich schon auf seinen Besuch freuen. Dann beendest du das Gespräch durch auflegen.
Du kannst ihm auch mit der Polizei drohen indem Du ihn wegen stalking , Belästigung anzeigst.
Wenn er meint das ihm Unrecbt geschehen ist, muss er sich wohl oder übel einen Anwalt nehmen und Zivilklage einreichen.
(Ausgesprochen unwahrscheinlich dass er das tun wird.)
Bin ich froh,daß ich meine Fahrzeuge beim Händler - wo ich meinen neuen (bzw.gebrauchten) kaufe,immer in Zahlung gegeben habe und mich mit solchen Spackos nicht herumärgern musste.....!
Da bekommt man ja noch Drohungen - starkes Stück.
Lieber ein paar Euros weniger für den Alten..............!!!
An den TE
Einfach nicht reagieren - da passiert gar nix !
Gekauft wie gesehen - und bei dem niedrigen Verkaufspreis.....!
Es geht ja schließlich nicht um ein Fahrzeug in der Preisklasse ü 50000€.....
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Also erstmal, lass dich nicht ins Bockshorn jagen. Die Polizei macht garnichts. Da muss er schon Klage einreichen. Ihm irgendetwas aus Angst zu zahlen ist vermutlich das schlechteste was du tun kannst. Die zurzeit wirksam ausgeschlossene Gewährleistung könnte so wieder als wirksam betrachtet werden. Denn durch die Zahlung könnte eine konkludente Willenserklärung abgegeben worden sein die die Ansprüche des Gegners anerkennen.
Hallo Zusammen,
Danke für alle Antworten.
Habe heute morgen mit meiner Zulassungsstelle telefoniert, sie können ohne fahrzeugschein und Schilder keine Zwangsabmeldung ermöglichen. Nun ist mir das Risiko zu groß das, der Käufer irgendetwas mit dem Fahrzeug anstellt.
Ich plane das jetzt so, dass ich ihm mein Auto für den gleichen Kaufbetrag (3.400€) wieder abkaufe.
Möchte aber dann einen KFZ´ler dabei haben der sich auskennt, der soll dann das Auto überprüfen ob wirklich alles in Ordnung ist.
Meine Frage wäre jetzt soll ich dann nochmal einen Kaufvertrag aufstellen für den Rückkauf ? Und müsste ich ihm den Aufwand für Innerraumreinigung und Ölwechsel bezahlen ? Lag ja in seinem Interesse...
Danke schon mal, echt gute community 🙂
Gruß Moe
Ich würde es zwar nicht machen...
Aber falls Du es machst, mache es def. mit einem erneuten KV!!
Andernfalls gäbe es nur einen KV und aus diesem geht hervor, dass Du nicht mehr Eigentümer bist...;-) (Bei so einem Kanditaten muss man mit allem rechnen; insofern Obacht).
kein neuer Kaufvertrag, aber eine Vereinbarung, dass der Kaufvertrag als nichtig angesehen wird und das Auto zurückgegeben wird gegen Rückerstattung des Kaufpreises. Wichtig die Klausel: weitere Ansprüche aus dem Kaufvertrag bestehen nicht. Beide unterschreiben, fertig. Aber lass Dich begleiten, wenn Du Dich mit 3.400.- € in der Tasche mit ihm triffst.
Ich würde es nicht machen.
Zitat:
@Momoo9 schrieb am 14. August 2020 um 12:53:18 Uhr:
Hallo Zusammen,
Danke für alle Antworten.
Habe heute morgen mit meiner Zulassungsstelle telefoniert, sie können ohne fahrzeugschein und Schilder keine Zwangsabmeldung ermöglichen. Nun ist mir das Risiko zu groß das, der Käufer irgendetwas mit dem Fahrzeug anstellt.
Ich plane das jetzt so, dass ich ihm mein Auto für den gleichen Kaufbetrag (3.400€) wieder abkaufe.
Möchte aber dann einen KFZ´ler dabei haben der sich auskennt, der soll dann das Auto überprüfen ob wirklich alles in Ordnung ist.
Meine Frage wäre jetzt soll ich dann nochmal einen Kaufvertrag aufstellen für den Rückkauf ? Und müsste ich ihm den Aufwand für Innerraumreinigung und Ölwechsel bezahlen ? Lag ja in seinem Interesse...
Danke schon mal, echt gute community 🙂Gruß Moe
Die Aussage der Zulassungsstelle ist Mist. Um nicht zu sagen Blödsinn. Du hast das Auto verkauft und entsprechend keine Papiere mehr, DASS ist ja genau das Problem. Du hast aber den Kaufvertrag als Dokument, das Du das Auto eben nicht mehr hast und er sich verpflichtet hat, es abzumelden. Das muß reichen.
Und was die Rücknahme des Fahrzeugs angeht: Egal was er sagt oder tut: DU gehst auf GARNIX ein. Er kann gern zur Polizei gehen, die wird ihn nur anlächeln und zum Anwalt schicken. Er könnte dort allenfalls eine Anzeige wegen Betruges machen, aber da beißt sich die Katze in den Schwanz, genau das kann er Dir eben nicht nachweisen, weil da nix ist.
Edit:
Was kann den schlimmstenfalls passieren?
Er fährt mit dem Auto weiter. Er baut einen Unfall: Er hat keine Versicherung mehr. Deine ist gekündigt und eine eigene hat er nicht. ist das Dein Problem? Nö!
Er verursacht einen Strafzettel. Du bekommst irgendwann ein "Knöllchen" nach Hause geschickt. dagegen kannst Du Einspruch einlegen. Als Begründug kannst Du den Verkauf angeben. Den kannst Du mit einer Kopie des Kaufvertrags belegen. Das wars dann für Dich. Dauert 10 Minuten und kostet nur das Porto.
Was die Zwangsstillegeung angeht: Wenn die Behörde weiterhin keinen Bock hat dir zu helfen (was man aufgrund der Aussage annehmen kann) dann geh zum Anwalt. Der weiß genau welche Hebel er ziehen muß, damit die Behörde alles nötige in die Wege leitet.
Du solltest dich immernoch an einen Anwalt wenden. Die Aussage der Zulassungsstelle stimmt so absolut nicht. Kann ich auch aus eigener Erfahrung heraus sagen. Mit einem zurücknehmen des Autos reitest du dich in die ..... da würde ich ganz großen Abstand von nehmen.
" Nun ist mir das Risiko zu groß das, der Käufer irgendetwas mit dem Fahrzeug anstellt."
Und was kann er mit dem Auto anstellen?? Gar nichts. Kann zwar ein paar Wochen damit fahren und das kann dich 10-20 Euro Steuer kosten. Und das ist wirklich alles. Die Versicherung ist gekündigt, evtl Bußgelder kannst du abwehren mit dem Kaufvertrag. Und um die Zwangsstillegung zu beantragen wird nur Kaufvertrag notwendig (in dem muss wörtlich die Fahrzeug Übergabe inkl. Kennzeichen bestätigt werden.
Ich würde erst mal überhaupt nichts machen.....
Wenn Du jetzt die Karre zuücknimmst, handelst Du dir viele Folgeprobleme ein.
Was erzählst Du dann dem nächsten Käufer? Du hast ja nun Kenntnis, das angeblich etwas mit den Kolbenringen sein soll. Legst Du dem nächsten Käufer dann die ganze Geschichte da?
Wenn ich mir ein Auto anschaue, und der Verkäufer erzählt, dass er das Auto schon verkauft, dann aber auf eine Mangelrüge hin wieder zurückgenommen hat, verabschiede ich mich freundlich.
Erzählst Du nichts? Sollte der Käufer dann irgendwie von der Story windbekommen, ist der Arglistvorwurf nicht weit.
Du kriegst den Hobel also sauber im Grunde nicht mehr adäquat verkauft.
Ich habe das mit der Rücknahme zwar einmal gemacht, aber daß war nur 20 Stunden nach dem Kauf und ich hab das Auto vorher genau angeschaut und eine längere Strecke gefahren!
Und vor allem: ich habe 10 % des Kaufpreises weniger zurückgegeben auf Vorschlag des Käufers!
Das ist das mindeste was Du verlangen solltest, wenn Du schon so gutmütig und Entgegenkommend bist!!!
Immerhin hat er das Auto schon einige Zeit genutzt und er hat 0,0 Anspruch auf so eine Kulanz Deinerseits!!!
Lass das ja schön bleiben, die Karre wieder zurück zu nehmen.
Einfach aussitzen die Sache, irgendwann gibt auch der letzte Assi auf, wenn er merkt, dass nichts zu holen ist.
Wenn du immer wieder den Eindruck erweckst, ihm entgegen zu kommen, versucht er es natürlich weiter.
Was soll er denn mit deinem Fahrzeug anstellen?
Versicherung und Zulassungsstelle wissen doch über den Verkauf Bescheid.
Wenn du RS hast, lass dich zudem beraten. Dein RA kann dem Käufer ja mal ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen.
Ja nicht einknicken......
Zitat:
@Momoo9 schrieb am 14. August 2020 um 12:53:18 Uhr:
Hallo Zusammen,
Danke für alle Antworten.
Habe heute morgen mit meiner Zulassungsstelle telefoniert, sie können ohne fahrzeugschein und Schilder keine Zwangsabmeldung ermöglichen. Nun ist mir das Risiko zu groß das, der Käufer irgendetwas mit dem Fahrzeug anstellt.
Ich plane das jetzt so, dass ich ihm mein Auto für den gleichen Kaufbetrag (3.400€) wieder abkaufe.
Möchte aber dann einen KFZ´ler dabei haben der sich auskennt, der soll dann das Auto überprüfen ob wirklich alles in Ordnung ist.
Meine Frage wäre jetzt soll ich dann nochmal einen Kaufvertrag aufstellen für den Rückkauf ? Und müsste ich ihm den Aufwand für Innerraumreinigung und Ölwechsel bezahlen ? Lag ja in seinem Interesse...
Danke schon mal, echt gute community 🙂Gruß Moe
Was Du da vor hast ist zu 100% das Gegenteil von sinnvoll und richtig.