Autokäufer will selbst ummelden...
Hallo,
ich habe nun endlich nen Käufer für meinen Smart cdi gefunden.
Aufgrund der Kilometerzahl gab es nicht sehr viele Interessenten.
Nun meinte der Käufer(älterer Herr um die 60 mit Sohn angekommen(ca 30)), dass er den Smart nur nimmt, wenn er ihn schon dieses We haben kann und selbst ummelden darf.
Bin nun echt etwas ratlos.
Das ist mir wegen unsicher, wegen der Versicherung.
Bin ja jetzt 8 jahre unfallfrei gefahren.🙄
Was kann ich denn jetzt am besten dem Käufer sagen?
Beste Antwort im Thema
ich würde es nicht machen.
Solche Aussagen sind mehr als subtil.
Wenn die Herrschaften das hier nicht abwarten können, ist etwas faul....
Lass es bleiben.
meine Meinung.
Gruss
Delle
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von marco31
Zitat:
Dies ist die verbindliche Aussage meiner Versicherung, da ich dort vor mehreren Wochen selbst nachgefragt hatte.
Noch einmal.
Eine Aussage ist dann verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurde oder man es sonst anderweitig Profund belegen kan.
Mündliche Abreden bedürfen der Schriftform. Steht auch so in jedem Vertrag.
Im übrigen sind die angeblichen Aussagen deiner Versicherung hier völlig Gegenstandslos.
Aber auch die beendet einen Vertrag nur dann, wenn eine Bescheinigung von Amts wegen vorliegt. Mit einem ADAC oder sonstigen Vetrag kannst du dir im Fall der Fälle bestenfalls den Ar... abwischen, selbst wenn da die Urzeit und meintetwegen auch Schlipsgröße des Käufern drinn steht.
Den Rest hast du hier ja schon von den anderen Usern gelesen, hoffentlich hast du daraus wenigstens etwas gelernt.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von marco31
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Noch einmal.Zitat:
Dies ist die verbindliche Aussage meiner Versicherung, da ich dort vor mehreren Wochen selbst nachgefragt hatte.
Eine Aussage ist dann verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurde oder man es sonst anderweitig Profund belegen kan.
Mündliche Abreden bedürfen der Schriftform. Steht auch so in jedem Vertrag.
Im übrigen sind die angeblichen Aussagen deiner Versicherung hier völlig Gegenstandslos.
Aber auch die beendet einen Vertrag nur dann, wenn eine Bescheinigung von Amts wegen vorliegt. Mit einem ADAC oder sonstigen Vetrag kannst du dir im Fall der Fälle bestenfalls den Ar... abwischen, selbst wenn da die Urzeit und meintetwegen auch Schlipsgröße des Käufern drinn steht.
Den Rest hast du hier ja schon von den anderen Usern gelesen, hoffentlich hast du daraus wenigstens etwas gelernt.
Also ausser Deinen überheblichen Kommentaren (die mir bereits auch schon in einigen anderen Beiträgen von Dir aufgefallen sind) frage ich mich, was ich in diesem Threat von den anderen Usern lesen hätte sollen, das mich "dazulernen" lässt.
Sogar die Versicherung des TE`s gab ihm gegenüber doch an, daß es manche Versicherungen anerkennen und andere eben nicht.
Man muss eben im Einzelfall bei seiner Versicherung nachfragen. Und da sollte man sich schon mal auf ne Aussage, sei sie auch am Telefon, verlassen können.
Man könnte fast meinen, daß Du Dir von Deiner Frau auch die Mittagessenliste von der kommenden Woche schriftlich geben läßt, da mündliche Absprachen ja nicht zählen.😁
macht keinen privat krieg draus 😉
aber grade hier (zu schreddi schiele) wirds zeit fuer eine offensichtliche FAQ wie sie ja auch u.a. im W211 bereich besteht!
Harry
ach, weist du lieber marco, ob dir aufgefallen ist, dass meine Kommentare überheblich sind oder in China platzt ein Sack Reis. Das Ergebnis ist so ungefähr das selbe... 😁
Aber mal im Ernst.
Lernen solltest du, dass man ein Auto nicht angemeldet verkaufen sollte, wenn man den Personen nicht zu 100% vertrauen kann.
Wenn ein Käufer das Auto nur abnehmen will, wenn er es angemeldet mit bekommt, sollten alle Alarmglocken schrillen.
Die Probleme welche man in Nachgang bekommen kann sind enorm. Wenn du dich hinterher lediglich auf ein geführtes Telefonat berufen kannst und sonst nichts in der Hand hast sieht das nämlich sehr schlecht für dich aus. Im Zweifel hat das nämlich dann nie einer geäußert.
Und das die Zweifel hier (mal wieder) berechtigt waren, hat der TE ja nun (dem lieben Gott sei Dank) selber festgestellt.
Die Welt ist schlecht, aber noch schlechter sind die Menschen (gut wa?) 😁😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
macht keinen privat krieg draus 😉
Keine Sorge, ich halte es getreu dem Motto:
"Ich hab Recht und er seine Ruhe"!😉
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
macht keinen privat krieg draus 😉aber grade hier (zu schreddi schiele) wirds zeit fuer eine offensichtliche FAQ wie sie ja auch u.a. im W211 bereich besteht!
Harry
Seh ich auch so, und
ja..es wird zeit für ne FAQ als Sticky! Und nicht nur hier.....OT Ende 😉
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Wenn ein Käufer das Auto nur abnehmen will, wenn er es angemeldet mit bekommt, sollten alle Alarmglocken schrillen.Und das die Zweifel hier (mal wieder) berechtigt waren, hat der TE ja nun (dem lieben Gott sei Dank) selber festgestellt.
Vielleicht hat der Käufer auch nur keinen Bock, sich ein Kurzzeitkennzeichen für unnötiges Geld zu besorgen. Ausserdem wer fährt schon gerne zweimal den gleichen Weg, wenn man beim ersten Mal schon alles erledigen kann?
Und wie bitte hat der TE denn nun feststellen können, daß die Zweifel berechtigt waren. Hätte doch alles glatt laufen können mit den ersten Käufern.
Lieber sollte man den TE davon abbringen, das Fahrzeug gleich selbst auf den neuen Käufer umzumelden. Wo gibt`s denn sowas?
Wer sagt ihm denn, daß der Käufer, nachdem er schon im Brief eingetragen ist, nicht wieder anfängt zu handeln oder das Auto dann doch nicht haben will? Man kann sich auch alles negativ reden.
Also lieber TE, wenn, dann Fahrzeug abmelden und auch abgemeldet übergeben.
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von marco31Lieber sollte man den TE davon abbringen, das Fahrzeug gleich selbst auf den neuen Käufer umzumelden. Wo gibt`s denn sowas?
Wer sagt ihm denn, daß der Käufer, nachdem er schon im Brief eingetragen ist, nicht wieder anfängt zu handeln oder das Auto dann doch nicht haben will? Man kann sich auch alles negativ reden.
Also lieber TE, wenn, dann Fahrzeug abmelden und auch abgemeldet übergeben.
Man kann sich hier aber auch etwas ausdenken.... 🙄
Ist doch wohl logisch, dass der Kauf erst abgewickelt wird. Kaufvertrag unterscheiben, Kohle kassieren und dann ummelden.
Hälst du den TE wirklich für so dumm, dass er erst das Auto ummeldet und dann das Geld kassiert?
Nicht wirklich oder ?
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
[
Ist doch wohl logisch, dass der Kauf erst abgewickelt wird. Kaufvertrag unterscheiben, Kohle kassieren und dann ummelden.Hälst du den TE wirklich für so dumm, dass er erst das Auto ummeldet und dann das Geld kassiert?
Nicht wirklich oder ?
Doch! Aber mit Dummheit hat das wenig zu tun. Liegt wohl eher an der Unerfahrenheit.
Denn jetzt solltest D U Dir nochmal in aller Ruhe den Threat durchlesen! Na, was daraus gelernt???😛
Es wurden 500 Euro angezahlt, Übergabe des Fahrzeugs am Mittwoch, UMGEMELDET!!!!
Also am Mittwoch auch Übergabe des restlichen Geldes, oder glaubst Du, daß der Käufer zwischendurch zum dritten Mal vorbei kommt?
Also was tun, wenn der Käufer "auf blöd" macht und, das Auto nicht mehr will und seine Anzahlung zurückfordert?
Fragen über Fragen, auf welche Du sicherlich eine Antwort hast.
Zitat:
Original geschrieben von marco31
Vielleicht hat der Käufer auch nur keinen Bock, sich ein Kurzzeitkennzeichen für unnötiges Geld zu besorgen. Ausserdem wer fährt schon gerne zweimal den gleichen Weg, wenn man beim ersten Mal schon alles erledigen kann?
Also vom Wohnort des Käufers waren es maximal 17km.
Da muss man gerade mal durch 3 Dörfer durch und braucht ca. 15 min.
Ich hatte dem Käufer ja angeboten, mit auf sein Landratsamt zu kommen, damit man das Fahrzeug ummelden kann und er somit kosten spart.
Also wäre ich ihm auch entgegengekommen.🙄
Letzendlich war es sein stürmisches Verhalten, was mich davon Abstand nehmen ließ, ihm das Auto zu verkaufen.
Am Donnerstag hole ich ja mein neues Auto ab, spätestens da hätte er es haben können.
Mir hat er dann dreisterweise am Telefon noch unterstellt, ich wäre total unerfahren, übervorsichtig und wolle mein auto nicht verkaufen.🙁
Der jetzige Käufer zahlt zwar 80€ weniger, ist aber sehr nett.🙂
Hab ihn heute nochmals angerufen, er hat schon alle Papiere gerichtet,
damit ich den wagen auf Ihn ummelden kann.
Da das Auto nun im Landkreis bleibt, ist dies ja auch sinnvoll!
Ist mir wirklich unklar, wie jemand nicht 3 Tage warten kann, bis er den Wagen abgemeldet bekommt.
Ich war ja bereit, ihm das Auto auch am Montag zu geben, nur eben ohne Kennzeichen. Er wohnt ja 17km entfernt, aber in nem anderen Landkreis.
Zitat:
Original geschrieben von marco31
Also am Mittwoch auch Übergabe des restlichen Geldes, oder glaubst Du, daß der Käufer zwischendurch zum dritten Mal vorbei kommt?
Also was tun, wenn der Käufer "auf blöd" macht und, das Auto nicht mehr will und seine Anzahlung zurückfordert?
Fragen über Fragen, auf welche Du sicherlich eine Antwort hast.
Ja, sicher, der Käufer kann bis dahin auch an einem Herzinfakt gestorben sein, oder er hat
dichzwischenzeitlich persönlich kennen gelernt und du hast ihm das dann mit "auf blöd machen" eingeredet 😛
Mal ehrlich marco... ein bisschen weit hergeholt oder ?
aber in einem hast du mal Recht. das mit der Anzahlung hab ich wirklich überlesen 🙁
Nur, was ich daraus lernen soll, Erschließt sich mir nicht so Recht..
Also vom Wohnort des Käufers waren es maximal 17km.
Da muss man gerade mal durch 3 Dörfer durch und braucht ca. 15 min.
Ich hatte dem Käufer ja angeboten, mit auf sein Landratsamt zu kommen, damit man das Fahrzeug ummelden kann und er somit kosten spart.
Also wäre ich ihm auch entgegengekommen.
Letzendlich war es sein stürmisches Verhalten, was mich davon Abstand nehmen ließ, ihm das Auto zu verkaufen.
Am Donnerstag hole ich ja mein neues Auto ab, spätestens da hätte er es haben können.
Mir hat er dann dreisterweise am Telefon noch unterstellt, ich wäre total unerfahren, übervorsichtig und wolle mein auto nicht verkaufen.
Der jetzige Käufer zahlt zwar 80€ weniger, ist aber sehr nett.
Hab ihn heute nochmals angerufen, er hat schon alle Papiere gerichtet,
damit ich den wagen auf Ihn ummelden kann.
Da das Auto nun im Landkreis bleibt, ist dies ja auch sinnvoll!
Ist mir wirklich unklar, wie jemand nicht 3 Tage warten kann, bis er den Wagen abgemeldet bekommt.
Ich war ja bereit, ihm das Auto auch am Montag zu geben, nur eben ohne Kennzeichen. Er wohnt ja 17km entfernt, aber in nem anderen Landkreis.
Ist schon ok.
Jetzt mal abgesehen davon, ob die Herren seriös waren oder nicht.
Wenn mir jemand unsympatisch wäre, würde ich ihm mein Auto auch nicht verkaufen.
Überleg Dir das mit dem ummelden auf jeden Fall nochmal. Entweder vorher das ganze Geld kassieren und dann ummelden oder eben lediglich abmelden und die Ummeldung dem Käufer überlassen.
Gruss Marco
Zitat:
Original geschrieben von AndyTHL
Also vom Wohnort des Käufers waren es maximal 17km.Zitat:
Original geschrieben von marco31
Vielleicht hat der Käufer auch nur keinen Bock, sich ein Kurzzeitkennzeichen für unnötiges Geld zu besorgen. Ausserdem wer fährt schon gerne zweimal den gleichen Weg, wenn man beim ersten Mal schon alles erledigen kann?
Da muss man gerade mal durch 3 Dörfer durch und braucht ca. 15 min.
Ich hatte dem Käufer ja angeboten, mit auf sein Landratsamt zu kommen, damit man das Fahrzeug ummelden kann und er somit kosten spart.
Also wäre ich ihm auch entgegengekommen.🙄
Letzendlich war es sein stürmisches Verhalten, was mich davon Abstand nehmen ließ, ihm das Auto zu verkaufen.
Am Donnerstag hole ich ja mein neues Auto ab, spätestens da hätte er es haben können.
Mir hat er dann dreisterweise am Telefon noch unterstellt, ich wäre total unerfahren, übervorsichtig und wolle mein auto nicht verkaufen.🙁
Der jetzige Käufer zahlt zwar 80€ weniger, ist aber sehr nett.🙂
Hab ihn heute nochmals angerufen, er hat schon alle Papiere gerichtet,
damit ich den wagen auf Ihn ummelden kann.
Da das Auto nun im Landkreis bleibt, ist dies ja auch sinnvoll!
Ist mir wirklich unklar, wie jemand nicht 3 Tage warten kann, bis er den Wagen abgemeldet bekommt.
Ich war ja bereit, ihm das Auto auch am Montag zu geben, nur eben ohne Kennzeichen. Er wohnt ja 17km entfernt, aber in nem anderen Landkreis.
ich sehe das genauso wie du.
Du hast dich vollkommen richtig Verhalten. Das hat mit totaler unerfahrenheit und übervorsicht nichts gemein.
Und das mit dem zweiten Käufer wird klappen, es sein denn marco.*.... 😁😁😉
*der hoffentlich Spass versteht...
Zitat:
Original geschrieben von marco31
Also am Mittwoch auch Übergabe des restlichen Geldes, oder glaubst Du, daß der Käufer zwischendurch zum dritten Mal vorbei kommt?Also was tun, wenn der Käufer "auf blöd" macht und, das Auto nicht mehr will und seine Anzahlung zurückfordert?
Also du meinst, wenn der Verkäufer mir seinen Ausweis zeigt,
den Kaufvertrag unterschreibt und 500 in Bar anzahlt (Geld habe ich bereits mit Automateneinzahlung prüfen lassen),
wird er sich noch einen Rückzieher erlauben?
Das halte ich schon für sehr weit hergeholt.🙄
Ebenso könnte auch ein Komet in dein Haus stürzen und du kannst uns morgen nichtmehr so einen Blödsinn posten. Wäre Schade.😁
Falls er einen Rückzieher macht, kann ich von der Anzahlung alle mir entstandenen Unkosten abziehen und stelle das Angebot eben wieder online.
Gruss, Andreas
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Du hast dich vollkommen richtig Verhalten. Das hat mit totaler unerfahrenheit und übervorsicht nichts gemein.Und das mit dem zweiten Käufer wird klappen, es sein denn marco.*.... 😁😁😉
Denke ich auch.
Danke für euren Rat, am Anfang des Threads.
War halt so verunsichert, da er ja bis zu dem Zeitpunkt der einzigste Käufer war.