Autofinanzierung beenden und Fzg. zurückgeben
Hallo zusammen,
ich habe vor 4 Jahren aus Dummheit/Gutmütigkeit für die Eltern meiner damaligen Freundin (heute Ehefrau) einen Autokredit aufgenommen, weil sie von der Nissanbank angelehnt wurden. Sie begründeten es damals damit, daß die Schwiegermutter als Selbständige und der Schwiegervater als Rentner von der Bank nicht akzeptiert wurden, meine Freundin war damals in Elternzeit und der Bruder meiner Freundin angeblich nicht erreichbar (heute ist mir klar, warum der sich nicht erreichen ließ...)
Gut, ich also mit dem Schwiegervater zum Autohaus gegangen und eine Finanzierung gemacht (normale Vollfinazierung mit 4,49%eff. ohne Schlußrate, weil ich mir nicht vorstellen konnte, wie da eine Schlußrate angespart werden soll, wenn schon die Finanzierung Probleme macht). So weit so gut, auf einen Vertrag verzichtete ich, weil andererseits ja das Auto auf meinen Namen angemeldet wurde, ich somit ja auch Zugriff aufs Auto habe, wenn ich es für richtig halte. Die Raten sollten von den beiden monatlich an mich gezahlt werden, so daß ich keine Kosten bei der Sache habe, anders wäre es für mich sowieso ein no go gewesen 🙂
Nachdem die erste Rate von meinem Konto ging und auch die zweite weg war, fragte ich mal freundlich nach, wo denn die Zahlungen bleiben, naja die kamen dann irgendwann ziemlich schleppend, das zieht sich nun seit Anfang so, ich muß immer wieder mahnen, um mein Geld zu bekommen. Mittlerweile haben wir auch den Kontakt aus diversen anderen Gründen abgebrochen. Inzwischen wissen wir auch, daß die beiden zum Zeitpunkt des Autokaufs eine Privatinsolvenz laufen hatten (jeder für sich), darüber hinaus hat die Schwiegermutter ihren Sohn (den Bruder von oben) dazu gebracht, einen Kredit aufzunehmen, um die Insolvenz von ihrem Geschäft abzuwenden, an ihn haben sie bis dato keinen Pfennig zurückbezahlt, leider ist er zu gutmütig, massiv dagegen was zu unternehmen.
Nachdem ich mich letzte Woche mal wieder melden mußte, um eine offene Rate anzumahnen und denen versprach, daß sie mich bei weiteren Zahlungsrückständen kennenlernen würden, kam von der Schwiegermutter die schnippische Antwort, daß auch ich dann sie kennenlernen würde, nun hat sie es geschafft, daß ich keine Lust habe, den Kredit weiterzuführen und darüber nachdenke, das Auto zu holen und das Autohaus bitte, einen Käufer zu finden, der entweder in den Vertrag einsteigt oder das Auto verkauft wird und der Kredit damit abgelöst wird.
Wie würdet ihr vorgehen? Ich würde gerne etwas tun, was denen so richtig weh tut, damit der Ärger der letzten 4 Jahre gleich mit "abgerechnet" wird. Daß ich das Auto jederzeit holen kann, müßte funktionieren, immerhin bin ich als Halter eingetragen. Der Restwert des Autos und der Restsaldo des Kredits sollten soweit passen, daß das ganze ohne großes Draufzahlen beendet werden könnte.
Spaßmodus an:
Moskau Inkasso wäre sicher eine (sehr gute) Option, aber ich möchte mir von meinen Kindern später nicht nachsagen lassen, daß ich schuld wäre, weil sie keine Großeltern haben...
Spaßmodus aus:
Beste Antwort im Thema
Das mit dem Baum wäre cool, am besten beide tot und die Vollkasko zahlt. die Differenz würde ich lächelnd tragen, sprich, das wäre mir der Spaß durchaus wert 😁 Die 6600 sind eine überschaubare Summe, die mich nicht umbringen würde, von daher also kein Problem, bei der Sache ärgert mich primär, daß solche Leute immer auf Kosten anderer durchs Leben gehen.
Das klingt hart, normal bin ich nicht so, aber es gibt halt immer Ausnahmen....
72 Antworten
Nein, das sind zwei Paar Schuhe!
Zitat:
@wolfgear schrieb am 27. Januar 2015 um 20:23:29 Uhr:
Nein, das sind zwei Paar Schuhe!
Nö.
Es ist immer Verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB)
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 27. Januar 2015 um 20:28:46 Uhr:
Nö.Zitat:
@wolfgear schrieb am 27. Januar 2015 um 20:23:29 Uhr:
Nein, das sind zwei Paar Schuhe!
Es ist immer Verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB)
Dazu müssten die säumigen Schwiegereltern erst mal nachweisen, dass sie die Besitzer sind ....
Ich würde es riskieren ....
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 27. Januar 2015 um 20:36:14 Uhr:
Dazu müssten die säumigen Schwiegereltern erst mal nachweisen, dass sie die Besitzer sind ....Zitat:
@go-4-golf schrieb am 27. Januar 2015 um 20:28:46 Uhr:
Nö.
Es ist immer Verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB)Ich würde es riskieren ....
Gruß
Der Chaosmanager
Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft hat. Das dürften also tatsächlich die Schwiegereltern sein.
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Die können nicht beweisen, daß sie nicht bei mir zuhause die Schlüssel aus der schublade geklaut haben und das Fahrzeug auf diese Weise in ihren Besitz gebracht haben...
Soweit zu Recht und Unrecht....
Nehmen wir an, ich rufe die Bullen an, melde das Auto als gestohlen und äußere den Verdacht, daß es die Schwiegereltern waren, weil sie als einzige Fremde Zugang zum Schlüsselbrett hatten....
Wie sieht das dann aus?
Das würde ich nicht tun, weil Du eine Straftat vortäuschst und Dich damit selbst einer Straftat schuldig machst.
DAS wäre dann auch erstmal zu beweisen... Sie haben keinen Beweis dafür, daß sie in irgendeiner Art und Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu benutzen. Aber keine Angst, so billig mache ich das eh nicht, die kriegen ihr Fett so weg, daß sie bis an ihr Lebensende mit Schrecken daran denken werden... Da lasse ich mir was besonders Nettes einfallen.
Meine Empfehlung: Setz Dich nicht selber ins Unrecht. Das ist die Sache auch wieder nicht wert.
Habe ich ja auch nicht vor, denen knalle ich irgendwann was rechtlich einwandfreises vor den Latz, das ihnen richtig böse wehtut... Und wenn es nur ein paar Kopien der Insolvenzausdrucke sind, die ich versehentlich in deren Wohnort irgendwo liegenlasse.... Die machen dort auf erfolgreiche Geschäftsleute, also vol auf dicke Hose...
Irgenwie schnall ich es nicht.
Die Schwiegereltern zahlen doch die Raten auf das Auto.
Zwar mehr schlecht als Recht, aber die Sache war doch so abgesprochen das die Schwiegereltern
das Auto über den Schwiegersohn kaufen.
Oder sehe ich was nicht richtig?
Wenn der Schwiegersohn das Auto wegholt, was ist mit den schon gezahlten Raten der Schwiegereltern?
Und wenn die Schlußrate gezahlt wurde, gehört doch das Auto den Schwiegereltern,oder ?
Zitat:
@cdfcool schrieb am 26. Januar 2015 um 19:01:52 Uhr:
Update:
nachdem ich am Freitag mal wieder die rückständige Rate angemahnt habe (mit dem Versprechen, dafür zu sorgen, daß die beiden bei Nichtzahlung zu Fußgängern werden), traf diese heute auf meinem Konto ein.es geht um eine Restlaufzeit bis Februar 2017, also noch 24 Raten zu je 264,13 EUR (=6603,25 EUR), die ich wohl regelmäßig mit entsprechendem Nachdruck einfordern muss. Nachdem sich aufgrund diverser Beiträge hier gezeigt hat, daß die Rechtslage nicht so ganz klar ist, was das Wegnehmen des Autos anbelangt. Den Ralf hol ich auch mal lieber nicht, der wohnt auch zu weit weg.
Ich lass mir halt irgendwas anderes Fieses einfallen... Das mit der Insolvenzverschleppung gefällt mir, aber irgendwo ist Denunzieren nicht so mein ding, zumal ich ja den Schwager dabei reinziehen würde, zumindest soweit, daß er eventuell geladen würde, um gegen seine Eltern auszusagen, wenn er es macht, ist der Krieg danach noch heftiger (und ich kann dann vermutlich noch intensiver den Raten hinterherrennen), wenn er es nicht macht, läuft es sowieso ins Leere, zwingen kann man ihn nicht.
Was bist du eigentlich für ein ........ Die Raten gingen doch mit Nachdruck bei dir ein, was willst du eigentlich mit diesem Thread bewirken bzw. welche Tips willst du haben? Geh zu Rechtsanwalt und nerv hier nicht rum mit deinen Familienstreitigkeiten....
Jonny
Zitat:
@reidi schrieb am 27. Januar 2015 um 21:36:45 Uhr:
Irgenwie schnall ich es nicht.Die Schwiegereltern zahlen doch die Raten auf das Auto.
Zwar mehr schlecht als Recht, aber die Sache war doch so abgesprochen das die Schwiegereltern
das Auto über den Schwiegersohn kaufen.
Oder sehe ich was nicht richtig?
Wenn der Schwiegersohn das Auto wegholt, was ist mit den schon gezahlten Raten der Schwiegereltern?
Und wenn die Schlußrate gezahlt wurde, gehört doch das Auto den Schwiegereltern,oder ?
Würde ich nicht JEDEN Monat der Rate hinterherrennen, wäre wahrscheinlich die erste Rate noch nicht bezahlt, das nervt und ich wollte mal fragen, wie ich da agieren könnte. Ok?
Zitat:
@cdfcool schrieb am 27. Januar 2015 um 20:48:27 Uhr:
Die können nicht beweisen, daß sie nicht bei mir zuhause die Schlüssel aus der schublade geklaut haben und das Fahrzeug auf diese Weise in ihren Besitz gebracht haben...Soweit zu Recht und Unrecht....
Nehmen wir an, ich rufe die Bullen an, melde das Auto als gestohlen und äußere den Verdacht, daß es die Schwiegereltern waren, weil sie als einzige Fremde Zugang zum Schlüsselbrett hatten....
Wie sieht das dann aus?
Wie lange fahren sie mit dem Auto, wie viele Freunde, Nachbarn, Bekannte haben sie mit dem Auto seit Jahren fahren sehen? Und jetzt auf einmal wurde erst der Schlüssel geklaut? Darüber hinaus gibt es Zahlungsbelege auf dein Konto, nehme ich mal an. Diese (und eventuell weitere) Ungereimtheiten müsste man dann schon schlüssig erklären können.
Man könnte sicherlich an der Geschichte drehen, aber etwas merkwürdig wirkt es trotzdem! 😉 Also ganz so einfach ist es dann nicht. Was ich, deinen Fall mal völlig außen vor gelassen, auch gut finde. Ansonsten bräuchten wir noch ein paar Anwälte, Richter etc. mehr...
Ich bin ein kultivierter Mensch, der vielleicht über alle möglichen Szenarien nachdenkt, aber agieren würde ich sicherlich nur im Rahmen von Recht und Gesetz.