Autokäufer meldet sich nicht mehr! *HILFE*

Hallo liebe Gemeinde,
ich hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir einen Rat geben.
Vor geraumer Zeit habe ich mich entschlossen mein Auto einfach mal zum Verkauf anzubieten.
Nach kurzer Zeit hatte ich einen Interessenten, der den Wagen abholen wollte. Ein paar Tage später rief mich ein weiterer Interessent an und nachdem ich ihm sagte, dass ein anderer Interessent "auf dem Weg" sei das Auto abzuholen bot er mir mehr Geld für das Auto.
Geld regiert die Welt, aber ich war skeptisch. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich einen Vertrag vorbereite und zu ihm schicke(ca. 500km). Nach ein paar Tagen kam der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Er wollte den Wagen heute abholen und sich gestern nochmal melden...er ist aber seitdem komplett auf keiner Nummer mehr zu erreichen. Ich hasse sowas und wollte mal fragen, inwieweit der Vertrag einzuhalten ist?
Ansonsten hatte ich regen Informationsverkehr mit dem "Käufer" und er machte einen netten und wirklich sehr interessierten Eindruck...
Naja, auf eure Antworten bin ich gespannt.
MfG

Beste Antwort im Thema

Es ist kein Problem und komplex ist es auch nicht.

Fakt ist, es gibt einen Vertrag, den der Käufer unterschrieben hat, der Verkäufer jedoch nicht.

Weiterer Fakt, Verkäufer heult rum, wenn Käufer Fahrzeug holt.

Soll der Verkäufer doch einfach mal den Vertrag unterschreiben, somit schriftliche rechtswirksame Willenserklärung abgeben, angemessene Frist setzen und den Vertrag dann abwickeln.

Alles andere ist doch nur Bubengeheule, weil man sich einredet ein tolles Geschäft zu machen und nun Angst hat, auf die Schnauze zu fallen und Mamma nicht helfen kann.

Lächerlich das ganze. Von Erwachsenen, die kaufen und verkaufen wollen können, erwarte ich mehr.

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Zitat:

Original geschrieben von driver191


Bist Du im Rechtschutz dann mußt Du wenigstens keine Vorleistungen beim Anwalt leisten,

zum einen muss die rsv erstmal ihre deckungszusage geben, zum anderen haben sehr viele leute in ihrer rsv eine selbstbeteiligung von 100-250€ ohne das sie davon wissen - weil sie sich das kleingedruckte ihres vers.vertrages bei abschluss nicht richtig durchgelesen haben!

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Heute ist ja noch nicht vorbei...

Wir wollten uns um 12:00 Uhr an der Zuallungsstelle treffen. Zwecks Abmelden und erstellen von Kurzzeitkennzeichen.

Er wollte sich aufgrund dessen gestern nochmal melden und als ich ihn versucht hab anzurufen ist er nicht rangegangen. Ne Stunde später war das Handy dann aus und das ist es bis jetzt...

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn


OMG, 15 Stunden kein Handy an? Dabei steht doch schon in den Bibel, Psalm 6310i: "So du ein Handy hast, schalte es niemals aus!"

Heute ist der 16. Morgen ist der 17. Und erst am 18., 0.01 Uhr ohne abgeholtes Auto hast du einen Grund, Dich aufzuregen.

Ich denke schon, dass ich Grund habe mich aufzuregen. Ausgemacht war heute als Abholtermin. Ich selber habe zudem ein Auto in Aussicht, das ich am Wochenende abholen will.

Wenn ich jemanden Montag abends sage "Ich hole das Auto am Mittwoch, melde mich wegen genaueren Absprachen aber morgen nochmal"...mich dann aber gar nicht mehr melde, ist das schon etwas zum Aufregen!

So...das Handy war eben an, aber er ist nicht rangegangen.
Beim zweiten Versuch war das Handy wieder aus...😠

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Kann man diesen Käse hier nicht endlich dicht machen ?🙄

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Kann man diesen Käse hier nicht endlich dicht machen ?🙄

Das ist kein Käse...sondern ERNST!!! 😁

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


...
Seh ich im eigenen Umfeld regelmässig das die "heutige Jugend" nicht mehr viel davon hält Abmachungen einzuhalten.
...

"Die Jugend liebt heute den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autorität, hat keinen Respekt mehr vor älteren Leuten und diskutiert, wo sie arbeiten sollte. Die Jugend steht nicht mehr auf, wenn Ältere das Zimmer betreten. Sie widerspricht den Eltern und tyrannisiert die Lehrer."

(Sokrates, 470-399 v.Chr.)

Mal ne Frage:

Sind denn beide Unterschriften auf den Verträgen? Wenn ja, dann gilt der Vertrag. Wenn nein, tanze ein wenig in der Sonne....

Weil ohne dieses Schriftstück wäre das jetzt viel einfacher zu lösen: such dir einen anderen zuverlässigen Käufer und vergiss diesen Depp.

Zitat:

Original geschrieben von hoechst


Mal ne Frage:

Sind denn beide Unterschriften auf den Verträgen? Wenn ja, dann gilt der Vertrag. Wenn nein, tanze ein wenig in der Sonne....

Weil ohne dieses Schriftstück wäre das jetzt viel einfacher zu lösen: such dir einen anderen zuverlässigen Käufer und vergiss diesen Depp.

Ich habe beide Verträge unterschrieben hier...

Warum sollte hier dicht gemacht werden?

@TE: verabschiede dich von dem Vertrag, der kommt das Auto nicht abholen.
Ich kann deine inenrliche Unruhe und Aufregung verstehen, denn der Käufer ist hier ganz offensichtlich nicht ernst zu nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Warum sollte hier dicht gemacht werden?

@TE: verabschiede dich von dem Vertrag, der kommt das Auto nicht abholen.
Ich kann deine inenrliche Unruhe und Aufregung verstehen, denn der Käufer ist hier ganz offensichtlich nicht ernst zu nehmen.

Ich hab dadurch 2 potenzielle Verkäufer verloren, ein Nachfolgeauto steht in den Startlöcher und dieser Hammel macht einen auf "ich bin nicht mehr da".

Das ist das 2. Mal, dass ich an solche Menschen gerate. Kann man dann nicht wenigstens sagen, dass man nicht bezahlen kann, n anderes Auto hat etc...?

Muss man sich auf jemanden verlassen, ist man verlassen...leider!

@TE: Du kannst jetzt eh nichts machen. Erstmal muss hier wirklich der Vertragsverstoß zustande kommen. Bis jetzt ist dies aber nicht der Fall.

Einzige, was du machen kannst, ist ihm nen Brief zu schreiben, indem du klar stellst, dass du Schadensersatz verlangen wirst. Eine Frist setzten und abwarten! Danach, kannst du nur noch zum Anwalt.

Warte bitte erstmal ab, bevor du in Panik gerätst. Weiteren Käufern, kannst du erstmal nur sagen, sie sollen bitte etwas Geduld haben... (Mit einem Fuffi Rabatt, machen die das gerne!)

PS: Um nicht ein 3. Mal so auszurutschen, solltest du immer sagen, wenn Auto noch da, kannst du es kaufen! (Gegen Bares!) Aber, wenn er nicht rechtzeitig kommt, dann Pech gehabt! (Auch, wenn die Geldgier überhand nimmt, sollte man klar denken können!)

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Johnes



PS: Um nicht ein 3. Mal so auszurutschen, solltest du immer sagen, wenn Auto noch da, kannst du es kaufen! (Gegen Bares!) Aber, wenn er nicht rechtzeitig kommt, dann Pech gehabt! (Auch, wenn die Geldgier überhand nimmt, sollte man klar denken können!)

MfG

Ja daraus habe ich gelernt.

Im Vertrag steht ja der 17.06. als Frist. Danach kann ich doch machen was ich will, ob einschlafen lassen, Anwalt oder weiterverkaufen? Dem einzigen dem man dann etwas anhaften kann wäre der "Käufer"...richtig?

Nein! Du musst eine Frist setzen, in der du auch klar machst, dass danach der Vertrag nichtig ist, wenn er sich bis dahin nicht rührt. Sonst, verkaufst du ein Auto, was dir eigentlich nicht gehört!

Sprich: Er verlangt ggf. noch eine Ersatzleistung von dir! 😰😰😰

Brief mit Frist zum Abholen und bezahlen setzen. Androhen, dass der Vertrag sonst nach verstreichen der Frist nichtig wird, und du ggf. Schadensersatz forderst.

Androhen kannst du viel! Ob du es danach umsetzt oder nur den Vertrag wegschmeißt, bleibt dir überlassen. Du musst aber mitteilen, dass der Vertrag nichtig wird, nach einer gesetzten Frist. Sonst steht der Vertrag im Raum und du hast ggf. kein Auto mehr stehen, wenn er am 25.06., oder 07.07. mit dem Geld vor deiner Tür steht! (Der Vertrag ist unbefristet gültig, wenn da nichts anderes drin steht! Er ist ggf. bindend! Für beide Seiten!)

Am besten, solltest du dir rechtlichen Rat einholen, bevor du der Dumme bist.
Oder, schick ihm eine freundliche SMS/eMail/Brief, indem du ihn bittest, er soll nur erklären, ob er vom Vertrag zurück treten möchte! Schreibe ggf. dazu, es ist für ihn ohne Folgen. Es dient nur dazu, dass er dir nichts kann.

MfG

Ach ich hab ihn schon mit SMS'en bombadiert (freundlich)...nichts!
Ich weiß nicht ob ich das jetzt falsch verstanden habe...aber im Vetrag habe ich hinzugefügt, dass es eine Abholfrist bis zum 17.06. gibt.
Muss nun noch EXTRA ein weiteres Schreiben aufgesetzt werden?

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