Autohändler rangiert Wagen ohne Nummernschild kurze Wege

Bei uns liegt ein grösserer Autohändler direkt bei McDonald's. Die Wagen werden zur Autowäsche und Abstellplatz (100-150m) ohne Nummernschild rangiert. Eigentlich doch nicht erlaubt oder? Dort ist logischerweise viel Verkehr.

35 Antworten

Zitat:

@lenutomkraft schrieb am 3. Juni 2024 um 13:19:22 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Juni 2024 um 12:45:30 Uhr:


Auf Privatgelände stellt es kein Problem dar.

Das ist ein verbreiteter Irrglaube. Sobald das Privatgrundstück dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist und zur Verfügung steht, gilt genauso Versicherungs- und Zulassungspflicht, wie auf der Strasse. Die betrifft regelmässig Supermarktparkplätze u.dgl., also auch McD und die Zufahrten zu einer Waschanlage.
Und eine Fahrerlaubnis muss man auch haben ...

Nö, auf Privatgelände ist eine Zulassung nicht erforderlich. Die Einfahrten machen hinreichend deutlich wo der Privatgrund anfängt.

Für solchen "Werksverkehr" kann eine Ausnahmegenehmigung vorliegen. Diese Ist dann mit Auflagen verbunden und die Voraussetzungen dafür sind nicht unerheblich. Eine entsprechende Versicherung,die durch die Fahrzeuge verursachte Schäden abdeckt ist eine.

Ob beim Händler des TE eine vorliegt, kann er doch einfach mal testen. Ein Fahrzeug was eine Kennzeichen fährt blockieren und die Rennleitung rufen. Die prüfen das dann höchstwahrscheinlich.
Oder den Anzeigenhauptmeister anschreiben, der legt sich bestimmt liebend gern mal auf die Lauer.

Der Händler wird ganz sicher eine Ausnahmegenehmigung haben.
Es ist praktisch ausgeschlossen dass er das länger als ein paar Tage machen kann ohne von einem (selbsternannten) Gesetzeshüter angeschwärzt zu werden.

r

Zitat:

@hlmd schrieb am 3. Juni 2024 um 15:11:46 Uhr:


Einfach mal den Ball flach halten und nicht immer den Oberlehrer raushängen lassen.

Da habe ich eine ganz andere Meinung. Früher gab es noch "Oberlehrer", die für Ordnung gesorgt haben. Eltern, die für Erziehung gesorgt haben. Heute soll man immer schön den Ball flach halten. Leute, die einen Verstand für 150 Meter haben, machen was sie wollen. Belehrungen, die einen zum denken anregen sollen, sind nicht erwünscht...

Der TE mag ein Oberlehrer sein, der andere Leute nervt, aber er denkt weiter, als die 150 Meter. Dabei kommt die simple Frage, was die Konsequenzen sind, wenn ein Unfall passiert. Zahlt eine Versicherung? Zahlt das Autohaus? Zahlt der Fahrer (Mitarbeiter des Autohauses)? Bei einem Blechschaden wird man das schon irgendwie geregelt bekommen. Bei einem Personenschaden, wo zukünftige Schäden entstehen können, sind das Autohaus und der Mitarbeiter keine sicherhe Geldquelle.

Hinzu kommt der gefühlte Rechtsanspruch. Was die Konkurz darf, werde ich ebenfalls dürfen. Was ein Authaus darf, werde ich als Privatperson doch auch dürfen, sind ja nur ein paar Meter... Ohne nervige Oberlehrer breitet sich eine riskannte Vorgehendweise schnell aus.

Ich bin zwar optimistisch, dass bei dem gemeldeten Autohaus alles geregelt ist. Garantieren werde ich es aber nicht.

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Und was genau ist jetzt hier das Problem? Was geht dich das an? Braucht es den nächsten Anzeigenhauptmeister?

Zitat:

@Smartroady schrieb am 3. Juni 2024 um 20:06:01 Uhr:


Was geht dich das an?

Habe keine Lust die verletzte Person zu sein, die nicht nur auf einen Schaden sitzen bleibt. Sondern eventuell nicht mehr der Areit nachgehen kann, und der Lebensstandard verloren geht.

Dann stell doch hier keine Fragen sondern ruf beim nächsten mal die 110.
Wäre dann vielleicht auch für die Gesundheit anderer besser.
Oder glaubst Du ernsthaft das Dich das hier weiter bringt?
Das kann dann sicher nicht Dein Ernst sein.

@Bloetschkopf Dein Kommentar ist irgendwie seltsam...

Fast alles, was hier gefragt wird kann man googeln, in der Bedeinungsanleitung nachlesen, oder eine Werkstatt, das Ordnungsamt, das Finanzamt fragen... Besonders da die Antworten von Laien stammen, die nur Halbwissen haben. Außerdem haben die hier statfindenden Diskussionen keinen Einfluss auf das Weltgeschehen. 😉

Wenn dich sowas stört frage ich mich, warum du noch hier bist.

PS: Die Ursprungsfrage stammt nicht von mir.

Zitat:

@Smartroady schrieb am 3. Juni 2024 um 20:06:01 Uhr:



? Braucht es den nächsten Anzeigenhauptmeister?

Jeder sollte ein Anzeigenhauptmeister sein! So war auch der feuchte Traum der roten Genossen , die dann 89 einpacken durften.

Wenn die Tankstelle, Waschanlage zum AH gehört und auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist, kann ich mir so eine Ausnahmegenehmigung schon vorstellen(bspw auch eine dass für diese kurzen Strecken das Nachweisheft des roten Dauerkennzeichens nicht befüllt werden muss ), dass sowas maj diskutiert wurde, hab ich von gelesen. Da bei uns sowas noch nicht angefragt wurde, hab ich mich aber nicht weiter damit beschäftigt.

Zitat:

@MvM schrieb am 3. Juni 2024 um 19:51:32 Uhr:


[...], was die Konsequenzen sind, wenn ein Unfall passiert. Zahlt eine Versicherung?

Ja.

Zitat:

Zahlt das Autohaus?

Unter Umständen an die Versicherung.

Zitat:

Zahlt der Fahrer (Mitarbeiter des Autohauses)?

Nicht, wenn er auf Anweisung gehandelt hat.

Zitat:

Habe keine Lust die verletzte Person zu sein, die nicht nur auf einen Schaden sitzen bleibt. Sondern eventuell nicht mehr der Areit nachgehen kann, und der Lebensstandard verloren geht.

Bist du anders verletzt wenn am Wagen ein Kennzeichen drauf ist? 😕

Zitat:

@Smartroady schrieb am 4. Juni 2024 um 03:01:36 Uhr:


Bist du anders verletzt wenn am Wagen ein Kennzeichen drauf ist? 😕

In den vorherigen Beiträgen wurde geschrieben, dass es sich um einen eventuell fehlenden Versicherungsschutz handelt, und nicht nur um das fehlende Stück Blech... 😉

Stimmt,habe auf dem IPhone falsch geschaut und wollte dem TE antworten.
Es gibt für mich bei sowas eigentlich nur zwei Wege.
Entweder ignorieren oder 110 wählen.
Ist halt die Entscheidung wegzuschauen oder zu handeln.
Da hilft eine Frage im Forum nicht wirklich weiter,kann hier eh keiner für diesen Fall eindeutig beantworten.
Also hat man eigentlich nichts davon,es sei denn man will sein Gewissen beruhigen weil es ja möglich sein könnte das die Fahrzeuge versichert sind.

Zitat:

@MvM schrieb am 3. Juni 2024 um 22:07:29 Uhr:


@Bloetschkopf Dein Kommentar ist irgendwie seltsam...

Fast alles, was hier gefragt wird kann man googeln, in der Bedeinungsanleitung nachlesen, oder eine Werkstatt, das Ordnungsamt, das Finanzamt fragen... Besonders da die Antworten von Laien stammen, die nur Halbwissen haben. Außerdem haben die hier statfindenden Diskussionen keinen Einfluss auf das Weltgeschehen. 😉

Wenn dich sowas stört frage ich mich, warum du noch hier bist.

PS: Die Ursprungsfrage stammt nicht von mir.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 4. Juni 2024 um 06:16:39 Uhr:



Es gibt für mich bei sowas eigentlich nur zwei Wege.
Entweder ignorieren oder 110 wählen.

Ich denke, die 110 zu wählen wäre keine so gute Idee.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 3. Juni 2024 um 16:51:47 Uhr:


Das Privatleute einen Trailer haben und ein Fahrzeug ohne Zulassung bewegen müssen dürfte die absolute Ausnahme sein.

Ich kann mich in den 25 Jahren seit ich Auto fahren nicht erinnern das ich mal ein Fahrzeug ohne Zulassung hatte, höchstens mal 2h an der Straße stehen ohne Kennzeichen während der Ummeldung 😉

Ich habe seit über 30 jahren den Lappen und früher war das Ganze viel gechillter, da sich viel weniger darüber aufgeregt wurde.
Da wurde vor Werkstätten (privat oder gewerblich) und bei Autohändlern fleißig rum rangiert und bei niemanden wäre überhaupt die Idee entstanden, jemanden anzeigen zu müssen, solange man es nicht übertrieben hat.

Heutzutage muss man schon aufpassen, dass man nicht beim Reifenwechsel angeschissen wird.
Erst recht, wenn man mit 'nem Fahrzeug ohne Kennzeichen ein paar Meter fährt bzw. ein Fahrzeug auf der Straße für ein oder zwei Tage stehen lässt.

Das mit dem Trailer ist ein Beispiel.
Wenn du es nicht kennst, aber ich hatte es schon öfters. Wir fahren aus Prinzip generell ältere Fahrzeuge. Das letzte hatte ich mit 'nem Trailer geholt und musste es halt irgendwie in die TG bekommen und es war abgemeldet.
Und? Wo ist das Problem, es die paar Meter zu bewegen (auch wenn es genaugenommen nicht erlaubt wäre)?
Ja man muss sich darüber aufregen und sofort nach den Ordnungshütern rufen.

Und nochmal:
Was will der TE mit dem Fred hier erreichen? Einfach ein Stöckchen werfen und mal sehen, wie die Meute reagiert?
Vielleicht kann er sich ja mal äußern...

VG

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