Autohändler verkauft ausschließlich an gewerbetreibende, um keine Garantie geben zu müssen

Hallo liebe Community,

ich bin heute auf einen seltsamen Fall gestoßen und möchte gerne eure Meinung hierzu hören.

Ich bin an einem Fahrzeugkauf interessiert und bin dabei auf einen Autohändler gestoßen, der seine Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind, ausschließlich an "Handel/Gewerbe oder Fachmann" verkauft.

Am Telefon sagte er mir, dass er diesen Fahrzeugen keine Garantie geben möchte und daher ausschließlich an die oben genannte Personengruppe verkauft. Sein genauer Wortlaut war "Sonst rufen mich die ganzen Ali's an und kommen plötzlich mit ihren 9 Cousins um die Ecke".

Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass ich ihn für auftretende Mängel nicht belangen könnte, da der Verkauf zwischen Gewerbe und Gewerbe erfolgte. Somit besitze ich im vornherein keine Ansprüche, falls das Fahrzeug Probleme verursacht.

Abgesehen von seiner sehr fragwürdigen Aussage:
Ist seine Vorgehensweise sauber?
Steigt dadurch nicht das Risiko eines Kaufs enorm an, da ich im Nachhinein mit Mehrkosten dastehe?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Beste Grüße,
Mistaken_Identity

Beste Antwort im Thema

Der Verkäufer kann sich seine Käufer sehr wohl aussuchen. Das ist absolut legal oder wie oben ausgedrückt "sauber". An dieser Handlungsweise ist rein gar nichts fragwürdig. Und der Händler macht ja auch kein Geheimnis wegen seiner Beweggründe. Es kann sich ja auch jeder Kunde aussuchen wo er gerne kaufen möchte oder eben nicht.

Das ist nur die gesetzeskonforme Antwort auf die bestehende Rechtslage. Nur so kann effektiv die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen werden. Damit hat sich dann auch die Frage erledigt ob Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können --> Leider nicht. (Ausgenommen natürlich arglistig verschwiegene aber bekannte Mängel).

Wenn man mit dieser Vorgehensweise ein Problem hat dann einfach bei einem anderen Händler einkaufen. Es gibt ja schließlich genug.

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Früher fand man auf dem GW-Platz des hiesigen VW oder Opel-Händlers auch Gebrauchte bis 10 Jahre.

Jetzt gibt es da maximal 3 Jahre alte Autos.

Wer sich kein so junges Fahrzeug kaufen kann, ist am meisten angearscht.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 6. Oktober 2021 um 11:55:50 Uhr:


Wer sich kein so junges Fahrzeug kaufen kann, ist am meisten angearscht.

Warum? Gehen jetzt alle Fahrzeuge über 3 Jahren in den Export?

Passt nicht mit dem Straßenbild zusammen. Ich behaupte, dass diese Fahrzeuge nach wie vor gehandelt werden.

Nur idR eben teurer. Weil Sicherheit eben Geld kostet.

Natürlich nicht.

Aber man bekommt sowas halt bei keinem vernünftigen Händler zu kaufen.

Zitat:

@ixtra schrieb am 6. Oktober 2021 um 11:58:18 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 6. Oktober 2021 um 11:55:50 Uhr:


Wer sich kein so junges Fahrzeug kaufen kann, ist am meisten angearscht.

Warum? Gehen jetzt alle Fahrzeuge über 3 Jahren in den Export?

Passt nicht mit dem Straßenbild zusammen. Ich behaupte, dass diese Fahrzeuge nach wie vor gehandelt werden.

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Zitat:

@CivicTourer schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:00:08 Uhr:


Nur idR eben teurer. Weil Sicherheit eben Geld kostet.

Wenn er von privat kauft, nicht. Hier zahlt er weder für Gewährleistung noch für den Aufwand und den Gewinn des Händlers.

Welchen Vorteil hat der Käufer, von einem Händler ohne Gewährleistung zu kaufen?

Der einzig denkbare wäre, dass der Händler die Autos trotzdem gut ausgewählt und durchgeschaut hat und damit eine Qualitätskontrolle bietet.

Wenn aber der Händler nicht für die Qualität einzustehen hat (=Gewährleistung) hat er dazu jedenfalls keine eigene Motivation.

Was glaubt ihr, welcher Typ Händler dann vermehrt auftreten wird?

Die seriösen, die sich einen guten Namen machen wollen und daher auf Qualität achten oder die Glücksritter, die alles durchschieben und dafür ein bisschen günstiger anbieten können?

Ich habe da eine starke Vermutung.

Zitat:

@ixtra schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:04:40 Uhr:



Zitat:

@CivicTourer schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:00:08 Uhr:


Nur idR eben teurer. Weil Sicherheit eben Geld kostet.

Wenn er von privat kauft, nicht. Hier zahlt er weder für Gewährleistung noch für den Aufwand und den Gewinn des Händlers.

Das ist ein Wunschtraum von Dir. Du setzt eine höhere Differenz voraus, als tatsächlich besteht.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:11:09 Uhr:



Das ist ein Wunschtraum von Dir. Du setzt eine höhere Differenz voraus, als tatsächlich besteht.

Welche Differenz ich voraussetze, habe ich doch überhaupt nicht gesagt.

Willst Du etwa bestreiten, dass ich für ein Auto beim Händler im Durchschnitt mehr zahle als von privat?

Sowohl die Gewährleistung als auch die eigene Arbeit und schließlich den Gewinn muss der Händler einpreisen. Was vollkommen legitim ist.

Zitat:

@ixtra schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:04:40 Uhr:



Zitat:

@CivicTourer schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:00:08 Uhr:


Nur idR eben teurer. Weil Sicherheit eben Geld kostet.

Welchen Vorteil hat der Käufer, von einem Händler ohne Gewährleistung zu kaufen?

Der einzig denkbare wäre, dass der Händler die Autos trotzdem gut ausgewählt und durchgeschaut hat und damit eine Qualitätskontrolle bietet.

Wenn aber der Händler nicht für die Qualität einzustehen hat (=Gewährleistung) hat er dazu jedenfalls keine eigene Motivation.

Was glaubt ihr, welcher Typ Händler dann vermehrt auftreten wird?

Die seriösen, die sich einen guten Namen machen wollen und daher auf Qualität achten oder die Glücksritter, die alles durchschieben und dafür ein bisschen günstiger anbieten können?

Ich habe da eine starke Vermutung.

Und ist es jetzt anders? Die seriösen wenden sich immer mehr von dem Angebot älterer GW ab. Und es landen ja jetzt schon Autos bei dem Typ 2, die noch gar nicht als letzte Hand Modelle durchgehen. Ich habe bei meinem letzten Gang durch die GW "meines" Autohauses keinen Wagen älter als 2,5 Jahre gefunden, außer einem seltenen Liebhaber-Stück was in dem Zustand und Preis eben das Risiko Wert war (trotzdem über 10 Jahre alt).

Die Frage ist doch, ob die Möglichkeit des Gewährleistungsausschlusses im B2C-Bereich bei Gebrauchtwagen eine Verbesserung erzielen würde.

Ich bin da eben aus den genannten Gründen skeptisch.

Wenn ein Produkt im B2C-Bereich nicht handelbar ist, überlassen wir es eben dem C2C-Handel.

Für wen soll den der Ausschluss der Gewährleistung konkret eine Verbesserung der Situation mit sich bringen? Glauben die Händler, die heutigen Nörgelfritzen zahlen ihnen auch ohne die lieb gewonnene Gewährleistung eine Marge?

Glauben die Kunden, dass sie ohne Gewährleistung vom Händler "bessere" Autos als von Privat bekommen?

Glaubt jemand, der Markt wird seriöser, wenn die Händler nicht für die Qualität ihrer Ware einzustehen haben?

Die Fragen hat mir bislang keiner beantwortet.

Das Problem welches ich sehe, ist das die Beweislastumkehr nach der Rechtsprechung des EuGH sehr weit reicht. Der BGH hatte dem Vermutungsausschluss ja in der Vergangenheit recht rigoros angewendet, wenn eben der betroffene Fahrzeugteil bei Übergabe unstreitig nicht defekt war.

Monatelang den Gegenbeweis führen zu müssen, dass der nun aufgetretene Getriebe- oder Motorschaden nicht bereist "angelegt" war, ist schon ein starkes Stück.

Die nationale Rechtsprechung dämmt das nun eben mit dem Verschleiß begriff wieder etwas ein.

Ich verstehe das Dilemma der Gebrauchtwagenhändler, habe aber Zweifel, dass die hier diskutierte Regelung die Lage verbessern würde.

War ja auch nicht die Frage/Ausgangspunkt des Freds, ca. 90 Antworten hier haben mit dem Ursprungsthema nur entfernt etwas zu tun...

Hier aus der Fred Eröffnung:
Ist seine Vorgehensweise sauber?
Steigt dadurch nicht das Risiko eines Kaufs enorm an, da ich im Nachhinein mit Mehrkosten dastehe?

Zitat:

@Ratbo schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:30:35 Uhr:


Hier aus der Fred Eröffnung:
Ist seine Vorgehensweise sauber?
Steigt dadurch nicht das Risiko eines Kaufs enorm an, da ich im Nachhinein mit Mehrkosten dastehe?

Beide Fragen wurden bereits zutreffend mit

Ja

und

Ja

beantwortet.

Ja, und worum gehts dann so seit 90 Antworten noch so genau was man nicht durch PN klären könnte?

Zitat:

@Ratbo schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:47:40 Uhr:


Ja, und worum gehts dann so seit 90 Antworten noch so genau was man nicht durch PN klären könnte?

Kannst Du doch nachlesen, wenn es dich interessiert.

Oder lassen, wenn nicht.

Ich finde es vollkommen normal, dass im Laufe einer Unterhaltung der Fokus sich etwas verschiebt.

Den TE wird es kaum stören, hat er doch bereits seine Antworten erhalten.

Wenn dich das aber um den Schlaf bringt, hilft dir bestimmt die Moderation weiter.

Zitat:

@ixtra schrieb am 6. Oktober 2021 um 11:58:18 Uhr:



Warum? Gehen jetzt alle Fahrzeuge über 3 Jahren in den Export?

Passt nicht mit dem Straßenbild zusammen. Ich behaupte, dass diese Fahrzeuge nach wie vor gehandelt werden.

Werden sie auch. Natürlich.

Aber nochmal:
Diejenigen, die man eigentlich mit verschärftem Verbraucherschutzrecht am stärksten schützen wollte, fallen nun erst Recht durchs Raster.
Denn wo früher ältere Gebrauchte noch beim seriösen Markenhändler zu finden waren (denen man durchaus eine gewisse Sorgfalt zutrauen konnte), sucht man sie dort heute vergebens.
Sie werden heute am Privatmarkt gehandelt (wo der Käufer de facto völlig entrechtet ist), oder immer weiter durchgereicht in Richtung "Crazy Achmed Süper Cars", dem Kundenbindung oder Kundenzufriedenheit genauso egal sind, wie Gewährleistungsansprüche.

Zitat:

@Matsches schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:50:09 Uhr:



Diejenigen, die man eigentlich mit verschärftem Verbraucherschutzrecht am stärksten schützen wollte, fallen nun erst Recht durchs Raster.
Denn wo früher ältere Gebrauchte noch beim seriösen Markenhändler zu finden waren (denen man durchaus eine gewisse Sorgfalt zutrauen konnte), sucht man sie dort heute vergebens.
Sie werden heute am Privatmaerkt gehandelt (wi der Käufer de facto völlig entrechtet ist), oder durchgereicht in Richtung "Crazy Achmed", dem Kundenzufriedenheit genauso egal ist, wie Gewährleistungsansprüche.

Und Du glaubst, dass die Möglichkeit des Gewährleistungsausschlusses die Situation verbessern würde?

Meine Zweifel an dieser Annahme habe ich doch bereist dargelegt.

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