Autokäufer meldet sich nicht mehr! *HILFE*

Hallo liebe Gemeinde,
ich hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir einen Rat geben.
Vor geraumer Zeit habe ich mich entschlossen mein Auto einfach mal zum Verkauf anzubieten.
Nach kurzer Zeit hatte ich einen Interessenten, der den Wagen abholen wollte. Ein paar Tage später rief mich ein weiterer Interessent an und nachdem ich ihm sagte, dass ein anderer Interessent "auf dem Weg" sei das Auto abzuholen bot er mir mehr Geld für das Auto.
Geld regiert die Welt, aber ich war skeptisch. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich einen Vertrag vorbereite und zu ihm schicke(ca. 500km). Nach ein paar Tagen kam der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Er wollte den Wagen heute abholen und sich gestern nochmal melden...er ist aber seitdem komplett auf keiner Nummer mehr zu erreichen. Ich hasse sowas und wollte mal fragen, inwieweit der Vertrag einzuhalten ist?
Ansonsten hatte ich regen Informationsverkehr mit dem "Käufer" und er machte einen netten und wirklich sehr interessierten Eindruck...
Naja, auf eure Antworten bin ich gespannt.
MfG

Beste Antwort im Thema

Es ist kein Problem und komplex ist es auch nicht.

Fakt ist, es gibt einen Vertrag, den der Käufer unterschrieben hat, der Verkäufer jedoch nicht.

Weiterer Fakt, Verkäufer heult rum, wenn Käufer Fahrzeug holt.

Soll der Verkäufer doch einfach mal den Vertrag unterschreiben, somit schriftliche rechtswirksame Willenserklärung abgeben, angemessene Frist setzen und den Vertrag dann abwickeln.

Alles andere ist doch nur Bubengeheule, weil man sich einredet ein tolles Geschäft zu machen und nun Angst hat, auf die Schnauze zu fallen und Mamma nicht helfen kann.

Lächerlich das ganze. Von Erwachsenen, die kaufen und verkaufen wollen können, erwarte ich mehr.

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Das Thema hatten wir hier in verschiedener Form doch schon öfters (s.a. Anzahlung). Beim Autoverkauf Privat an Privat sollte gelten, daß Kaufverträge nur bei Fahrzeug- und vollständiger Geldübergabe ausgefertigt werden. Fertig. Ich kenne das auch gar nicht anders. Und man sieht, wo das sonst hinführen kann.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Ich weiß nicht ob ich das jetzt falsch verstanden habe...aber im Vetrag habe ich hinzugefügt, dass es eine Abholfrist bis zum 17.06. gibt.
Muss nun noch EXTRA ein weiteres Schreiben aufgesetzt werden?

Du hast nur einen Termin für die Abholung gesetzt. Weitere Konsequenzen aus dem verstrichenen Termin, stehen da ja nicht bei!

Also: Ja, ein Schreiben ist erforderlich, wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest. (Oder, rechtlichen Rat einholen! Wir können hier nicht so weite Auskunft geben.)

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


Das Thema hatten wir hier in verschiedener Form doch schon öfters (s.a. Anzahlung). Beim Autoverkauf Privat an Privat sollte gelten, daß Kaufverträge nur bei Fahrzeug- und vollständiger Geldübergabe ausgefertigt werden. Fertig. Ich kenne das auch gar nicht anders. Und man sieht, wo das sonst hinführen kann.

Eben...ich bin auch dezent überfordert 😁

Also gilt ein Kaufvertrag nur, wenn er bei Geld- und oder Fahrzeugübergabe ausgefertigt wird?

Am besten ich rufe morgen mal in einer Kanzlei an! 🙄

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Also gilt ein Kaufvertrag nur, wenn er bei Geld- und oder Fahrzeugübergabe ausgefertigt wird?

Nein! Ein Vertrag sollte nur bei Fahrzeugübergabe ausgefertig werden! Wenn er nämlich vorher per Post ausgefüllt wird, gilt er ebenfalls, aber es kommt zu diesem Mist, den du jetzt an der Backe hast.

Daher: Ein Vertrag gilt immer! Nur, wenn die Person mit dem Geld neben dir steht, ist es wahrscheinlicher, dass er auch das Auto kaufen will!

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Am besten ich rufe morgen mal in einer Kanzlei an! 🙄

Ob die dir so einfach am Telefon Auskunft geben, wage ich zu bezweifeln! Wollen ja Geld verdienen! Denke, da wird was wie

"Kommen sie vorbei!"

bei rum kommen! (Was natürlich Geld kostet!)

Vielleicht, solltest du wirklich mal nen Brief schreiben! (Das kostet nur ne Briefmarke!) Oder, versuch die Hausnummer raus zu bekommen! (Auskunft!) (Der wohnt ggf. noch bei Mami! Also, da anrufen und mit den Eltern sprechen!!!)

MfG

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Zitat:

Original geschrieben von Johnes



Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Also gilt ein Kaufvertrag nur, wenn er bei Geld- und oder Fahrzeugübergabe ausgefertigt wird?
Nein! Ein Vertrag sollte nur bei Fahrzeugübergabe ausgefertig werden! Wenn er nämlich vorher per Post ausgefüllt wird, gilt er ebenfalls, aber es kommt zu diesem Mist, den du jetzt an der Backe hast.

Daher: Ein Vertrag gilt immer! Nur, wenn die Person mit dem Geld neben dir steht, ist es wahrscheinlicher, dass er auch das Auto kaufen will!

MfG

"Mist" ist milde ausgedrückt... 😁

Er wollte mir erst 50€ überweisen, aber da das keine Relation zu fast 14.000€ ist habe ich ihm vorgeschlagen einen Vertrag anzufertigen. Er wollte mir halt iwo die Sicherheit geben, dass er das Auto zu "1000%" abholen wird. Dies hat er mir auch mehrmals per SMS geschrieben.

Aber naja...jetzt sitze ich hier...😠

Zitat:

Original geschrieben von Johnes



Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Also gilt ein Kaufvertrag nur, wenn er bei Geld- und oder Fahrzeugübergabe ausgefertigt wird?
Nein! Ein Vertrag sollte nur bei Fahrzeugübergabe ausgefertig werden! Wenn er nämlich vorher per Post ausgefüllt wird, gilt er ebenfalls, aber es kommt zu diesem Mist, den du jetzt an der Backe hast.

Daher: Ein Vertrag gilt immer! Nur, wenn die Person mit dem Geld neben dir steht, ist es wahrscheinlicher, dass er auch das Auto kaufen will!

Zitat:

Original geschrieben von Johnes



Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Am besten ich rufe morgen mal in einer Kanzlei an! 🙄
Ob die dir so einfach am Telefon Auskunft geben, wage ich zu bezweifeln! Wollen ja Geld verdienen! Denke, da wird was wie "Kommen sie vorbei!" bei rum kommen! (Was natürlich Geld kostet!)

Vielleicht, solltest du wirklich mal nen Brief schreiben! (Das kostet nur ne Briefmarke!) Oder, versuch die Hausnummer raus zu bekommen! (Auskunft!) (Der wohnt ggf. noch bei Mami! Also, da anrufen und mit den Eltern sprechen!!!)

MfG

Ich hab die Anschrift...aber nicht mehr bei Mami.

Das Telefon hat kein Freizeichen (er hat mir mal geschrieben, dass er frisch umgezogen ist).

Vielleicht ist das noch nicht freigeschaltet...

EDIT
Ich habe einen Anwalt an der Hand, der mich schon einmal vetreten hat und er meinte damals "Falls ihnen iwas auf der Seele brennt, rufen Sie mich an!"

Verstehe jetzt das Problem nicht. Du hast einen Vertrag gemacht und der Käufer hat unterschrieben? Nach Ablauf der Frist einfach auf Erfüllung drängen, zur Not mit Anwalt. Solche (sorry!) Idioten muss man einfach mit aller Macht unter Druck setzen. Genau wie bei Ebay, ansonsten machen die immer weiter.

Am 18.06 um 00.01Uhr ist es wieder dein Auto.

Und dann kannst du machen was du willst.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von TheDuke83


Am 18.06 um 00.01Uhr ist es wieder dein Auto.

Und dann kannst du machen was du willst.

MFG

Sei dir da nicht so sicher!!!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von TheDuke83


Am 18.06 um 00.01Uhr ist es wieder dein Auto.

Und dann kannst du machen was du willst.

MFG

Mh...sicher? 😁

Ein paar Beiträge früher heißt es, dass ich erst noch eine weitere Frist per Post abschicken muss 😕

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Verstehe jetzt das Problem nicht. Du hast einen Vertrag gemacht und der Käufer hat unterschrieben? Nach Ablauf der Frist einfach auf Erfüllung drängen, zur Not mit Anwalt. Solche (sorry!) Idioten muss man einfach mit aller Macht unter Druck setzen. Genau wie bei Ebay, ansonsten machen die immer weiter.

Mit Ebay habe ich nämlich meine erste "Erfahrung" gemacht...nach 4 Wochen Kirmes wurde durch Ebay der Verkauf annulliert. Auch wieder auf einmal nicht erreichbar...

Ich möchte doch nur mein Auto verkaufen...zur Not auch am 18.06. für weniger Geld! 😁

Eine weitere Frist würde ich nur abschicken, wenn du alle Register ziehen willst.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Eine weitere Frist würde ich nur abschicken, wenn du alle Register ziehen willst.

Wenn das Auto ab Samstag wieder nur mir gehört wäre mir das lieber als eine Schlammschlacht anzuzetteln.

Dann hilft hier nur ein Anwalt, der deinen Vertrag prüft!

Mit Pech, steht sonst dein Vertragspartner vor der Tür und du hast die Arschkarte. Also, ab zum Anwalt oder volles Risiko!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Johnes


Dann hilft hier nur ein Anwalt, der deinen Vertrag prüft!

Mit Pech, steht sonst dein Vertragspartner vor der Tür und du hast die Arschkarte. Also, ab zum Anwalt oder volles Risiko!

MfG

In Anbetracht, dass der "Käufer " fast 700km von mir entfernt wohnt ist dies wohl eher halbes Risiko. 😁

Aber ich werde mich mal beim Anwalt schlau machen.

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