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AutoGas King NRW Angebot bindend?

Guten Abend,

ich war heute beim scheinbar berüchtigten "Autogas King NRW". Habe mir da ein Angebot geben lassen und mich scheinbar von den ganzen Referenzen blenden lassen. Habe nun in den nächsten Tagen einen Termin ausgemacht und diesen mit einer Unterschrift quittiert, da ich dachte, dass wäre nen guter Laden und ich mache nichts falsch (wie erwähnt viele Autohäuser bei den Referenzen vorhanden).

Allerdings weiß ich nun gar nicht ob meine Unterschrift gültig ist, da er diesen Termin auf den Namen des Halters geschrieben hat, der aber auf meinen Vater läuft. Ist das ganze dann überhaupt gültig?

Möchte mit dem Laden echt nichts zu tun haben, die bauen ja scheinbar die Anlagen komplett falsch ein und würde gerne davon zurücktreten sehe es aber nicht ein, dafür 200€ zu zahlen (ist ganz unten eine Klausel), nur weil ich den Termin storniere, dass ist echt eine Frechheit. War da echt ein wenig blauäugig. Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Lieber Gruß,
Markus

Beste Antwort im Thema

Einen praktischen Vorschlag zur Güte, du hast offenbar Skrupel einen weniger skrupelhaften Mitmenschen mit dem gleichen Maßstab zu messen:

Guck in die AGB ob was zum Abgasgutachten gesagt wird. Wahrscheinlich nicht. Und hier setzt du an. Ohne Abgasgutachten kein Eintrag, ohne Eintrag keine Betriebserlaubnis, ohne BE hast du offiziell kein Auto mehr.

Du schickst ihm also ein Fax, dass du viel über unseriöse Umrüster gelesen hast und (zu recht) beunruhigt bist. Du erwartest deine fertigen Papiere bei Abholung des Fahrzeugs vorzufinden, also incl. TÜV/wiedererlangter Betriebserlaubnis. Zudem erwartest du, dass der Wagen auf einer Abnahmefahrt OHNE MKL oder anderen Sperenzchen läuft. Mit offensichtlicher Funktionsstörung keine Abnahme und keinerlei Zahlung bis die Abnahme erfolgreich ist.

Kommt das Abgasgutachten "wider erwarten" verspätet behälst du dir vor, nach erfolgreicher Abnahmefahrt aber ohne Eintragung in die Papiere 1/3 der vereinbarten Summe bis zum Eintrag in die Papiere einzubehalten. Zudem wird nach Ablauf von 3 Tagen nach Übergabe eine Konventionalstrafe von 30€ für jeden weiteren Tag vereinbart, an dem du das Auto nicht nutzen darfst. 3 Tage ist Postlaufzeit.

Diese Konventionalstrafe wird am Ende ggf. mit der einbehaltenen Summe verrechnet. Zudem erwartest du diese 30€ Pauschalstrafe wenn der Wagen 8 Arbeitstage nach Abgabe in der Werkstatt immer noch nicht fertig sein sollte. Es kann immer mal was dazwischenkommen, aber mehr als 8 Tage sind nicht plausibel.

Damit hast du ausgeschlossen, dass
* die Karre halbfertig wochenlang steht.
* und du ohne Betriebserlaubnis auf dein AGG warten musst, denn das tut _ihm_ über eine Vertragsstrafe spürbar weh.

Arbeitet er sauber, alle Papiere sind da, Eintragung erfolgt - er hat sofort sein Geld.

Wenn er nicht einverstanden ist kann ER vom Vertrag zurücktreten, du betrachtest keinerlei Bestätigung dieser Bedingungen als stillschweigenden Rücktritt vom Vertrag.

Von dem hörst du nichts mehr vermute ich. Und wenn, dann hast du ziemlich gute Karten. Es verbietet dir natürlich niemand deinen Wagen neutral durchsehen zu lassen um verdeckte Mängel zu entdecken. Und die 40-80€ für eine OBD2 Analyse sind auch gut investiert, egal wo umgebaut worden ist.

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mit dem boschdienst kannst nichts verkehrt machen, war dort auch vor 3 jahren mit meinem gti und habe auch andere dort hingeschickt, alles läuft einwandfrei.

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