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Autohaus storniert verbindlichen Kaufvertrag

Hallo,

ich habe die Tage einen Jahreswagen bei einem renommierten und lizensierten deutschen Autohaus gekauft. Eine verbindliche Bestellung/Kaufvertrag mit meiner Unterschrift und dem Stempel des Autohauses ist bereits erfolgt, alle Vertragsunterlagen liegen mir vor und die Bestellung wurde seitens des Autohauses bestätigt. Eine Anzahlung wurde noch nicht geleistet, diese sollte erst am Abholtag nächste Woche folgen.

Nun habe ich eine Email erhalten, dass mein bestelltes Fahrzeug unglücklicherweise durch die interne Exportabteilung bereits verkauft ist! Ich bin aus allen Wolken gefallen! Ein Vertrag ist ein Vertrag und kann nicht einseitig storniert werden. Ich werde da mit einem Zweizeiler in der Email einfach so abgespeist ohne Erwähnung jeglicher Schadensersatzansprüche bzw. Lieferung eines gleichwertigen Fahrzeugs.

Ich werde dort morgen anrufen. Falls ein Privatmann einen Vertrag storniert, muss dieser etwa 10% des Kaufpreises an das Autohaus zurückzahlen. Wie schaut das in diesem umgekehrten Fall aus?

Beste Antwort im Thema

Warum soll der Kaufvertrag unbedingt eine Unterschrift tragen, um verbindlich zu sein? Ein Kaufvertrag kann auch per Handschlag abgeschlossen sein und ist genauso verbindlich. Die Beweisbarkeit ist eine ganz andere Geschichte.
Letztlich ist es übrigens auch egal, ob "der Wagen bereits verkauft" war... die Erfüllung des gültigen Kaufvertrags mit dir würde es nur entgegenstehen, wenn der Wagen bereits "übereignet" ist - also gar nicht mehr im Eigentum des Autohauses ist. Theoretisch können die den 10 mal "verkauft" haben, alle Verträge wären erstmal gültig.
Das Dilemma ist, dass es eben nur dieses eine Auto gibt, das bedeutet, das Autohaus könnte nur einen der Verträge auch erfüllen.
Wenn sich das Autohaus nun entschieden hat, gerade deinen Kaufvertrag nicht zu erfüllen, dann kannst du wohl - zumindest was das begehrte Auto angeht - nichts dagegen machen. Aber wahrscheinlich würden sich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung ergeben. Darunter würden nach meinem Rechtsverstädnis mindestens mal alle Aufwendungen fallen, die man im Vertrauen auf den Vertrag getätigt hat - z.B. Zulassungskosten, Fahrkarte zur Abholung etc. Ob da weiteres dazu kommt, weiß ich nicht. Die Differenz zu einem "vergleichbaren" Fahrzeug (wie bestimmt man dieses?) wird sich wohl nur schwer als Schaden nachweisen lassen.
Einfach mit der E-Mail würde ich mich zumindest nicht abspeisen lassen.

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22 Antworten

Hallo vorab vielen Dank für die Antworten!

Folgendes als Hintergrund, ich habe das Fahrzeug auf einem großen Automobilportal gesehen. Dieses hat ein großes Volkswagenzentrum angeboten. Nach erfolgter telefonischer Beratung mit dem Verkäufer schickte mir dieser die Kaufunterlagen per Email. Ich druckte diese aus und schickte die Unterlagen unterschrieben als Fax zurück. Anbei war eine "verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs mit Garantie (Eigengeschäft). Der Verkäufer bestätigte mir den Erhalt per Email.

Aber es hat sich schon erledigt. Habe heute morgen durch das ganze Autohaus telefoniert bis hin zum Geschäftsführer. Vorab habe ich den Rechtsschutz angerufen und mich beraten lassen. Eben habe ich einen Anruf aus dem Autohaus erhalten und das Auto sei auf einmal doch da, mit der Begründung, dass eine Kollegin intern einen Fehler gemacht hat. Mysteriös und dubios für mich!
Ich gehe davon aus, dass das Auto zu günstig angeboten wurde und sie versucht haben, dass ich den angeblichen vorherigen Weiterverkauf still akzeptieren würde. Zudem habe ich den Gesprächspartnern vom Gespräch mit dem Rechtsschutz erzählt. Eine Auftragsbestätigung soll am Wochenanfang erfolgen.

So weit, so gut. Nun hol ich das Fahrzeug nächste Woche mit einem faden Beigeschmack ab ! Bin immer noch sauer auf das Autohaus, dass die so mit mir umgegangen sind. Wäre nicht das Fahrzeug mit dem dazugehörigem Preis so attraktiv für mich, hätte ich dem ganzen widersprochen. Ich werde die Mitarbeiter auf jeden Fall aber nochmal persönlich mit dem Sachverhalt konfrontieren.

Zitat:

Original geschrieben von ambassador24


Hallo vorab vielen Dank für die Antworten!

Folgendes als Hintergrund, ich habe das Fahrzeug auf einem großen Automobilportal gesehen. Dieses hat ein großes Volkswagenzentrum angeboten. Nach erfolgter telefonischer Beratung mit dem Verkäufer schickte mir dieser die Kaufunterlagen per Email. Ich druckte diese aus und schickte die Unterlagen unterschrieben als Fax zurück. Anbei war eine "verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs mit Garantie (Eigengeschäft). Der Verkäufer bestätigte mir den Erhalt per Email.

Aber es hat sich schon erledigt. Habe heute morgen durch das ganze Autohaus telefoniert bis hin zum Geschäftsführer. Vorab habe ich den Rechtsschutz angerufen und mich beraten lassen. Eben habe ich einen Anruf aus dem Autohaus erhalten und das Auto sei auf einmal doch da, mit der Begründung, dass eine Kollegin intern einen Fehler gemacht hat. Mysteriös und dubios für mich!
Ich gehe davon aus, dass das Auto zu günstig angeboten wurde und sie versucht haben, dass ich den angeblichen vorherigen Weiterverkauf still akzeptieren würde. Zudem habe ich den Gesprächspartnern vom Gespräch mit dem Rechtsschutz erzählt. Eine Auftragsbestätigung soll am Wochenanfang erfolgen.

So weit, so gut. Nun hol ich das Fahrzeug nächste Woche mit einem faden Beigeschmack ab ! Bin immer noch sauer auf das Autohaus, dass die so mit mir umgegangen sind. Wäre nicht das Fahrzeug mit dem dazugehörigem Preis so attraktiv für mich, hätte ich dem ganzen widersprochen. Ich werde die Mitarbeiter auf jeden Fall aber nochmal persönlich mit dem Sachverhalt konfrontieren.

Freue Dich, dass Du das Fahrzueg erhalten wirst.

Wie von mir vermutet hat der Verkäufer den Erhalt der Email bestätigt. Mit dieser Bestätigung ist aber noch kein Kaufvertrag zustande gekommen.  Erst wenn Du die Auftragsbestätigung erhältst, ist der Kauf in trockenen Tüchern.

O.

Nabend,
gehört vielleicht nicht ganz hier her, aber was wars denn für nen Wagen und zu welchen Preis hast du den gekauft?
Grüße
S.

Es ist kein Vertrag zu Stande gekommen, weil keine übereinstimmenden Willenerklärungen vorliegen. Der Verkäufer hätte dein Angebot annehmen müssen. Das hat er nicht. Du hast keine Ansprüche gegen ihn.

Zitat:

Original geschrieben von ambassador24



Nach erfolgter telefonischer Beratung mit dem Verkäufer schickte mir dieser die Kaufunterlagen per Email. Ich druckte diese aus und schickte die Unterlagen unterschrieben als Fax zurück. Anbei war eine "verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs mit Garantie (Eigengeschäft). Der Verkäufer bestätigte mir den Erhalt per Email.

Warum bitte, soll damit kein Rechtgültiger Kaufvertrag zustande gekommen sein?

Der Verkäufer schickt den Vertrag, der Käufer schickt ihn unterschrieben per Fax zurück u. der Verkäufer bestätigt den Empfang, das ist doch ein gültiger Kaufvertrag, oder nicht?

Das Autohaus würde aufgrund eines solchen Vertrages auch gegenüber dem Kunden auf Erfüllung pochen, folglich gilt der auch in die andere Richtung.

Es wird allerdings schon so sein wie der TE vermutete, das Autohaus hat das Auto zu billig angeboten u. versucht so das Geschäft Rückgängig zu machen.

MfG Günter

Zitat:

Original geschrieben von 4matic Guenni


Warum bitte, soll damit kein Rechtgültiger Kaufvertrag zustande gekommen sein?

weil diese vom te ausgefüllte wisch

"verbindliche bestellung eines gebrauchten kraftfahrzeuges"

KEIN direkter kaufvertrag ist!

der ist nämlich nur in eine richtung verbindlich...das der kunde für das gelieferte auto zahlen muss...

"Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs" ist - wie der Name sagt - eine verbindliche Bestellung, an die der Käufer eine gewisse Zeit gebunden ist. Der Verkäufer ist nicht an die Bestellung gebunden, er kann frei entscheiden, ob er die Bestellung annimmt.

Bestätigt der Verkäufer die Bestellung, kommt Vertrag zustande. Erhält der Käufer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (Zeitraum steht meist in den der Bestellung beigefügten AGB) keine Bestellbestätigung, ist er auch nicht mehr an die Bestellung gebunden.

Erhält der Käufer eine inhaltlich von der verbindlichen Bestellung abweichende Bestätigung, kommt auch kein Vertrag zustande und Käufer ist nicht mehr an seine Bestellung gebunden.

Diese Bestätigung ist ein neues Angebot des Verkäufers, über dessen Annahme jetzt der Käufer entscheidet.

O.

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5



Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123


Wenn ich mal wieder in meinem gefährlichen Halbwissen der letzten Schuldrechtvorlesung krame, kommt mir der Begriff "relative und absolute Unmöglichkeit" in den Sinn. Google doch mal danach.

ich glaube du meinst faktische und praktische, hier hast du dann nach die wirtschaftliche und rechtliche Unmöglichkeit, als Unterpunkt noch die naturgesetzliche UM:-) du verwechselst das mit ralativem und absoluten Fixgeschäft ;-)

Objektive und subjektive war's

:)
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