AutoGas King NRW Angebot bindend?

Guten Abend,

ich war heute beim scheinbar berüchtigten "Autogas King NRW". Habe mir da ein Angebot geben lassen und mich scheinbar von den ganzen Referenzen blenden lassen. Habe nun in den nächsten Tagen einen Termin ausgemacht und diesen mit einer Unterschrift quittiert, da ich dachte, dass wäre nen guter Laden und ich mache nichts falsch (wie erwähnt viele Autohäuser bei den Referenzen vorhanden).

Allerdings weiß ich nun gar nicht ob meine Unterschrift gültig ist, da er diesen Termin auf den Namen des Halters geschrieben hat, der aber auf meinen Vater läuft. Ist das ganze dann überhaupt gültig?

Möchte mit dem Laden echt nichts zu tun haben, die bauen ja scheinbar die Anlagen komplett falsch ein und würde gerne davon zurücktreten sehe es aber nicht ein, dafür 200€ zu zahlen (ist ganz unten eine Klausel), nur weil ich den Termin storniere, dass ist echt eine Frechheit. War da echt ein wenig blauäugig. Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Lieber Gruß,
Markus

Beste Antwort im Thema

Einen praktischen Vorschlag zur Güte, du hast offenbar Skrupel einen weniger skrupelhaften Mitmenschen mit dem gleichen Maßstab zu messen:

Guck in die AGB ob was zum Abgasgutachten gesagt wird. Wahrscheinlich nicht. Und hier setzt du an. Ohne Abgasgutachten kein Eintrag, ohne Eintrag keine Betriebserlaubnis, ohne BE hast du offiziell kein Auto mehr.

Du schickst ihm also ein Fax, dass du viel über unseriöse Umrüster gelesen hast und (zu recht) beunruhigt bist. Du erwartest deine fertigen Papiere bei Abholung des Fahrzeugs vorzufinden, also incl. TÜV/wiedererlangter Betriebserlaubnis. Zudem erwartest du, dass der Wagen auf einer Abnahmefahrt OHNE MKL oder anderen Sperenzchen läuft. Mit offensichtlicher Funktionsstörung keine Abnahme und keinerlei Zahlung bis die Abnahme erfolgreich ist.

Kommt das Abgasgutachten "wider erwarten" verspätet behälst du dir vor, nach erfolgreicher Abnahmefahrt aber ohne Eintragung in die Papiere 1/3 der vereinbarten Summe bis zum Eintrag in die Papiere einzubehalten. Zudem wird nach Ablauf von 3 Tagen nach Übergabe eine Konventionalstrafe von 30€ für jeden weiteren Tag vereinbart, an dem du das Auto nicht nutzen darfst. 3 Tage ist Postlaufzeit.

Diese Konventionalstrafe wird am Ende ggf. mit der einbehaltenen Summe verrechnet. Zudem erwartest du diese 30€ Pauschalstrafe wenn der Wagen 8 Arbeitstage nach Abgabe in der Werkstatt immer noch nicht fertig sein sollte. Es kann immer mal was dazwischenkommen, aber mehr als 8 Tage sind nicht plausibel.

Damit hast du ausgeschlossen, dass
* die Karre halbfertig wochenlang steht.
* und du ohne Betriebserlaubnis auf dein AGG warten musst, denn das tut _ihm_ über eine Vertragsstrafe spürbar weh.

Arbeitet er sauber, alle Papiere sind da, Eintragung erfolgt - er hat sofort sein Geld.

Wenn er nicht einverstanden ist kann ER vom Vertrag zurücktreten, du betrachtest keinerlei Bestätigung dieser Bedingungen als stillschweigenden Rücktritt vom Vertrag.

Von dem hörst du nichts mehr vermute ich. Und wenn, dann hast du ziemlich gute Karten. Es verbietet dir natürlich niemand deinen Wagen neutral durchsehen zu lassen um verdeckte Mängel zu entdecken. Und die 40-80€ für eine OBD2 Analyse sind auch gut investiert, egal wo umgebaut worden ist.

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Würde mir da nicht so n kopf machen.

Ausgerechnet die werden sich hüten, gerichtlich gegn dich was zu unternehmen..wer im glashuas sitzt....

By the way....AGBs müssen klar und frei ersichtlich für jeden sichtbar sein- andernfalls- sind sie nicht zwingend.

Und was falls doch was ist...drucks hier mal n paar seiten Negativ-Presse aus, und sagtst du möchtest eine funkt. Anlage haben und deswegen sei deren LAden einfach kein Option.

Zitat:

Original geschrieben von xen0x


Habe für Dienstag (01.02) den Termin und werde jetzt das Fax raushauen und dann mal schauen was Sie sagen. Werde euch auf dem laufenden halten.

Ich würde das nicht per Fax machen sondern schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.

Sonst behauptet er noch das Fax nie bekommen zu haben.

Zitat:

Ich würde das nicht per Fax machen sondern schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.

Sonst behauptet er noch das Fax nie bekommen zu haben.

Ich schau einfach mal ob ich im laufe des Tages Response von denen kriege wenn nicht, muss ich das doch per Einschreiben machen.

Zitat:

Und was falls doch was ist...drucks hier mal n paar seiten Negativ-Presse aus, und sagtst du möchtest eine funkt. Anlage haben und deswegen sei deren LAden einfach kein Option.

Das wird die vermutlich wenig kratzen, werden mir dann wohl einfach versichern, dass es alles vernünftig eingebaut werden würde, was sollen Sie auch sonst sagen. Man so eine scheiße mit dem Verein, kann mir halt nicht vorstellen, dass sich bei denen in den letzten Monaten was getan hat und alles ok ist. Die Heinis geben ja scheinbar nicht mal eine Gewährleistung darauf, dass das Auto noch funktioniert nach dem Umbau!

Faxe besitzen auch eine Sendebericht mit Empfangsquittierung als Nachweis. Einschreiben ist natürlich noch sicherer (falls es dort einer annimmt und es nicht zurück kommt).

VG

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Zitat:

Original geschrieben von xen0x



Ich schau einfach mal ob ich im laufe des Tages Response von denen kriege wenn nicht, muss ich das doch per Einschreiben machen.

Steht Dir laut dem Kleingedruckten auch eine Zahlung des Umrüsters zu, wenn er vom Vertrag zurücktritt? Wenn nicht dürfte die Klausel mit der Stornogebühr ohnehin unwirksam sein.

Wenn die rumzicken, jage ihm die Verbraucherschutzzentrale auf den Pelz. Außerdem frag ihn, ob er einen Auftritt bei Atomobil (VOX) buchen möchte.

Aber: IANAL

Pfft. Wozu drohen? Wenn eine Rechnung kommt, diese bestreiten, ggf. auf die sicherlich vorhandene Rechtsschutzversicherung hinweisen.

Dann kann der Laden nur noch mit einem Mahnbescheid kommen, auch diesem kann man widersprechen. Dieses wird jedoch wenig wahrscheinlich passieren, da der Mahnbescheid bereits Kosten verursacht und der potenzielle Erfolg vor Gericht u.a. wegen Gültigkeit AGB incl. solcher Klauseln schwer absehbar ist.

Zitat:

Original geschrieben von GaryK


Pfft. Wozu drohen? Wenn eine Rechnung kommt, diese bestreiten. Dann kann der Laden nur noch mit einem Mahnbescheid kommen, auch diesem kann man widersprechen. Und das wird nicht passieren, da der Mahnbescheid Kosten verursacht und der potenzielle Erfolg vor Gericht u.a. wegen Gültigkeit AGB incl. solcher Klauseln schwer absehbar ist.

Das mit den AGB ist halt schon ein großer Manko, das sehe ich auch so, weiß nur nicht wie ich beweisen soll, dass ich die AGb nicht gesehen habe. Zum Thema Klauseln mit Stornogebühr ist das soweit glaube ich leider echt Rechtens. Könnte höchstens sagen, ich möchte wissen was für ein Schaden entstanden ist und würde dann unter Umständen gefahrlaufen, einen höheren Betrag zahlen zu müssen, wenn die das nachweisen können, was man ja bei Autogas King NRW nie weiß. Ist sicher nicht das erste mal das die nun soein Problem haben.

Ich habs schonmal gesagt, Einschreiben mit Rücksschein ? Anrufen "Ich sitze gerade im Krankenhaus weil ich nen Unfall hatte, der Wagen ist hin". Wenn die vor Gericht ziehen wollen, bitte (werden die nicht tun denn die haben genug doofe die da umrüsten wollen weil es so billig ist). Und dann ? Lieber Herr Richter, ja, ich habe gelogen weil ich es mitz der Angst bekommen habe. Schauen Siemal wieviele Kunden man dort um AGG und Co gebracht hat. Ich will doch nur Auto fahren und nicht beschummelt werden".
Ich würde mir das Leben nicht so schwer machen deswegen.

unabhängig davon was die firma verzapft hat finde ich es auch nicht gerade besonders toll vom beitragseröfner. man hätte sich halt vorher ma informieren müssen und auch beim unterschreiben des auftrages nachfragen wie es mit dem rücktritt auch aussieht. mein umrüster nimmt nämlich jetzt schon bei unterschreiben des auftrages das geld was der einkauf der anlage kostet. er sagte mit letztens das er es leid sein das viele den auftrag unterschrieben, er den ganzen kram bestellt und dann pustekuchen und er hat das problem hat den mist wieder zurück zuschicken oder anderweitig zu nutzen

Zitat:

Original geschrieben von Abbuzze2000


unabhängig davon was die firma verzapft hat finde ich es auch nicht gerade besonders toll vom beitragseröfner. man hätte sich halt vorher ma informieren müssen und auch beim unterschreiben des auftrages nachfragen wie es mit dem rücktritt auch aussieht. mein umrüster nimmt nämlich jetzt schon bei unterschreiben des auftrages das geld was der einkauf der anlage kostet. er sagte mit letztens das er es leid sein das viele den auftrag unterschrieben, er den ganzen kram bestellt und dann pustekuchen und er hat das problem hat den mist wieder zurück zuschicken oder anderweitig zu nutzen

Da gebe ich dir auch Recht. Auf der anderen Seite scheint die Firma aber nicht daran interessiert zu sein korrekte einbauten für LPG-Gasanlagen anzubieten, was sich ja leider bei Berichten mehrfach bestätigt.

Wenn ich mir sicher sein könnte, dass alles mit Gewährleistung und vernünftig abläuft würde ich auch nicht abspringen. Aber bei so einer schlechten publicity möchte ich das meinem neuen Gebrauchten nicht antun.

Wie gesagt, habe gedacht größere Autohäuser stehen als Referenzen drin, aber scheinbar hat das ja auch nichts mehr zu bedeuten.

BTW: Das Abgasgutachten dauert angeblich nun bis zu 12 Wochen.

Einen praktischen Vorschlag zur Güte, du hast offenbar Skrupel einen weniger skrupelhaften Mitmenschen mit dem gleichen Maßstab zu messen:

Guck in die AGB ob was zum Abgasgutachten gesagt wird. Wahrscheinlich nicht. Und hier setzt du an. Ohne Abgasgutachten kein Eintrag, ohne Eintrag keine Betriebserlaubnis, ohne BE hast du offiziell kein Auto mehr.

Du schickst ihm also ein Fax, dass du viel über unseriöse Umrüster gelesen hast und (zu recht) beunruhigt bist. Du erwartest deine fertigen Papiere bei Abholung des Fahrzeugs vorzufinden, also incl. TÜV/wiedererlangter Betriebserlaubnis. Zudem erwartest du, dass der Wagen auf einer Abnahmefahrt OHNE MKL oder anderen Sperenzchen läuft. Mit offensichtlicher Funktionsstörung keine Abnahme und keinerlei Zahlung bis die Abnahme erfolgreich ist.

Kommt das Abgasgutachten "wider erwarten" verspätet behälst du dir vor, nach erfolgreicher Abnahmefahrt aber ohne Eintragung in die Papiere 1/3 der vereinbarten Summe bis zum Eintrag in die Papiere einzubehalten. Zudem wird nach Ablauf von 3 Tagen nach Übergabe eine Konventionalstrafe von 30€ für jeden weiteren Tag vereinbart, an dem du das Auto nicht nutzen darfst. 3 Tage ist Postlaufzeit.

Diese Konventionalstrafe wird am Ende ggf. mit der einbehaltenen Summe verrechnet. Zudem erwartest du diese 30€ Pauschalstrafe wenn der Wagen 8 Arbeitstage nach Abgabe in der Werkstatt immer noch nicht fertig sein sollte. Es kann immer mal was dazwischenkommen, aber mehr als 8 Tage sind nicht plausibel.

Damit hast du ausgeschlossen, dass
* die Karre halbfertig wochenlang steht.
* und du ohne Betriebserlaubnis auf dein AGG warten musst, denn das tut _ihm_ über eine Vertragsstrafe spürbar weh.

Arbeitet er sauber, alle Papiere sind da, Eintragung erfolgt - er hat sofort sein Geld.

Wenn er nicht einverstanden ist kann ER vom Vertrag zurücktreten, du betrachtest keinerlei Bestätigung dieser Bedingungen als stillschweigenden Rücktritt vom Vertrag.

Von dem hörst du nichts mehr vermute ich. Und wenn, dann hast du ziemlich gute Karten. Es verbietet dir natürlich niemand deinen Wagen neutral durchsehen zu lassen um verdeckte Mängel zu entdecken. Und die 40-80€ für eine OBD2 Analyse sind auch gut investiert, egal wo umgebaut worden ist.

Zitat:

Original geschrieben von GaryK

Das Nützliche habe ich mal nicht übernommen.

So geimpft wäre ich gern vor gut drei Jahren gewesen. Ganz großes Lob

So wie es ausschaut interessiert es AutoGas King NRW gar nicht. Wenn ich das richitg verstandne habe, schmeißen die meinen Antrag einfach in den Müll und das war es dann.

Umso besser! Ich werde meinen Wagen nun in Essen bei Bosch Gerhardt umbauen lassen. Habe bislang nur gutes über den Laden gelesen.

Ich danke allen für die Hilfe und hoffe das nicht noch mehr Leute Stress mit AutoGas King NRW bekommen.

So long,
Markus

Zitat:

Original geschrieben von Xotzil


Das Nützliche habe ich mal nicht übernommen.
So geimpft wäre ich gern vor gut drei Jahren gewesen. Ganz großes Lob

Wobei ein gestandenen Gegner sich dadurch nicht hätte aus der Ruhe bringen lässt. Vertraglich bindend sind nur die Vereinbarungen zum Vertragsabschluss. Danach mehr fordern, wünschen, bitten kann man, ändern aber nicht im Nachhinein die Vertragsbedingungen.

Siehe es bitte einmal von der anderen Seite: Ich kaufe ein günstiges Schweineschnitzel beim Discounter, und gehe dann zurück an die Kasse und verlange, dass es mir nach Hause gebracht und gebraten wird, und dass ich umfassend über die Herkunft informiert werden will, und dass die Qualität mir Sorgen macht, und dass es lieber ein Filetstück sein soll. Ansonsten möchtest Du gerne 1/3 des Geldes zurück. Wir würdest Du als Supermarkt-Leiter reagieren?

PS: Meine Meinung über diesen Umrüster sind vo dieser Einschätzung völlig unbenommen.

VG

Naja, Koch- und Bringservice für ein Schnitzel ist was anderes. Du bestellst auch kein Kilo Schnitzel beim Metzger und am Ende gibst du dich mit nem Kilo plattgefahrenes Kaninchen zufrieden. Das Argument "was wollen Sie, ist flach, hat eine Kruste, wiegt nen Kilo" zieht nicht zwingend 😉

Gasanlagen müssen in DE eingetragen werden, ansonsten keine Betriebserlaubnis. Das gehört zur vollständigen Erfüllung des Vertrags IMHO dazu.

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