Autoimport - LPG in Ursprungsbrief eingetr., im deutschen Brief nicht.

Hallo,

ich habe mir ein Auto aus Italien mit LPG-Anlage gekauft. In den italienischen Papieren ist die Anlage eingetragen (2003) und somit auch abgenommen.
Nach Aussage des Verkäufers ist der Betrieb in Deutschland kein Problem.

Nach TüV-Abnahme in Deutschland gabs zwar Plakete, neuen europäischen Brief und Fahrzeugschein, allerdings taucht die LPG-Anlage nirgends in den Eintragungen und auch nicht im TüV-Bericht auf. Auch alle sonstigen Eintragungen (verschiedene Reifengrößen etc.) wurden nicht übernommen.

Wurde da etwas übersehen/vergessen, oder geht das so in Ordnung, da die ganzen Sachen ja bereits in Italien abgenommen wurden?

Danke und schöne Grüße

Beste Antwort im Thema

Bei der Einfuhr eines Fahrzeugs mit vorhandener Gasanlage aus einem anderen Mitgliedsland ist für die Gasanlage , sofern sie nicht genehmigt ist nach ECE 115, eine Neuabnahme, gem. der Richtlinie ECE 67.01 erforderlich.
Da die Anlage bereits 2003 verbaut wurde, ist davon auszugehen, das die Anlage nicht über eine Genehmigung nach ECE115 verfügt.

Das Fahrzeug fährt also zum jetzigen Zeitpunkt ohne Betriebserlaubnis, somit ohne Versicherungsschutz.

Zuerst müsste einmal festgestellt werden, welche Gasanlage verbaut worden ist, gibt es einen Importeur für die Anlage und besteht für die Anlage ein Mustergutachten , die es ermöglicht eine Abgasbestätigung zu erstellen, für eben dieses Fahrzeug.
Dafür werden benötigt alle Prüfnummern der Bauteile: Absperrventil, Verdampfer, Steuergerät, Rail.

Die Bestätigung kostet zwischen 100,-- - 350,-- € , je nach Gasanlagenhersteller.

Vorher prüfen, ob das Zertifikat vom Tank noch vornhanden ist, einige Prüfstellen tragen die Tanks nicht ohne Zertifikat ein.

Gasanlage vorab vom TÜV prüfen lassen, ob die überhaupt bereit sind die Gasanlage abzunehmen und eine GSP durchführen wollen.
GSP kostet 119,-- € , Abnahme nach § 19.2 nach Zeitaufwand zwischen 55,-- - 150,-- €.

Erst dann die Abgasbestätigung bestellen, dauert ca. 1 Woche bis 4 Wochen.

Dann zum TÜV und abnehmen lassen.

Danach zum STVA und die Gasanlage eintragen lassen, dabei wird die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs neu berteilt, ca. 20,-- €.

Erst dann darf das Fahrzeug wieder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Tach auch
UFrank

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.... wurde vergessen. Wie soll denn die Rennleitung sonst nachprüfen können, ob die Anlage ordnungsgemäß eingetragen wurde???

PS: Die Zulassungsbehörde vergisst gerne mal etwas, da mehr Schreiben mehr Mühe bedeutet. Dafür hat man dann selbst den Ärger nachzuweisen, dass die Anlage korrekt ist und Du die Reifengröße tatsächlich fahren darfst. Manche empfehlen, den alten Brief als Nachweis mitzuführen. Rechtlich verbindlich sind die Angaben dort aber nicht (mehr). Besteht die Rennleitung auf geltende Gesetze, hast Du die A***karte gezogen.

Grüße

Die Aussage der Zulassungsbehörde war, dass sie nur die Angaben übernehmen, die vom Tüv bei der Neuzulassung weitergegeben werden.
Zum einen hätten sie nicht das technische Verständnis, zum anderen können sie auch nicht alle Fahrzeugbriefe aus aller Herren Länder übersetzen.
Eine Kopie des alten Fahrzeugbriefes führe ich daher auch mit. Das Original wurde von der Zulassungsstelle einbehalten und digital archiviert.

Mein Problem ist aber, was passiert beim nächsten TüV oder bei Weiterverkauf?

Zitat:

Original geschrieben von josa777


Hallo,

ich habe mir ein Auto aus Italien mit LPG-Anlage gekauft. In den italienischen Papieren ist die Anlage eingetragen (2003) und somit auch abgenommen.
Nach Aussage des Verkäufers ist der Betrieb in Deutschland kein Problem.

Nach TüV-Abnahme in Deutschland gabs zwar Plakete, neuen europäischen Brief und Fahrzeugschein, allerdings taucht die LPG-Anlage nirgends in den Eintragungen und auch nicht im TüV-Bericht auf. Auch alle sonstigen Eintragungen (verschiedene Reifengrößen etc.) wurden nicht übernommen.

Wurde da etwas übersehen/vergessen, oder geht das so in Ordnung, da die ganzen Sachen ja bereits in Italien abgenommen wurden?

Danke und schöne Grüße

Es verwundert mich schon, das du die HU Plakette bekommen hast, da bei LPG-Fahrzeugen ein gültiger GAP-Bericht zur HU vorliegen muß. ABer egal, anderes Thema.

Da du das Fahrzeug gerade erst umgemeldet hast, geh doch bitte nochmal zum STVA mit altem und neuem Brief und Frage, warum die Gasanlage nicht übernommen wurde. Reifen und anderes Zubehör wird ja eh nicht übernommen in den neuen Lappen, dafür musst du die Freigaben, ABE, alten Brief etc. dabei haben.

Aber die Gasanlage muss definitiv iin Zulassungsbescheinigung I und II eingetragen werden unter P.3 ( Kraftstoffart oder Energiequelle).

Der schlimmste Fall für dich kann sein, das die Italienische Eintagung und Abnahme in Deutschland nicht anerkannt wird. Das heisst Gutachten für die Anlage B´besorgen (in Deutsch!!!) und durch den Tüv eintragen lassen.

Aber fahr erstmal zum STVA und frag nach Berichtigung der Papiere.

Berichte mal, was geworden ist.

MFG Thomas

Ich denke, das müsste eingetragenwerden.

Wie wills Du sonst später beweise, dass die Anlage "eingetragen" ist ?

Ich würde beim TÜV nachhaken, die werden es wohl vergessen haben. Aber noch einmal bezahlen das würde ich nicht. Schließlich sind auch die Leute vom TÜV Dienstleister und wenn die einen Fehler machen, was ja menschlich ist, darf dieser Fehler nicht zu Lasten es Kunden gehen.

MFG
Alex Quint

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Das ganze ist schon ein Jahr her und ich war deshalb auch schon, kurz nach Zulassung, bei der Zulassungsbehörde um auf die fehlende Eintragung hinzuweisen.
Auskunft war wie oben beschrieben und klingt auch plausibel. Die können ja auch nicht z.B. jeden chinesischen Brief übersetzen. Ich hab mir dann den alten Brief ausdrucken lassen und das dann einfach mal so gelassen.

Im Endeffekt ist das beim TüV-"Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" wohl einfach untergegangen. Antriebsart ist dort nur Benzin.
(Witzigerweise steht aber eine Anhängekupplung drin, obwohl die Karre gar keine hat :-).

So wie ich das sehe, müsste ich nochmal zum TüV, mir ein neues "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" holen, damit zur Zulassungsstelle, die übernehmen 1:1 das Gutachten und stellen mir einen neuen Brief und Schein aus.

Ich würde aber jetzt das Risiko eingehen und das ganze bei der nächsten TüV-Routine erledigen und zur Not eine neue Abnahme machen.

Schlecht wäre es allerdings, wenn ich mich in irgendeiner Weise strafbar mache (in den zwei Jahren) und der TüV das dann weitergibt, oder mich wie einen Brunnenvergifter behandelt.
Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe.

Danke für die Antworten.

Strafbar weiss ich nicht, jedoch faehrst du ein Fahrzeug ohne gueltige ABE, was sehr teuer werden kann bei einem Schaden. Daher wuerde ich nicht solange warten, hast bisher ja schon Glueck gehabt. Ausserdem kann dein Auto bei einer Kontrolle direkt stillgelegt werden und dann hast du noch mehr Probleme.
Gruss Uwe

Ich mußte mein Wissen nach Kenntnis auch erweitern .
Zur Klarstellung :
Abschrift :
Bundesministerium für Verkehr ,Bau und Stadtentwicklung
53170 Bonn Postfach 200100
Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Verzögerung Eintrag Gas
Ihr Schreiben vom ..........Schreiben S34/7351.1/4
AZ S33/00789113
Bonn den ......
Sehr geehrter Herr XY
Das o.a. Schreiben hat zu missverständlichen und unterschiedlichen Auslegungen geführt .Ich möchte daher den Sachverhalt nachfolgend richtig stellen und konkretisieren .
Mit dem Einbau einer Gasanlage in ein Kraftfahrzeug ist nach §19Abs.5StVZO
die Betriebserlaubnis erloschen .Nach dem Einbau der Gasanlage dürfen nur noch solche Fahrten durchgeführt werden , die in unmittelbarem Zusammenhangmit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen .Hierzu zählen Fahrten zurTechnischen Prüfstelle , sowie Fahrten ,die der amtliche anerkannte Sachverständige Für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt (§19Abs.5StVZO ). Dies hat unverzüglich zu erfolgen . Unverzüglich bedeutet hier ohne schuldhaftes verzögern .
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Hans Hesse
Referat S33       Abschrift Ende
 

Ein Bekannter von mir hat den gleichen Fall gehabt wie du und den TüV
verklagt und verloren .Der TüV Prüfer hat ausgesagt das zum Prüfzeitpunkt
der Prüfung sich keine Gasanlage im Fahrzeug befand . Was glaubst wem
das Gericht geglaubt hat ?Du fährst defenitiv ohne Betribserlaubnis und
Versicherungsschutz . Du kannst auch deine Nummerschilder abschrauben
das ist das gleiche . Das ist ein Straftatbestand laut meiner Kentnis.
Gruß Helmut

Du solltest meiner Meinung nach den TÜV, der das Auto damals abgenommen hat, um Berichtigung des damaligen Berichts für das STVA bitten.
Aufgrund deren Fehlers befindest du dich in einer unsicheren Rechtslage.
Das hättest du übrigens sofort nach der Auskunft des STVA machen sollen.

Bei der Einfuhr eines Fahrzeugs mit vorhandener Gasanlage aus einem anderen Mitgliedsland ist für die Gasanlage , sofern sie nicht genehmigt ist nach ECE 115, eine Neuabnahme, gem. der Richtlinie ECE 67.01 erforderlich.
Da die Anlage bereits 2003 verbaut wurde, ist davon auszugehen, das die Anlage nicht über eine Genehmigung nach ECE115 verfügt.

Das Fahrzeug fährt also zum jetzigen Zeitpunkt ohne Betriebserlaubnis, somit ohne Versicherungsschutz.

Zuerst müsste einmal festgestellt werden, welche Gasanlage verbaut worden ist, gibt es einen Importeur für die Anlage und besteht für die Anlage ein Mustergutachten , die es ermöglicht eine Abgasbestätigung zu erstellen, für eben dieses Fahrzeug.
Dafür werden benötigt alle Prüfnummern der Bauteile: Absperrventil, Verdampfer, Steuergerät, Rail.

Die Bestätigung kostet zwischen 100,-- - 350,-- € , je nach Gasanlagenhersteller.

Vorher prüfen, ob das Zertifikat vom Tank noch vornhanden ist, einige Prüfstellen tragen die Tanks nicht ohne Zertifikat ein.

Gasanlage vorab vom TÜV prüfen lassen, ob die überhaupt bereit sind die Gasanlage abzunehmen und eine GSP durchführen wollen.
GSP kostet 119,-- € , Abnahme nach § 19.2 nach Zeitaufwand zwischen 55,-- - 150,-- €.

Erst dann die Abgasbestätigung bestellen, dauert ca. 1 Woche bis 4 Wochen.

Dann zum TÜV und abnehmen lassen.

Danach zum STVA und die Gasanlage eintragen lassen, dabei wird die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs neu berteilt, ca. 20,-- €.

Erst dann darf das Fahrzeug wieder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Tach auch
UFrank

Bevor du die gutgemeinten Ratschläge annimmst prüf mal erst
welche Abgas Norm das Fahrzeug hat und welche AbgasNorm
die Gasanlage erfüllt .Von Euro 4 auf Euro 3 geht nicht mehr .
Dann geht nur ein neuer Frontkit .
Nimm alle Papiere mit und fahr zum TüV Ing. und lass dich beraten .
alles andere ist nicht sinnvoll .
Gruß Helmut

Danke,

klingt alles ziemlich logisch.
Trotzdem komisch, dass der TüV die Anlage einfach übersehen hat.
Auf eine Klage gegen den TüV will ich mich auf keinen Fall einlassen, obwohl der beteiligte Mechaniker auch von der Anlage wusste. Allerdings war es für ihn auch das erste mal, ein ausländisches Auto auf Deutschland "umzuschreiben". Ich persönlich war bei der TüV-Abnahme nicht dabei und dachte, das ginge so in Ordnung. Zumal im neuen Brief ja gar nichts eingetragen wird (im italienischen ungefähr eine halbe DIN-A4).
Zum TüV-Ing. will ich auch nicht unbedingt, wenn ich ein Jahr "schwarz" gefahren bin.

Finanziell lohnt sich der ganze Gutachtentrip bei einem Kaufpreis von 2500 Euro wohl auch nicht. Werde mir jetzt überlegen, ob ich das Auto in den Export weiterverkaufe. (Ein geplanter Verkauf hat bei mir die ganze Frage mit den Eintragungen ja erst aufgeworfen, hätte es aber natürlich lieber noch weiter gefahren und dann mit neuen TüV weiterverkauft.).

Besten Dank.

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