Autokäufer meldet sich nicht mehr! *HILFE*
Hallo liebe Gemeinde,
ich hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir einen Rat geben.
Vor geraumer Zeit habe ich mich entschlossen mein Auto einfach mal zum Verkauf anzubieten.
Nach kurzer Zeit hatte ich einen Interessenten, der den Wagen abholen wollte. Ein paar Tage später rief mich ein weiterer Interessent an und nachdem ich ihm sagte, dass ein anderer Interessent "auf dem Weg" sei das Auto abzuholen bot er mir mehr Geld für das Auto.
Geld regiert die Welt, aber ich war skeptisch. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich einen Vertrag vorbereite und zu ihm schicke(ca. 500km). Nach ein paar Tagen kam der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Er wollte den Wagen heute abholen und sich gestern nochmal melden...er ist aber seitdem komplett auf keiner Nummer mehr zu erreichen. Ich hasse sowas und wollte mal fragen, inwieweit der Vertrag einzuhalten ist?
Ansonsten hatte ich regen Informationsverkehr mit dem "Käufer" und er machte einen netten und wirklich sehr interessierten Eindruck...
Naja, auf eure Antworten bin ich gespannt.
MfG
Beste Antwort im Thema
Es ist kein Problem und komplex ist es auch nicht.
Fakt ist, es gibt einen Vertrag, den der Käufer unterschrieben hat, der Verkäufer jedoch nicht.
Weiterer Fakt, Verkäufer heult rum, wenn Käufer Fahrzeug holt.
Soll der Verkäufer doch einfach mal den Vertrag unterschreiben, somit schriftliche rechtswirksame Willenserklärung abgeben, angemessene Frist setzen und den Vertrag dann abwickeln.
Alles andere ist doch nur Bubengeheule, weil man sich einredet ein tolles Geschäft zu machen und nun Angst hat, auf die Schnauze zu fallen und Mamma nicht helfen kann.
Lächerlich das ganze. Von Erwachsenen, die kaufen und verkaufen wollen können, erwarte ich mehr.
143 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Dann lass auch gleich die weitere Frist abschicken.
Versteh ich im Zusammenhang jetzt nicht.
Soll ich es "lassen", oder "machen"?
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Wenn das Auto ab Samstag wieder nur mir gehört wäre mir das lieber als eine Schlammschlacht anzuzetteln.
Dann warte bis Samstag. Ich würde nichts schreiben und kein Geld für den Anwalt ausgeben.
Der Typ hat kein Geld oder hat es sich anders überlegt. Wenn die Angelegenheit vergessen ist, ist der froh, der tut dir nichts.
Zitat:
Original geschrieben von Georg266
Dann warte bis Samstag. Ich würde nichts schreiben und kein Geld für den Anwalt ausgeben.Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Wenn das Auto ab Samstag wieder nur mir gehört wäre mir das lieber als eine Schlammschlacht anzuzetteln.
Der Typ hat kein Geld oder hat es sich anders überlegt. Wenn die Angelegenheit vergessen ist, ist der froh, der tut dir nichts.
Hab ich ihm schon geschrieben und dies einem "Kollegen" von ihm am Telefon gesagt (der hat mir von 4 verschiedenen Nummern geschrieben und der ist als einziger rangegangen). Natürlich weiß der von nichts!
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Zitat:
Original geschrieben von Johnes
...
Mit Pech, steht sonst dein Vertragspartner vor der Tür und du hast die Arschkarte.
... oder volles Risiko!
Darum geht es jetzt im Kern, und für beide Denkarten gibt es hier Vertreter und gute Gründe.
Aus dem Bauch heraus würde ich auch sagen, daß man die Sache jetzt schon, spätestens aber am 18.06. abhaken kann. Und wenn sich der "Käufer" dann widererwartend noch meldet, stur stellen.
Die juristische Seite ist eine andere, und genau die wird (und muß !) Dir jeder Anwalt unterbreiten: Das der geschlossene Kaufvertrag im Kern so lange gültig ist, bis er abgewickelt oder einvernehmlich widerrufen wird. Oder ein anderweitiges Ausstiegszenario gewählt wird, das aber, wie gesagt, besser der Rechtsberatung bedarf. Es geht immerhin um € 14.000.
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Ich möchte doch nur mein Auto verkaufen...zur Not auch am 18.06. für weniger Geld! 😁
Darauf wird er wohl hinaus wollen. Er weiß sicher daß Du das Auto nicht anderweitig verkaufen darfst, Deine Ansprüche gegen ihn ggf. aber nur mit großem Aufwand durchsetzen kannst.
Ich würde ihm am Tag nach Ablauf der vertraglichen Frist vom Anwalt schreiben lassen und alle möglichen Ansprüche geltend machen (Anwaltskosten, Schadenersatz, Standgebühr fürs Fzg, etc., Anwalt weiß das viel besser was da geht). Damit ihm klar ist daß er keine Chance hat den Preis noch zu drücken.
Ach ja...falls das eben falsch rübergekommen ist...ICH habe den Vertrag noch nicht unterschrieben!!!
Nur er!
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Es geht immerhin um € 14.000.
Geht es nicht. 14.000€ wäre der Kaufpreis.
Es geht um einen Schaden, den der Käufer geltend machen könnte und den er dann nachweisen müßte. Für 14.000€ kriegt er das gleiche Auto an jeder Ecke. Also wird es ihm nicht gelingen einen Schaden nachzuweisen, falls er es versuchen sollte.
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Ach ja...falls das eben falsch rübergekommen ist...ICH habe den Vertrag noch nicht unterschrieben!!!
Nur er!
Wenn er keine Unterschrift von dir in den Händen hält, hat er keine Annsprüche. Dann verkauf die Kiste heute noch.
Zitat:
Original geschrieben von Georg266
Wenn er keine Unterschrift von dir in den Händen hält, hat er keine Annsprüche. Dann verkauf die Kiste heute noch.Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Ach ja...falls das eben falsch rübergekommen ist...ICH habe den Vertrag noch nicht unterschrieben!!!
Nur er!
Nein, ich habe aus eigener Sicherheit nicht unterschrieben. Erst bei Übergabe
*gähn*
auto abholen, geld aufn tisch legen, kaufvertrag machen.
wer sich an diese seit den alten römern haltende weissheiten nicht halten kann der macht halt was falsch.
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Versteh ich im Zusammenhang jetzt nicht.Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Dann lass auch gleich die weitere Frist abschicken.
Soll ich es "lassen", oder "machen"?
Ich meinte damit, daß wenn du zum Anwalt gehst, auch gleich ein Schreiben aufsetzen lassen kannst.
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Nein, ich habe aus eigener Sicherheit nicht unterschrieben. Erst bei Übergabe
Wenn Du den Vertrag nicht unterschrieben hast, gibt es keinen schriftlichen Kaufvertrag.
Der Kaufvertrag wurde nur mündlich abgeschlossen. Zeugen? Wahrscheinlich nicht.
Zwar gelten auch mündlich abgeschlossene Verträge, aber man kann nicht beweisen, was abgesprochen wurde. Im Streitfall wird der Käufer den Vertragsinhalt anders darstellen als Du.
Bei mündlich abgeschlossenen Verträgen ist es ohne Zeugen daher fast aussichtslos, auf Erfüllung des Vertrages zu pochen. RA kann da auch nicht viel helfen.
Meldet der Käufer sich nicht mehr, ist meine Empfehlung, vergiss diesen und suche Dir einen neuen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Nur die dummerweise vielen versandten SMS des TE deuten auf einen Vertragsschluss hin...
Die gehe ich mal durch! 😁