Autohändler? Wielange Garantie?
Hallo,
ein Autohändler ist ja verpflichtet Garantie zu geben. Wie lange muss ein Händler den Garantie auf ein Auto geben? Sprich, ich habe ein Auto gekauft, und will nun wissen wielange ich noch Garantie drauf habe.
Ein Autohaus kann ja beliebig lange Garantie geben, aber eine Garantie von sagen wir mal 1 Jahr MUSS er geben, oder etwa nicht?
MFG vxr
17 Antworten
Garantie muss er nicht geben. Er muss dir ne Gewährleistung geben und die is gesetzlich mit mindestens 1 Jahr belegt.
gruß
Ein Autohändler muss soweit ich weiß keine Garantie geben. Das einzige, was man hat, ist eine Gewährleistung von 2 Jahren, die der Autohändler nicht verhindern kann, auch nicht z.B. durch bestimmte Passagen im Vertrag. Allerdings ist zu beachten, dass die Gewährleistung nur die ersten 6 Monate ähnlich einer Garantie ist, danach gibt es eine Beweislastumkehr, also müsste der Käufer von da an beweisen, dass der Fehler schon beim verkauf des Autos vorlegen hat, ansonsten besteht für den Autohändler keine Verpflichtung zum Ersatz. Eine Gearantie, die der Autohändler gibt ist also normalerweise eine gute sache.
Bei Privatverkäufen gibt es glaube ich keine Gewährleistungspflicht.
Bin mir bei meinen Ausführungen halbwegs sicher, sind aber ohne Gewähr, falls ich was falsches gesagt habe, verbessert mich bitte.
Grüße, tommy
Hm, schonmal vielen Dank.
Es geht grundsätzlich dadrum das sich im Nachhinein ein Auto als Unfallwagen herausgestellt hat, es aber als Unfallfrei verkauft wurde. Bin mir aber noch nicht sicher. Leider ist der Kaufvertrag schon knappe 12 Monate her, denmach müsste ich wissen ob es 12 oder 24 Monate sind.
selbst wenn du so ne karre privat kaufst kannst du sie wieder zurück geben da es sich um ein arglistig verschwiegenen mangel handelt.
gruß
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Ja, aber was ich wissen will ist, wielange nachdem ich das Auto gekauft habe?
Kann ja keine 10 Jahre später kommen und sagen, hier das Auto hatte einen Unfall, oder etwa doch, wenn ich beweisen kann das der Unfall vor 10 Jahren passiert ist?
Kommt auf viele verschiedene Dinge an.
Liegt jetzt wirklich ein Sachmangel vor?? Eine Sache ist dann mangelhaft, wenn sie nicht die ausdrücklich vereinbarten, oder die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat. Wenn du bis jetzt mit dem Ding gefahren bist bezweifle ich das mal
Wie alt war Auto bei Kauf? Wars unter 1 Jahr alt gilts als Neuwagen (daher 2 Jahre Gewährleistung). Wars älter als 1 Jahr ists lt. Gesetz ein Gebrauchtwagen bei dem die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt wwerden kann (schau im Kaufvertrag nach).
ad 1.) außer im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass es sich um unfallfreies Auto handelt.
ad 2.) 1-Jahresfrist gilt ab Datum der erstmaligen Zulassung
Ich würde mir mal im BGB ein paar Paragraphen dazu durchlesen, ab §433 stehen glaube ich Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag, im §438 Verjährung der Mängelansprüche, §476 Beweislastumkehr. (Stand: 53. Ausgabe, 2003). Achte darauf, dass das BGB schon das neue Schuldrecht enthalten muss.
Habe gerade beim durchlesen noch §444 gelesen: Haftungsausschluss.
Bin aber noch Schüler, diese Paragraphen kommen also von keinem Juristen, sind nur ein paar, die ich kenne, kann aber nicht garantieren, dass die dir was nützen.
Ich bin auch nicht der Meinung, dass sich die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt, bin mir aber doch unsicher geworden sowas nicht doch einmal gehört zu haben
Auto war älter als ein Jahr. BJ '96.
Danke dir.
Bemerkbar macht sicht das, das der rechte Hinterreifen sich immer einseitig abfährt. Der Autohändler sagte es war ein Gewebefehler, das ist jetzt aber schon der 3. Reifen.
Ich fahr morgen mal zur Achsvermessung und dann sieht man ja die Daten.
Man sieht auch das am hinteren Radlauf nachlackiert wurde, und eine Beule drin ist, die nicht gerade klein ist, was aber auch vom Bördeln kommen kann. Spaltmaße an den Rückleuchten stimmen auch nicht. Meine Freundin ist halt mit dem Ding rumgefahren, ihr wisst doch wie die Frauen sind. Einsteigen, losfahren, Aussteigen.
Naja mal schauen was dabei raus kommt. Schonmal vielen Dank!
@ tommy_neu: Vielen Dank!!
Zitat:
selbst wenn du so ne karre privat kaufst kannst du sie wieder zurück geben da es sich um ein arglistig verschwiegenen mangel handelt.
Leider ist es nicht ganz so einfach. Arglistiges Handeln setzt voraus, dass der Verkäufer von dem Mangel gewusst hat. Wenn es der Erstbesitzer war ist es einfach; ansonsten wird es schwer.
Zitat:
Wars unter 1 Jahr alt gilts als Neuwagen (daher 2 Jahre Gewährleistung). Wars älter als 1 Jahr ists lt. Gesetz ein Gebrauchtwagen bei dem die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt wwerden kann
Wo soll denn das im Gesetz stehen? Im
BGBkenn ich keine entsprechende Passage (Kaufvertragsrecht §433-480).
Thorsten
Hallo,
ist das hier eine "theoretische Diskussion" oder geht es um einen bestimmten Sachverhalt?
Die Gewährleistungspflicht gilt auch bei Privatverkäufen, hier hat der Verkäufer jedoch das Recht die Gewährleistung auszuschließen.
Aus diesem Grund sollte man auch in jeder Artikelbeschreibung bei ebay folgenden Zusatz einfügen:
"Dies ist ein Privatverkauf unter Ausschluß der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung)"
@ vxr
Schau Dir mal den Kaufvertrag ganz genau an, dort wird die Gewährleistungspflicht auf ein Jahr beschränkt sein.
Faktisch hat man, wie auch oben schon gesagt, nur 6 Monate wirklich Sicherheit.
Das gilt jedoch NICHT für arglistig verschwiegene Mängel, hier würde ich allerdings einen Juristen befragen.
wenn der verkäufer das auto als unfallfrei verkauft hat und es definitiv einen unfall hatte dann hast du absolutes rückgaberecht. da ists egal ob der kauf einen tag oder 2 jahre her ist.
mit der garantie hat das nix zu tun.
da hat tommy schon alles richtig beschrieben.
wenn der händler in den vertrag geschrieben hätte das er nicht weiß ob es ein unfallwagen war hätte er sich rausreden können, aber wenn er sagt es war keiner und dann aber doch einer ist, dann siehts schlecht für den händler aus.
anwlat nehmen bringt da sicher was. wenn im vertrag aber garnichts drinsteht sondern die aussage nur mündlich war dann siehts nicht so einfach aus. aber ne beratung beim anwalt macht da durchaus sinn.
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Hallo,
ist das hier eine "theoretische Diskussion" oder geht es um einen bestimmten Sachverhalt?
Es muss eine theoretische Situation sein, sonst darf man sie nicht in einem Diskussionsfoum besprechen, da Rechtsberatung in konkreten Fällen in Deutschland nur durch Rechtsanwälte durchgeführt werden darf.
aso 🙂
hmm naja anwalt ist eh besser weil hier sagt einer so und der andere anders... das bringt ja auch nicht viel wenns jeder besser zu wissen scheint.