Autohändler verkauft ausschließlich an gewerbetreibende, um keine Garantie geben zu müssen

Hallo liebe Community,

ich bin heute auf einen seltsamen Fall gestoßen und möchte gerne eure Meinung hierzu hören.

Ich bin an einem Fahrzeugkauf interessiert und bin dabei auf einen Autohändler gestoßen, der seine Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind, ausschließlich an "Handel/Gewerbe oder Fachmann" verkauft.

Am Telefon sagte er mir, dass er diesen Fahrzeugen keine Garantie geben möchte und daher ausschließlich an die oben genannte Personengruppe verkauft. Sein genauer Wortlaut war "Sonst rufen mich die ganzen Ali's an und kommen plötzlich mit ihren 9 Cousins um die Ecke".

Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass ich ihn für auftretende Mängel nicht belangen könnte, da der Verkauf zwischen Gewerbe und Gewerbe erfolgte. Somit besitze ich im vornherein keine Ansprüche, falls das Fahrzeug Probleme verursacht.

Abgesehen von seiner sehr fragwürdigen Aussage:
Ist seine Vorgehensweise sauber?
Steigt dadurch nicht das Risiko eines Kaufs enorm an, da ich im Nachhinein mit Mehrkosten dastehe?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Beste Grüße,
Mistaken_Identity

Beste Antwort im Thema

Der Verkäufer kann sich seine Käufer sehr wohl aussuchen. Das ist absolut legal oder wie oben ausgedrückt "sauber". An dieser Handlungsweise ist rein gar nichts fragwürdig. Und der Händler macht ja auch kein Geheimnis wegen seiner Beweggründe. Es kann sich ja auch jeder Kunde aussuchen wo er gerne kaufen möchte oder eben nicht.

Das ist nur die gesetzeskonforme Antwort auf die bestehende Rechtslage. Nur so kann effektiv die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen werden. Damit hat sich dann auch die Frage erledigt ob Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können --> Leider nicht. (Ausgenommen natürlich arglistig verschwiegene aber bekannte Mängel).

Wenn man mit dieser Vorgehensweise ein Problem hat dann einfach bei einem anderen Händler einkaufen. Es gibt ja schließlich genug.

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Im Großen und Ganzen läufts ja auch hier.

Die Kunden beschweren sich nicht, oder es geht einfach nichts kaputt. Deswegen leben die kleinen Gebrauchtwagenhändler eigentlich auch ganz gut, sonst würden sie es nicht machen.

Wo lebst Du?

Zitat:

@Deloman schrieb am 30. September 2021 um 14:44:17 Uhr:


Im Großen und Ganzen läufts ja auch hier.

Die Kunden beschweren sich nicht, oder es geht einfach nichts kaputt. Deswegen leben die kleinen Gebrauchtwagenhändler eigentlich auch ganz gut, sonst würden sie es nicht machen.

Zitat:

Deswegen gehen JEDES Jahr rund 250 Autohändler pleite. Jahr für Jahr... 2500 Betriebe in den letzten 10 Jahren.

Ob das nun echte Pleiten sind, oder der Betrieb einfach auf dem Papier von einem anderen Familienmitglied weitergeführt wird, sei mal dahingestellt.

Viele arbeiten mit sehr viel Fremdkapital und werden früher oder später in die Insolvenz genötigt.

Hätte ich Angestellte, dann wär schon lange Schluss. Da ich nur für mich alleine bin, kann ich ganz geordnet aufhören, mache ich aber noch nicht ganz. Paar Händlergeschäfte gehen ja immer.

Zitat:

@Fett_Esser_Boy schrieb am 30. September 2021 um 20:39:06 Uhr:


Ob das nun echte Pleiten sind, oder der Betrieb einfach auf dem Papier von einem anderen Familienmitglied weitergeführt wird, sei mal dahingestellt.
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Zitat:

@Schmulzer schrieb am 30. September 2021 um 10:53:35 Uhr:



Ja ich meinte nur weil die anderen geantwortet haben, dass der Händler trotzdem dafür haftet weil er den Gewerbeschein ja anschauen muss und es prüfen muss. ( das dachte ich zuerst ja auch)
Das ist aber leider nicht der Fall.
Der Händler muss es nicht kontrollieren , leider

Was heisst denn hier "leider"?
Ich "bescheisse" einen Händler, indem ich vorgebe jemand zu sein, der ich nicht bin, um eine Ware entweder überhaupt oder zu einem günstigeren Preis zu bekommen.
Und der Händler soll dann der Dumme sein, weil er es nicht nachgeprüft hat um meinen Beschiss aufzudecken?

Der Schmulzer hat sich sofort wieder abgemeldet nachdem sich die ersten nicht auf seine Seite geschlagen und sein Handeln kritisiert haben. LoL.

Wer gewerblich kauft, sollte sich mit der Materie auskennen oder jemanden dabei haben, der sich damit auskennt. Ansonsten paßt auch hier der alte Spruch "Schuster, bleib bei deinen Leisten".

Das Gewährleistungsrecht wurde zum Schutz der privaten Verbraucher geschaffen - die Möglichkeit des Gewährleistungsausschlusses für gewerbliche Käufer macht da schon Sinn.

Trotzdem geht der Verbraucherschutz mittlerweilen zu weit.

Warum? 😕

Wer als Privater den Verbraucherschutz als Ballast empfindet, der kauft gewerblich und gut ist's.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Oktober 2021 um 11:08:39 Uhr:


Trotzdem geht der Verbraucherschutz mittlerweilen zu weit.

In D?
Wenn ich die Geschädigten vom Abgasskandal sehe, geht der Verbraucherschutz nicht weit genug.

Und wenn ich sehe, was manche Händler so treiben, brauchen die gewerblichen Verkäufer nicht beschweren.

Kann ja auch jeder Hinz und Kunz einen Autohandel anmelden.

Durchaus. Beim Verbraucherschutz hat Europa im Vergleich zu den USA noch einen nicht gerade unerheblichen Nachholbedarf.

Wenn Du meinst.......

Ich hab 17 Jahre lang sehr viel im Verbrauchtbereich von 1500-4000 € an Privat verkauft, aber jetzt ist Schluss damit.

Wenn der Verbraucher selbst wählen könnte, ob er mit Gewährleistung oder ohne kaufen möchte, dann würde ich das begrüßen. Aber das Risiko kann ab Fahrzeugalter 5 Jahre eigentlich kein normal denkender Kaufmann mehr tragen. 6 Monate Beweislastumkehr ist schon grenzwertig, aber in Zukunft 12 Monate, nein, da ist für mich die Grenze des Machbaren überschritten.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Oktober 2021 um 16:38:10 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Oktober 2021 um 11:08:39 Uhr:


Trotzdem geht der Verbraucherschutz mittlerweilen zu weit.

In D?
Wenn ich die Geschädigten vom Abgasskandal sehe, geht der Verbraucherschutz nicht weit genug.

Und wenn ich sehe, was manche Händler so treiben, brauchen die gewerblichen Verkäufer nicht beschweren.

Kann ja auch jeder Hinz und Kunz einen Autohandel anmelden.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Oktober 2021 um 21:02:13 Uhr:


Wenn der Verbraucher selbst wählen könnte, ob er mit Gewährleistung oder ohne kaufen möchte, dann würde ich das begrüßen.

Das kann er doch, wie in diesem Thread bereits im Detail erläutert.

Nein, kann er prinzipiell nicht.

Die meisten Verbraucher werden einen solchen Vertrag nicht unterzeichnen und er würde sicher auch nicht jedem Richter standhalten, wenn der verbraucherfreundlich agiert.

Und von wem wird ein Richter bezahlt? Aus wessen Hand ich fress...........

 

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 3. Oktober 2021 um 21:19:39 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Oktober 2021 um 21:02:13 Uhr:


Wenn der Verbraucher selbst wählen könnte, ob er mit Gewährleistung oder ohne kaufen möchte, dann würde ich das begrüßen.

Das kann er doch, wie in diesem Thread bereits im Detail erläutert.

Finde auch es geht zu weit, aber es liegt auch daran das einige richtig großen schwarzen Schafe Mist bauen, dort finde ich den verbraucherschutz wichtig... aber wie immer wenn der Betrug von den ganz großen Playern betrieben wird .. schaut der Verbraucher weiterhin oft in die Röhre ... to big to fail ... Autobauer, Banken, Versicherungen --hust ---🙄 ...

Das Autohändler anders in die Pflicht genommen werden sehe ich irgendwie ein, auch wenn ich mir als mündiger Privater wünschen würde, die Gewährleistung ausschließen zu können ... wenn das ganz klar auf dem KV deutlich gemacht wird...

Bei Gewerkfremden verstehe ich es wirklich nicht mehr ... dort sind in meinem Umfeld durchaus noch brauchbare gute Wagen in den Export gegangen. Der selbstständige Steuerberater oder Malermeister haben absolut keinen Bock auf den Privatverkauf und eine Gewährleistung auf ein 10 jähriges Fahrzeug geben möchten/können die nicht ... kann ich voll verstehen...

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