Autohändler kriminell, gefährdete meine Sicherheit
Hallo Community,
ich habe mich soeben hier angemeldet, da ich wirklich Hilfe brauche und in meinem privaten Umfeld niemand helfen kann. Ich hoffe auf Meinungen bzw. Ratschläge.
Ich habe vor rund 2 Monaten ein gebrauchtes UNFALL- Auto gekauft, damit ich zur Arbeit fahren kann und alltägliche Dinge erledigen kann. Im Vertrag wurde der Auto-Zustand beschrieben, dass lediglich altersbedingt Verschleiß besteht, die Bremsen erneuert werden sollten und dass kleine Kratzer sichtbar sind. Das wars. Der Autohändler hat mir zu diesem Zeitpunkt (KV 1) eine Gebrauchtwagen Garantie inklusive verkauft. Es hat sich herausgestellt, dass diese Garantie gar nicht wirksam ist. Grund: Mein Auto müsste lückenlos Scheckheft gepflegt sein, ist es aber nicht.
Deswegen habe ich dann am Telefon mit dem Händler besprochen, dass wir einen neuen Vertrag aus machen (KV2) ohne diese Garantie. Er hat mir dann dafür einen Preisnachlass gegeben. Ich persönlich habe aber nicht das Auto abgeholt und nicht den KV2 unterschrieben, das hat mein Vater in Auftrag für mich gemacht. Das war auch so besprochen. Mein Vater hat aber nicht nur den KV2 unterschrieben an diesem Tag, der dem KV1 (bis auf die Garantie) gleicht, sondern auch noch eine Ergänzung bzw. Erweiterung (KV3) auf einem extra Papier, was ich erst jetzt erfahren habe.
Nachdem ich das Auto gekauft habe bin ich in die Fachwerkstatt um einen Gebrauchtwagencheck zu machen. Ich wollte sicher gehen das alles OK ist. Es war soweit auch alles inOrdnung (selbst mit den Bremsen) Zu diesem Zeitpunkt blickte auch schon das Signal im Auto, dass das SRS Airbagsystem einen Fehler hat und ich eine Werkstatt aufsuchen soll. Man sagte mir ich kann weiter fahren bis der zuständige Kollege wieder im Dienst ist. Gesagt, getan. Die Fehlermeldung ergab dann, dass die Gurte wohl defekt sind. Beim Ausbauen ist der FachWerkstatt aufgefallen, dass das Auto illegal manipuliert worden ist. Es wurden an die Gurt-Kabel Stecker /Widerstände befestigt, die verhindern, dass Fehler angezeigt werden. Sie unterbinden sozusagen die Funktion. Sie sagten zu mir, dass das kriminell ist und ich sofort das Auto zurück geben sollte. Mir wurde hier gesagt, dass die Gurtstraffer nicht funktionieren und ich somit 1 Monat lang gefährlich im Auto gefahren bin. Falls ein Unfall passiert, gäbe es für mich keine Sicherheit. Das Auto dürfte eigentlich nicht auf die Straße. Ich musste auf meine eigene Gefahr nach Hause fahren. Die Werkstatt hat die Reparatur abgebrochen.Daraufhin bin ich zum Anwalt gegangen und wollte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen, da ich nicht lebensmüde bin und davon ausgegangen bin, dass ich sicher im Auto bin. Schließlich ist im Vertrag nichts dazu beschrieben. (Logisch, das ist ja strafbar) Hier ist für mich der erste Punkt erreicht gewesen, dass der Autohändler auf jeden Fall strafrechtlich relevant gehandelt hat und nicht einfach davon kommen kann + mich getäuscht sowie gefährdet hat. Richtig?
Nun ist der "Ergänzungsvertrag" (KV3) aufgetaucht. Mein Vater hat diesen Vertrag (leider) unterschrieben aber sich nichts negatives dabei gedacht und es nicht besser gewusst. Fakt ist, dass ich dieses Papier bis heute nicht kannte, weil mein Vater dieses Papier nicht mit nach Hause bekommen hat. Er hat sich nichts dabei gedacht und mir nichts davon erzählt. Ich wusste als offizielle Autokäuferin nichts davon. Ist das rechtens, dass mein Vater einen neuen Zettel/ Vertrag unterschreibt, den ich nicht kenne und nichts davon weiß und nichts abgesprochen war?
In diesem steht beschrieben, dass ich keine Gewährleistungsansprüche, kein Rückgaberecht etc. habe, da mein Auto ein "Unfall- Export- Schlacht- UND Bastelauto" ist. Das heißt dass mein Auto laut Vertrag alles gleichzeitig ist. Das ist für mich völliger Quatsch, es ist unmöglich dass ein einziges Auto für diese ganzen Beschreibungen zutreffen kann. Zudem im KV2 nur Unfallwagen beschrieben ist. Es gibt auch nirgends eine Begründung zu diesen genannten Begriffen. Warum sollte mein Auto ein Exportfahrzeug sein?Warum sollte ich damit basteln wollen wenn ich damit zur Arbeit muss?- ist mir ein Rätsel. Ein Bastelauto müsste doch auch erhebliche Schäden vorweisen können, aber mein Auto ist doch noch fahrtauglich. Zudem sind keine erheblichen Schäden im Vertrag festgehalten. Das Auto hatte einen Kaufpreis von 7000 Euro. Es handelt sich um eine A Klasse von 2008. Soviel Geld kann so ein Bastelauto nicht kosten (?)
Klar, der Kerl hat Stecker/Widerstände an die Gurtstraffer manipuliert. Das wusste ich aber natürlich auch nicht, dass er mein Leben einfach gefährdet.
Außerdem steht im Vertrag, dass ich eine Entschädigung erhalten habe dafür erhalten habe, dass ich ein Unfallfahrzeug besitze. Diese habe ich für die Garantie erhalten (oben erwähnt) und sonst für nichts anderes.
Leider hat- mein VATER- diesen Vertrag unterschrieben.
Ich bin einfach ratlos, weil ich Angst habe, dass ich durch die Unterschrift meines Vaters wirklich keine Chance habe mein Geld zurück zu erhalten. Könnt ihr mir bitte sagen, was euer gesunder Menschenverstand darüber denkt und ob es ausreicht, dass der Kerl illegale Stecker benutzt hat? Selbst wenn das Auto ein "Bastelauto" ist, darf er da doch nicht illegale Teile verbauen?
Mein Anwalt macht auf mich einen nicht ganz sicheren Eindruck. Ein Autohändler darf sich laut meiner Recherche nicht einfach einer Gewährleistung entziehen, auch wenn es sich um einen Unfallwagen handelt. Außerdem gibt es ja einen erheblichen Mangel, dass er Stecker verbaut hat, die zudem illegal sind. Das hat mein Anwalt nicht direkt gesagt. Ich habe das Gefühl, dass mich der Anwalt nicht versteht. Kann ein Vertrag überhaupt gelten, wenn der Händler sich nicht an die gesetzliche Gewährleistungspflicht hält?
Ich bedanke mich herzlich fürs lesen. Danke Danke!!
Beste Antwort im Thema
(Du solltest nicht unbedingt einen link auf deine Festplatte posten …)
214 Antworten
Zitat:
@Backside schrieb am 17. Februar 2016 um 21:14:58 Uhr:
ich versuchs mal zusammenzufassen.du wolltest ein unfallauto und hast eines bekommen. umfang der schäden und der reparaturen haben dich nicht interesseiert, andernfalls hättest du das gutachten eingefordert und die reparaturrechnungen. mindestens hättest du vorab das fahrzeug in einer werkstatt deines vertrauens prüfen lassen..
weil der händler eine grantie mit verkaufen wollte, allerdings das fahrzeug die vorausssetzungen dafür nicht erfüllte, war dein vertrauen in den händler gestört.
daraufhin kommt es nicht etwa zu einem abbruch der sache, sondern zu einem neuen vertrag den papa unterschreibt und auch unterschreiben solte nebst einem zusatz den papa auch unterschreibt ohne das er diesen unterschreiben hätte sollen.
danach (!) wird man misstrauisch und stellt das fahrzeug einer werkstatt des herstellers vor, welche dieses für in ordnung befindet.
abermals danach stellt besagte werkstatt eine manipulation der hinteren gurtstraffer fest.
der dann beauftragte anwalt versagt auf ganzer linie, er verfolgt den fall nicht in der von die gewünschten richtung.
danach (!) stellt ebendiese fachwerkstatt nunmehr fest dass die karre kernschrott ist und produziert einen kva über 9k eur.
ein zweiter inzwischen beauftragter anwalt macht wieder nicht das was du möchtest und belegt damit hinter papa und anwalt nummer 1 den 3. Platz.
hab ich das soweit richtig verstanden ? wenn ja hätte ich einen tip für dich.
nein ich bin nicht von natur aus böse oder kann dich nicht leiden, ich versuche nur dich insofern zum nachdenken zu bewegen als dass du der endlosen kette von fehlern und unterlassungen nicht weitere hinzufügst.
ja ich bin der meinung dasss der händler hier nicht ohne weiters aus der nummer herauskommt, aber so ziemlich das letzte was weiterhillt wird das strafrecht sein.
( die böse recht- groß und kleinschreibung sind der verwendung eines nicht zum vielschreiben geeigneten mobilgerätes geschuldet 🙂 )
So,
dass ich das Auto hätte viel intensiver prüfen lassen, ist mir nun schon sehr lange bewusst.
Der Händler "wollte" mir nicht nur die Garantie verkaufen- nein er "hat" sie mir auch verkauft. Das hat er bestimmt deswegen gemacht, da er von den ganzen Mängeln, die nicht im Vertrag stehen, wusste. Mit der Garantie wollte er nicht mich absichern, sondern eigentlich sich selbst :-) Diese Garantie stand im Kaufvertrag, den ich unterschrieben habe.
Deshalb konnte/wollte ich dann nicht vom Kaufvertrag zurück getreten, sondern habe eine Einigung/Wiedergutmachung erzielt und eine "Entschädigung" erhalten. Zu diesem Zeitpunkt war mir das ganze Ausmaß (Manipulierte Gutstraffer, Totalschaden) nicht natürlich bewusst.
Ich schickte meinen Vater um das Auto abzuholen (keine Zeit, wegen Zulassungsstelle und Arbeit). Ich habe ihn nicht dazu bevollmächtigt, irgendwas zu unterschreiben. Ich wüsste auch gar nicht, warum ich das hätte tun sollen, da ich den KV als Käuferin unterschrieben und das Auto bereits bezahlt hatte. Allerdings zerriss der Händler den originalen Kaufvertrag, den ich unterschrieben habe. Mein Vater konnte dann die Verträge gar nicht vergleichen und hat zusätzlich noch einen dritten unterschrieben. Er war in der Situation bisschen in der Not, da er das bereits bezahlte Auto nicht ohne Papieren mit nehmen wollte. Der Händler hat ihn schlichtweg auch belogen/betrogen. Natürlich war das ein Fehler von ihm, einfach etwas zu unterschreiben. Jedoch möchte ich ihn verständlicherweise nicht anzeigen ;-)
Der Knackpunkt hier ist ja, dass meine Anwälte sagen, der KV ist gültig, obwohl mein Vater keine Vollmacht hat. In wie fern ich das als Laie anzweifeln darf- keine Ahnung. Ich finde es merkwürdig, dass ich Volljährig bin und mein Vater für mich gültige Verträge abschließt.
Das hat zur Folge, dass ich nun 3 Kaufverträge statt einen habe. Kaufvertrag 1 (von mir unterschrieben) und Kaufvertrag 2 (von Vater unterschrieben) ähneln sich zumindest vom Textaufbau her. Kaufvertrag 3 habe ich aber in meinem Leben vorher nie gesehen oder gelesen. Außerdem hauen die von meinem Vater unterschriebenen Verträge ja richtig rein, al´a "Bastel, Schlachtauto, Exportauto". Ich komme aus der Sache nicht raus, obwohl ich niemals dazu meine Einwilligung gegeben habe.
Der erste Anwalt hat mir tatsächlich falsche Aussagen gemacht, indem er gesagt hat, dass der Händler mir gar keine Gewährleistung geben muss. Somit wäre nur die Möglichkeit geblieben, den Händler wegen Betrug anzuzeigen. Allerdings hätte ich dafür kaum handfeste Beweise- wie soll ich dem Händler beweisen, dass er die Gutstraffer manipuliert hat? Gar nicht... Das war mir bisschen zu schade um mein Geld und habe deshalb Anwalt 2 hinzugezogen. Dieser setzte daraufhin eine Wiedergutmachung an, um die Gurtstraffer zu reparieren. Ich habe dann allerdings gesagt, dass das sicher nicht alles sein kann, was sich mit dem Totalschaden dann bewahrheitet hat. Die Vorgehensweise, dass man dem Händler Chance auf Wiedergutmachung lässt, finde ich ja grundsätzlich korrekt. Es erschließt sich mir aber nicht ganz, da in meinem Fall das Auto (wenn überhaupt 300Euro wert ist), ich 7.000 Euro dafür bezahlt habe und die Reparatur 10.000 Euro kostet.
Ich nehme dir deine Beiträge nicht böse 😁
Zitat:
@charliwu schrieb am 18. Februar 2016 um 23:01:37 Uhr:
Der Knackpunkt hier ist ja, dass meine Anwälte sagen, der KV ist gültig, obwohl mein Vater keine Vollmacht hat. In wie fern ich das als Laie anzweifeln darf- keine Ahnung. Ich finde es merkwürdig, dass ich Volljährig bin und mein Vater für mich gültige Verträge abschließt.[...]Ich komme aus der Sache nicht raus, obwohl ich niemals dazu meine Einwilligung gegeben habe.
Und da haben deine Anwälte auch Recht, denn es gibt für Vollmachten keine Schriftformerfordernis.
Um aus Wiki zu zitieren: "Vollmachten können grundsätzlich formfrei erteilt werden, also auch mündlich oder konkludent.".
In dem Moment also wo du zu deinem Vater sagst: "Geh und hol das Auto für mich ab" und dann den Händler anrufst und sagst "Mein Vater kommt das Auto abholen" hast du ihm (Vater) eine Vollmacht erteilt.
Zitat:
@charliwu schrieb am 18. Februar 2016 um 23:01:37 Uhr:
Der erste Anwalt hat mir tatsächlich falsche Aussagen gemacht, indem er gesagt hat, dass der Händler mir gar keine Gewährleistung geben muss.
Wenn er das so gesagt hat, dann hat er wirklich ziemlichen Stuss erzählt.
Als Händler gegenüber einer Privatperson ist es nahezu unmöglich die Gewährleistung auszuschließen.
Viel öfter dreht sich der Streit aber um Art und Umfang der Gewährleistung.
Gewährleistung heißt ja, salopp gesagt, nichts anderes, als das der Verkäufer dafür sorge zu tragen hat, dass die Sache in Art und Umfang den Vereinbarungen und den Üblichen Gepflogenheiten entspricht.
Kaufe ich als Privatperson also ein Auto darf ich im Regelfall davon ausgehen, dass es Fahrtüchtig ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Steht im Vertrag drin, dass das Auto grün ist, dann muss das Auto eben auch grün sein. Wenn dem nicht so ist, muss der Händler nachbessern.
Der Knackpunkt hier ist ja die Bezeichnung des Fahrzeugs als Schrott-/Bastlerauto. Man kann sich jetzt eben vortrefflich darüber streiten ob das nicht auch bedeutet, dass das Fahrzeug eben nicht Fahrtüchtig ist. Dem entgegen steht aber beispielsweise der Verkaufspreis der alleine schon ein Indiz dafür ist, dass es sich um ein Verkehrsfähiges Fahrzeug handelt.
Aber wie du siehst ist das viel Auslegungssache, weswegen am Ende nur ein Gericht Klarheit bringen kann.
Und selbst wenn es als Bastlerauto durchgeht, dann darf das Auto zwar Mängel haben. Die Vertuschung von Mängeln indem man Wiederstände einbaut ist aber auch bei einem als Bastlerauto verkauftem Fahrzeug Betrug.
Wir müssen uns hier doch auch gar nicht drüber unterhalten, denn dem Grunde nach hat der Händler ja mittlerweile wohl akzeptiert das er Gewährleistungspflichtig ist.
Wenn das sogar der Händler schon erkannt hat, dann muss hier nun wirklich keiner mehr kommen und das anzweifeln.
@bnutzinger
Danke für deine freundliche Antwort 🙂
Ja, ich habe meinen Vater dazu bevollmächtigt das Auto abzuholen und zwar in einer SMS (also schriftlich). Ich habe mit dem Händler wegen der Intec Garantie telefoniert und mir dann Bedenkzeit eingeräumt. Per SMS sagte ich seinem Angebot zu im folgenden Wortlaut / Zitat "Hallo hier ist X. Ich möchte Bescheid geben, dass dein Angebot (Preisnachlass und Auto sauber machen) für mich in Ordnung ist. Somit ist das Problem vom Tisch. Mein Vater holt das Auto ab, da ich keine Zeit habe. Liebe Grüße"
Die Sms liegt dem Anwalt vor. Okay, es kann sein, dass ich dadurch meinen Vater dazu bevollmächtigt habe neue Verträge zu unterschreiben.
Der erste Anwalt hat gesagt, dass der Händler keine Gewährleistung geben muss. Das kann man auch von einem Schreiben, das er an den Händler verfasst hat, nachvollziehen.
Es ist wirklich eine Auslegungssache, genau das ist das Schwierige für mich 🙂 Jetzt heißt es wieder geduldig sein und abwarten, wie der Händler auf den Totalschaden reagiert.
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Zitat:
@Tand0r schrieb am 19. Februar 2016 um 11:37:08 Uhr:
Und selbst wenn es als Bastlerauto durchgeht, dann darf das Auto zwar Mängel haben. Die Vertuschung von Mängeln indem man Wiederstände einbaut ist aber auch bei einem als Bastlerauto verkauftem Fahrzeug Betrug.Wir müssen uns hier doch auch gar nicht drüber unterhalten, denn dem Grunde nach hat der Händler ja mittlerweile wohl akzeptiert das er Gewährleistungspflichtig ist.
Wenn das sogar der Händler schon erkannt hat, dann muss hier nun wirklich keiner mehr kommen und das anzweifeln.
Genau deshalb möchte ich das Auto so ungern dem Händler übergeben, bevor die Sache geklärt ist. Er könnte die Widerstände ja einfach abmachen 😁
Und was hilft ihm das ?
Dafür das sie zum Zeitpunkt des Verkaufs ursprünglich verbaut waren und damit über die Funktionstüchtigkeit der Systeme getäuscht wurde hast du ja genug Zeugen.
Unter anderem die Werkstatt die den Kostenvoranschlag gemacht hat.
Fotos hast du ja auch.
Außerdem trifft das ja auf alle Maßnahmen zu, die durchgeführt wurden um das tatsächliche Ausmaß der Schäden zu verschleiern, also auch die Kabelbinder und weiß ich was noch alles.
Ich bin mir auch sicher das die Einstufung als Bastlerfahrzeug rechtswidrig ist, dagegen spricht der Verkaufspreis und eben das diverse Reparaturen nur das Ziel hatten Fehler zu verdecken.
Zitat:
@charliwu schrieb am 18. Februar 2016 um 23:01:37 Uhr:
Der Knackpunkt hier ist ja, dass meine Anwälte sagen, der KV ist gültig, obwohl mein Vater keine Vollmacht hat. In wie fern ich das als Laie anzweifeln darf- keine Ahnung. Ich finde es merkwürdig, dass ich Volljährig bin und mein Vater für mich gültige Verträge abschließt.
Welche Anwälte sagen dann, dieser 3. Vertrag sei gültig. Auch der Anwalt, der behautet, bei gewerblichem Verkauf gibt es keine Sachmängelhaftung?
Wenn der Händler und Du als Vertragspartner im Vertrag stehen und der Vater unterschreibt, ist der Vertrag zunächst schwebend unwirksam.
Wenn Du im nachhinein die Unterschrift des Vaters billigst, ist der Vertrag wirksam.
Wenn Du diesen nicht billigst, ist Vertrag unwirksam, aber der Verkäufer hat Schadenersatzanspruch gegen den Vater. Die Frage, ob ihm hierdurch überhaupt ein Schaden entstanden ist, ist sicherlich sehr komplex.
Nochmals zur Erinnerung:
Ein Vertrag wird durch Zerreißen eines Vertragsexemplares nicht ungültig.
Erst wenn beide Vertragspartner sich einig sind, dass Vertrag nicht mehr gelten soll, wird er rechtsunwirksam.
O.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 19. Februar 2016 um 12:01:06 Uhr:
Dafür das sie zum Zeitpunkt des Verkaufs ursprünglich verbaut waren und damit über die Funktionstüchtigkeit der Systeme getäuscht wurde hast du ja genug Zeugen.
Nein die Zeugen können höchstens bestätigen dass die Manipulation zum Zeitpunkt der Betrachtung vorhanden war, darüber wann und von wem sie vorgenommen wurde können sie keine Auskunft geben. Wie auch.
Zwischen der Feststellung und dem Kauf lagen etliche Wochen. Was genau möchte man entgegnen, wenn der Verkäufer behauptet das Fahrzeug müsse nach der Übergabe an den Käufer einen weiteren Unfall erlitten haben der zu einer Schadenserweiterung geführt hat mit anschließender Manipulation der Systeme ?
Die Tretminen lauern hier überall.
Zitat:
@charliwu schrieb am 18. Februar 2016 um 23:01:37 Uhr:
Der Knackpunkt hier ist ja, dass meine Anwälte sagen, der KV ist gültig, obwohl mein Vater keine Vollmacht hat. In wie fern ich das als Laie anzweifeln darf- keine Ahnung. Ich finde es merkwürdig, dass ich Volljährig bin und mein Vater für mich gültige Verträge abschließt.
Das ist ja alles völlig klar, nur: Wenn du gegen deinen Vater nicht vorgehen möchtest wirst du hinnehmen müssen das der Vertrag wirksam ist, man kann an der Stelle einfach nicht beides haben. Wobei man hier ganz klar sagen muss, dass Papa großen Blödsinn gemacht hat.
Den Punkt "Papa" in der Geschichte würde ich an der Stelle abhaken.
Zitat:
@charliwu schrieb am 18. Februar 2016 um 23:01:37 Uhr:
Es erschließt sich mir aber nicht ganz, da in meinem Fall das Auto (wenn überhaupt 300Euro wert ist), ich 7.000 Euro dafür bezahlt habe und die Reparatur 10.000 Euro kostet.
Ich wäre erstmal äußerst vorsichtig mit all diesen Zahlen, der KVA über 10K dieser sog. "Fachwerkstatt" die 3 Anläufe braucht um einen Totalschaden festzustellen beweist (!) nämlich nur, dass man dort in der Lage ist Papier zu bedrucken und darüber hinaus genau nichts.
Die angeblichen 300 EUR Restwert sind auch eher ein schlechter Witz, das dürfte deutlich mehr sein.
Zunächst passiert nämlich mal nur eines: Je höher der Schaden gepuscht wird und die Forderungen angesetzt werden desto höher das Anwaltshonorar, dieses bemisst sich i.d.R. nach dem Streitwert.
Ich würde zunächst 3 Dinge tun:
Das Fahrzeug unverzüglich abmelden und stehen lassen sofern noch nicht geschehen.
zweitens: Informationen über den Händler sammeln, um herauszufinden mit wem man es zu tun hat. Dies kann auch der Anwalt tun. Existiert das Unternehmen in der aktuellen Rechtsform und dem aktuellen Inhaber schon lange an diesem Ort, so ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, sehr schnell einen Vergleich erzielen zu können ohne langwierigen und teuren Prozess, oder im Falle einens gewonnenen Prozesses nicht ins Leere zu greifen.
Ist es hingegen bspw. irgendeine Ltd. oder irgendetwas anderes windiges mit ständig wechselnden Eigentumsverhältnissen oder Firmierungen ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, am Ende selbst bei einem gewonnenen Prozess auf sämtlichen Kosten sitzenzubleiben.
und drittens: mit dem Anwalt dein Ziel und die Strategie besprechen, auch die Kosten die auf dich zu kommen können. Geht der Fall vor Gericht, wirst du neben den Anwalts- und Gerichtskosten noch ein vom Gericht bestelltes Sachverständigengutachten vorfinanzieren müssen und im ungünstigen Fall auf zumindest Teilen davon sitzenbleiben.
Außerdem: Keine weiteren Kosten produzieren, auf denen man möglicherweise ebenso sitzenbleiben könnte ohne sich das sehr genau überlegt zu haben. Stichwort außergerichtliches Sachverständigengutachten, Kreditaufnahme zur Vorfinanzierung irgendwelcher Kosten, Ersatzwagen, u.s.w.
Zum Anwalt noch ein Wort: Wenn du erneut kein Vertrauen hast vergiss auch ihn. Andernfalls musst du ihm recht umfangreich freie Hand lassen, er sollte wissen was zu tun ist und Streiterein rund um Kaufverträge sind noch nicht die ganz hohe Kunst anwaltlichen Könnens.
Viel Glück.
@charliwu
Um es einmal richtig zusammenzufassen 🙂
KV1
ist auf den ersten Blick zunächst wirksam zustande gekommen. Der dortige Gewährleistungsausschluss ist natürlich nicht wirksam. Die im Kaufvertrag erfolgte Bezeichnung als Unfallwagen ist für den Händler unbehelflich, weil ein für ein Auto mit einem fachgerecht reparierten Unfall üblicher Kaufpreis vereinbart worden ist. Das kann man nicht ernsthaft in Zweifel ziehen. Dass es an einer fachgerechten Reparatur fehlt, das ist auch nachweisbar (siehe unten). Dem Grunde nach bestehen somit erstmal die Gewährleistungsrechte. Jedoch ist die Nachbesserung bei so einer Sachlage dir nicht zumutbar und es kann direkt Rückabwicklung des KV1 verlangt werden. Auch wenn es hier vereinzelt ohne Eingehen auf genannte Argumente anders gesehen wird, dein Bauchgefühl liegt da ganz im Einklang mit der richtigen Sichtweise. Folge: Geld zurück gegen Auto zurück, Aufwendungs- und Schadensersatz stehen dir zu. So, nun kommt der Part, der anscheinend ganz wenige kopfmäßig überfordert: da das Auto im nicht fachgerecht reparierten Zustand jedenfalls weniger als die Hälfte des bezahlten Kaufpreises wert ist, liegt sittenwidriger Preiswucher mit der Folge der Nichtigkeit des Kaufvertrages vor. Der KV1 ist daher wegen Sittenwidrigkeit unwirksam. Folge: Geld zurück gegen Auto zurück, Aufwendungs- und Schadensersatz stehen dir zu.
KV2+3
sind nicht wirksam zustande gekommen, da es an der Genehmigung durch dich fehlt. Der deinem Vater erteilte Auftrag war allein auf diese Abholung beschränkt. Er hatte Vollmacht für die Entgegennahme des Autos. Darüber hinaus hatte er wirklich keine Vollmacht. Lass dir da mal nichts anderes erzählen. Zwischen Dir und deinem Vater ist alles im Lot und keineswegs muss er Schadenersatz leisten, wie es im thread gelegentlich geäußert wurde. Der Händler kann von ihm auch keinen Schadenersatz verlangen. Einerseits handelte der Händler mindestens bzgl. KV2+3 strafrechtlich relevant. Andererseits hat er ja auch keinen Schaden erlitten, weil er gegen dich keinen Anspruch auf Abschluss von KV2+3 hat(te). Es anders zu sehen, ist tatsächlich blanker Unfug.
Schon weiter vorne wurde ausgeführt, dass das Anwaltshonorar in solchen Dingen nach dem Gegenstandswert berechnet wird. Das ist hier der Kaufpreis. Für den Gegenstandswert ist es irrelevant, wie hoch die unwirtschaftlichen Reparaturkosten letztlich sind. Sie könnten auch 30.000,- € betragen und trotzdem besteht der Gegenstandswert nur in der Höhe des Kaufpreises, hier also cs. 7.000,- €. Wer das anders darstellt, kennt sich damit halt nicht aus und verbreitet nur auf Unkenntnis basierende Vorurteile.
Das Auto hat diesen nicht fachgerecht instand gesetzten Unfall vor dem Kauf erlitten. Du und einige andere user wissen, wie man den Vorbesitzer des Autos herausfinden kann. Dieser hat das Auto mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eben wegen dieses Schadens auf ein Versicherungsangebot hin verkauft, das über die Restwertbörse eingeholt wurde. Das ist kein Geheimverfahren und auch an diese Infos kann man ohne große Kosten herankommen. Etwas spezieller sind die Infos aus der Uniwagnis-Datenbank, aber auch diese Infos sind kein Staatsgeheimnis. Selbst wenn dort keine Infos zu finden sein sollten, weil der Vorbesitzer den Schaden evtl. ohne Drittbeteiligung selbst verbockt und verschleiert hat, dann bleibt immer noch der Fakt, dass da ja noch die alten Teile drin sind 😉. Und das ist nachweisbar. Mit der Bezeichung als Unfallwagen hat der Händler sich da die A-Karte hübsch selbst gebastelt. Er kann also nicht abstreiten, dass es einen berichtspflichtigen Unfall vor dem Kauf gab. So wie es gestrickt ist, wurde dir ja gesagt, dass der Unfallschaden (fachgerecht) repariert wurde. Dann wird der Händler beweisen müssen, dass er oder der Vorbesitzer eine fachgerechte Reparatur durchgeführt hat, sonst geht er baden. Man kann die Vorfinanzierung der Kosten eines gerichtsverwertbaren Sachverständigengutachtens durchaus auf mehreren Wegen vermeiden. Das Vorstehende ist nur einer dieser Wege 😉.
Der Händler haftet hier aus Delikt (man bedenke die Situation zu KV2+3). Deshalb haftet er in D persönlich und unbeschränkt und voraussichtlich auch insolvenzfest. Da schützt ihn auch keine noch so nett gestrickte GmbH oder UG oder Ltd. oder sonstwas. Ein wadenbeissiges Advocatchen (nicht der Eierlikör) ist da zur Unterstützung bestimmt sinnvoll.
Ein korrekt arbeitender Anwalt wird das Vorgehen immer mit dir abstimmen, bevor nach außen hin Tätigkeit entfaltet wird. Wenn vom Besprochenen abgewichen werden soll - egal warum - wird ein korrekt arbeitender Anwalt das erneut mit dir abstimmen und die Gründe darlegen, weshalb die Abweichung erforderlich sein soll. Wenn Du ein ganz bestimmtes Vorgehen wünschst, dann ist dieses entweder einzuhalten oder der Auftrag ist niederzulegen, wenn der Anwalt dieses Vorgehen für falsch hält und Du dich aus seiner Sicht uneinsichtig zeigst. Es ist nicht zutreffend, dass man dem Anwalt freie Hand lassen muss. Sehr wohl kann man ein bestimmtes Vorgehen verlangen. Sollte dieses nach Einschätzung des Anwalts nicht richtig sein, dann hat er dich darüber erst einmal zu informieren und die Alternativen aufzuzeigen, damit Du auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen kannst, ob und welcher Alternative Du folgen möchtest. Was dann gemacht wird, das ist immer noch allein deine Entscheidung (wenn Du wählen gehst, dann gibst Du ja auch nicht wirklich deine Stimme ab 😉).
Korrektes Arbeiten und kluges Vorgehen sind anscheinend nicht jedem gegeben. Das kann an Unkenntnis oder auch an anderen Dingen liegen. Verlass dich auf dein Bauchgefühl!
@berlin-paul schrieb am 20. Februar 2016 um 01:22:38 Uhr:
KV2+3
sind nicht wirksam zustande gekommen, da es an der Genehmigung durch dich fehlt. Der deinem Vater erteilte Auftrag war allein auf diese Abholung beschränkt. Er hatte Vollmacht für die Entgegennahme des Autos. Darüber hinaus hatte er wirklich keine Vollmacht. Lass dir da mal nichts anderes erzählen. Zwischen Dir und deinem Vater ist alles im Lot und keineswegs muss er Schadenersatz leisten, wie es im thread gelegentlich geäußert wurde.
Es geht hier zunächst um Schadenersatz gegenüber dem Händler.
Hier ist der Vater schadensersatzpflichtig siehe BGB § 179 "Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht".
Ob überhaupt ein Schaden entstanden ist, ist eine andere Baustelle.
O.
@go-4-golf
ich weiß schon wie Du das mit der Haftung des Vaters gg.ü dem Händler meinst und § 179 BGB wäre dafür die einzig in Betracht kommende Hausnummer. Ist ja auch richtig. Da steht für mein Empfinden aber der gesetzliche Haftungsausschluss nach § 179 Abs.3 Satz1 BGB dagegen, weil der Händler vom Fehlen der Vertretungsmacht des Vaters - mindestens - hat wissen müssen. Auch § 134 BGB iVm § 263 StGB stünden wohl grundsätzlich dagegen (Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot).
Dass der Händler davon unabhängig erstmal einen Schaden bräuchte, damit er für diesen Ersatz verlangen könnte, hast Du ja selbst so gesehen. Ich denke, dass der Händler hier nur einen - sagen wir mal - "imateriellen Dachschaden" hat. Der Händler wäre wirklich selten dämlich, wenn er den einfordern wollte. Aber lustig wär's schon 🙂
P.S. deinen post hatte ich eigentlich garnicht so sehr im Blick 😉
Schade eigendlich, daß die TE sich in schweigen hüllt.
Würde schon gerne wissen wie es weiter gegangen ist.🙂🙂🙂
@charliwu Gibt es einen neuen Stand in der Angelegenheit. Danke