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Autokäufer meldet nicht ab und hat falsche Adresse angegeben :(

Themenstarteram 5. März 2010 um 10:23

Hi,

am 19.02.2010 habe ich meinen alten Wagen verkauft. Leider war er zu dem Zeitpunkt noch angemeldet. Da ich selber weiß, dass es eigentlich blöd ist ein angemeldetes Auto zu verkaufen bitte ich Euch, auf Vorwürfe zu verzichten ( die mache ich mir schon selber genug). Allerdings haben wir einen Kaufvertrag gemacht, in dem vermerkt war, dass der Käufer sich verpflichtet umgehend den Wagen abzumelden. Die angegebene Adresse konnte ich zu dem zeitpunkt nicht überprüfen, da ich den türkischen Pässen diese nicht vermerkt ist. Ich habe dann umgehend der Versicherung den Verkauf mitgeteilt und sowohl der Versicherung, als auch der Zulassungsstelle am Montag, 22.02.2010 die Unterlagen gefaxt. Damit war für mich die Sache eigentlich erledigt, zumal ich von der Versicherung eine Mitteilung über die Stilllegung bekommen habe. Nun ist aber das Problem Folgendes: Gestern bekam ich von der Versicherung ein Schreiben, dass mein altes Fahrzeug am 26.02.2010 ein Auto beschädigt haben soll. Dieser Schaden soll, nach Aussage meiner Versicherung, von der Polizei aufgenommen worden sein. Allerdings müssten die dann doch auch die Daten des Fahrers aufgenommen haben? Aber zu diesem Zeitpunkt gehörte mir der Wagen gar nicht mehr. Wer von Euch hat Erfahrungen mit solchen Betrügern? Wie wird der Vorgang nun weitergehen? Muss ich zur Polizei und die informieren? Ich bin stinksauer- auf mich selber und auf den Käufer.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Wieso ist der Käufer ein Betrüger?

Gruß

Frank, der das nicht versteht.

Wie sollte man es sonst nennen, wenn der Käufer im Vertrag eine falsche Adresse angibt?

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am 6. März 2010 um 13:18

lol... jetzt hör aber mal auf wieder mit diesen moralpredigten. so ein quatsch, kaum schreibt man nicht "deutscher staatsbürger" kommt die keule schon wieder :rolleyes: ich kanns echt nicht mehr hören.

 

 

 

Zitat:

Handy aus, kann außer einer Betrugsabsicht noch andere Ursachen haben!

ist auch ein ganz normales vorgehen... es bedeutet weder das eine noch das andere, aber in diesem fall liegt die vermutung wohl nahe und darf auch geäußert werden.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Vertragspflichten? Ummeldung umgehend = innerhalb von zwei Wochen (laut Gesetz) + ein paar Tage Kulanz (aus meiner Sicht)

 

Hugaar, der niemals ein angemeldetes Auto verkauft (außer an den :D bei Neukauf eines anderen Autos)

Der TE hätte Recht, wenn im Kaufvertrag eine unverzügliche Ummeldung des Fahrzeuges vereinbart worden wäre. Dies erfolgte nach Schilderung des TE aber nicht.

Umgehend hat die o.a. Bedeutung und daher spricht nichts dafür, dass der Käufer sich im Hinblick auf die Ummeldung nicht vertragskonform verhält.

 

O.

Ich finde damit sollte es gut sein. Mit den bekannten Fakten, läßt sich seriös keine Betrugsabsicht begründen.

Themenstarteram 6. März 2010 um 14:04

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von huibuh1

 

Naja, wie würdest du jemanden nennen, der eine falsche Adresse angibt, sein Handy seit dem Tag aus hat und seinen Vertragspflichten, nämlich der Abmeldung, nicht nachkommt????

... Da der Käufer allerdings einen türk. Pass hatt gehe ich einfach mal davon aus, dass es ein Türke war und somit in diesem Fall in betrügerischer Absicht gehandelt hat.

Jetzt bringst du ja doch den tür. Mitbürger auf die Stufe eines Betrügers!

Wie kommst du darauf, dass er ne falsche Adresse genannt hat???

Handy aus, kann außer einer Betrugsabsicht noch andere Ursachen haben!

Vertragspflichten? Ummeldung umgehend unverzüglich (Korrektur dank einem Golffahrer)= innerhalb von zwei Wochen (laut Gesetz) + ein paar Tage Kulanz (aus meiner Sicht)

Hugaar, der niemals ein angemeldetes Auto verkauft (außer an den :D bei Neukauf eines anderen Autos)

Nun, mir ist die Abstammung egal. Sicher hätte es auch ein Engländer, Deutscher, Franzose, Araber oder was es sonst noch an Nationalitäten gibt sein können. Die Angabe über den türk. Pass erfolgte nur um Fragen vorzugreifen ob die Adresse nicht von mir überprüft worden wäre.

Handy seit 20.2.aus und seit dem Zeitpunkt nicht mehr an, schon etwas seltsam, oder??? Außerdem kein Rückruf.

2 Wochen falsch, max. 5 Tage!!! Kulanz ist schön und gut, wenn mit dem Auto nich duzrch die Gegend gefahren und dann auch noch ein Unfall mit Fahrerflucht gebaut wird ( habeheute Schreiben von der Polizei bekommen mit der Mitteilung, dass der Fahrer sich vom Unfallort entfernt hat.). Da hört meine Kulanz auf.

Du hast den Verkauf der Versicherung und auch der Zulassungsstelle gemeldet? Wunderbar, eigentlich bist Du jetzt raus, wenn es den Käufer aber nicht gibt, dann kann es schwierig werden, schadlos aus der Sache rauszukommen. Wenn so etwas passiert, kann de Versicherung die Zwangsstillegung durch die Polizei beantragen, das kann schnell gehen, muß aber nicht, je nach dem, wo die Karre steht.

Dein Auto ist vermutlich schon lange auf der Exporthalde, nicht jede Ausfuhr läuft mir Kontrolle der Stillegungspapiere, kann auch sein, daß Dein Kennzeichen noch eine Weile für Spritdienstahl oder Überführungsfahrten benutzt wird. Das hilft Dir jetzt aber auch nicht weiter.

Du hast den richtigen Namen des Käufers? Du hast seine (oder wessen auch immer) Telefonnummer? Sichere alle Beweise (Ausdrucke Deiner Tel.verbindungen, evtl. Emails (mit erweiterten Daten zum Provider etc.)). So schnell kann man sich in DE nicht verstecken, aber einen langen Atem solltest Du haben.

Themenstarteram 6. März 2010 um 14:30

Zitat:

Original geschrieben von volvocrasher

Du hast den Verkauf der Versicherung und auch der Zulassungsstelle gemeldet? Wunderbar, eigentlich bist Du jetzt raus, wenn es den Käufer aber nicht gibt, dann kann es schwierig werden, schadlos aus der Sache rauszukommen. Wenn so etwas passiert, kann de Versicherung die Zwangsstillegung durch die Polizei beantragen, das kann schnell gehen, muß aber nicht, je nach dem, wo die Karre steht.

Dein Auto ist vermutlich schon lange auf der Exporthalde, nicht jede Ausfuhr läuft mir Kontrolle der Stillegungspapiere, kann auch sein, daß Dein Kennzeichen noch eine Weile für Spritdienstahl oder Überführungsfahrten benutzt wird. Das hilft Dir jetzt aber auch nicht weiter.

Du hast den richtigen Namen des Käufers? Du hast seine (oder wessen auch immer) Telefonnummer? Sichere alle Beweise (Ausdrucke Deiner Tel.verbindungen, evtl. Emails (mit erweiterten Daten zum Provider etc.)). So schnell kann man sich in DE nicht verstecken, aber einen langen Atem solltest Du haben.

Ja, es sind alle Stellen informiert und seit heute auch die Polizei, da ich mich zum Unfallhergang äußern durfte. Ich hoffe, dass ich den richtigen Namen habe und auch eine Handynummer. Vielleicht hat der Unfall ja nun auch in sofern etwas Gutes, dass nun die Polizei aktiv wird ;-). Telefonverbindungsnachweis ist eine super Idee :-). Diesen werde ich nun nochmal anfordern!

Nach den letzten Infos vom TE würde ich langsam auch von einer betrügerischen Absicht des türkischen Käufers ausgehen. Wer sich jetzt persönlich angegriffen fühlt kann das von mir aus so empfinden.

Betrüger gibt es immer und überall.

Um sich deutlich abzugrenzen sollte die Möglichkeit überdacht werden, Anzeige zu erstatten. Wichtig und grundsätzlich dabei, die Anzeige sollte wegen "Verdacht auf xxxx" gestellt werden. Ansonsten könnte es mal einen bösen Return geben.

@huibuh1,

 

komme gerade vom Schnee schippen vor meiner Haustür, wäre mal gut, wenn Du auch mal vor Deiner Türe "kehren" würdest.

 

Wenn Du schon aus Deiner Sicht Opfer eines Betruges bist, so ist anzumerken, dass Du diesen erst ermöglichst hast und zwar gelinde gesagt, in fahrlässigster Weise.

 

Neben der Identitätsprüfung des Erwerbers Deines Autos hättest Du auch seinen Führerschein prüfen müssen.

 

Ich wünsche Dir, dass der Fahrer/Erwerber Deines Autos auch die erforderliche gültige Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Fzg.-Übergabe und des Unfalles hatte, wenn nicht, wirds ungemütlich für Dich. Du  hast gegen Fzg.-Halter Pflichten verstossen und Dein Fzg.-Versicherer wird Dir möglicherweise eine Obliegenheitsverletzuung vorhalten können.

 

Hier gibt es eine Menge User die Dir helfen würden wenn sie könnten, aber Namen und Anschriften kann hier niemand herzaubern.

 

 

 

 

am 6. März 2010 um 15:02

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Neben der Identitätsprüfung des Erwerbers Deines Autos hättest Du auch seinen Führerschein prüfen müssen.

Noch ein Grund ein Fahrzeug nicht angemeldet zu verkaufen. ;)

Gruß

Frank, dessen FFH nichtmal für ne Probefahrt nach einem Führerschein verlangt hat.

Themenstarteram 6. März 2010 um 15:36

Es war hier nie meine Absicht, irgendjemanden persönlich anzugreifen. Wenn es so bei einigen Usern angekommen ist, tut es mir sehr leid.

Auch könnt Ihr mir glauben, dass ich mir selbst dauernd in den Hintern trete, weil ich es angemeldetr verkauft habe. Andererseits war das nicht mein erstes Auto, welches ich angemeldet verkauft habe. Eigentlich glaube ich grundsätzlich an das Gute in jedem Menschen und bin dadurch vielleicht etwas zu vertrauensseelig. Allerdings war es das letzte Mal, dass ich einen Wagen angemeldet verkauft habe.

Eigentlich wollte ich nur wissen, wieso mein Wagen anscheinend nicht abgemeldet war / ist und ich trotzdem eine Mitteilung über die "Vorrübergehende Stilllegung" von der Versicherung bekommen habe. Aber ich danke Jedem hier im Forum, der sich die Mühe gemacht hat zu antworten.

am 6. März 2010 um 15:40

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@huibuh1,

Wenn Du schon aus Deiner Sicht Opfer eines Betruges bist, so ist anzumerken, dass Du diesen erst ermöglichst hast und zwar gelinde gesagt, in fahrlässigster Weise.

Neben der Identitätsprüfung des Erwerbers Deines Autos hättest Du auch seinen Führerschein prüfen müssen.

Hat hier eigentlich irgendjemand Ahnung was ein Betrug als Tatbestandsmerkmale voraussetzt? Erkundigt euch mal und erklärt mir dann wo hier ein Betrug vorliegen soll. Der Kaufpreis wurde ja wohl gezahlt, oder? Hat der TE irgendwelche Vermögensschäden erlitten?

Ich muss von keinem Käufer den Führerschein prüfen. Ich kann an jeden volljährigen Verkaufen, ob der nen Lappen hat oder nicht. Sobald die Übergabe stattgefunden hat, der Eigentumswechsel vollzogen ist, geht mich das nichts mehr an was der Käufer mit der Kiste macht. Wenn er keinen Lappen hat, ist das nicht mein Problem.

MfG

am 6. März 2010 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von dudje

Ich muss von keinem Käufer den Führerschein prüfen. Ich kann an jeden volljährigen Verkaufen, ob der nen Lappen hat oder nicht. Sobald die Übergabe stattgefunden hat, der Eigentumswechsel vollzogen ist, geht mich das nichts mehr an was der Käufer mit der Kiste macht. Wenn er keinen Lappen hat, ist das nicht mein Problem.

MfG

Sehe ich etwas anders. Wenn ich das Fahrzeug angemeldet verkaufe habe ich noch Pflichten gegenüber meiner Versicherung.

Gruß

Frank, der fehlende Führerscheine nicht zu seinem Problem macht.

@dudje,

 

nicht verwechseln, der TE unterstellt hier Betrugsabsicht.

 

Bzgl. FS, wünsche weiterhin viel Glück, das Schicksal möge Dir hold bleiben.

@Frank128,

 

§ 21 StVG Absatz 1 oder 2

....als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, ....

 

Grüße

Beukeod

 

 

am 6. März 2010 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@Frank128,

§ 21 StVG Absatz 1 oder 2

....als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, ....

Grüße

Beukeod

Und somit ist Ärger mit der Versicherung doch irgendwie vorprogrammiert, falls der Käufer keinen Führerschein hat. ;)

Gruß

Frank, der jetzt mal schaut ob "ich" überhaupt einen Führerschein habe. :rolleyes:

PS: Puh, mein Führerschein ist vorhanden, habe ich zweimal kontrolliert, Foto sieht mir auch ähnlich, fahre dann mal wech. ;)

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