Autohändler verkauft ausschließlich an gewerbetreibende, um keine Garantie geben zu müssen

Hallo liebe Community,

ich bin heute auf einen seltsamen Fall gestoßen und möchte gerne eure Meinung hierzu hören.

Ich bin an einem Fahrzeugkauf interessiert und bin dabei auf einen Autohändler gestoßen, der seine Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind, ausschließlich an "Handel/Gewerbe oder Fachmann" verkauft.

Am Telefon sagte er mir, dass er diesen Fahrzeugen keine Garantie geben möchte und daher ausschließlich an die oben genannte Personengruppe verkauft. Sein genauer Wortlaut war "Sonst rufen mich die ganzen Ali's an und kommen plötzlich mit ihren 9 Cousins um die Ecke".

Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass ich ihn für auftretende Mängel nicht belangen könnte, da der Verkauf zwischen Gewerbe und Gewerbe erfolgte. Somit besitze ich im vornherein keine Ansprüche, falls das Fahrzeug Probleme verursacht.

Abgesehen von seiner sehr fragwürdigen Aussage:
Ist seine Vorgehensweise sauber?
Steigt dadurch nicht das Risiko eines Kaufs enorm an, da ich im Nachhinein mit Mehrkosten dastehe?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Beste Grüße,
Mistaken_Identity

Beste Antwort im Thema

Der Verkäufer kann sich seine Käufer sehr wohl aussuchen. Das ist absolut legal oder wie oben ausgedrückt "sauber". An dieser Handlungsweise ist rein gar nichts fragwürdig. Und der Händler macht ja auch kein Geheimnis wegen seiner Beweggründe. Es kann sich ja auch jeder Kunde aussuchen wo er gerne kaufen möchte oder eben nicht.

Das ist nur die gesetzeskonforme Antwort auf die bestehende Rechtslage. Nur so kann effektiv die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen werden. Damit hat sich dann auch die Frage erledigt ob Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können --> Leider nicht. (Ausgenommen natürlich arglistig verschwiegene aber bekannte Mängel).

Wenn man mit dieser Vorgehensweise ein Problem hat dann einfach bei einem anderen Händler einkaufen. Es gibt ja schließlich genug.

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Wenn man dem Händler später nachweist, daß er die Gewerbeeigenschaft nicht überprüft hat, dann hat er ein Problem...

Nein, das muss er nicht. Er darf lediglich nicht zweifeln

Er muß im Falle eines späteren Rechtsstreites mit dem Käufer wegen Gewährleistungsansprüchen vor allem den Richter überzeugen können...

Zitat:

@volker1165 schrieb am 8. Januar 2019 um 20:19:03 Uhr:


Klar sichert der sich ab, er schreibt Fa. Name in den Vertrag, alles gut

Eben nicht, sonst kann der Verkäufer später behaupten er wäre ahnungslos und der Händler hat es "heimlich gemacht und er hat gar kein Gewerbe. Dann steht Aussage gegen Aussage und muss halt vor Gericht geklärt werden. Und solche Fälle gibt es tatsächlich wenn du Onkel Google fragst. Deswegen wird sich ein Händler, der kein Bock auf private Leute hat, es nachprüfen wollen bevor er verkauft.

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Das ist doch wie Kauf von privat an privat unter Ausschluss und passiert ständig. Was soll denn die Aufregung?

Es ist eben nicht wie privat an privat sondern gewerblich an privat.
Und da ist ein Ausschluss nun mal nicht zulässig, bzw. an bestimmte Bedingungen geknüpft (z.B. "echtes" Schrott-/Bastlerfahrzeug).

Hallo, habe auch so einen Fall.
Wir haben im Kaufvertrag vermerkt , dass ich eine Firma habe obwohl das nicht der Fall ist.
Meine Anwältin meint aber ich habe dafür unterschrieben und würde mich zusätzlich wegen Betrug strafbar machen sollte ich dagegen vorgehen wollen ( da ich jetzt einen Schaden am Getriebe habe)

Zitat:

@Drahkke schrieb am 8. Januar 2019 um 20:29:19 Uhr:


Er muß im Falle eines späteren Rechtsstreites mit dem Käufer wegen Gewährleistungsansprüchen vor allem den Richter überzeugen können...

Meine Anwältin meinte da gibt jeder dem Verkäufer recht, da man als Käufer den Verkäufer arglistig täuscht in dem man vorgibt ein Gewerbe zu besitzen und dafür unterschreibt…
Habe da gerade einen Fall wegen einem Kaputten Getriebe. Leider habe ich es gewerblich gekauft

Wo ist das Problem ?

Hast du doch genau so gewollt.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 30. September 2021 um 10:50:08 Uhr:


Wo ist das Problem ?

Hast du doch genau so gewollt.

Ja ich meinte nur weil die anderen geantwortet haben, dass der Händler trotzdem dafür haftet weil er den Gewerbeschein ja anschauen muss und es prüfen muss. ( das dachte ich zuerst ja auch)
Das ist aber leider nicht der Fall.
Der Händler muss es nicht kontrollieren , leider

Der Händler "muss" gar nichts nachprüfen.

Klar ist es eine rechtliche Grauzone, der Ausgang vor Gericht wäre aber ungewiss.

Ab nächstes Jahr (wenn die Beweislastumkehr auch 1 Jahr beträgt) wird es noch weniger Händler geben, die sich den Gewährleistungswahnsinn antun werden.

Zitat:

@Schmulzer schrieb am 30. September 2021 um 10:53:35 Uhr:



Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 30. September 2021 um 10:50:08 Uhr:


Wo ist das Problem ?

Hast du doch genau so gewollt.

Ja ich meinte nur weil die anderen geantwortet haben, dass der Händler trotzdem dafür haftet weil er den Gewerbeschein ja anschauen muss und es prüfen muss. ( das dachte ich zuerst ja auch)
Das ist aber leider nicht der Fall.
Der Händler muss es nicht kontrollieren , leider

Was heißt denn leider? Du hast gezockt = vorgegeben Gewerbetreibend zu sein um das vermeintliche Schnäppchen zu ergattern. Und sicher im Wissen, dass dann die Gewährleistung flöten geht, oder? Und jetzt hast Du gezockt und verloren - weil das geile Angebot was man sich so "schlau" ertrickst hat eben einen Schaden aufweist. Sorry, aber jetzt hier das Hintertürchen zu suchen a la "der Händler hat nix geprüft" ist zumindest nicht ehrenhaft ...

Jetzt weißt Du, warum Autos von Händler an Privat idR teurer sind. Und warum dieser Händler scheinbar nicht an Privat verkaufen wollte (sonst wäre Deine Lügerei ja unnötig gewesen).

Lebe in CH: Hier gibt es die Möglichkeit eines Gewährleistungsausschlusses durch den Händler bei Gebrauchtverkauf. Dies geschieht in der Regel bei Autos, die deutlich älter als 5 Jahre sind oder sehr hohe Kilometer haben.
Bin kein Händler, aber realistisch ist dies der einzige Weg, Gebrauchte ab einem gewissen Alter / einer bestimmten Laufleistung als Händler an Private zu verkaufen.

Überlegt mal, wieviele "ältere" Autos seit Auslaufen des W124 für einen Händler ohne Suizidgedanken sonst noch gut verkäuflich wären, es ist doch dauernd irgendwas an den Karren...

Ihr habt echt das Glück, Euch nicht diesem EU-Haufen angeschlossen zu haben.

Ich werde ab nächstem Jahr nichts mehr an Privat verkaufen. Der Staat entzieht mir quasi meine Existenzgrundlage, das Risiko kann und will ich nicht mehr tragen.

Ich habe mich umorientiert und habe mit dem Thema eigentlich eh schon abgeschlossen.

Zitat:

@V64Motion schrieb am 30. September 2021 um 13:51:16 Uhr:


Lebe in CH: Hier gibt es die Möglichkeit eines Gewährleistungsausschlusses durch den Händler bei Gebrauchtverkauf. Dies geschieht in der Regel bei Autos, die deutlich älter als 5 Jahre sind oder sehr hohe Kilometer haben.
Bin kein Händler, aber realistisch ist dies der einzige Weg, Gebrauchte ab einem gewissen Alter / einer bestimmten Laufleistung als Händler an Private zu verkaufen.

Überlegt mal, wieviele "ältere" Autos seit Auslaufen des W124 für einen Händler ohne Suizidgedanken sonst noch gut verkäuflich wären, es ist doch dauernd irgendwas an den Karren...

Der „tolle“ Käuferschutz und seine Folgen. Genauso wie ich mich über die Plakate zur Wahl aufgeregt habe: „bezahlbaren Wohnraum schaffen“. Mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Dasselbe in grün - der Schutz des „armen schwachen Kunden“ verhindert günstige Angebote genauso wie Bauvorgaben.

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