Autohändler rangiert Wagen ohne Nummernschild kurze Wege
Bei uns liegt ein grösserer Autohändler direkt bei McDonald's. Die Wagen werden zur Autowäsche und Abstellplatz (100-150m) ohne Nummernschild rangiert. Eigentlich doch nicht erlaubt oder? Dort ist logischerweise viel Verkehr.
35 Antworten
Klar kann ich mich äussern: Nein - in meinem ganzen Autofahrerleben habe ich noch nie jemanden angezeigt, ich will auch nichts mehr erreichen.
Extrem selten schreibe ich eigene Erfahrungen auf. Zur Information und Belustigung der Leser.
Es ist sinnvoll, Gewerbebetriebe nicht sinnlos mit Kinkerlitzchen zu schikanieren. Das ist im Bewusstsein der Ämter drin und so ok.
Zitat:
@hlmd schrieb am 4. Juni 2024 um 08:48:20 Uhr:
Ich habe seit über 30 jahren den Lappen und früher war das Ganze viel gechillter, da sich viel weniger darüber aufgeregt wurde....
Heutzutage muss man schon aufpassen, dass man nicht beim Reifenwechsel angeschissen wird.
Erst recht, wenn man mit 'nem Fahrzeug ohne Kennzeichen ein paar Meter fährt bzw. ein Fahrzeug auf der Straße für ein oder zwei Tage stehen lässt.
Früher war es kein bisschen gechillter...
Leute, die aufgepasst haben, dass in der Öffentlichkeit alles geregelt ist, war früher auch schon so. Nur hat man früher die Leute direkt drauf angesprochen, und die Sache sofort geklärt... Man hatte Respekt voreinander... Heute traut man sich nicht mehr, die Leutze anzusprechen. Macht Fotos, und meldet es der Polizei... Oder noch besser, man wartet, bis der erste das Maul aufmacht, und kommt dann hinzu... Früher hat einer die Meinung gesagt, heute sind es mehrere, die das gleiche sagen...
Es ist jedoch regional sehr unterschiedlich...
Zitat:
@lenutomkraft schrieb am 3. Juni 2024 um 13:19:22 Uhr:
Das ist ein verbreiteter Irrglaube. Sobald das Privatgrundstück dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist und zur Verfügung steht, gilt genauso Versicherungs- und Zulassungspflicht, wie auf der Strasse. Die betrifft regelmässig Supermarktparkplätze u.dgl., also auch McD und die Zufahrten zu einer Waschanlage.
Und eine Fahrerlaubnis muss man auch haben ...
Streng genommen kommt es nicht auf die Widmung an, sondern ob tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet oder stattfinden könnte.
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Normaler Alltag, der Unfall ist i.d.R. auch kein Thema da die Schäden über die Betriebshaftpflicht abgedeckt sind wenn ein Werkstattmitarbeiter fährt. Aus der Nummer Fahren ohne amtl. Kennzeichen kommt man aber nicht heraus, hat ein Kollege schon mal leidvoll erfahren dürfen. Parkrempler auf dem Werkstatthof, Geschädigter hat Polizei gerufen, Fahren ohne Versicherungsschutz konnte über Betriebshaftpflicht schnell entkräftet werden, das Fahren ohne Kennzeichen blieb aber bestehen.
Ausnahme kenne ich bisher nur in einem Fall, aber da sind es auch keine 100 ooder 150m sondern 5 - einmal über die Straße auf die andere Seite zum anderen firmeneigenen Gelände.
Das Thema betrifft aber jeden öffentlichen Verkehrsraum, dafür braucht es keine Straße, das ist auch ein nichtabgesperrtes Firmengelände. Aber komischerweise regt sich da keiner auf, 2m auf der Straße, ... 😉
Zitat:
@Kai R. schrieb am 6. Juni 2024 um 15:59:52 Uhr:
Zitat:
Widmung
Ja, der Begriff war unglücklich gewählt (und redundant im Beitragszusammenhang), da ich eher eine 'Zurverfügungstellung' meinte und keine verwaltungsrechtliche Widmung. War aber zu faul, das nochmal zu ändern. Das habe ich nun davon ...