Autohändler verkauft ausschließlich an gewerbetreibende, um keine Garantie geben zu müssen

Hallo liebe Community,

ich bin heute auf einen seltsamen Fall gestoßen und möchte gerne eure Meinung hierzu hören.

Ich bin an einem Fahrzeugkauf interessiert und bin dabei auf einen Autohändler gestoßen, der seine Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind, ausschließlich an "Handel/Gewerbe oder Fachmann" verkauft.

Am Telefon sagte er mir, dass er diesen Fahrzeugen keine Garantie geben möchte und daher ausschließlich an die oben genannte Personengruppe verkauft. Sein genauer Wortlaut war "Sonst rufen mich die ganzen Ali's an und kommen plötzlich mit ihren 9 Cousins um die Ecke".

Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass ich ihn für auftretende Mängel nicht belangen könnte, da der Verkauf zwischen Gewerbe und Gewerbe erfolgte. Somit besitze ich im vornherein keine Ansprüche, falls das Fahrzeug Probleme verursacht.

Abgesehen von seiner sehr fragwürdigen Aussage:
Ist seine Vorgehensweise sauber?
Steigt dadurch nicht das Risiko eines Kaufs enorm an, da ich im Nachhinein mit Mehrkosten dastehe?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Beste Grüße,
Mistaken_Identity

Beste Antwort im Thema

Der Verkäufer kann sich seine Käufer sehr wohl aussuchen. Das ist absolut legal oder wie oben ausgedrückt "sauber". An dieser Handlungsweise ist rein gar nichts fragwürdig. Und der Händler macht ja auch kein Geheimnis wegen seiner Beweggründe. Es kann sich ja auch jeder Kunde aussuchen wo er gerne kaufen möchte oder eben nicht.

Das ist nur die gesetzeskonforme Antwort auf die bestehende Rechtslage. Nur so kann effektiv die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen werden. Damit hat sich dann auch die Frage erledigt ob Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können --> Leider nicht. (Ausgenommen natürlich arglistig verschwiegene aber bekannte Mängel).

Wenn man mit dieser Vorgehensweise ein Problem hat dann einfach bei einem anderen Händler einkaufen. Es gibt ja schließlich genug.

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Richtig - wie jemand im Kaufvertrag bezeichnet wird, ist egal. Der Käufer muss auch tatsächlich ein Gewerbetreibender sein, notfalls muss der Händler das überprüfen.

Zitat:

@Speedy791 schrieb am 14. September 2018 um 14:02:37 Uhr:


Wenn du den Wagen uuuuuunbedingt haben willst, dann geh zu einem 2. Händler der "alte" Autos an Privatpersonen verkauft und bitte ihn bei Händler 1 den Wagen zu kaufen und an dich weiterzuverkaufen. Das wird der bestimmt nicht umsonst machen, ...

hmmm ...

was spricht gegen folgendes Vorgehen:

1. Gewerbeschein holen
(Kosten: ca. 50 Euro?)

2.1 den Wagen "gewerblich" kaufen
und
2.2 aus der "Firma" heraus an sich selbst weiterverkaufen
(Preis: Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten, insbesondere Kosten der Gewerbeanmeldung
--> Ziel ist ein Gewinn in Höhe von genau Null komma nix Euro = keine Steuerpflicht)

3. Gewerbe wieder abmelden

Unsinn

Zitat:

@camper0711 schrieb am 8. Januar 2019 um 13:33:17 Uhr:



Zitat:

@Speedy791 schrieb am 14. September 2018 um 14:02:37 Uhr:


Wenn du den Wagen uuuuuunbedingt haben willst, dann geh zu einem 2. Händler der "alte" Autos an Privatpersonen verkauft und bitte ihn bei Händler 1 den Wagen zu kaufen und an dich weiterzuverkaufen. Das wird der bestimmt nicht umsonst machen, ...

hmmm ...

was spricht gegen folgendes Vorgehen:

1. Gewerbeschein holen
(Kosten: ca. 50 Euro?)

2.1 den Wagen "gewerblich" kaufen
und
2.2 aus der "Firma" heraus an sich selbst weiterverkaufen
(Preis: Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten, insbesondere Kosten der Gewerbeanmeldung
--> Ziel ist ein Gewinn in Höhe von genau Null komma nix Euro = keine Steuerpflicht)

3. Gewerbe wieder abmelden

@vwpassat99:
was wäre dann ein sinnvolles Vorgehen, um ein entsprechendes Angebot zum Händlereinkaufspreis nutzen zu können?

(wenn das Autohaus/wer immer nur "gewerblich" verkaufen will, einen entsprechenden Nachweis fordert)

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Dein Unsinn liegt darin, dass man kein Auto an sich selber verkauft. Was soll das sein, wie soll das gehen. Ein Mensch mit Gewerbeschein hat ein Gewerbe, aber keine "Firma" und schon gar nicht ist der Gewerbebetrieb dann eine juristisch eigenständige Person, die einer anderen Person etwas verkaufen kann. Auf so einen Stuss kommen aber immer wieder nur die, die in Wirklichkeit noch nie was mit einem Gewerbe am Hut hatten.

Wenn schon, dann müsste man beispielsweise eine UG oder GmbH gründen, die dann als juristische Person das Auto erwerben kann und dann an den Gesellschafter oder wen auch immer veräußern kann. Das wäre dann noch größerer Blödsinn (wenn das der einzige Zweck der Gründung wäre).

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 8. Januar 2019 um 16:02:04 Uhr:


Dein Unsinn liegt darin, dass man kein Auto an sich selber verkauft. Was soll das sein, wie soll das gehen. ...

ok, um so einfacher 😉

also:
ein paar Tage nach Erwerb des (für Privatleute nicht erhältlichen, zumindest nicht für den Preis) Autos überlegt man es sich anders - meldet das Gewerbe einfach ab - und übernimmt den formal hierfür gekauften Wagen in seinen Privatbesitz

Und dafür willst Du Dir den ganzen Bürokratieunsinn mit Gewerbeamt, Finanzamt, Krankenkasse etc. auf Dich nehmen?

Du hast hier wirklich schon sinnvolleres geschrieben!

Zitat:

@camper0711 schrieb am 8. Januar 2019 um 16:45:38 Uhr:



Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 8. Januar 2019 um 16:02:04 Uhr:


Dein Unsinn liegt darin, dass man kein Auto an sich selber verkauft. Was soll das sein, wie soll das gehen. ...

ok, um so einfacher 😉

also:
ein paar Tage nach Erwerb des (für Privatleute nicht erhältlichen, zumindest nicht für den Preis) Autos überlegt man es sich anders - meldet das Gewerbe einfach ab - und übernimmt den formal hierfür gekauften Wagen in seinen Privatbesitz

Mit dem Händler reden, dass er Dir es z.B. als Schrott oder Teile verkauft oder was auch immer..........

Zitat:

@camper0711 schrieb am 8. Januar 2019 um 14:52:34 Uhr:


@vwpassat99:
was wäre dann ein sinnvolles Vorgehen, um ein entsprechendes Angebot zum Händlereinkaufspreis nutzen zu können?

(wenn das Autohaus/wer immer nur "gewerblich" verkaufen will, einen entsprechenden Nachweis fordert)

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 8. Januar 2019 um 17:03:53 Uhr:


Mit dem Händler reden, dass er Dir es z.B. als Schrott oder Teile verkauft oder was auch immer..........

hier

https://www.sixt-haendlerboerse.de/tac

steht z.B.:

Zitat:

Folgende Unterlagen sind für die Registrierung erforderlich:
1.Kopie der Gewerbeanmeldung

--> Laberrabarber wird da wohl wenig bringen 😉

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 8. Januar 2019 um 16:54:34 Uhr:


Und dafür willst Du Dir den ganzen Bürokratieunsinn mit Gewerbeamt, Finanzamt, Krankenkasse etc. auf Dich nehmen?

Gewerbeamt:
anmelden + einige Wochen später abmelden
kostet knapp 100 Euro

Finanzamt:
0 Einnahmen --> 0 Gewinn
(die Anlage zur Steuererklärung sollte in 3 Minuten ausgefüllt sein)
+ in Sachen USt Wahl der "Kleinunternehmerregelung"

Krankenkasse:

siehe

https://www.gruenderlexikon.de/.../

Zitat:

Hauptberuflich angestellt und Nebengewerbe
Wenn Sie Vollzeit arbeiten und hauptberuflich angestellt sind, so müssen Sie sich im Regelfall nicht gesondert krankenversichern.

PS:

wenn hier

https://www.sixt-haendlerboerse.de/.../338552

beispielsweise ein

NISSAN Note 1.2
Erstzulassung: 11.2015
Km-Stand: 31.103 km
Startpreis: 5.900 € inkl. USt.

steht ...

... und der billigste auf mobile inserierte 2015er Note mit unter 50 tkm für 8.390 Euro angeboten wird
(ohne Berücksichtigung eines Exemplars für 6.900 Euro mit Standort Litauen)
dann sehe ich da ein gewisses Einsparpotential 😉

Einfachste Methode:
Sich als Scheinunternehmer ausgeben und sich so verhalten, dass der Verkäufer diese Spiel nicht erkennt.
Sachmängelhaftung hat man damit verwirkt.

"Gibt ein Verbraucher bei Vertragsschluss arglistig vor, ein Unternehmer zu sein, obwohl er in Wirklichkeit zu privaten Zwecken handelt, kann er sich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf die Verbraucherschutzvorschriften berufen (Urteil des BGH vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/04). Anders liegt der Fall, wenn der Vertragspartner die vorgetäuschte Unternehmereigenschaft erkannt hat; dann ist dieser nicht mehr schutzwürdig, so dass die Verbraucherschutzvorschriften Anwendung finden."

O.

Leute, hier ging es doch gar nicht um einen Preisnachlass für Händler. Eher doch darum, ein Auto im Low Budget Bereich zu kaufen und auch fast legal auf die Gewährleistung verzichten zu können, auch als Käufer!!!

Zitat:

@volker1165 schrieb am 8. Januar 2019 um 18:57:07 Uhr:


Leute, hier ging es doch gar nicht um einen Preisnachlass für Händler. Eher doch darum, ein Auto im Low Budget Bereich zu kaufen und auch fast legal auf die Gewährleistung verzichten zu können, auch als Käufer!!!

Dafür sucht man einen Kumpel mit Gewerbeschein

Warum???
Ich will die Schüssel kaufen, sag dem Händler, ich hab ein Gewerbe und alles ist gut

Zitat:

@volker1165 schrieb am 8. Januar 2019 um 19:59:49 Uhr:


Warum???
Ich will die Schüssel kaufen, sag dem Händler, ich hab ein Gewerbe und alles ist gut

Und dann behauptet der Käufer, er hätte sich gar nicht als Gewerbetreibender ausgegeben und die arlistige Falle des Händlers nicht bemerkt. Jeder normale Händler wird sich da absichern, besonders wenn er wirklich nicht an private Leute verkaufen will.

Klar sichert der sich ab, er schreibt Fa. Name in den Vertrag, alles gut

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