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Autohändler verweigert Reparatufreigabe

Themenstarteram 14. September 2012 um 16:19

Folgender Sachverhalt:

Hallo erstmal!

Habe vor 4 Monaten einen Gebrauchtwagen bei einem renomierten Autohaus gekauft. Jetzt habe ich einen Defekt und muss in die Werkstatt, allerdings nicht dort da es für mich 500km hin und zurück wäre, sondern in einer Fachwerkstatt in meinem Umkreis. Einen Kulanzantrag wurde gestellt und genehmigt, auch die Gebrauchtwagengarantie hat die Kostenfreigabe erteilt.

Jetzt der Hammer: Der Händler von dem ich das Auto habe erteilt meiner Werkstatt die Reparaturfreigabe wegen Serviceüberschreitung nicht!!! Das ist doch ein Witz!!! Das defekte Bauteil wäre doch sowieso nicht Inspektionsrelevant, zudem habe ich ja vom Hersteller und von der Versicherung die Freigabe.

Was meint ihr, darf der Händler mir die Freigabe zur Reparatur in einer anderen Fachwerkstatt verweigern? Darf der Verkäufer mir einen Fahrweg von 500km plus Übernachtung und Unkosten zumuten?

Einen Beschwerdebrief hab ich schon verschickt, zudem wurde auch meine Fachwerkstatt am Telefon unseriös abgefertigt.

Ich bin stinkesauer und kurz vorm platzen, glaubt mir.

Danke und Gruß...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Bei Gewährleistungsreparaturen ist immer der Verkäufer der Ansprechpartner.

Klar, aber hier handelt es sich eben nicht um eine Gewährleistungsreparatur, sondern um eine Garantiereparatur.

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Zitat:

Original geschrieben von rs4insider

Das defekte Bauteil wäre doch sowieso nicht Inspektionsrelevant, zudem habe ich ja vom Hersteller und von der Versicherung die Freigabe.

Wozu benötigt die Werkstatt dann noch eine Freigabe vom Händler? :confused:

Bei Gewährleistungsreparaturen ist immer der Verkäufer der Ansprechpartner.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Bei Gewährleistungsreparaturen ist immer der Verkäufer der Ansprechpartner.

Klar, aber hier handelt es sich eben nicht um eine Gewährleistungsreparatur, sondern um eine Garantiereparatur.

ääähhhmmmm nach 4 monaten würd ich sagen gewährleistung,

also hat der händler das recht auf nachbesserung, und ja er kann es dir zumuten, hat dich keiner gezwungen das auto 250 km weit weg zu kaufen

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

ääähhhmmmm nach 4 monaten würd ich sagen gewährleistung,

Warum, wenn die Garantie-Versicherung bereits eine Deckungszusage gegeben hat? :confused:

trotzdem ist erstmal der händler in der pflicht,

bei der garantie haste evtl das prob der selbstbeteiligung

Themenstarteram 14. September 2012 um 18:33

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

ääähhhmmmm nach 4 monaten würd ich sagen gewährleistung,

also hat der händler das recht auf nachbesserung, und ja er kann es dir zumuten, hat dich keiner gezwungen das auto 250 km weit weg zu kaufen

Gezwungen nicht, was will man machen, gute Autos stehen nicht immer gleich um die Ecke... Ich erinnere mich noch genau als ich beim Kauf fragte wie das sei falls mal mit dem Wagen was sein sollte, die Antwort war: Ich kann überall hingehen, zum nächstgelegenen Parter meiner Wahl z.B.

Aber wieso wird hier blockiert, was haben die davon?

Wenn der Verkäufer reparieren will, dann frage ihn, wie das Auto zu seiner Werkstatt verbracht werden soll; denn die Kosten hat er zu tragen (kein Kostenersatz für Zeitaufwendungen).

 

O. 

Themenstarteram 14. September 2012 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

trotzdem ist erstmal der händler in der pflicht,

bei der garantie haste evtl das prob der selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung??? Das kann man auslegen wie man will.

Die Kulanz übernimmt 70%, von den restlichen 30% übernimmt die Versicherung, in dem Fall die VVD 40% und die komplette Arbeitskosten.

Das war's! Alles in allem zahl ich keine 20% der Gesamtkosten.

So wie es jetzt aussieht bleibt mit nur die Kulanz. Da bleibt die Frage: Für was habe ich eine Folgegarantie, die wäre hier voll für den A....

Garantie hin, Kulanz her. Das ist egal.

Hier geht es um Gewährleistung, da das Fahrzeug vor 4 Monaten bei einem Händler gekauft wurde. Der Händler muss beweisen, dass der Schaden bei Verkauf noch nicht vorhanden war (Beweislastumkehr).

Kann er das nicht, muss er die Reparatur zahlen.

 

Oder gibt es noch andere Fakten, die hier nicht bekannt sind?

 

O.

Themenstarteram 14. September 2012 um 19:54

Nein, ich hab hier nichts vergessen ;)

Der Mangel war definitiv noch nicht beim Kauf, da braucht sich der Händler nicht vor den Kosten fürchten. Die Motorlampe ist letzte Woche erst angegangen und der Fehler ist auch nicht löschbar.

Sei es drum, ich kappier's trotzdem nicht :confused:

der defekt, der die Lampe zum Leuchten gebracht hat, könnte ja schon in den Kinderschuhen gesteckt haben.....

Egal....

DIe meisten Händler benutzen eine solche Garantieversicherung um die Kosten während der Gewährleistungszeit zu

minimieren. Sie können so einen großen Teil der Kosten weiterleiten und müssen nur deine theoretischen Kosten am

Material übernehmen, da ja in der Regel die Arbeitszeit 100%ig gedeckt ist.

Der Händler sollte den Wagen bei Dir auf Hänger abholen und Dir gleich nen fahrbaren Untersatz mitbringen.

Gleiches gilt für zurück nach der Rep., oder er erstattet Dir eine KM-Pauschale von min. 30ct (?) (da gibts Urteile, musst

mal googeln). So einfach kommt er jedenfalls nicht raus aus der Sache. Wie bereits geschrieben: hier greift die

gesetzl. Gewährleistung, wie das der Händler dann abrechnet kann Dir egal sein, Du solltest auf jedenn Fall OHNE

Kosten aus der Sache kommen.

Bestehe drauf! Es ist Dein Recht....

Themenstarteram 15. September 2012 um 8:55

Danke, das hilft mir schon ein ganzes Stück weiter. Wenn das wirklich Fakt wäre und der Verkäufer das Fzg. auf seine Kosten holen muss, dann glaube ich kaum dass er da mitspielt. Das wäre ja absoluter Blödsinn!

Themenstarteram 23. September 2012 um 20:46

Update:

Hab mal meine Beziehungen etwas spielen lassen und siehe da, der Händler hat mir die Reparaturfreigabe erteilt :)

Es war eine reine Machtspielerei des Autohauses, so meine Vermutung. Ich hatte das entscheidende Gespräch hinterfragt und da ging es hauptsächlich um den hohen Preisnachlass den ich damals aushandelte und das dem Autohaus schlecht aufgestoßen ist. Sachen gibt's...

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