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Autohaus will rückwirkend Auftragseingangs-Prämie kassieren

Themenstarteram 2. März 2014 um 0:17

Ich habe ein Problem mit einem Autohaus. Vor ca. einem halben Jahr wurde von uns ein Auto gekauft und bezahlt, wir sind also die Eigentümer und Besitzer. Jetzt wurde ich vom Autohaus angeschrieben, daß man wegen der "Ablehnung der AE-Prämie" rückwirkend 1100€ verlangt. Ich bin der Meinung, daß das rechtlich unzulässig ist, weil wir beim Kauf zwei übereinstimmende Willenserklärungen über einen Betrag X hatten.

Beste Antwort im Thema
am 5. März 2014 um 7:39

Jedenfalls interessant, dass manche Fakten im Eröffungsthread gar nicht genannt werden, sondern erst später ...

Ich werde das wohl nie verstehen. Wie kann man auf kompetenten Rat hoffen, wenn man wichtige Fakten verschweigt?

Gruß

Der Chaosmanager

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Sehe ich das richtig:

Ein Autohaus (AH) verkauft Dir einen Wagen und gibt die eine (zu erwartende) Prämie des

Hersteller 1:1 weiter?

Steht davon etwas im Kaufvertrag? Wird die Rückforderung der AE-Prämie irgendwo in den

AGB des AH beschrieben?

Hat das AH das in den Verkaufsgesprächen in irgendeiner Weise angesprochen?

Vorweg, dies ist keine Rechtsberatung. Das kann und darf ich nicht.

Wenn mein Kaufvertrag eindeutig wäre, würde ich das locker aussitzen. Sollen sie doch klagen. Falls nicht, würde ich einen Anwalt konsultieren.

Gruß, Pistensau

Ich würde hier als Fahrzeugkäufer die vom AH geforderte AE-Prämie ebenfalls ablehnen.

Das AH hat ja offensichtlich auch nicht dargelegt, auf welcher Rechtsgrundlage es seine Forderung erhebt.

Hast du denn deinen Vertrag nochmals durchgelesen, ob da was drinsteht von wegen dass der Preis unter der Voraussetzung gilt, dass die Prämie gewährt wird? Und das vieleicht im Gespräch nur in einem Nebensatz erwähnt wurde oder auch "überhört" wurde?

am 2. März 2014 um 10:51

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Das AH hat ja offensichtlich auch nicht dargelegt, auf welcher Rechtsgrundlage es seine Forderung erhebt.

na und? müssen sie auch nicht. wenn der anspruch besteht, dann ist es egal, ob sie eine begründung in dem schreiben reinpacken. der anspruch geht nicht unter, nur weil es keine begründung im schreiben gibt.

ich würde mir den kaufvertrag anschauen, ob da irgendwas erwähnt wird, also das kleingedruckte. wenn dies nur im gespräch erwähnt wurde, aber nicht im vertrag steht, dann ist dies für mich nie geschehen. die agb sind auch nur gültig, wenn sie beim kauf auslagen.

ps: direkt zum anwalt rennen, wie dämlich ist das denn?

Zitat:

Original geschrieben von la merde

na und? müssen sie auch nicht. wenn der anspruch besteht, dann ist es egal, ob sie eine begründung in dem schreiben reinpacken. der anspruch geht nicht unter, nur weil es keine begründung im schreiben gibt.

ps: direkt zum anwalt rennen, wie dämlich ist das denn?

Natürlich müssen sie das in ihrem Schreiben nicht erwähnen, aber damit laufen sie dann Gefahr, daß ihr Schreiben als Bettelbrief angesehen wird und die landen, zumindest bei mir und sicherlich auch bei etlichen anderen Zeitgenossen, direkt in der Abfalltonne.

Einen Anwalt würde ich natürlich auch erst dann einschalten, wenn nach der Entsorgung des 1. Schreibens noch etwas nachkommen sollte.

Ich würde erstmal klären wie es zu der Ablehnung gekommen ist

Der Händler hat diese Prämie doch mit angeboten.Welche Bedingung wurde nicht erfüllt ?

Hast du falsche Angaben gemacht oder hat der Händler den Bock geschossen ?

Themenstarteram 2. März 2014 um 13:36

Hallo.im Kaufvertrag konnte ich nichts passendes dazu finden. Der Vorgang beim Kauf war auch standard. Bestellt,auto erhalten und volle Summe über wiesen. Am Montag ist der Termin. Ich melde mich dann am abend wieder. Alle Angaben im Kaufvertrag sind korrekt. Ich habe auch keine Kredite oder schulden.

Im Verkaufsgespräch war auch keine Rede davon,das der preis unter "gewissen Bedingungen" gilt.

Gesendet von thl t5

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Ich würde erstmal klären wie es zu der Ablehnung gekommen ist.

Das ist Sache des Händlers, weil es die Grundlage zu einer Begründung der Nachforderung an den Kunden darstellt.

Bei mir stehen die Bedingungen sowohl in der Bestellung als auch in der Auftragsbestätigung.

Die Prämie gibt es in meinem Fall nur, wenn eine Inzahlungnahme meines alten Fahrzeugs erfolgt und das neue Fahrzeug auf mich zugelassen wird.

Vermutlich hat der Händler vergessen eine Bedingung mit aufzuführen.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Vermutlich hat der Händler vergessen eine Bedingung mit aufzuführen.

Das ist dann sein eigenes Risiko bzw. Verschulden und berechtigt ihn nicht, sich anschließend am Kunden schadlos zu halten.

Sehe ich auch so, aber man kann es ja mal versuchen...

am 3. März 2014 um 23:27

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Hallo.im Kaufvertrag konnte ich nichts passendes dazu finden. Der Vorgang beim Kauf war auch standard. Bestellt,auto erhalten und volle Summe über wiesen. Am Montag ist der Termin. Ich melde mich dann am abend wieder. Alle Angaben im Kaufvertrag sind korrekt. Ich habe auch keine Kredite oder schulden.

Im Verkaufsgespräch war auch keine Rede davon,das der preis unter "gewissen Bedingungen" gilt.

Gesendet von thl t5

Wenn die Prämie weder in den AGB noch im Kaufvertrag aufgeführt ist und womöglich an Bedingungen geknüpft ist, dann ist sie auch nicht Vertragsbestandteil. In meinem Kaufvertrag steht hierzu auch nichts, sondern lediglich die von mir gewählte Ausstattung, und der ausgewiesene Hauspreis als Verkaufspreis. Ich habe beim Abschluß  des Vertrags im August, sowohl einen Nachlass durch Fremdmarkenbesitz(2%Nachlass) erhalten, sowie eine Auftragsprämie i. H. v. 892,-- Euro. Diese waren nicht extra ausgewiesen und in der Endsumme war das der Preis, den mir auch der Vermittler angeboten hat.

Ich sehe es so, dass hier wie bei dir der Händler keine Nachforderung stellen kann. Notfalls gehst du zur Verbraucherzentrale. Hebe das Schreiben wegen der Fristen deshalb auf, falls das Autohaus eine Mahnung schickt. Ich finde es schon frech, was das Autohaus bei dir versucht abzuziehen.

Hat das Autohaus es so dicke das sie sich auf diese Weise Kunden vergraulen kann?

Ich würde das ja glatt an die örtliche Presse geben...

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