Autofinanzierung mit 17- Geht das?H
Hallo,
folgende Frage, Ich bin 17 Jahre hab mein Führerschein und werde in 3 Monaten 18. Möchte mir jetz aber schon ein Auto kaufen, da dieses dann auch von meiner Mutter genutzt werden kann. Da ich Azubi bin und ein gutes geregeltes Einkommen habe möchte ich das Auto über mich finanzieren. Der Wagen soll 4000€ kosten ich würde 2000€ anzahlen und den rest halt nach rate. Aber geht das rein vom rechtlichen her? Das Einverständnis meiner Eltern habe ich auf jeden fall!
Danke im Vorraus schon mal für die Antworten!
Gruß Robert
Beste Antwort im Thema
Was hat es mit Moralapostelei zu tun, wenn man einem 17jährigen Azubi davon abrät sich einen Kredit in Höhe von 2000 Euro über einen Zeitraum von 2-3 Jahren ans Bein zu binden?
73 Antworten
Wäre es nicht einfacher wenn deine Mutter den Kredit auf sich abschließt und du dann von deinem Lohn die Raten zahlst? 🙄
So ein Blödsinn, was hier manche schreiben 🙄 Null Ahnung vom deutschen Recht haben, aber "schlaue" Kommentare posten...wenn er finanzieren will, dann brauchts schon mal auf gar keinen Fall ein Vormundschaftsgericht (von wem kam denn eigentlich dieser bescheuerte "Ratschlag"??🙄). Er braucht auch vorher gar keine Einwilligung der Eltern, maximal wäre der Vertrag schwebend unwirksam, bis diese ihre Einwilligung erteilen. Es gibt sicher auch noch das eine oder andere zu berücksichtigen, ob und wie er einen wirksamen Vertrag abschliessen kann, aber wenn er es einfach macht und in einem Jahr das Auto abbezahlt hat, kräht da kein Hahn mehr danach...
Da ist für die Bank keine Bonität gegeben, abgesehen davon, das Du noch nicht geschäftsfähig bist, erst ab 18.Der Staatsforst ist kein Garant dafür, dass Du nach der Ausbildung übernommen wirst, auf Lebenszeit.Zitat:
Original geschrieben von Robsi1611
Keine Sorge ich arbeite im Staatsforst 😉 und bin im 2. Lehrjahr 😉 also würde die finanzierung gehen!?
Nur wenn Deine Eltern den Vertrag unterschreiben (und diese Bonitätswürdig sind) hast Du eine Chance.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Nur wenn Deine Eltern den Vertrag unterschreiben (und diese Bonitätswürdig sind) hast Du eine Chance.
Quatsch...
Ähnliche Themen
www.vz-nrw.de/UNIQ131624286708676/link200556A.html
Hier klicken
Bei Kreditgeschäften von Minderjährigen reicht nicht nur die Unterschrift der Eltern, es muss auch eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erfolgen.
Diese gesetzliche Regelung gilt für alle Kreditformen, also auch für Dispositionskredite, Abzahlungskäufe oder auch für Kunden- und Euroscheckkarten, die eine Kontoüberziehung zulassen.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
So ein Blödsinn, was hier manche schreiben 🙄 Null Ahnung vom deutschen Recht haben, aber "schlaue" Kommentare posten...wenn er finanzieren will, dann brauchts schon mal auf gar keinen Fall ein Vormundschaftsgericht (von wem kam denn eigentlich dieser bescheuerte "Ratschlag"??🙄). Er braucht auch vorher gar keine Einwilligung der Eltern, maximal wäre der Vertrag schwebend unwirksam, bis diese ihre Einwilligung erteilen. Es gibt sicher auch noch das eine oder andere zu berücksichtigen, ob und wie er einen wirksamen Vertrag abschliessen kann, aber wenn er es einfach macht und in einem Jahr das Auto abbezahlt hat, kräht da kein Hahn mehr danach...
Die hier gerade verlinkten Seiten sagen da aber doch was anderes ... 🙄 Demnach bekommt der TE unter Umständen zwar tatsächlich einen Kredit, der Weg dahin führt aber nicht direkt über Los, die 4.000 € kann er also nicht im Vorübergehen einziehen, es muss tatsächlich das Vormundschaftsgericht ran. Und wie oft das im Alltag vorkommt? Keine Ahnung, vermute aber eher selten bis verdammt selten.
Danke an die beiden "Verlinker" 😉
Darf ich fragen, aus welcher gesetzlichen Regelung man rausliest, dass die Einwilligung schriftlich erfolgen muss?
Darf ich fragen, aus welcher gesetzlichen Regelung man rausliest, dass ein Vormunschaftsgericht (das es im Übrigen gar nicht mehr gibt in dieser Nomenklatur) einem solchen Kreditvertrag zustimmen muss?
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
So ein Blödsinn, was hier manche schreiben 🙄 Null Ahnung vom deutschen Recht haben, aber "schlaue" Kommentare posten...wenn er finanzieren will, dann brauchts schon mal auf gar keinen Fall ein Vormundschaftsgericht........
Willkommen im Club der Blødsinnschreiber😁
http://www.justiz.nrw.de/BS/rechta_z/V/Vormundschaftsgericht/index.phpZitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Darf ich fragen, aus welcher gesetzlichen Regelung man rausliest, dass die Einwilligung schriftlich erfolgen muss?Darf ich fragen, aus welcher gesetzlichen Regelung man rausliest, dass ein Vormunschaftsgericht (das es im Übrigen gar nicht mehr gibt in dieser Nomenklatur) einem solchen Kreditvertrag zustimmen muss?
Aus dem Link kann man schliessen das anstelle des Vormundschaftsgericht nun das Familiengericht zustændig ist. Alles andere war in Fabjos Link enthalten.
Da hab ich auch noch was
Zitat:
Original geschrieben von Robsi1611
Keine Sorge ich arbeite im Staatsforst 😉 und bin im 2. Lehrjahr 😉 also würde die finanzierung gehen!?
Sicher nicht, dein Vertrag ist ja begrenzt und nicht unbefristet.
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Sicher nicht, dein Vertrag ist ja begrenzt und nicht unbefristet.Zitat:
Original geschrieben von Robsi1611
Keine Sorge ich arbeite im Staatsforst 😉 und bin im 2. Lehrjahr 😉 also würde die finanzierung gehen!?
Die meisten Banken machen dann mit, wenn die Finanzierung nicht länger als die Befristung läuft.
Zitat:
Die meisten Banken machen dann mit, wenn die Finanzierung nicht länger als die Befristung läuft.
Nochmal, Minderjæhrige bekommen keinen Kredit bei der Bank. Auch hier nochmal zu lesen.
http://www.gevestor.de/.../...was-erlaubt-ist-und-was-nicht-20891.htmlin den anderen Links stand das aber auch schon.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Nochmal, Minderjæhrige bekommen keinen Kredit bei der Bank. Auch hier nochmal zu lesen. http://www.gevestor.de/.../...was-erlaubt-ist-und-was-nicht-20891.htmlZitat:
Die meisten Banken machen dann mit, wenn die Finanzierung nicht länger als die Befristung läuft.
in den anderen Links stand das aber auch schon.
Wieso nochmal, was hat das eine mit dem anderen zu tun, ich habe nur darauf geantwortet, dass eine Befristung nicht unbedingt ein Problem darstellt.