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Autokäufer meldet sich nicht mehr! *HILFE*

Themenstarteram 15. Juni 2011 um 8:25

Hallo liebe Gemeinde,

ich hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir einen Rat geben.

Vor geraumer Zeit habe ich mich entschlossen mein Auto einfach mal zum Verkauf anzubieten.

Nach kurzer Zeit hatte ich einen Interessenten, der den Wagen abholen wollte. Ein paar Tage später rief mich ein weiterer Interessent an und nachdem ich ihm sagte, dass ein anderer Interessent "auf dem Weg" sei das Auto abzuholen bot er mir mehr Geld für das Auto.

Geld regiert die Welt, aber ich war skeptisch. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich einen Vertrag vorbereite und zu ihm schicke(ca. 500km). Nach ein paar Tagen kam der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Er wollte den Wagen heute abholen und sich gestern nochmal melden...er ist aber seitdem komplett auf keiner Nummer mehr zu erreichen. Ich hasse sowas und wollte mal fragen, inwieweit der Vertrag einzuhalten ist?

Ansonsten hatte ich regen Informationsverkehr mit dem "Käufer" und er machte einen netten und wirklich sehr interessierten Eindruck...

Naja, auf eure Antworten bin ich gespannt.

MfG

Beste Antwort im Thema

Es ist kein Problem und komplex ist es auch nicht.

Fakt ist, es gibt einen Vertrag, den der Käufer unterschrieben hat, der Verkäufer jedoch nicht.

Weiterer Fakt, Verkäufer heult rum, wenn Käufer Fahrzeug holt.

Soll der Verkäufer doch einfach mal den Vertrag unterschreiben, somit schriftliche rechtswirksame Willenserklärung abgeben, angemessene Frist setzen und den Vertrag dann abwickeln.

Alles andere ist doch nur Bubengeheule, weil man sich einredet ein tolles Geschäft zu machen und nun Angst hat, auf die Schnauze zu fallen und Mamma nicht helfen kann.

Lächerlich das ganze. Von Erwachsenen, die kaufen und verkaufen wollen können, erwarte ich mehr.

143 weitere Antworten
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143 Antworten
am 15. Juni 2011 um 8:29

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

und wollte mal fragen, inwieweit der Vertrag einzuhalten ist?

das steht regulär IM vertrag! :eek:

und sofern nix im vertrag steht, kannst du davon ausgehen, das du die kiste somit rechtskräftig verkauft hast - andernfalls müsstest du schriftlich dem käufer eine frist setzen um die kiste abzuholen und das geld zu zahlen!

Themenstarteram 15. Juni 2011 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

und wollte mal fragen, inwieweit der Vertrag einzuhalten ist?

das steht regulär IM vertrag! :eek:

und sofern nix im vertrag steht, kannst du davon ausgehen, das du die kiste somit rechtskräftig verkauft hast - andernfalls müsstest du schriftlich dem käufer eine frist setzen um die kiste abzuholen und das geld zu zahlen!

Habe dem Vertrag hinzugefügt "Das Auto ist bis zum 17.06. abzuholen und VOLL in Bar zu bezahlen"!

Das war nur ein Trick vom Käufer, um sich das Auto zu reservieren. Ist ne alte Masche. Zahl dem blos keinen Schadensersatz und wenn der anruft, leg einfach auf, der kann dir nichts.

Themenstarteram 15. Juni 2011 um 8:46

Zitat:

Original geschrieben von Georg266

Das war nur ein Trick vom Käufer um sich das Auto zu reservieren. Ist ne alte Masche. Zahl dem blos keinen Schadensersatz und wenn der anruft, leg einfach auf, der kann dir nichts.

Wiese Schadensersatz? Wenn müßte ich das verlangen! :D

Und ich wäre froh, wenn er sich melden würde.

Der Käufer ist 19 Jahre alt und hat es schon so faustdick hinter den Ohren?

Wenn es eine Masche sein sollte...ist er haftbar?

am 15. Juni 2011 um 8:46

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

bis zum 17.06. abzuholen

hast du nen kalender zu hand?

wenn ja, dann guck mal, was heute für ein datum ist!

Themenstarteram 15. Juni 2011 um 8:48

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

bis zum 17.06. abzuholen

hast du nen kalender zu hand?

wenn ja, dann guck mal, was heute für ein datum ist!

Natürlich weiß ich das, aber er wollte ihn heute abholen. Und ein Handy, das seit 15 Stunden aus ist (nachdem ich ihn versucht hab anzurufen), macht mich aus Erfahrung sehr nervös!!!

Heute ist ja noch nicht vorbei...

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Wiese Schadensersatz? Wenn müßte ich das verlangen! :D

Und ich wäre froh, wenn er sich melden würde.

Der Käufer ist 19 Jahre alt und hat es schon so faustdick hinter den Ohren?

Wenn es eine Masche sein sollte...ist er haftbar?

Erstmal ist ja noch keine Frist abgelaufen also entspannen.

Es gibt auch Leute, die kurzfristig verhindert sind.

Schadensersatz könntest du später verlangen. Nur, lohnt sich der ganze Ärger?

Denkbar wäre, du verkaufst das Auto an einen anderen Käufer. Und der erste Käufer steht plötzlich auf der Matte und fragt nach "seinem" Auto und will seine Fahrt- und andere Kosten von dir.

Sich Autos mit einem hohen Preis zu reservieren, machen Schrotties und Aufkäufer. Vor Ort "stellen sie dann fest", dass das kein Neuwagen ist und drücken den Preis wieder.

Im Vertrag steht:

"Das Auto ist bis zum 17.06. abzuholen und VOLL in Bar zu bezahlen"!

Diese Vereinbarung ist verbindlich und nicht irgendeine mündliche Zusage, deren Inhalt sowieso nicht belegt werden kann. 

 

Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, können weitere Schritte unternommen werden.

 

Verstehe jedoch, dass man nervös wird, wenn Kontakt zum Käufer abreißt.

 

O.

Wenn der Typ wirklich 19 ist kann es durchaus auch sein das er den Vertrag unterschrieben hat und danach ein Auto gefunden und gekauft hat das ihm besser gefällt.

Seh ich im eigenen Umfeld regelmässig das die "heutige Jugend" nicht mehr viel davon hält Abmachungen einzuhalten. Wenn dem so sein sollte hätte ich keine Skrupel ihm klarzumachen das schriftliche Verträge auch für Käufer bindend sind.

 

Wenn er aber das Auto pünktlich abholen will,auf keine Zugeständnisse einlassen. Vertrag ist Vertrag,selbst schuld wenn man blind unterschreibt. Aber nicht vergessen für Zeugen zu sorgen,denn Ärger ist vorprogrammiert.

 

OMG, 15 Stunden kein Handy an? Dabei steht doch schon in den Bibel, Psalm 6310i: "So du ein Handy hast, schalte es niemals aus!"

Heute ist der 16. Morgen ist der 17. Und erst am 18., 0.01 Uhr ohne abgeholtes Auto hast du einen Grund, Dich aufzuregen.

am 15. Juni 2011 um 10:07

Im Vertrag steht

"Das Auto ist bis zum 17.06. abzuholen und VOLL in Bar zu bezahlen"!

... wofür wird hier so ein Wind gemacht? Vielleicht hat der Käufer grade ganz andere Probleme.

Einfach bis zum Verstreichen der Frist 2x am Tag von 9 bis 16 Uhr versuchen, zu erreichen und ne SMS schicken, doch bitte mal zurück zu rufen wegen des Abholtermins. Fertig.

NACH Verstreichen der Frist kann Wind gemacht und auf Einhaltung des Vertrags gepocht werden. Vorher nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Heute ist der 16. Morgen ist der 17. Und erst am 18., 0.01 Uhr ohne abgeholtes Auto hast du einen Grund, Dich aufzuregen.

Also bei mir in Mitteleuropa ist heute und jetzt der 15. Juni 2011. :) Der 16. ist morgen.

Shit, verguckt. :eek:;)

am 15. Juni 2011 um 10:29

Wenn er die Karre nicht holt hast Du vielleicht Rechtsansprüche, die allerdings zeitnah von so einer toten Hose einklagen kannst Du vergessen.

Bist Du im Rechtschutz dann mußt Du wenigstens keine Vorleistungen beim Anwalt leisten, kann allerdings trotzdem zu nix führen, pack mal nem nackten in die Hosentasche.:D

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