Autohändler kriminell, gefährdete meine Sicherheit

Hallo Community,
ich habe mich soeben hier angemeldet, da ich wirklich Hilfe brauche und in meinem privaten Umfeld niemand helfen kann. Ich hoffe auf Meinungen bzw. Ratschläge.

Ich habe vor rund 2 Monaten ein gebrauchtes UNFALL- Auto gekauft, damit ich zur Arbeit fahren kann und alltägliche Dinge erledigen kann. Im Vertrag wurde der Auto-Zustand beschrieben, dass lediglich altersbedingt Verschleiß besteht, die Bremsen erneuert werden sollten und dass kleine Kratzer sichtbar sind. Das wars. Der Autohändler hat mir zu diesem Zeitpunkt (KV 1) eine Gebrauchtwagen Garantie inklusive verkauft. Es hat sich herausgestellt, dass diese Garantie gar nicht wirksam ist. Grund: Mein Auto müsste lückenlos Scheckheft gepflegt sein, ist es aber nicht.

Deswegen habe ich dann am Telefon mit dem Händler besprochen, dass wir einen neuen Vertrag aus machen (KV2) ohne diese Garantie. Er hat mir dann dafür einen Preisnachlass gegeben. Ich persönlich habe aber nicht das Auto abgeholt und nicht den KV2 unterschrieben, das hat mein Vater in Auftrag für mich gemacht. Das war auch so besprochen. Mein Vater hat aber nicht nur den KV2 unterschrieben an diesem Tag, der dem KV1 (bis auf die Garantie) gleicht, sondern auch noch eine Ergänzung bzw. Erweiterung (KV3) auf einem extra Papier, was ich erst jetzt erfahren habe.

Nachdem ich das Auto gekauft habe bin ich in die Fachwerkstatt um einen Gebrauchtwagencheck zu machen. Ich wollte sicher gehen das alles OK ist. Es war soweit auch alles inOrdnung (selbst mit den Bremsen) Zu diesem Zeitpunkt blickte auch schon das Signal im Auto, dass das SRS Airbagsystem einen Fehler hat und ich eine Werkstatt aufsuchen soll. Man sagte mir ich kann weiter fahren bis der zuständige Kollege wieder im Dienst ist. Gesagt, getan. Die Fehlermeldung ergab dann, dass die Gurte wohl defekt sind. Beim Ausbauen ist der FachWerkstatt aufgefallen, dass das Auto illegal manipuliert worden ist. Es wurden an die Gurt-Kabel Stecker /Widerstände befestigt, die verhindern, dass Fehler angezeigt werden. Sie unterbinden sozusagen die Funktion. Sie sagten zu mir, dass das kriminell ist und ich sofort das Auto zurück geben sollte. Mir wurde hier gesagt, dass die Gurtstraffer nicht funktionieren und ich somit 1 Monat lang gefährlich im Auto gefahren bin. Falls ein Unfall passiert, gäbe es für mich keine Sicherheit. Das Auto dürfte eigentlich nicht auf die Straße. Ich musste auf meine eigene Gefahr nach Hause fahren. Die Werkstatt hat die Reparatur abgebrochen.Daraufhin bin ich zum Anwalt gegangen und wollte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen, da ich nicht lebensmüde bin und davon ausgegangen bin, dass ich sicher im Auto bin. Schließlich ist im Vertrag nichts dazu beschrieben. (Logisch, das ist ja strafbar) Hier ist für mich der erste Punkt erreicht gewesen, dass der Autohändler auf jeden Fall strafrechtlich relevant gehandelt hat und nicht einfach davon kommen kann + mich getäuscht sowie gefährdet hat. Richtig?

Nun ist der "Ergänzungsvertrag" (KV3) aufgetaucht. Mein Vater hat diesen Vertrag (leider) unterschrieben aber sich nichts negatives dabei gedacht und es nicht besser gewusst. Fakt ist, dass ich dieses Papier bis heute nicht kannte, weil mein Vater dieses Papier nicht mit nach Hause bekommen hat. Er hat sich nichts dabei gedacht und mir nichts davon erzählt. Ich wusste als offizielle Autokäuferin nichts davon. Ist das rechtens, dass mein Vater einen neuen Zettel/ Vertrag unterschreibt, den ich nicht kenne und nichts davon weiß und nichts abgesprochen war?

In diesem steht beschrieben, dass ich keine Gewährleistungsansprüche, kein Rückgaberecht etc. habe, da mein Auto ein "Unfall- Export- Schlacht- UND Bastelauto" ist. Das heißt dass mein Auto laut Vertrag alles gleichzeitig ist. Das ist für mich völliger Quatsch, es ist unmöglich dass ein einziges Auto für diese ganzen Beschreibungen zutreffen kann. Zudem im KV2 nur Unfallwagen beschrieben ist. Es gibt auch nirgends eine Begründung zu diesen genannten Begriffen. Warum sollte mein Auto ein Exportfahrzeug sein?Warum sollte ich damit basteln wollen wenn ich damit zur Arbeit muss?- ist mir ein Rätsel. Ein Bastelauto müsste doch auch erhebliche Schäden vorweisen können, aber mein Auto ist doch noch fahrtauglich. Zudem sind keine erheblichen Schäden im Vertrag festgehalten. Das Auto hatte einen Kaufpreis von 7000 Euro. Es handelt sich um eine A Klasse von 2008. Soviel Geld kann so ein Bastelauto nicht kosten (?)
Klar, der Kerl hat Stecker/Widerstände an die Gurtstraffer manipuliert. Das wusste ich aber natürlich auch nicht, dass er mein Leben einfach gefährdet.
Außerdem steht im Vertrag, dass ich eine Entschädigung erhalten habe dafür erhalten habe, dass ich ein Unfallfahrzeug besitze. Diese habe ich für die Garantie erhalten (oben erwähnt) und sonst für nichts anderes.
Leider hat- mein VATER- diesen Vertrag unterschrieben.

Ich bin einfach ratlos, weil ich Angst habe, dass ich durch die Unterschrift meines Vaters wirklich keine Chance habe mein Geld zurück zu erhalten. Könnt ihr mir bitte sagen, was euer gesunder Menschenverstand darüber denkt und ob es ausreicht, dass der Kerl illegale Stecker benutzt hat? Selbst wenn das Auto ein "Bastelauto" ist, darf er da doch nicht illegale Teile verbauen?

Mein Anwalt macht auf mich einen nicht ganz sicheren Eindruck. Ein Autohändler darf sich laut meiner Recherche nicht einfach einer Gewährleistung entziehen, auch wenn es sich um einen Unfallwagen handelt. Außerdem gibt es ja einen erheblichen Mangel, dass er Stecker verbaut hat, die zudem illegal sind. Das hat mein Anwalt nicht direkt gesagt. Ich habe das Gefühl, dass mich der Anwalt nicht versteht. Kann ein Vertrag überhaupt gelten, wenn der Händler sich nicht an die gesetzliche Gewährleistungspflicht hält?

Ich bedanke mich herzlich fürs lesen. Danke Danke!!

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9.650 Euro. Alter. Da musste ich mich selbst mal kurz hinsetzen.

cheerio

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Februar 2016 um 01:37:25 Uhr:


Zu diesen aufgelisteten Arbeiten käme dann sicherlich auch noch das Airbagsystem oben drauf ... schon eine ziemliche krasse Nummer. Nun gut. Auch wenn man beim Stundenlohn in einer freien Werkstatt sicher eine Spur günstiger wegkommen könnte, würde eine vollständige Mängelbeseitigung mehr kosten als der bezahlte Kaufpreis.

Damit ist der Fahrzeugwert eigentlich bei 0,- €. Als Ersatzteilspender bringt es evtl. ein paar hundert €. Der bezahlte Kaufpreis liegt unzweifelhaft weit über dem Doppelten des Marktwertes ... das nennt man dann auch Preiswucher und der Kauf ist damit nichtig. Das bedeutet: Geld zurück gegen Auto zurück und der Händler muss auch die entstandenen Kosten tragen. Hoffentlich ist er soweit auch flüssig 😉

Warum kommt mein Anwalt eigentlich nicht auf die Idee mir zu sagen, dass es Gesetze gibt die Wucherpreise zu regulieren? 😠😠😠

Mein Anwalt hat tatsächlich heute, ohne Absprache mit mir, dem Händler wieder eine Chance zur Wiedergutmachung gegeben. Der lässt völlig außer Acht, dass das Auto kaum noch zu reparieren ist und der Händler sich ganz offensichtlich sich in mehreren Punkten strafbar macht.

Na gut, man kann ja vielleicht einen Totalschaden reparieren. Möglich ist das ja mit 10-15.000 Euro. Ich denke aber, dass das nicht nötig sein muss, wenn der Händler sich zuvor strafbar macht. Wie kann ein Anwalt wollen, eine Straftat wiedergutzumachen? Ich kann nicht verstehen, warum er das nicht als Vorwand benutzt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Der Anwalt denkt jetzt wohl, dass der Händler den Schaden eh nicht richtig reparieren kann, aufgrund von dem Totalschaden und deshalb die Wiedergutmachung nicht funktionieren wird (=Rücktritt Kaufvertrag)

Aber meine Angst ist, dass der Händler das Auto (DAS Beweismittel) einkassiert und dann ganz unbeschwert die illegalen Stecker abmontiert, alles schön herrichtet, bisschen Tesa entfernt und mich hinterher als Doofe darstellt. Ich bin dann ja jetzt in der Pflicht das Auto rauszurücken wenn der Händler das Auto wieder gut machen will. Und dann kann ich ihm ja gar nichts mehr nachweisen. 😠

So ein Sch....! Meint ihr, ich sollte zur Polizei gehen, damit sie die Straftat aufnehmen (gegen Unbekannt)? 😕
Ich habe probiert heute den Anwalt zu kontaktieren, war leider schon zu spät.

Ich komm grade damit nicht klar, dass der Anwalt einfach Briefe aufsetzt ohne mich zu fragen und ohne Rücksprache zu halten. Das ist doch nicht normal? 🙄

@charliwu schrieb am 17. Februar 2016 um 17:15:47 Uhr:

Zitat:

So ein Sch....! Meint ihr, ich sollte zur Polizei gehen, damit sie die Straftat aufnehmen? 😕
Ich habe probiert heute den Anwalt zu kontaktieren, war leider schon zu spät. Ich komm grad nicht klar, dass der einfach Briefe aufsetzt 🙄

Ich fände es zwar gut wenn solche Händler angezeigt werden würden, aber dir hilft das leider nicht wirklich.
Das Verfahren könnte sich über Jahre hinziehen, und solange hast du weder Auto noch Geld.
Wenn der Strafprozess abgeschlossen ist könntest du dann zivilrechtlich gegen den Händler vorgehen.
Mit etwas Pech kann das insgesamt locker 5 Jahre dauern.
Der Anwalt wird eine außergerichtliche Einigung erzielen wollen, damit du schnellstmöglich ein repartiertes Auto oder das Geld um ein anderes zu kaufen hast.
Wenn du dem Händler nicht mehr vertraust, und für dich keine Reparatur durch ihn in Frage kommt, sag das deinem Anwalt.
Ganz abgesehen davon verdient der Anwalt an einem Strafprozess gegen den Händler wohl nichts.

Zitat:

Ich fände es zwar gut wenn solche Händler angezeigt werden würden, aber dir hilft das leider nicht wirklich.
Das Verfahren könnte sich über Jahre hinziehen, und solange hast du weder Auto noch Geld.
Wenn der Strafprozess abgeschlossen ist könntest du dann zivilrechtlich gegen den Händler vorgehen.
Mit etwas Pech kann das insgesamt locker 5 Jahre dauern.
Der Anwalt wird eine außergerichtliche Einigung erzielen wollen, damit du schnellstmöglich ein repartiertes Auto oder das Geld um ein anderes zu kaufen hast.
Wenn du dem Händler nicht mehr vertraust, und für dich keine Reparatur durch ihn in Frage kommt, sag das deinem Anwalt.
Ganz abgesehen davon verdient der Anwalt an einem Strafprozess gegen den Händler wohl nichts.

Ich finde es auch in Ordnung, dass er eine außergerichtliche Lösung sucht. Ebenso ist es mir auch lieb, wenn ich das Geld für den schnell Autokauf zurück bekomme. Den Schadensersatz kann ich zur Not verschmerzen.

Ich habe es dem Anwalt schon 5 x gesagt, dass ich dem Händler nicht vertraue. Er probiert es aber wohl trotzdem auf die Schiene, da der Händler den Kosten der Instandsetzung kaum gerecht werden kann, dass es sich für den Händler lohnt.

Meine Sorge ist einfach, dass wenn ich das Beweismittel (Auto) an den Händler abgebe, dass ich hinterher nichts mehr in der Hand habe. Ich kann mir wie gesagt vorstellen, dass er dann die Widerstände abmontiert um diese Straftat zu vertuschen.

Der Händler darf das Auto ja auch erst einmal _nur_ überprüfen. Ob er das Auto dann _wirklich_ reparieren will, ist noch nicht beschlossen. Zeit weiter an dem Auto zu pfuschen hat er dann aber.

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Es wird so lange dauern. Ich spreche aus Erfahrung. Und es dauert noch an...

cheerio

Zitat:

@där kapitän schrieb am 17. Februar 2016 um 18:08:12 Uhr:


Es wird so lange dauern. Ich spreche aus Erfahrung. Und es dauert noch an...

cheerio

😁 Wie lange denn?

@charliwu Ich blicke da gerade nicht durch. Bitte schreibe mal ganz kurz was Dein Ziel ist, welches Du erreichen möchtest. Bitte überlege ob das Ziel realistisch, schnell erreichbar oder ggfs. auch lange dauern darf. Mit 0 Euro quasi "Selbstbehalt" oder "Lehrgeld" kommst du aus der Nummer nicht mehr raus, das ist hoffentlich klar geworden.
Um die € 0.- aus der Sache zu erreichen, da können die schon besagten Jahre ins Land gehen und ob dann da tatsächlich null stehen wird bei allem Aufwand bezweifle ich dennoch stark.
Mein Ziel wäre, aus der Nummer raus, so schnell und mit hoffentlich viel weniger als Totalverlust.

@charliwu
Das Auto würde ich erst einmal noch nicht aus der Hand geben. Den Anwalt Nr.2 würde ich an deiner Stelle um Erklärung bitten, weil du von einer Rückabwicklung ausgehst und diese auch unmissverständlich verlangst. Eine etwaige Strafanzeige gegen den Händler würde ich erst einmal zurückstellen.

Gut möglich das der Händler das Auto auch nur so angekauft hat, und es ähnlich begutachtet hat wie das Auto beim ersten Gebrauchtwagencheck begutachtet wurde.
Behaupten wird er das wohl in jedem Fall, sonst würde er ja einen Betrug zugeben.

Von daher kann ich schon nachvollziehen, das der Händler den Wagen nun erst noch einmal sehen will, um die Mängel selber zu beurteilen. Das Recht darauf wird man ihm auch kaum nehmen können.

Danach kann man sich dann über die weitere Abwicklung unterhalten.
Das er dann einer Rückabwicklung zustimmt halte ich aber für wahrscheinlich.

Den es wird für ihn bedeutend einfach sein, das schlimmste zu machen, und dann einen neuen Käufer zu finden, als es von ihm "repariert" an den Threadöffner zurück zu geben, der mit Sicherheit jede Reparatur prüfen wird, und sofort wieder zum Anwalt geht

ich versuchs mal zusammenzufassen.

du wolltest ein unfallauto und hast eines bekommen. umfang der schäden und der reparaturen haben dich nicht interesseiert, andernfalls hättest du das gutachten eingefordert und die reparaturrechnungen. mindestens hättest du vorab das fahrzeug in einer werkstatt deines vertrauens prüfen lassen..

weil der händler eine grantie mit verkaufen wollte, allerdings das fahrzeug die vorausssetzungen dafür nicht erfüllte, war dein vertrauen in den händler gestört.

daraufhin kommt es nicht etwa zu einem abbruch der sache, sondern zu einem neuen vertrag den papa unterschreibt und auch unterschreiben solte nebst einem zusatz den papa auch unterschreibt ohne das er diesen unterschreiben hätte sollen.

danach (!) wird man misstrauisch und stellt das fahrzeug einer werkstatt des herstellers vor, welche dieses für in ordnung befindet.

abermals danach stellt besagte werkstatt eine manipulation der hinteren gurtstraffer fest.

der dann beauftragte anwalt versagt auf ganzer linie, er verfolgt den fall nicht in der von die gewünschten richtung.

danach (!) stellt ebendiese fachwerkstatt nunmehr fest dass die karre kernschrott ist und produziert einen kva über 9k eur.

ein zweiter inzwischen beauftragter anwalt macht wieder nicht das was du möchtest und belegt damit hinter papa und anwalt nummer 1 den 3. Platz.

hab ich das soweit richtig verstanden ? wenn ja hätte ich einen tip für dich.

nein ich bin nicht von natur aus böse oder kann dich nicht leiden, ich versuche nur dich insofern zum nachdenken zu bewegen als dass du der endlosen kette von fehlern und unterlassungen nicht weitere hinzufügst.

ja ich bin der meinung dasss der händler hier nicht ohne weiters aus der nummer herauskommt, aber so ziemlich das letzte was weiterhillt wird das strafrecht sein.

( die böse recht- groß und kleinschreibung sind der verwendung eines nicht zum vielschreiben geeigneten mobilgerätes geschuldet 🙂 )

Zitat:

@Tand0r schrieb am 17. Februar 2016 um 21:06:13 Uhr:


Gut möglich das der Händler das Auto auch nur so angekauft hat, und es ähnlich begutachtet hat wie das Auto beim ersten Gebrauchtwagencheck begutachtet wurde.
Behaupten wird er das wohl in jedem Fall, sonst würde er ja einen Betrug zugeben.

Von daher kann ich schon nachvollziehen, das der Händler den Wagen nun erst noch einmal sehen will, um die Mängel selber zu beurteilen. Das Recht darauf wird man ihm auch kaum nehmen können.

Danach kann man sich dann über die weitere Abwicklung unterhalten.
Das er dann einer Rückabwicklung zustimmt halte ich aber für wahrscheinlich.

Den es wird für ihn bedeutend einfach sein, das schlimmste zu machen, und dann einen neuen Käufer zu finden, als es von ihm "repariert" an den Threadöffner zurück zu geben, der mit Sicherheit jede Reparatur prüfen wird, und sofort wieder zum Anwalt geht

Ich kann auch verstehen, dass der Händler das Auto erst sehen will, damit er sich einen Überblick verschaffen kann 🙂

Ich habe nichts gegen das Vorgehen.

Das Prinzip der Wiedergutmachung habe ich bereits direkt beim Händler selber angewandt. Ich war am Anfang vertrauensvoll und gutgläubig. Ich habe mit ihm ausgehandelt, dass ich Preisnachlass wegen der unbrauchbaren Garantie erhalte. Das hat auch geklappt. Allerdings häuften sich ja dann die Probleme und mein Misstrauen ist immer größer geworden.

Hier würde ich das wichtigste Beweisstück herausgeben das ich gegen ihn habe. Es kann aber sein, dass die Angst unbegründet ist und sich nicht bewahrheitet. Ich weiß es ja nicht. Leider stellt mich der Anwalt vor vollendete Tatsachen und gibt mir keine Möglichkeit, das mit ihm auszusprechen und ihm diese Angst zu schildern. Er schickte das Papier heute einfach ab und hat mich nicht gefragt und auch nichts in der E-Mail oder am Telefon erwähnt.

Genau. Der Anwalt möchte, dass der Händler das Auto begutachtet, danach eine Entscheidung getroffen wird und je nachdem gehandelt wird. Ich kann mir auch vorstellen, dass der Händler sagt, er tritt vom KV zurück. Ich hoffe es 🙂

Ich danke dir für deine Hilfe, Meinung und deine Antworten 🙂

Zitat:

@charliwu schrieb am 17. Februar 2016 um 21:43:36 Uhr:


Hier würde ich das wichtigste Beweisstück herausgeben das ich gegen ihn habe. Es kann aber sein, dass die Angst unbegründet ist und sich nicht bewahrheitet.

Vor was hast du den dabei Angst. Den Beweis brauchst du doch nur wenn du strafrechtlich gegen ihn vorgehen willst, du sagst ja das du das eigentlich nicht willst.

Wenn er jetzt Beweise vernichtet dann kann das ja nur heißen das er die Mängel beseitigt.
Dann ist aber doch alles bestens. Dann hast du das was du von Anfang an wolltest ein Auto mit repariertem Unfallschaden.
Prinzipiell hat er das Recht dazu die Mängel zu beseitigen und am Kaufvertrag festzuhalten.
In deinem speziellen Fall, hat er dieses Recht eventuell nicht mehr da ein Vertrauensbruch vorliegt.
Um das durchzusetzen musst du den Fall aber wohl wieder vor Gericht bringen.

Wie gesagt, ich glaube nicht daran das er die Mängel beseitigen will, den mit dir wird er mehr Ärger haben als mit dem nächsten Käufer, der die Vorgeschichte nicht kennt.

Zitat:

Vor was hast du den dabei Angst. Den Beweis brauchst du doch nur wenn du strafrechtlich gegen ihn vorgehen willst, du sagst ja das du das eigentlich nicht willst.

Eigentlich ganz simpel: Wieder Fehler zu machen 🙂
Ich kann / möchte das nicht alleine entscheiden. Deshalb habe ich auch einen Anwalt. Allerdings sollte dieser auch Absprache mit mir halten.
Wie ich am besten vorgehen sollte, nachdem ich erfahren habe, dass das Auto ein Totalschaden ist, weiß ich nicht. Ich habe seitdem ja nicht mal mit dem Anwalt gesprochen!!! Ich habe ihm gestern lediglich erst den Bericht geschickt! Heute um 12 Uhr kommt die Nachricht von ihm, dass er einen Brief verfasst und abgeschickt hat- fertig. Um 16 Uhr kommt ich aus der Arbeit, probiere ihn zu erreichen - nichts.

Ich habe vorhin hier im Forum gefragt, ob man es der Polizei melden könnte/sollte, aus dem Grund, dass ich es dann wirklich sicher hätte, dass die Widerstände illegal sind. Ich zweifle es nicht an, aber ich weiß nicht, in wie fern eine Mercedes Werkstatt gerichtlich aussagen kann, was strafbar oder nicht strafbar ist. Dies dient nicht direkt dafür, dass ich strafrechtlich gegen ihn vorgehen will. Ich kann es ihm eh nicht beweisen, dass er die Widerstände verbaut hat. Das würde einfach für mich als Rückversicherung dienen und hätte etwas schriftliches. Dann wäre es mir auch egal, was er mit dem Auto macht, wenn ich es ihm übergebe.

Dem Autohändler vertraue ich gar nicht und sicherere mich lieber 7421x ab bevor ich wieder falsch mache. Aber mein Anwalt wollte da heute nicht mit spielen. Morgen wende ich mich natürlich direkt an ihn.

Kaufsache ist mangelhaft und daher hat Käufer das Recht auf Beseitigung des Mangels durch Reparatur.
Weitergehende Mängelansprüche hat der Käufer erst dann, wenn eine der weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. z.B.
- Verkäufer wurde Frist zur Nachbesserung gesetzt, Verkäufer wurde aber nicht tätig.
- Verkäufer verweigert die Reparatur wegen zu hoher Kosten
- Reparatur ist mehrmals fehlgeschlagen

Erst dann stehen dem Käufer weitere Rechte zu z.b. Kaufpreisminderung, Vertragsrücktritt, Schadensersatz.

Da dem Verkäufer zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden muss, gibt es m.E. keine Alternative zum formalen Vorgehen des Rechtsanwaltes.

O.

Zitat:

@charliwu schrieb am 17. Februar 2016 um 17:15:47 Uhr:



...
Der Anwalt denkt jetzt wohl, dass der Händler den Schaden eh nicht richtig reparieren kann, aufgrund von dem Totalschaden und deshalb die Wiedergutmachung nicht funktionieren wird (=Rücktritt Kaufvertrag)
...

du hast dir die Antwort schon selbst gegeben.
Eine andere Vorgehensweise ist scheinbar (noch) nicht möglich

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