Autokäufer will vom Kaufvertrag zurücktreten

Hallo Zusammen,

Folgendes Problem:
Letzte Woche Montag habe ich meinen BMW e90 verkauft.
Ich als Verkäufer privat und der Käufer ebenso privat.
Er war mit 4 Personen da und haben ewig das Auto angeschaut, letztendlich haben sie es für 3.400€ mitgenommen. Habe ihnen alle mir bekannten Fehler gezeigt.
Den Kaufvertrag hierfür hatte ich von mobile.de.
Das Auto hab ich ihnen, dann angemeldet mitgegeben.

Nun ist folgendes passiert, ich habe dem Käufer geschrieben dass ich mein Kennzeichen zur neu Anmeldung benötige. Er erzählte mir das er aufgrund von Corona keinen Termin, bei der Zulassungsstelle zum ummelden bekomme. Versicherung weis Bescheid das ich das Auto verkauft habe.

1. Frage: wie komme ich wieder an mein Kennzeichen ? Da er verspricht es mir zurück zusenden sobald er es umgemeldet hat. Würde aber gerne mein neues Auto zulassen.

Gestern Abend sagte er mir das eine Fehlermeldung kam „Öldruck zu niedrig“, diese Meldung kam letztes Jahr ein einziges Mal, bei mir als es ziemlich heiß war. Die Meldung kam aber dann nie wieder, über den fehlerspeicher konnte Ich dann auch nichts mehr finden.
Nun schreibt er mir heute früh, das er deswegen in einer Werkstatt war. Die meinten die kolbenringe wären hinüber. Er schrieb mir danach das die Reparatur zwischen 700€-1200€ kosten würde. Entweder solle ich das bezahlen oder er bringt mir mein Auto zurück.

2. Frage: was soll ich tun ? Auto entgegen nehmen und hoffen es wurde nichts sabotiert, ihm entgegen kommen oder gar nichts machen ?

Ich bin mir keiner schuld bewusst, hätte ich von diesem Mangel gewusst hätte ich das dem Käufer definitiv mitgeteilt.

Danke schon mal im Voraus🙂
Gruß Moe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Momoo9 schrieb am 13. August 2020 um 16:53:53 Uhr:


Weis nicht wie das weiter gehen soll...

Ganz einfach: Sag ihm, er soll dich verklagen oder in Ruhe lassen. Mach ihm nochmals deutlich, dass Du von dem Fehler nichts wusstest und Du daher weder einen Cent zahlen noch den Wagen zurücknehmen wirst.

53 weitere Antworten
53 Antworten

Aber das ist das Problem hier...
der TE hat keine Ahnung, wendet sich ans Forum, der Tenor ist eindeutig.
Aber das Druckmittel des Käufers sind die Kennzeichen, die der Verkäufer braucht.

Nun die falsche Info der Zulassungsstelle
Ich hätte die Dame der Zulassungsstelle gefragt, wie du die Kennzeichen und Papiere des Autos nicht hast?
Mit denen kannst du normal das Auto abmelden, da du sie nicht hast, soll die Zulassungsstelle eine Zwangsabmeldung durchführen.
Ich hätte mich zu einer kompetenteren Person verbinden lassen.

Entweder war die Person am Telefon absolut inkompetent oder hatte schlichtweg keinen Bock für so eine Aktion.

Evtl. Hat der Te falsch gefragt das Stichwort ist eben Zwangsabmeldung und nicht ...ich will dss Auto abmelden lassen...

Zitat:

@StephanRE schrieb am 14. August 2020 um 21:56:27 Uhr:


...... sm gür do....... .

..... fslsch dss Sticheoet ... eilt dss

Und Du hattest beim Verfassen dieses Posts mehr Bock?

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 14. August 2020 um 22:36:14 Uhr:



Zitat:

@StephanRE schrieb am 14. August 2020 um 21:56:27 Uhr:


...... sm gür do....... .

..... fslsch dss Sticheoet ... eilt dss

Und Du hattest beim Verfassen dieses Posts mehr Bock?

Habs korrigiert

Ähnliche Themen

Ich glaube du hattest bei dem Käufer schon eine schlechte Vorahnung, oder?
FÜNF PERSONEN für ein Auto zu besichtigen wäre mir zu viel gewesen

Bleib standhaft und lass dich nicht einschüchtern.
Wende dich doch mal an deine Versicherung und geb weiter das der Käufer nicht ummeldet.
Die Zulassung würde ich erneut anrufen und lass dich nicht abspeisen.
Dann kommt das langsam ins rollen. (hauptsächlich über die Versicherung)

Falls der Käufer sich noch mal meldet und Geld will sag ihm ohne abmeldebestatigung sprichst du nicht mehr.
Sollte er dich finanziell belangen wollen wirst du ihm Versicherung und Steuer anteilig in Rechnung stellen.
(genau so erfolglos wie der Rückgabeversuch des Käufers)

Viel Erfolg

Zitat:

@StephanRE schrieb am 14. August 2020 um 13:22:15 Uhr:


Die Aussage der Zulassungsstelle ist Mist. Um nicht zu sagen Blödsinn. (...)

Er fährt mit dem Auto weiter. Er baut einen Unfall: Er hat keine Versicherung mehr. Deine ist gekündigt und eine eigene hat er nicht. ist das Dein Problem? Nö!

"Mist" und "Blödsinn" gilt dann wohl auch für Deine Aussage.

Selbstverständlich hat der Käufer "eine Versicherung", denn die geht beim Kauf des angemeldeten Fahrzeugs auf den Käufer über...

Und das steht hoffentlich trotzdem so im Kaufvertrag...

Zitat:

@jof schrieb am 17. August 2020 um 15:02:51 Uhr:



Zitat:

@StephanRE schrieb am 14. August 2020 um 13:22:15 Uhr:


Die Aussage der Zulassungsstelle ist Mist. Um nicht zu sagen Blödsinn. (...)

Er fährt mit dem Auto weiter. Er baut einen Unfall: Er hat keine Versicherung mehr. Deine ist gekündigt und eine eigene hat er nicht. ist das Dein Problem? Nö!

"Mist" und "Blödsinn" gilt dann wohl auch für Deine Aussage.

Selbstverständlich hat der Käufer "eine Versicherung", denn die geht beim Kauf des angemeldeten Fahrzeugs auf den Käufer über...

Bitte? Warum das?

Zitat:

@molchhero schrieb am 17. August 2020 um 15:30:55 Uhr:



Zitat:

@jof schrieb am 17. August 2020 um 15:02:51 Uhr:


"Mist" und "Blödsinn" gilt dann wohl auch für Deine Aussage.

Selbstverständlich hat der Käufer "eine Versicherung", denn die geht beim Kauf des angemeldeten Fahrzeugs auf den Käufer über...

Bitte? Warum das?

§ 95 VVG

Hätte der Käufer keine Versicherung, würde allein deshalb die Zwangsstillegung erfolgen. Die Versicherung wird aber gem. § 96 VVG die Versicherung mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Zitat:

@Abi85 schrieb am 16. August 2020 um 23:25:28 Uhr:


Sollte er dich finanziell belangen wollen wirst du ihm Versicherung und Steuer anteilig in Rechnung stellen.
(genau so erfolglos wie der Rückgabeversuch des Käufers)

wieso erfolglos?

Der Anspruch besteht.

Zitat:

@ixtra schrieb am 17. August 2020 um 15:35:13 Uhr:



Zitat:

@Abi85 schrieb am 16. August 2020 um 23:25:28 Uhr:


Sollte er dich finanziell belangen wollen wirst du ihm Versicherung und Steuer anteilig in Rechnung stellen.
(genau so erfolglos wie der Rückgabeversuch des Käufers)

wieso erfolglos?

Der Anspruch besteht.

Natürlich ist es möglich die Versicherung und Steuer igendwo einzufordern, aber für sowas einen Anwalt einzuschalten wäre mir als Drohung zu mühsam, da der Selbstbehalt der RV mrist höher liegt.

Wrnn der Te einen Mitarbeiter der Zulassung ans Telefon bekommt der Lust auf Arbeit hat und den fall seiner Versicherung meldet bekommt der Käufer Post und wird wahrscheinlich abmelden.

Auf die Kennzeichen würde ich pfeifen und die sache aussitzen.

Zitat:

@Abi85 schrieb am 17. August 2020 um 21:49:38 Uhr:

Zitat:

@Abi85 schrieb am 17. August 2020 um 21:49:38 Uhr:



Zitat:

@ixtra schrieb am 17. August 2020 um 15:35:13 Uhr:


wieso erfolglos?

Der Anspruch besteht.

Natürlich ist es möglich die Versicherung und Steuer igendwo einzufordern, aber für sowas einen Anwalt einzuschalten wäre mir als Drohung zu mühsam, da der Selbstbehalt der RV mrist höher liegt.

Wrnn der Te einen Mitarbeiter der Zulassung ans Telefon bekommt der Lust auf Arbeit hat und den fall seiner Versicherung meldet bekommt der Käufer Post und wird wahrscheinlich abmelden.

Auf die Kennzeichen würde ich pfeifen und die sache aussitzen.

Es ist aber ein Unterschied zwischen "zu mühsam" und "nicht erfolgreich".

Zumal der Gegner die Kosten des Verfahrens zu tragen hätte. Es bleibt daher im Wesentlichen das Solvenzrisiko.

Nochmal zusammengefasst:

Der TE kann die Zwangsstillegung beantragen. Bis dahin haftet er gesamtschuldnerisch für die KFZ-Steuer.

Bis zum Eintritt der Kündigung der Versicherung haftet er zum einen gesamtschuldnerisch für die Versicherungsprämie und muss im Fall eines Unfalls auch eine Höherstufung hinnehmen.

Sämtliche Kosten kann er (erfolgreich) beim Käufer geltend machen. Ob der Käufer dann am Ende solvent ist, steht in den Sternen.

Deswegen ist es zwar eine blöde Situation, wenn man den Wagen angemeldet übergibt und der Käufer nicht ummeldet. Es ist aber kein Grund, unberechtigten Rückabwicklungsforderungen nachzugeben.

" Bis zum Eintritt der Kündigung der Versicherung haftet er zum einen gesamtschuldnerisch für die Versicherungsprämie und muss im Fall eines Unfalls auch eine Höherstufung hinnehmen. "

Das stimmt so nicht unbedingt.
Wenn im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe festgehalten wurde, ist der Verkäufer ab dem Moment raus aus der Nummer. Evt!.Prämienzahlungen und Herabstufungen der SF Klasse gehen zu Lasten des Käufers.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 18. August 2020 um 13:24:36 Uhr:



Wenn im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe festgehalten wurde, ist der Verkäufer ab dem Moment raus aus der Nummer. Evt!.Prämienzahlungen und Herabstufungen der SF Klasse gehen zu Lasten des Käufers.

Das stimmt so auch nur bedingt. Im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer mag der Verkäufer dann in Regress gehen können, das ändert an einer gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber Dritten aber nichts.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 18. August 2020 um 13:24:36 Uhr:


" Bis zum Eintritt der Kündigung der Versicherung haftet er zum einen gesamtschuldnerisch für die Versicherungsprämie und muss im Fall eines Unfalls auch eine Höherstufung hinnehmen. "

Das stimmt so nicht unbedingt.
Wenn im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe festgehalten wurde, ist der Verkäufer ab dem Moment raus aus der Nummer. Evt!.Prämienzahlungen und Herabstufungen der SF Klasse gehen zu Lasten des Käufers.

95 Abs. 2 vvg regelt die gesamtschuldnerische Haftung im Aussenverhältnis. Das im Innenverhältnis Freistellungs- bzw. Regressansprüche bestehen, hatte ich bereits ausgeführt

Zitat:

@Momoo9 schrieb am 14. August 2020 um 12:53:18 Uhr:



Ich plane das jetzt so, dass ich ihm mein Auto für den gleichen Kaufbetrag (3.400€) wieder abkaufe.

Sag mal, geht es Dir noch gut?

Niemals würde ich / solltest Du das tun.

So wie Du Dich bisher verhalten hast wissen die, dass Du wenig erfahren und auch ziemlich "überfordert" bist. Und das nutzen die jetzt aus.

Meinst Du, Du kannst damit einen Blimentopf gewinnen, wenn Du das Auto zurück nimmst? Das ist deren Masche - und sie finden immer wieder Menschen, die sie einschüchtern können.

Wenn sie die 3400 Euro plus die geforderten Zulagen bekommen haben werden sie sagen, dass das Falschgeld war 😉 oder sonstige blöde Geschichten erfinden und weitere Nachforderungen stellen. Das hört nicht auf.

JETZT ist STOPP angesagt !!! JETZT !!! Du hast NICHTS zu befürchten, das wurde hier schon ausreichend und richtig beschrieben.
Sag Ihnen, dass sie ganz sicher kein Geld zurück bekommen werden - und dann verweigere JEDE Kommunikation mit diesem Klientel. Sperre deren Nummer überall, lies die Mails nicht. Nur so hört das auf. Geh mal zur Polizei und lass Dich "beraten", was Du tun kannst.
Und: Es gibt auch noch andere schöne Auto-Kennzeichen....

Wer sich ein Mal nicht an einen Vertrag hält, tut dies auch beim zweiten Mal nicht.
Die gemachten Vorschläge sich alle drei absolut nicht zielführend.

Sei tapfer und steh' das durch! Nur Mut, die kochen auch nur mit Wasser.
Du schaffst das ! ! !

Deine Antwort
Ähnliche Themen