Autohaus will rückwirkend Auftragseingangs-Prämie kassieren

Ich habe ein Problem mit einem Autohaus. Vor ca. einem halben Jahr wurde von uns ein Auto gekauft und bezahlt, wir sind also die Eigentümer und Besitzer. Jetzt wurde ich vom Autohaus angeschrieben, daß man wegen der "Ablehnung der AE-Prämie" rückwirkend 1100€ verlangt. Ich bin der Meinung, daß das rechtlich unzulässig ist, weil wir beim Kauf zwei übereinstimmende Willenserklärungen über einen Betrag X hatten.

Beste Antwort im Thema

Jedenfalls interessant, dass manche Fakten im Eröffungsthread gar nicht genannt werden, sondern erst später ...

Ich werde das wohl nie verstehen. Wie kann man auf kompetenten Rat hoffen, wenn man wichtige Fakten verschweigt?

Gruß
Der Chaosmanager

43 weitere Antworten
43 Antworten

Also das Problem ist wohl, daß in der Zulassung (mein Vater) jemand anderes steht, als im Fahrzeugbrief, was laut Autohaus so nicht "sein könne". Die wollen das jetzt noch mal prüfen. Die Zulassungsstelle hat schließlich Fahrzeugbrief und Zulassung auf meinen Vater ohne Probleme akzeptiert.
Geht immerhin um ein Autohaus, in dem ein Audi Q7 für knapp 65000€ gekauft wurde. Da erwarte ich mal ein positives Ergebnis.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Also das Problem ist wohl, daß in der Zulassung (mein Vater) jemand anderes steht, als im Fahrzeugbrief, was laut Autohaus so nicht "sein könne". Die wollen das jetzt noch mal prüfen. Die Zulassungsstelle hat schließlich Fahrzeugbrief und Zulassung auf meinen Vater ohne Probleme akzeptiert.
Geht immerhin um ein Autohaus, in dem ein Audi Q7 für knapp 65000€ gekauft wurde. Da erwarte ich mal ein positives Ergebnis.

Heißt das, dass Du den Vertrag mit dem Autohaus abgeschlossen hast, aber dann das Auto auf Deinen Vater zugelassen hast?

Es kommt nun auf den Vertrag darauf an - vor allem, ob darin festgehalten ist, dass die vereinbarten Konditionen nur bei Zulassung auf Dich gelten. Wenn dies nicht drin steht, kann das Autohaus eigentlich keine Nachforderung erheben.

Weshalb sollte die Zulassungsstelle die Zulassung auf Deinen Vater nicht akzeptieren? Der ist das Vertragsverhältnis mit dem Autohaus vollkommen gleichgültig.

Gruß
Der Chaosmanager

Wenn man bei Audi/VW z.B. einen Neuwagen über den Behindertenrabatt kauft, dann MUSS der Wagen mind. 6 Monate auf den Käufer (der den Behindertenausweis besitzt) zugelassen sein, sonst kann Audi den Rabatt zurückfordern.

Also es kommt darauf an, was im Vertrag steht. Also erst lesen, dann verstehen und danach erst unterschreiben 😁

Jedenfalls interessant, dass manche Fakten im Eröffungsthread gar nicht genannt werden, sondern erst später ...

Ich werde das wohl nie verstehen. Wie kann man auf kompetenten Rat hoffen, wenn man wichtige Fakten verschweigt?

Gruß
Der Chaosmanager

Ähnliche Themen

Kann dem Chaosmanager da nur zustimmen.

Das ist immer öfter bloße Zeitverschwendung, sich hier die Mühe zu machen und eine Anwort zu formulieren.

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager


Jedenfalls interessant, dass manche Fakten im Eröffungsthread gar nicht genannt werden, sondern erst später ...

Ich werde das wohl nie verstehen. Wie kann man auf kompetenten Rat hoffen, wenn man wichtige Fakten verschweigt?

Gruß
Der Chaosmanager

Weil man sonst nicht das liest was man gerne lesen möchte.

Ja, das ist leider ein großes Übel bei dieser Art von Thread-Themen.

Aber vielleicht klärt uns der TE ja noch darüber auf, wie es dazu kommen konnte.

So langsam habe ich aber meine Zweifel....🙄

Hallo.ihr seht,es ist mitten in der Nacht und ich hab zeitlich momentan nicht die Möglichkeit hier immer zu reinzuschauen.
Also die Vermutung ist richtig,dass der zulassende gleich dem Käufer sein muss. Leider wurde der Verkäufer mitlerweise entlassen,weil er sich was geleistet hat. Nach Gespräch mit dem chef will dieser noch versuchen,ob Skoda die Prämie dochnnoch genehmigt. Sieht aber eher nicht da nach aus.laut Aussage von ihm hätte der Verkäufer damals direkt drauf aufmerksam machen müssen,dass es keine Trennung von zulasser und Käufer geben darf (wurde von uns auch immer so mitgeteilt). Ich lasse mich mal über raschen.
Mein Fehler war nun bei den agbs für die Prämie nicht aufmerksam geworden zu sein.
Wenn hier Fakten fehlen,tut mir das ja sehr leid. Vor dem Gespräch mit dem Autohaus wusste ich leider nicht,was das Problem ist.
Gesendet von thl t5

Zitat:

Weil man sonst nicht das liest was man gerne lesen möchte.

Das macht irgendwie keinen Sinn. Ist ja kein Psychologieforum.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Nach Gespräch mit dem chef will dieser noch versuchen,ob Skoda die Prämie dochnnoch genehmigt.

... in einem Deiner vorigen Posts hast Du noch von einem Audi Q7 geschrieben ... 😕

Grüße
Der Chaosmanager

Der Audi wurde vor 3 Jahren dort gekauft. Das Autohaus vertreibt Audi,VW und Skoda.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Leider wurde der Verkäufer mitlerweise entlassen,weil er sich was geleistet hat.

laut Aussage von ihm hätte der Verkäufer damals direkt drauf aufmerksam machen müssen,dass es keine Trennung von zulasser und Käufer geben darf (wurde von uns auch immer so mitgeteilt).

Hat das AH keine Versicherung, die es gegen den Murks, den seine Mitarbeiter fabrizieren, absichert? 😕

Es zählt idR nur der schriftliche Vertrag, da laut der üblicherweise verwendeten Formulare mündliche Nebenabreden nicht gültig sind.

Der schriftliche Vertrag wurde mitsamt aller Bedingungen so akzeptiert und unterschrieben vom Besteller - ich erkenne da kein Verschulden des Händlers (Einschränkung: ohne den Vertrag zu kennen) und ich wüßte daher nicht, warum der Händler haften sollte bzw. wo ihn ein Verschulden treffen soll.

Von daher muss nmM auch keine Versicherung leisten mangels Verschulden des Händlers.

Ob der VK damals falsch aufgeklärt oder beraten hat - das kann theoretisch sein, aber wie will man das beweisen - theoretisch könnte man evtl. einen Schadenersatzanspruch gg. den Verkäufer herbeikonstruieren, finde ich aber nicht sonderlich erfolgversprechend.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Mein Fehler war nun bei den agbs für die Prämie nicht aufmerksam geworden zu sein.

Wurden dir diese AGBs vorschriftsmäßig ausgehändigt?

Deine Antwort
Ähnliche Themen