Autofinanzierung beenden und Fzg. zurückgeben
Hallo zusammen,
ich habe vor 4 Jahren aus Dummheit/Gutmütigkeit für die Eltern meiner damaligen Freundin (heute Ehefrau) einen Autokredit aufgenommen, weil sie von der Nissanbank angelehnt wurden. Sie begründeten es damals damit, daß die Schwiegermutter als Selbständige und der Schwiegervater als Rentner von der Bank nicht akzeptiert wurden, meine Freundin war damals in Elternzeit und der Bruder meiner Freundin angeblich nicht erreichbar (heute ist mir klar, warum der sich nicht erreichen ließ...)
Gut, ich also mit dem Schwiegervater zum Autohaus gegangen und eine Finanzierung gemacht (normale Vollfinazierung mit 4,49%eff. ohne Schlußrate, weil ich mir nicht vorstellen konnte, wie da eine Schlußrate angespart werden soll, wenn schon die Finanzierung Probleme macht). So weit so gut, auf einen Vertrag verzichtete ich, weil andererseits ja das Auto auf meinen Namen angemeldet wurde, ich somit ja auch Zugriff aufs Auto habe, wenn ich es für richtig halte. Die Raten sollten von den beiden monatlich an mich gezahlt werden, so daß ich keine Kosten bei der Sache habe, anders wäre es für mich sowieso ein no go gewesen 🙂
Nachdem die erste Rate von meinem Konto ging und auch die zweite weg war, fragte ich mal freundlich nach, wo denn die Zahlungen bleiben, naja die kamen dann irgendwann ziemlich schleppend, das zieht sich nun seit Anfang so, ich muß immer wieder mahnen, um mein Geld zu bekommen. Mittlerweile haben wir auch den Kontakt aus diversen anderen Gründen abgebrochen. Inzwischen wissen wir auch, daß die beiden zum Zeitpunkt des Autokaufs eine Privatinsolvenz laufen hatten (jeder für sich), darüber hinaus hat die Schwiegermutter ihren Sohn (den Bruder von oben) dazu gebracht, einen Kredit aufzunehmen, um die Insolvenz von ihrem Geschäft abzuwenden, an ihn haben sie bis dato keinen Pfennig zurückbezahlt, leider ist er zu gutmütig, massiv dagegen was zu unternehmen.
Nachdem ich mich letzte Woche mal wieder melden mußte, um eine offene Rate anzumahnen und denen versprach, daß sie mich bei weiteren Zahlungsrückständen kennenlernen würden, kam von der Schwiegermutter die schnippische Antwort, daß auch ich dann sie kennenlernen würde, nun hat sie es geschafft, daß ich keine Lust habe, den Kredit weiterzuführen und darüber nachdenke, das Auto zu holen und das Autohaus bitte, einen Käufer zu finden, der entweder in den Vertrag einsteigt oder das Auto verkauft wird und der Kredit damit abgelöst wird.
Wie würdet ihr vorgehen? Ich würde gerne etwas tun, was denen so richtig weh tut, damit der Ärger der letzten 4 Jahre gleich mit "abgerechnet" wird. Daß ich das Auto jederzeit holen kann, müßte funktionieren, immerhin bin ich als Halter eingetragen. Der Restwert des Autos und der Restsaldo des Kredits sollten soweit passen, daß das ganze ohne großes Draufzahlen beendet werden könnte.
Spaßmodus an:
Moskau Inkasso wäre sicher eine (sehr gute) Option, aber ich möchte mir von meinen Kindern später nicht nachsagen lassen, daß ich schuld wäre, weil sie keine Großeltern haben...
Spaßmodus aus:
Beste Antwort im Thema
Das mit dem Baum wäre cool, am besten beide tot und die Vollkasko zahlt. die Differenz würde ich lächelnd tragen, sprich, das wäre mir der Spaß durchaus wert 😁 Die 6600 sind eine überschaubare Summe, die mich nicht umbringen würde, von daher also kein Problem, bei der Sache ärgert mich primär, daß solche Leute immer auf Kosten anderer durchs Leben gehen.
Das klingt hart, normal bin ich nicht so, aber es gibt halt immer Ausnahmen....
72 Antworten
Eine Info fehlt noch: Wie lange läuft die Finanzierung denn noch? Ich würde es mir gut überlegen, ob ich die Sache wirklich zur Eskalation bringen würde. Unter normalen Umständen hat sich das Thema durch Ablauf der Finanzierung in ein bis zwei Jahren sowieso erledigt. Wenn Du jetzt rechtliche Schritte einleitest braucht das auch seine Zeit und es könnte sogar länger dauern als die Finanzierung noch läuft.
Das Autohaus wird Dir eher gar nicht helfen können. Der Bank sind die familären Streitigkeiten egal.
Auf keinen Fall würde ich es darauf ankommen lassen und die Zahlungen an die Bank einfach einstellen.
Auf wen ist der Wagen denn versichert?
Nicht das da auch von den Schwiegereltern "gespart" wird.
Das Problem einfach aussitzen wollen, ist die denkbar schlechteste Lösung.
Wenn du zugleich noch wirklich etwas sinnvolles tun willst, dann gib dem Finanzamt mal einen Tipp wegen Insolvenzverschleppung bei der Schwiegermutter. Solltest du nur anonym machen. Das auch weniger aus Rachegedanken, sondern um ehrbare Kaufleute nicht zu benachteiligen. Den die mit ihrem Geschäft gehört mit so einem Finanzgebaren keinesfalls auf die Öffentlichkeit losgelassen.
Was hat das Finanzamt mit Insolvenzverschleppung zu tun?
Außerdem ist zu erwarten, dass das Finanzamt auch noch das eine oder andere Hühnchen mit der Schwiegermutter zu rupfen hat. Wer sich so in seiner Familie verhält, kommt sicher seinen steuerlichen Pflichten auch nur so leidlich nach.
Wenn die Besitzverhältnisse geklärt sind, Dir aber die beiden Schlüssel verwehrt bleiben würde noch die Möglichkeiten bestehen
a) Abschleppen lassen durch ADAC da dein Fahrzeug und Schlüssel weg oder
b) neuen Schlüssel für das Auto kaufen
Verkauf von einem noch finanziertem Auto ist kein Hexenwerk - der Rückversand des Briefes nach Auslösung der Restsumme dauert i.d.R. 5-7 Arbeitstage, wenn das Geld vorhanden ist ggfls. vor dem Verkauf durchführen. Auto nur sicher abstellen.
Bankmensch & Autohaus können m.E. wenig helfen da die Bankunterlagen auf den TE lauten und nicht auf die Schwiegerleut'
Den Insolvenzverwalter interessiert des vermutlich garnicht da der Vertrag auf den TE (vermutlich) läuft und es keinen Vertrag zwischen den Parteien gibt und soweit ich gesehen habe auch keine aktuellen offenen Posten (Rückstand monatliche Rate[n]).
Mein Vorgehen bei der Lage:
nachträglichen Vertrag zwischen den Parteien versuchen der die Zahlung der Raten regelt und den Hinweis beinhaltet, dass bei nicht rechtzeitiger Zahlung (ggfls. ohne erneuten Hinweis) das Auto wieder in die Hände des TE geht
Schriftliche Info an die derzeitigen Nutzer des Autos mit dem Hinweis über den baldigen Verkauf des selbigen
[wenn möglich: Zustand von aussen dokumentieren]
Auf jedenfall Viel Glück!
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Ich würde Ralf Seeger dahin schicken, zwecks Schlüssel und Auto abholen. Punkt. 😁
Grüße
P.S.: Der kommt hier aus der Gegend... 😉
Update:
nachdem ich am Freitag mal wieder die rückständige Rate angemahnt habe (mit dem Versprechen, dafür zu sorgen, daß die beiden bei Nichtzahlung zu Fußgängern werden), traf diese heute auf meinem Konto ein.
es geht um eine Restlaufzeit bis Februar 2017, also noch 24 Raten zu je 264,13 EUR (=6603,25 EUR), die ich wohl regelmäßig mit entsprechendem Nachdruck einfordern muss. Nachdem sich aufgrund diverser Beiträge hier gezeigt hat, daß die Rechtslage nicht so ganz klar ist, was das Wegnehmen des Autos anbelangt. Den Ralf hol ich auch mal lieber nicht, der wohnt auch zu weit weg.
Ich lass mir halt irgendwas anderes Fieses einfallen... Das mit der Insolvenzverschleppung gefällt mir, aber irgendwo ist Denunzieren nicht so mein ding, zumal ich ja den Schwager dabei reinziehen würde, zumindest soweit, daß er eventuell geladen würde, um gegen seine Eltern auszusagen, wenn er es macht, ist der Krieg danach noch heftiger (und ich kann dann vermutlich noch intensiver den Raten hinterherrennen), wenn er es nicht macht, läuft es sowieso ins Leere, zwingen kann man ihn nicht.
Ist denn die Gurke niemals zum Kundendienst, für irgendwelche Feldaktionen von Nissan oder wegen eines Rückrufs beim Händler? Den würde ich mir da wegholen.
Was hat denn ein Hinweis auf die Insolvenzverschleppung mit denunzieren zu tun? Oder sind das auch alles "Denunzierer", die bspw. gegenüber einem betrügerischen Autohändler hier Anzeigen empfehlen?
Und dein Bruder braucht es bei der Geschichte auch nicht, wenn nachgewiesen wird, das da irgendwo unerlaubterweise Geld reingekommen ist, ist der ziemlich überflüssig.
Ich würde mir übrigens deutlich mehr Sorgen um mein eigenes Geld machen. Die haben aktuell so um die 12.500 € abgezahlt, es sind noch etwa 6600 € offen. Damit dürfte das Fahrzeug derzeit deutlich weniger wert sein, als die offene Finanzierungsumme. Angenommen, die setzen die Kiste morgen vor den Baum, dann wirst du wohl den Rest komplett selbst zahlen dürfen. Weil irgendwas groß einklagen kannst du bei denen wohl nicht. Einerseits haben sie aktuell wohl nicht so viel, andererseits sind sie nicht dumm (und haben dich mit allen Mitteln der Kunst recht gut über den Tisch gezogen).
Das mit dem Baum wäre cool, am besten beide tot und die Vollkasko zahlt. die Differenz würde ich lächelnd tragen, sprich, das wäre mir der Spaß durchaus wert 😁 Die 6600 sind eine überschaubare Summe, die mich nicht umbringen würde, von daher also kein Problem, bei der Sache ärgert mich primär, daß solche Leute immer auf Kosten anderer durchs Leben gehen.
Das klingt hart, normal bin ich nicht so, aber es gibt halt immer Ausnahmen....
Zitat:
@wolfgear schrieb am 26. Januar 2015 um 19:05:26 Uhr:
Ist denn die Gurke niemals zum Kundendienst, für irgendwelche Feldaktionen von Nissan oder wegen eines Rückrufs beim Händler? Den würde ich mir da wegholen.
Jede Art der Inbesitznahme des Fahrzeuges gegen den Willen des jetzigen Besitzers ist verbotene Eigenmacht. Verbietet sich also.
Wenn ein Händler eine Ware auf Rechnung kauft und die Ware erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Käufers übergehen soll, dann kann der Händler auch nicht die Ware gegen den Willen des Käufers wegnehmen, wenn er die Rechnung trotz mehrmaliger Aufforderung nicht zahlt. Händler muss klagen.
O.
Ich würde dieses Risiko, falls denn so wäre, ohne weiteres eingehen. Wenn ich mit Kontoauszug belegen kann, dass ich ein Fahrzeug bezahle, dann hole ich mir das. Einem Mitarbeiter überlasse ich auch Fahrzeug und beide Schlüssel. Wenn ich dieses Auto aus welchem Grund auch immer zurückhaben will, hole ich es ab.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 27. Januar 2015 um 19:32:45 Uhr:
Wenn ein Händler eine Ware auf Rechnung kauft und die Ware erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Käufers übergehen soll, dann kann der Händler auch nicht die Ware gegen den Willen des Käufers wegnehmen, wenn er die Rechnung trotz mehrmaliger Aufforderung nicht zahlt. Händler muss klagen.
Der Fall ist nicht vergleichbar. Hier handelt es sich schließlich nicht um einen Verkauf mit Eigentumsvorbehalt. Du kannst Paragraph 449 BGB nur bei Kauf anwenden.
Der TE hat sein Fahrzeug den Schwiegereltern seines Sohnes zur Nutzung überlassen und kann jederzeit darüber verfügen. Die Nutzer können keinerlei Recht geltend machen, das Fahrzeug weiterhin zu nutzen, wenn der Überlasser der Nutzung durch sie nicht mehr zustimmt.
Gruß
Der Chaosmanager
Gefühlt sieht es für mich immer noch so aus, daß ich das Fahrzeug gekauft habe und den A********** zur Benutzung überlassen habe. Im Prinzip haben sie keinerlei weitere Rechte an der Karre erworben.
Ich denke jetzt mal in Ruhe darüber nach, wie es weitergehen soll. Ich kann jetzt noch 24 mal dem Geld hinterherrennen, seelisch verkrafte ich das durchaus, danach habe ich dann den Brief von der Bank und dann kann ich damit machen, was ich will, solange das Fahrzeug dann nicht umgemeldet wird. Dann habe ich den Brief zu einem Fahrzeug, das auf mich zugelassen ist, das ist dann der Ausgangspunkt weiterer Aktionen 😁
Oder lass jemand das Auto anrempeln, damit es in die Werkstatt muss. Einen Briefkopf von Nissan zu fallen dürfte ja überhaupt kein Problem sein - Rückruf :-)
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 27. Januar 2015 um 20:07:16 Uhr:
Der TE hat sein Fahrzeug den Schwiegereltern seines Sohnes zur Nutzung überlassen und kann jederzeit darüber verfügen. Die Nutzer können keinerlei Recht geltend machen, das Fahrzeug weiterhin zu nutzen, wenn der Überlasser der Nutzung durch sie nicht mehr zustimmt.
Gruß
Der Chaosmanager
Er kann aber nicht
gegen den Willender Schwiegereltern das Fahrzeug wegnehmen. Ich wiederhole mich: Es ist Verbotene Eigenmacht.
Wenn der Vermieter kündigt und Du ziehst nicht aus, kann er auch nicht die Wohnung gegen den willen des Mieters ausräumen. Er muss Räumungsklage erheben.
Das Gewaltmonopol steht nur dem Staat zu.
O.