Autohaus verweigert Garantiearbeiten! Wie vorgehen?

Mercedes E-Klasse W210

Habe folgendes Problem:

Habe mir einen gebrauchten W210 von einem Autohaus gekauft und habe hierauf eine Garantie erhalten für 12 Monate bzw. 15.000 Kilometer.

Ebenfalls habe ich eine Mobilitätsgarantie bekommen!

Jetzt ist es so das sich das Autohaus weigert die bestehenden Schäden zu reparieren. Ich werde andauernd vertröstet, versprochene Rückrufe finden nicht statt und etc.

Heute hat der Wagen ganz versagt!

Wie soll ich nun vorgehen?

Muss mobil bleiben!

Es grüßt der Chris

66 Antworten

Wieso Verbrecher? Du hast es doch unterschrieben. Wenn in Deiner Garantiebedingung nichts drin steht hast auch keinen Anspruch auf nen Leihwagen.

Die Mobilitätsgarantie sieht jedoch genau vor in solchen Ereignissen die Kosten für einen Leihwagen zu übernehmen.

LG vom Chris

Hallo,
bei Vertragshändlern,egal ob MB oder andere sollte es diese Probleme eigentlich nicht geben.
Bei "Fähnchenhändlern" sieht es leider meistens anders aus.
Viel Glück,
Dirk

Wenn es in der Mobilitätsgarantie so drin steht, der Händler liquide ist, dann geh zum Anwalt und klage es ein.

Natürlich ist das nicht gerade toll und kostet auch sehr viel Nerven, vor allem wenn man halt schon privat sehr eingespannt ist. Aber lieber zahlen ihn alle mit Hartz 4, als Du alleine mit Gutmütigkeit.

Ähnliche Themen

also in der "normalen adac"-mitgliedschaft ist folgendes enthalten (also ebenfalls in der plus-mitgliedschaft)...
Rechtsberatung durch ADAC-Juristen und ADAC-Vertragsanwälte
Beratung in allen Fällen rund um Auto, Straßenverkehr und Reise.

Neben einem Netz von 650 ADAC-Vertragsanwälten in Wohnsitznähe garantieren auch speziell ausgebildete ADAC-Juristen schnelle, kompetente und kostenlose Beratung für ADAC-Mitglieder. Auch für die erste Beratung bei einem ADAC-Vertragsanwalt entstehen Ihnen keine Kosten.
Im Ausland vermitteln Ihnen die ADAC-Notrufstationen Adressen von deutsch sprechenden ADAC-Vertrauensanwälten für eine erste Beratung.

vielleicht hilft es ja...

Vielleicht wäre es ganz interessant zu wissen mit welchen Schäden du das Auto gekauft hast!? 

Hallo Chris ,

mach' keine unüberlegten Schritte, deren Tragweite du als Nicht - Jurist nicht überschaust - das könnte für dich in vielfacher Hinsicht teuer werden ! In diesem Sinne wäre ich mit Drohungen aller Art ( Presse ,
Gericht , "Moskau Inkasso"😛 etc) sehr zurückhaltend , könnte dir als Nötigung und Geschäftsschädigung
ausgelegt werden .

Hole dir beim ADAC eine Rechtsberatung und laß dir einen Anwalt an deinem Wohnort empfehlen . Den
beauftragst du dann mit den weiteren Schritten . Wenn nach anwaltlicher Prüfung deine "Mobilitätsgarantie" einen Mietwagen hergibt , dann nimm ihn - aber nicht vorher !

Gruß

DSD

Hat auch auf dem friedlichen Weg funktioniert!

Montag kommt ein Schlepper und holt den Wagen ab. Ebenso bekomme ich dann einen Leihwagen gebracht und der Händler schleppt das Auto zu einer MB Niederlassung und lässt ihn dort reparieren.

Danke für eure Mühe 😉

LG vom Chris

So...jetzt steht richtiger Ärger ins Haus!

Habe nun eine Woche mit dem Leihwagen des Autohaus hinter mir und erhielt einen merkwürdigen Anruf.

Man seie nicht bereit die Schäden zu reparienen weil

a.) man selber keine Schäden feststellen konnte

b.) selbst wenn die Schäden vorhanden wäre man diese als "zumutbar" deklarieren würde

Weiss nur erstmal nicht wie ich reagieren soll.

Wurde am Telefon recht deutlich und habe den Meister auf die Sachmängelhaftung bzw. Garantie hingewiesen!

Wie soll es nun weitergehen?

Kann ja wohl nicht sein das ich die Zeche nun selber zahlen soll.

Es grüßt der Chris

Vielleicht könntest du uns auch mal aufklären welche Schäden vorliegen.

Schäden sind folgende:

1. LMM ist nachweislich defekt. Wurde bei Mercedes überprüft

2. elektronisches Zündschloss ist defekt

Es grüßt der Chris

Hallo Duct4402,

setze schriftlich per Einschreiben Rückschein eine angemessene Frist
zur Behebung der Mängel und teile im nächsten Satz mit, daß du den
Vorgang mit gleicher Post am ... deinem Anwalt übergeben hast
und begebe dich gleich morgen früh zum Anwalt.

Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung. Falls nicht, ist trotzdem
für dich eine zunächst kostenpflichtige Rechtsberatung bei einem Anwalt
dringend zu empfehlen. Er wird dir nach Kenntnisnahme aller Fakten sagen,
ob Risiken bei der Durchsetzung deiner Interessen bestehen.

LG, Walter

Ich habe ein Rechtschutzversicherung über die D.A.S 😉

In diesem Fall wird es sich vermutlich lohnen einen RA einzuschalten.

... aber nur dann, wenn deine Ansprüche zu Recht bestehen.

LG, Walter

Laut Garantieheft fallen die Schäden unter das Deckungsmuster der Garantieschäden.

Jetzt geht es nur noch darum das auch dem Autohaus begreiflich zu machen.

Aber das ist ab heute nicht mehr meine Aufgabe....

Laut einem Gespräch mit der D.A.S Hotline soll in diesem Fall wohl ein Fachanwalt für Vertragsrecht zuständig sein!

Könnt ihr das bestätigen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen