Autokäufer will selbst ummelden...

Hallo,
ich habe nun endlich nen Käufer für meinen Smart cdi gefunden.
Aufgrund der Kilometerzahl gab es nicht sehr viele Interessenten.

Nun meinte der Käufer(älterer Herr um die 60 mit Sohn angekommen(ca 30)), dass er den Smart nur nimmt, wenn er ihn schon dieses We haben kann und selbst ummelden darf.

Bin nun echt etwas ratlos.
Das ist mir wegen unsicher, wegen der Versicherung.
Bin ja jetzt 8 jahre unfallfrei gefahren.🙄

Was kann ich denn jetzt am besten dem Käufer sagen?

Beste Antwort im Thema

ich würde es nicht machen.

Solche Aussagen sind mehr als subtil.

Wenn die Herrschaften das hier nicht abwarten können, ist etwas faul....

Lass es bleiben.

meine Meinung.

Gruss

Delle  

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wieviel millionen fahrzeuge sind bisher angemeldet verkauft worden ?
bei wieviel prozent oder promille gabs wirkliche probleme ?

sicher! zu 100% kann man sich nie sicher sein bei angemeldetem verkauf.
aber die folgen sind doch eher aergerlich, als wirklich problematisch , WENN sie denn ueberhaupt auftreten.
aber schoen, dass der TE nun einen käufer und ein gutes gefuehl dabei hat!
Harry

Zitat:

Original geschrieben von AndyTHL

Falls er einen Rückzieher macht, kann ich von der Anzahlung alle mir entstandenen Unkosten abziehen und stelle das Angebot eben wieder online.
 
 
Gruss, Andreas

Nö... du behälst die Knete komplett und seinen Ausweis..... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Harry999
wieviel millionen fahrzeuge sind bisher angemeldet verkauft worden ?
bei wieviel prozent oder promille gabs wirkliche probleme ?
 

Das weis hier mit Sicherheit keiner !!

Aber möchtest du zu der Promillezahl gehören, wo es Probleme gibt?

Von uns allen hier wohl keiner ........

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von AndyTHL

Falls er einen Rückzieher macht, kann ich von der Anzahlung alle mir entstandenen Unkosten abziehen und stelle das Angebot eben wieder online.
 
 
Gruss, Andreas

Nö... du behälst die Knete komplett und seinen Ausweis..... 😁

Ja und das Bildzeitungsbild vom Kometeneinsturz bei Marco.😁

Sag mal, brauche ich echt vom Käufer den Ausweis bei der Ummeldung oder reicht auch eine Kopie?

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Zitat:

Original geschrieben von AndyTHL

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler
 
 
Nö... du behälst die Knete komplett und seinen Ausweis..... 😁

Ja und das Bildzeitungsbild vom Kometeneinsturz bei Marco.😁
 
Sag mal, brauche ich echt vom Käufer den Ausweis bei der Ummeldung oder reicht auch eine Kopie?

Ich glaube eine Kopie wird nicht reichen. Es sei denn die ist amtlich beglaubigt. Zumindest zu meinen "Schrauberzeiten" war das so. ist aber schon ein paar Jahre her. Ich glaube aber nicht, dass zwischenzeitlich hier in Deutschland etwas einfacher  geworden ist.... 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Aber möchtest du zu der Promillezahl gehören, wo es Probleme gibt?

Von uns allen hier wohl keiner ........

Stimmt,

ich bin nun schließlich 8 jahre anständig gefahren und bin mit meinen Versicherungsrabatten ziemlich unten.

Deswegen möchte ich nicht zu der Promillezahl gehören, wo es doch Probleme gibt.🙄

Wer sagt mir dann, dass einer mit nem neuen Auto nicht gleich am ersten Tag nen Unfall baut?
Gibt genug Idioten die meinen Sie müssen, mit nem neuen Wagen schnell fahren, ohne ihn richtig kennengelernt zu haben.🙄

Ausserdem ist das Smart Handling mit 135er Vorderreifen nicht gerade einfach.

Na da haben sich ja zwei gefunden😉 Sehr süss!

Sag mal Andy, dafür daß Du vom Autoverkauf keine Ahnung hast, haust Du hier ganz schön auf die Pauke. Daß ein Käufer, auch nach einer Anzahlung einen Rückzieher macht, kommt wohl genauso häufig vor, wie ein Totalschaden auf der Heimfahrt mit angemeldetem Fahrzeug.

Und von wegen Anzahlung einfach so behalten🙄

Aber vielleicht klappt es ja doch noch mit Deinem Verkauf.😁

Moin,

Die ist auf dem Weg und aktuell im Beta-Test, wie der gute Harry weiß 😁

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Seh ich auch so, und ja..es wird zeit für ne FAQ als Sticky! Und nicht nur hier.....OT Ende 😉

Grüße
Steini

@Marco ... Es ist das eine, dass deine Versicherung dir bei Meldung eines Verkaufs ... den Wagen unbürokratisch in einen "hypothetischen" 140 oder 240% Vertrag schiebt. (Macht meine auch!) Das heißt aber noch nicht automatisch dass du dadurch BEITRAGSFREI oder ähnliches wirst. Wenn der Käufer das Auto z.B. nicht ummeldest ... müsstest du nämlich trotzdem ... den Beitrag für diesen Zeitraum entrichten. Schließlich bist du rein rechtlich gesehen ... nach wie vor Halter und Versicherungsnehmer. Das deine SF Stufe bei einem Satz nicht beansprucht wird ... ist davon mal völlig unabhängig. Das einzige was du bei einer Meldung an das AMT nicht mehr bist ist ... Verantwortlich z.B. für Strafzettel.

Das ist übrigens unerheblich ! Selbst wenn das Auto schon 3 Monate auf den Käufer umgemeldet ist ... ist das Fahrzeug erst dann SEIN EIGENTUM ... wenn es bezahlt ist, der Vertrag also vollkommen erfüllt ist. Bei einem geleasten Auto bist du ja auch der "Halter", aber nicht der Besitzer des Fahrzeuges ! Es spielt also keine Rolle ... ob er, ich oder sonstwer im Brief bzw. in der Zulassungsbescheinigung drin steht. Solange der Kaufvertrag nicht komplett erfüllt wurde gehört dem Verkäufer das Auto ...

Wenn der Käufer auf Blöd macht, und das Auto nicht mehr haben will ... kann ich ENTWEDER auf Erfüllung des Kaufvertrages klagen ... oder der Kaufvertrag wird gegen Erstattung der nachweisbaren Auslagen rückabgewickelt. Ganz einfach und unkompliziert nach BGB. Dem Verkäufer stünden in dem Fall seine Auslagen für Ab-, An- und Ummeldung, sowie durch den zusätzlichen Haltereintrag ein Schadensersatz zu. Den darf er entweder von der Anzahlung einhalten ... oder entsprechend einklagen. (Iss wirklich so!)

Zitat:

Original geschrieben von marco31



Doch! Aber mit Dummheit hat das wenig zu tun. Liegt wohl eher an der Unerfahrenheit.

Denn jetzt solltest D U Dir nochmal in aller Ruhe den Threat durchlesen! Na, was daraus gelernt???😛

Es wurden 500 Euro angezahlt, Übergabe des Fahrzeugs am Mittwoch, UMGEMELDET!!!!

Also am Mittwoch auch Übergabe des restlichen Geldes, oder glaubst Du, daß der Käufer zwischendurch zum dritten Mal vorbei kommt?

Also was tun, wenn der Käufer "auf blöd" macht und, das Auto nicht mehr will und seine Anzahlung zurückfordert?

Fragen über Fragen, auf welche Du sicherlich eine Antwort hast.

Sowas hab ich auch mal gehabt. Habe von einem in Hamm ein Auto gekauft ... und meinte dann ... dann melde ich den Panda morgen ab. Darauf fragte er mich : Wie lange hat der denn nopch TÜV. Ich darauf, runde 3 Monate. Er. Cool, dann nehm ich den als Winterkiste für mein Mopped (War Ende Oktober). Dann haben wir zeitgleich einen Halterwechsel bei Zwei Autos gemacht 😁

Zitat:

Original geschrieben von AndyTHL



Ist mir wirklich unklar, wie jemand nicht 3 Tage warten kann, bis er den Wagen abgemeldet bekommt.
Ich war ja bereit, ihm das Auto auch am Montag zu geben, nur eben ohne Kennzeichen. Er wohnt ja 17km entfernt, aber in nem anderen Landkreis.

Ansonsten ... Bitte nicht so garstig sein. Marco hat es sicherlich gut gemeint. Und euer Sarkasmus ist an der Stelle meiner Meinung nach völlig unnötig. In Deutschland gibt es für fast jeden Mist irgendwelche Gesetze und Interpretationen von Recht. Und ebenso viele sogenannte "Rechtsirrtümer". Hinzu kommt, das ich das STARKE Gefühl habe ... das Marco's Antwort ... im Grunde eine GANZ andere Frage beantwortet hat. Nämlich nur die Frage nach dem Erhalt der SF-Einstufung. Wie schon gesagt ... meine Versicherung verfährt in so einem Fall so, dass sie das Fahrzeug in einen "neuen" 140% Vertrag verschiebt (Wenn der Wagen dann innerhalb von 5 Werktagen umgemeldet wird ... kostet das auch nichts). Mein SF Rabatt wäre also tatsächlich nicht gefährdet. Das heißt aber, wie oben bereits erläutert, längstens nicht, dass ich kostenseitig völlig aus dem Schneider wäre.

Das Risiko einzugehen ... im speziellen wenn sich der Käufer schon so seltsam benimmt ... :-D Würde ich aber auch nicht machen.

Gruß Kester

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Harry999
wieviel millionen fahrzeuge sind bisher angemeldet verkauft worden ?
bei wieviel prozent oder promille gabs wirkliche probleme ?
 

Das weis hier mit Sicherheit keiner !!

Aber möchtest du zu der Promillezahl gehören, wo es Probleme gibt?

Von uns allen hier wohl keiner ........

nein, natuerlich nicht wirklich, aber ich hatte bisher auch keine probleme, und wenn ICH verkaufen muss ODER der käufer recht glaubhaft darlegt das er eben

schnell

einen untersatz braucht, ist das eben ein wenig wie beim pokern 😉

jemanden zu findern der einen smart mit sehr hohen KM auch noch ZWINGEND an diesem WE kaufen will, hatte mich aber auch stutzig gemacht 😉

Harry

Also beim jetzigen Käufer, habe ich nach dessen Besuch und 2 telefonaten, dass Vertrauen dass ich ihm das Auto auf den Hof stellen würde, und eben abmache, dass er es ummeldet, bevor er damit fährt.

Beim ersteren Käufer hörte sich das aber später am Telefon so an,
als er es irgendwann unter der Woche ummeldet und erstmal so zur Arbeit fährt.🙄
Dass er so nen Stress schob, dass er das Fahrzeug braucht, war schon sehr komisch.
Will man was haben, kann man auch 3 Tage warten.

Dem jetzigen Käufer ist dies völlig egal. Er möchte es halt nächste Woche irgendwann in seinen Händen haben.🙂

Also ich hab nun den Autoscout24 Kaufvertrag verwendet.

http://magazin.autoscout24.de/.../se_ra_kaufvertrag.pdf

Also Davon die Seiten 2-5.

Was meint ihr, dann muss ich ja den Ausschluss der Gewährliestung nicht extra erwähnen?
Das scheint ja im Kaufvertrag vorhanden zu sein, und ich habe nichts außer die Fahrzeugdaten eingefügt.

Irgendwie war ich geschafft gestern, nach den 2 Schrägen Typen.😉
Hab ganz den Gewährleistungsausschluss vergessen, aber Autoscout sei Dank.😁

Irgendwie drängt es mich hier noch mal kurz die Lage in Bezug auf die Versicherung zusammenzufassen 😛

1. Der Verkäufer wird bei einem evtl. Unfall nicht zurückgestuft
2. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, sondern die Versicherung
3. Der Verkäufer zahlt allerdings die Prämie weiter bis Umgemeldet oder (Zwangs) Abgemeldet wird oder er fristgerecht kündigt (meist mit Wirkung zum 31.12.)

Ich hoff das da jetzt nicht allzu viele Korrekturen kommen 😉

Grüße
Steini

Sorry,

Morgen wieder. 

bei uns hier ist Land unter, wir saufen ab..... 🙁

Das absolute Wettercaos hier !!

Wenn ich das nicht überlebe:

ich liebe euch alle (auch Marco😉)

Leute macht es gut bis Morgen

so ein Scheiß am Sonntag ...............😠

andy:
schliess es handschriftlich mit dortiger unterschrift des käufers trotzdem aus und dann solltest du sicher sein (sachmängelhaftung)
Harry

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


andy:
schliess es handschriftlich mit unterschrift des käufers trotzdem aus und dann solltest du sicher sein (sachmängelhaftung)
Harry

Das geht jetzt wohl nicht mehr.....aber soweit ich das beurteilen kann ist die Klausel OK weil der Satz mit der Gefahr für Leib und Leben mit drin ist, fehlt der könnte die Gesamte Klausel unwirksam werden weil die Klausel einer AGB gleichgestellt werden kann und dann entweder ganz oder gar nicht gilt!

Aber wie gesagt, bin da bestenfalls Laie!

Grüße
Steini

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