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Autokäufer hat nicht angegeben das er Händler ist ?

Themenstarteram 12. Juli 2018 um 15:53

Hallo,

Ich habe mein Twingo verkauft.

(https://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../904914477-216-8350)

Er hat laut Autofokus bei Privatverkauf ein Wert von ca. 500 €.

Ich habe absichtlich keine Tel-Nr angegeben da dann ständig Händler anrufen.

Gestern bekam ich eine Mail, ob ich eine Tel-Nr hätte damit mich der "Private" Käufer anrufen kann.

Am Telefon wollte er wissen ober der Zahnriemen gemacht wurde, wie es mit Rost aussieht usw..

Das ein 15 Jahre altes auto paar Roststellen hat und hier und da paar Kratzer ist ja wohl normal!

Ich sagte er soll Ihn vor Ort anschauen.

Der Twingo läuft Super, die Domlager müssten gewechselt werden und evt am Schweller paar kleine Stellen geschweißt werden.

Nun kam der Käufer innerhalb von 30 Min zu mir.

Er machte mit mir eine Probefahrt.

Nun hat er mir gesagt, das Auto wäre für ein "armes" Mädchen die ein preiswertes Auto für die Ausbildung benötigt.

Er zählte mir alles auf, was es Kosten würde, Zahnriemen, Ölwechsel, etwas Schweißen am Schweller, der angebliche Hagelschaden, (nur 4-5 kleine Dellen auf dem Dach), und wie teuer das alles in der Werkstatt sei.

Er drückte immer weiter auf die "Tränendrüse" er sei sich nicht sicher, da das Auto für ein Mädchen wäre und evtl. ohne Servo nichts ist usw.

Nun waren wir nach langen hin und her bei 350 € gelandet.

Wir haben den Kaufvertrag unterschrieben und er packte dann Rote Nummern aus seinem Kofferraum.

Seine Beifahrerin fuhr sein Auto und er mit meinem davon.

Die Roten Nummern haben mich stutzig gemacht, darauf hin hab ich Google nach seinem Namen und Wohnort gefragt. Das erste Ergebnis war, das Er ein Händler, aus der nähe ist.

Nun, bei einem privaten Käufer hatte ich mindestens 150 € mehr bekommen.

Vergleichbare Autos bei Mobile usw. haben deutlich höhere Preise.

Er hübscht das Auto jetzt in seiner "Autoinsel Lindau" für wenig Geld auf und verkauft ihn für das 5 fache. :-(

Kann ich den Verkauf stornieren?

Beste Antwort im Thema
am 15. Juli 2018 um 16:44

Ich bin der Händler, der das Fahrzeug gekauft hat. Als wir mit meiner roten Nummer Probe gefahren sind habe ich ihm gesagt, dass es meine Nummer ist. Ich habe ihm auch gesagt, dass ich lieber Autos so um die 5000 Euro handle. Also Händller....Bei mir war ein Mädchen, dass mich nach einem billigen Wagen gefragt hat. Sie hat mir leider dann aber abgesagt, da sie ein anderes Auto gekauft hat. Ich habe den Verkäufer vor die Wahl gestellt, 350 Euro oder ich Frage lieber das Mädchen nochmal. Weil bei den Tüvreparaturen und einem geschätzten Endpreis von knapp über 1000 Euro nicht mal die Arbeit bezahlt ist. Er hat dann zugesagt und ich habe das Auto auf meine Geschäftsadresse gekauft. Er hat mich zu keiner Zeit gefragt, ob ich Händler bin und das Geld hat er auch sofort genommen. Ich bin seit 20 Jahren Händler in Lindau und habe eine eigene Werkstatt. Wenn jemand das Auto kauft, dann mache ich den TÜV und die nötigen Reparaturen. So steht es auch im Beschreibungstext. Reich werde ich an dem Auto jedenfalls nicht und in einer persönlich an mich geschriebenen Nachricht hat er dem TÜV / Küs Lindau und mir fast schon einen über Nacht erschwindelten TÜV angedichtet. Seit dem Verkauf belästigt mich dieser Mann permanent. Ich war auf der Polizei und habe ihn mehrfach blockiert. Jetzt sehe ich diesen Artikel. Ein Mensch, der keinen Cent in sein Auto investiert, über einen befreundeten Werkstattkollegen beschumpfen hat und einen dummen gefunden hat, der sein kaputtes Auto nimmt. Und dann noch neidisch wenn ich dann einen Hunderter am Auto verdiene. Na ja. Darauf kann sich jeder selbst seinen Reim machen.

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 10. Juli 2019 um 12:39:40 Uhr:

Wieso muss man es nach einem Jahr wieder aufwärmen?

 

Ich denke, dass der Händler ein Problem mit dem Finanzamt bekommen wird.

Rote Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb verwendet werden. Kauft man dort ein Auto und überführt es mit dessen Kennzeichen, dann ist es wohl noch OK. Nur verleihen darf man nicht (mehr).

Früher habe ich auch mehrere Anlaufstellen gehabt, bei denen ich mir rote Kennzeichen leihen konnte. Heutzutage stellen die sich zurecht an, da die mit dem Verleih die Kennzeichen riskieren.

Naja, da er aber nen Handel hat, ist das kein Problem wenn er kontrolliert wird, außer se bohren so weit, dass se den Privatkauf bemerken. Machen aber die wenigsten, sobald er sagt er nen Nachweis dabei hat, dass er Händler ist, ist das für die Polizei eigentlich erledigt. Weiß grad auch nicht ob er auf die Kennzeichen noch Privatpersonen laufen lassen kann, also sich selbst, aber nur deswegen ist nicht gleich alles falsch.

Weil es hier noch zwei Beiträge gab bzw. Bilder in zwei Beiträgen die ich gebrauchen kann ???????

Zitat:

@RayHai schrieb am 10. Juli 2019 um 12:33:02 Uhr:

 

Wenn du meinst, dann berichtige es doch, anstatt so ne leere Aussage zu bringen. Das sind mir die liebsten Leute.

.

Dass der alte Thread nun genau ein Jahr auf Halde stand, hattest bemerkt ?

Und ein Händler kann nicht einfach ein Fahrzeug vom Hof als Privatperson verkaufen. Hierzu müsste der Händler das Fahrzeug an sich selbst verkaufen. Und erst dann als Privatperson auftreten. Allerdings dürfte dieser,,Trick,, nur einmal funktionieren, da hier der Verdacht auf Betrug sehr nahe liegt. So ziemlich jeder würde annehmen, dass er so die Gewährleistung umgehen will.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 10. Juli 2019 um 12:50:59 Uhr:

Zitat:

@RayHai schrieb am 10. Juli 2019 um 12:33:02 Uhr:

 

Wenn du meinst, dann berichtige es doch, anstatt so ne leere Aussage zu bringen. Das sind mir die liebsten Leute.

.

Dass der alte Thread nun genau ein Jahr auf Halde stand, hattest bemerkt ?

Und ein Händler kann nicht einfach ein Fahrzeug vom Hof als Privatperson verkaufen. Hierzu müsste der Händler das Fahrzeug an sich selbst verkaufen. Und erst dann als Privatperson auftreten. Allerdings dürfte dieser,,Trick,, nur einmal funktionieren, da hier der Verdacht auf Betrug sehr nahe liegt. So ziemlich jeder würde annehmen, dass er so die Gewährleistung umgehen will.

Ja, hab ich dann auch gesehen ??

Hier passiert das regelmäßig, hab letztes Jahr auf der Suche nach einem neuen Wagen selbst in den Anzeigen auf mobile, AutoScout24 etc. die Info gelesen "Verkauf als Privatperson!" und als Kontakt war der Handel angegeben ???????

Zitat:

@RayHai schrieb am 10. Juli 2019 um 12:33:02 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Juli 2019 um 12:30:18 Uhr:

Inhaltlich alles komplett falsch. Aber schön, dass Du dich dafür extra neu angemeldet hast. ....

Wenn du meinst, dann berichtige es doch, anstatt so ne leere Aussage zu bringen. Das sind mir die liebsten Leute.

Kenn nur mein alten Account nicht mehr, da hier sowieso großteils nur ****** unterwegs sind.

Nein ich brauche deinen Unfug nicht zu widerlegen. Du hast keine Quellen benannt. Also mach dich selbst erstmal sachkundig. Aber so alt wird dein Account vermutlich garnicht werden ....

Zitat:

@RayHai schrieb am 10. Juli 2019 um 12:54:15 Uhr:

Hier passiert das regelmäßig, hab letztes Jahr auf der Suche nach einem neuen Wagen selbst in den Anzeigen auf mobile, AutoScout24 etc. die Info gelesen "Verkauf als Privatperson!" und als Kontakt war der Handel angegeben ???????

Das ist ein anderer Trick. Dabei verkauft er im Auftrag und unterschreibt für den Eigentümer. Dass das auch nicht ganz okay ist, sei mal dahingestellt.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 10. Juli 2019 um 12:50:59 Uhr:

Und ein Händler kann nicht einfach ein Fahrzeug vom Hof als Privatperson verkaufen. Hierzu müsste der Händler das Fahrzeug an sich selbst verkaufen. Und erst dann als Privatperson auftreten. Allerdings dürfte dieser,,Trick,, nur einmal funktionieren, da hier der Verdacht auf Betrug sehr nahe liegt. So ziemlich jeder würde annehmen, dass er so die Gewährleistung umgehen will.

Händler haben die gleichen rechte, wie Privatpersonen. Das gilt auch für den Verkauf von Autos. Ich könnte meinen Wagen im Internet anbieten, und mich mit dem Interessenten auf den Firmengelände treffen, wo ich arbeite.

Somit könnte auch ein Autohändler seinen Wagen auch auf seinem Firengrundstück verkaufen. Der Wagen muss nur vorher auf seinen Namen angemeldet gewesen sein. Sein Privatwagen sollte dabei allerdings nicht von seinem Autohandel beworben werden. Auch die Menge der privat verkaufen Fahrzeuge sollten nicht höher sein, als die einer Privatperson.

Allerdings geht es hier um den Ankauf eines Fahrzeuges, und nicht den Verkauf.

Bei einem Einzelgewerbe einer natürlichen Person und bei einer Personengesellschaft ist ein privates Veräußerungsgeschäft von Teilen der Betriebs- und Geschäftsausstattung unter Gewährleistungsausschluss nicht möglich. Die Gewährleistung würde dem Käufer unter dem Aspekt des Umgehungsgeschäftes gerichtsfest zustehen. :rolleyes:

Dennoch geht es hier nicht um den Händler als Verkäufer sondern um den Händler als Käufer.

Aber für den TE spielt das absolut keine Rolle (weder heute noch vor einem Jahr), da solche Geschichten auch von wirklich privaten Käufern genauso erzählt werden.

Wohl wahr ... möge der thread von weiterem OT verschont bleiben und wieder sanft entschlafen ... :)

am 11. Juli 2019 um 8:33

Ich bin der Händler. Ich habe den Wagen auf meine Betriebsadresse gekauft und auch als Händler über meinen Platz verkauft. Somit wurde der Wagen auch ordnungsgemäß beim Finanzamt versteuert. Damit sollte das geklärt sein.

@Lui1970 Nicht weiter drüber aufregen und abhaken. Was hier nun noch geschrieben wurde sind Spekulationen, die nicht Dich betreffen.

Aber schön zu hören, dass es ehrliche Händler gibt, die anderen Menschen helfen wollen. Schade, dass diese dann an den Pranger gestellt werden.

Zitat:

@Lui1970 schrieb am 11. Juli 2019 um 10:33:50 Uhr:

Ich bin der Händler. Ich habe den Wagen auf meine Betriebsadresse gekauft und auch als Händler über meinen Platz verkauft. Somit wurde der Wagen auch ordnungsgemäß beim Finanzamt versteuert. Damit sollte das geklärt sein.

Selbst das sollte einem Verkäufer ziemlich egal sein. Verkauf ich ein Auto interessieren mich nur zwei Sachen: Kaufpreis erhalten - keine späteren Rückfragen, Mängelanzeigen, Minderungsverlangen usw.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. Juli 2019 um 14:56:45 Uhr:

Selbst das sollte einem Verkäufer ziemlich egal sein. Verkauf ich ein Auto interessieren mich nur zwei Sachen: Kaufpreis erhalten - keine späteren Rückfragen, Mängelanzeigen, Minderungsverlangen usw.

Jein... Der Verkäufer hat später gesehen, dass der Wagen später für einen höheren Preis angeboten wurde... Das ist zwar ärgerlich, weil man angelogen wurde (Das Auto ist für ein junges armes Mädchen...)

So fühlt er sich angelogen, obwohl es für den eigentlichen Verkaufsprozess keine Bedeutung hat.

Naja, die Sache, dass der Händler Gewährleistung geben muss, usw, wurde bereits ausgiebeig duskutiert, und muss nicht neu begonnen werden...

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