Autofahrer hupt, Radfahrer stürzt, Autofahrer schuld?
Moin,
vorweg, die Frage ist rein theoretisch. Gestern sprach ich mit mehreren Leuten darüber, dass immer mehr Radfahrer hier in der Gegend auf der Straße fahren (außerorts), obwohl ein gut ausgebauter Radweg neben der Straße langführt.
Dabei kam folgende Frage auf: Ein Radfahrer fährt auf der Landstraße, der Autofahrer kann wegen Gegenverkehr oder mangelnder Sicht nach vorne nicht überholen und ärgert sich, dass der Radfahrer auf der Straße fährt. Oder aber er kann sofort überholen, ärgert sich aber trotzdem.
In beiden Fällen hupt er den Radfahrer kurz vor oder während des Überholens an.
Der Radfahrer erschreckt sich und kommt dadurch zu Fall.
Hat der Autofahrer jetzt eine Schuld am Sturz des Radfahrers, da er ja den Sturz durch das Hupen und das darauffolgende Erschrecken verursacht hat?
Meine Überlegungen dazu: Hupen ist erlaubt, wenn man sich oder einen anderen in Gefahr sieht und darauf aufmerksam machen oder warnen will. Der Radfahrer fährt auf der Straße, was eine Gefahr für ihn darstellt. Folglich ist das Hupen erlaubt (auch wenn es hier wohl dann eher aus Ärger und zur Maßregelung erfolgt).
Weiterhin ist das Hupen ein Vorgang, der durchaus im Straßenverkehr vorkommt. Sollte also einen anderen Verkehrsteilnehmer nicht so aus dem Konzept bringen, dass er stürzt oder einen Unfall baut.
Mein Fazit daher: Sofern der Autofahrer genügend Abstand zum Fahrradfahrer eingehalten hat, trifft ihn keine rechtliche Schuld, auch wenn der Sturz durch sein Hupen ausgelöst wurde.
Eine Bitte noch: Bitte keine Diskussionen über ein generelles Auto-Radfahrer-Problem, keine moralische Schulddiskussion.
PS: Nach meiner Recherche ist der Radfahrer verpflichtet, einen entsprechend beschilderten Radweg zu benutzen (ich meine, die Regelung war zwischenzeitlich mal aufgehoben, aber besteht mittlerweile wieder). Gehen wir hier also davon aus, dass es sich um einen "echten" Radweg mit entsprechendem Verkehrszeichen handelt.
128 Antworten
Zitat:
@manvo schrieb am 21. Dezember 2020 um 23:57:21 Uhr:
Für mich stellt ein Radfahrer immer eine Gefahr dar, ausserdem hat er gerade einen Schlenker gemacht.
Danach stellt jeder VT eine Gefahr da!
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 22. Dezember 2020 um 05:18:33 Uhr:
Zitat:
@manvo schrieb am 21. Dezember 2020 um 23:57:21 Uhr:
Für mich stellt ein Radfahrer immer eine Gefahr dar, ausserdem hat er gerade einen Schlenker gemacht.Danach stellt jeder VT eine Gefahr da!
Und genau deshalb werden Radwege gebaut.
Das ist so einfach wie simpel, oder ?
Die kuriosen Ausreden wegen nicht angeleinter Kinder und Hunden, die einem vors Rad laufen sind wirklich klasse. Noch nie hatte ich damit ein Problem. An meinem Rad ist eine Bimmel, nein, keine Sturmklingel und keine Dreiklangfanfare, sondern ein einfaches "Bing", ausgelöst durch einen Finger. Wenn ich von hinten komme, wird ein "Bing" ausgelöst, und streunende Kinder und Hunde die nicht getragen werden, werden von ihren Besitzern zur Seite genommen. Fast immer. Ausnahmen gibt es überall.
Natürlich, wenn man von hinten mit 50 ankommt, fällt es anderen schwer die ganze Bagage einzusammeln, aber sowas sieht man als Führer eines FZ (in diesem Fall: Rad) Denn auch als PKW-Führer muss ich sowas sehen und kann nicht mit 100 an einem Hindernis vorbei brettern. Egal, was sich alles so auf der Straße tummelt.
Das hupen ansich, was natürlich von vielen als störend empfunden wird, aber eben als Warnung erlaubt ist, sollte man sich sparen. Die Hupe ist sowieso mehr ein Witz, ein Instrument zum grüßen. Wer also nicht grüßen will, braucht auch nicht hupen. Genauso reagieren natürlich Fussgänger allergisch auf eine Sturmklingel.
Anstatt hier immer die Autofahrer als die "bösen" hinzustellen, sollten besonders Radfahrer mal ihr fahren überdenken. Denn auch für euch gelten Regeln, auch wenn ihr kein Nummernschild habt...
Gruß Jörg.
Nach Deiner Logik werden Radwege gebaut, um die gefährlichen Radfahrer von den Autos fernzuhalten?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Dezember 2020 um 08:48:34 Uhr:
Nach Deiner Logik werden Radwege gebaut, um die gefährlichen Radfahrer von den Autos fernzuhalten?
Nicht ganz.
Halb und halb.
Es gibt gefährliche Radfahrer, Autos, Fussgänger, und was du noch so alles möchtest.
Fussgänger bewegen sich vorwiegend und gerne auf Fusswegen.
Radfahrer auf Radwegen.
Autos und LKW auf Straßen.
Das hat einen Sinn, wenn auch für viele nicht nachvollziehbar.
Als Fussgänger oder Radfahrer bin ich auf der Straße, wo LKW und PKW fahren, gefährdet. Wem sowas nicht ein wenig einleuchtet, tja, was soll man sagen...
Als PKW-Führer gehöre ich nicht auf den Radweg und Fussweg.
Sollte ich doch mal zB in einer Spielstraße oder ähnlichen unterwegs sein, muss ich das sehr langsam tun. Erzähl das mal einem Radfahrer.
Wenn ein Fuss-Radweg nicht vorhanden ist, muss ich als Fussgänger auf die Straße.
Was mache ich da ? Gehe mitten auf der Straße ? ...ganz sicher wohl nicht, denn das ist gefährlich...
Den Rest kannste dir denken...
...leider tun das eben viele andere nicht.
Denn leider bilden sich sehr viele ein: Ich gehe/fahre hier. Ihr anderen habt euch danach zu richten. Und mehr nicht..
Gruß Jörg.
Ähnliche Themen
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 22. Dezember 2020 um 09:21:13 Uhr:
Als Fussgänger oder Radfahrer bin ich auf der Straße, wo LKW und PKW fahren, gefährdet. Wem sowas nicht ein wenig einleuchtet, tja, was soll man sagen...
Gerne heute erneut:
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 21. Dezember 2020 um 14:09:13 Uhr:
Zu dieser Haltung hat sich der Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), Siegfried Brockmann, schon vor sieben Jahren geäußert:
Offenbar hat es beim Wissensstand seither keine großen Fortschritte gegeben.Zitat:
Und wir brauchen eine Aufklärung der Autofahrer über die Rechtslage: Nach meiner Beobachtung fühlen die sich von Radfahrern belästigt und glauben, dass diese auf den – nicht benutzungspflichtigen - Radweg gehören. Hupen und erzieherisches Schneiden sind dann die Folge.
Nochmal in aller Deutlichkeit:
Als Fahrzeugführer darfst Du Dein Fahrzeug auf der Fahrbahn (Straße) bewegen. Autos und Fahrräder sind in der Hinsicht gleichberechtigt. Fußgänger logischerweise nicht, da Fußgänger keine Fahrzeugführer sind.
Eine Gefährdung für Radfahrer entsteht mindestens ebenso durch baulich getrennte Radwege, nämlich an Kreuzungen, Grundstücksausfahrten usw. Die Unfallzahlen sprechen eine eindeutige Sprache.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 22. Dezember 2020 um 09:21:13 Uhr:
Radfahrer auf Radwegen.
Ein Denkfehler Deinerseits.
Zitat:
„Zahlreiche statistische Erhebungen und wissenschaftliche Untersuchungen weisen nach, dass die Unfallzahlen auf innerörtlichen Radwegen mit Radfahrerfurten deutlich höher sind als auf gemeinsam von allen Fahrzeugen genutzten Fahrbahnen. Auf Radwegen, die räumlich von der Fahrbahn getrennt sind, gibt es häufiger Unfälle in Verbindung mit abbiegenden und kreuzenden Fahrzeugen sowie mehr Alleinunfälle und Kollisionen zwischen Fußgängern und Radfahrern. Die Unfallschwere ist dabei nicht geringer als bei Unfällen auf Fahrbahnen.
Quelle:
Drucksache des Landtags BW 14/1818; Begründung zu 8)
Aus diesem Grund gibt es eine Fülle von Gerichtsentscheidungen, dass eine Radwegbenutzungspflicht nur dann angeordnet werden darf, wenn dies im konkreten Einzelfall zu einer höheren Sicherheit für Radfahrer führt. Dies muss eine Kommune begründen.
Der Default-Wert ist also: Radfahrer gehören auf die Fahrbahn.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 22. Dezember 2020 um 09:21:13 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Dezember 2020 um 08:48:34 Uhr:
Nach Deiner Logik werden Radwege gebaut, um die gefährlichen Radfahrer von den Autos fernzuhalten?Nicht ganz.
Halb und halb.
Es gibt gefährliche Radfahrer, Autos, Fussgänger, und was du noch so alles möchtest.Fussgänger bewegen sich vorwiegend und gerne auf Fusswegen.
Radfahrer auf Radwegen.
Autos und LKW auf Straßen.
Das hat einen Sinn, wenn auch für viele nicht nachvollziehbar.Als Fussgänger oder Radfahrer bin ich auf der Straße, wo LKW und PKW fahren, gefährdet. Wem sowas nicht ein wenig einleuchtet, tja, was soll man sagen...
Als PKW-Führer gehöre ich nicht auf den Radweg und Fussweg.
Sollte ich doch mal zB in einer Spielstraße oder ähnlichen unterwegs sein, muss ich das sehr langsam tun. Erzähl das mal einem Radfahrer.Wenn ein Fuss-Radweg nicht vorhanden ist, muss ich als Fussgänger auf die Straße.
Was mache ich da ? Gehe mitten auf der Straße ? ...ganz sicher wohl nicht, denn das ist gefährlich...Den Rest kannste dir denken...
...leider tun das eben viele andere nicht.
Denn leider bilden sich sehr viele ein: Ich gehe/fahre hier. Ihr anderen habt euch danach zu richten. Und mehr nicht..Gruß Jörg.
Hallo,
da liegst Du leider komplett falsch. Die Justiz sieht beim Kfz immer eine Betriebsgefahr, beim Radverkehr nicht. Eigentlich auch logisch. Ein Radfahrer könnte mit 100 km/h frontal in ein stehendes Auto fahren. Dein Leben ist in keiner Weise gefährdet. Warscheinlich wirst Du nicht einmal verletzt sein. Andersherum jedoch, wenn das Auto mit 100 km/h frontal in einen stehenden Radler fährt, ist der Tod des Radfahrers jedoch ziemlich sicher...
Grüße,
diezge
Zitat:
@diezge schrieb am 22. Dezember 2020 um 12:16:19 Uhr:
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 22. Dezember 2020 um 09:21:13 Uhr:
Fussgänger bewegen sich vorwiegend und gerne auf Fusswegen.
Radfahrer auf Radwegen.
Autos und LKW auf Straßen.
Das hat einen Sinn, wenn auch für viele nicht nachvollziehbar....Hallo,
da liegst Du leider komplett falsch. Die Justiz sieht beim Kfz immer eine Betriebsgefahr, beim Radverkehr nicht. Eigentlich auch logisch. Ein Radfahrer könnte mit 100 km/h frontal in ein stehendes Auto fahren. Dein Leben ist in keiner Weise gefährdet. Warscheinlich wirst Du nicht einmal verletzt sein. Andersherum jedoch, wenn das Auto mit 100 km/h frontal in einen stehenden Radler fährt, ist der Tod des Radfahrers jedoch ziemlich sicher...
Grüße,
diezge
Sehr schön und vor allem richtig beschrieben.
Ganz genau so ist es. Darum geht es mir nicht in den Sinn, die Herausforderung zu suchen, wer nun den dickeren, längeren oder härteren hat.
Ich als Fussgänger, Radfahrer oder auch Moppedfahrer bin im Zweifelsfall tot.
Der PKW, LKW oder Traktorfahrer braucht sich nicht mal schütteln.
Gruß Jörg.
PS.: Schön wäre, wenn nicht nur die Justiz es so sieht, sondern die Fahrer danach handeln.
Zitat:
@diezge schrieb am 22. Dezember 2020 um 12:16:19 Uhr:
Hallo,da liegst Du leider komplett falsch. Die Justiz sieht beim Kfz immer eine Betriebsgefahr, beim Radverkehr nicht. Eigentlich auch logisch. Ein Radfahrer könnte mit 100 km/h frontal in ein stehendes Auto fahren.
So einfach ist es dann auch nicht. Wenn der Unfall unvermeidlich war, gelten die 30% selbstverständlich nicht.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Dezember 2020 um 12:12:05 Uhr:
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 22. Dezember 2020 um 09:21:13 Uhr:
Radfahrer auf Radwegen.
Ein Denkfehler Deinerseits.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Dezember 2020 um 12:12:05 Uhr:
Zitat:
„Zahlreiche statistische Erhebungen und wissenschaftliche Untersuchungen weisen nach, dass die Unfallzahlen auf innerörtlichen Radwegen mit Radfahrerfurten deutlich höher sind als auf gemeinsam von allen Fahrzeugen genutzten Fahrbahnen. Auf Radwegen, die räumlich von der Fahrbahn getrennt sind, gibt es häufiger Unfälle in Verbindung mit abbiegenden und kreuzenden Fahrzeugen sowie mehr Alleinunfälle und Kollisionen zwischen Fußgängern und Radfahrern. Die Unfallschwere ist dabei nicht geringer als bei Unfällen auf Fahrbahnen.
Quelle: Drucksache des Landtags BW 14/1818; Begründung zu 8)Aus diesem Grund gibt es eine Fülle von Gerichtsentscheidungen, dass eine Radwegbenutzungspflicht nur dann angeordnet werden darf, wenn dies im konkreten Einzelfall zu einer höheren Sicherheit für Radfahrer führt. Dies muss eine Kommune begründen.
Der Default-Wert ist also: Radfahrer gehören auf die Fahrbahn.
Darf man fragen was dieses missionarische OT-Geschwurbel soll? Hier im Thema geht es nicht um innörtliche Radwege sondern um außerörtliche solche, baulich getrennt neben der Fahrbahn!!! Die erhöhen IMMER signifikant die Sicherheit für Radfahrer und auch für den motorisierten Verkehr, weil hier die Differenzgeschwindigkeit der VT sehr viel höher ist.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Dezember 2020 um 14:43:07 Uhr:
Hier im Thema geht es nicht um innörtliche Radwege sondern um außerörtliche
Es wurden ein paar Beiträge zuvor auch schon Spielstraßen und Fußgänger angeführt. Was hat es denn mit den außerörtlichen Spielstraßen auf sich? Wie kommt es, dass Du an deren Erwähnung keine Kritik geübt hast? Selektive Wahrnehmung? Fußgänger außerörtlich sind auch eine seltene Erscheinung und eher innerortlich ein Faktor.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 22. Dezember 2020 um 08:43:19 Uhr:
Die Hupe ist sowieso mehr ein Witz, ein Instrument zum grüßen.
Wusste ich bisher nicht. Steht wo in der StVO?
Auch wenn es sich nur um eine hypothetische Konstellation des TE handelt, habe ich zwei Fragen, die m.E. für diese Diskussion grundsätzlich sind:
1. Handelt es sich bei dem "gut/bestens ausgebauten Radweg" um einen aus der Windschutzscheibenperspektive wahrgenommenen?
2. Handelt es sich um einen benutzungspflichtigen Radweg?
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 22. Dezember 2020 um 15:44:03 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Dezember 2020 um 14:43:07 Uhr:
Hier im Thema geht es nicht um innörtliche Radwege sondern um außerörtliche
Es wurden ein paar Beiträge zuvor auch schon Spielstraßen und Fußgänger angeführt. Was hat es denn mit den außerörtlichen Spielstraßen auf sich? Wie kommt es, dass Du an deren Erwähnung keine Kritik geübt hast? Selektive Wahrnehmung? Fußgänger außerörtlich sind auch eine seltene Erscheinung und eher innerortlich ein Faktor.
Das vorherige OT-Geschwurbel wurde bereits von anderen usern beanstandet, wie dir aufgefallen sein dürfte. Es muss nicht von jedem wiederholt werden. Begriffen wird es anscheinend erst, wenn die Putztruppe auf den Tisch haut ...
Zitat:
@Nabendynamo schrieb am 22. Dezember 2020 um 16:08:36 Uhr:
Auch wenn es sich nur um eine hypothetische Konstellation des TE handelt, habe ich zwei Fragen, die m.E. für diese Diskussion grundsätzlich sind:1. Handelt es sich bei dem "gut/bestens ausgebauten Radweg" um einen aus der Windschutzscheibenperspektive wahrgenommenen?
2. Handelt es sich um einen benutzungspflichtigen Radweg?
zu 1. Du meinst, ob man den Radweg aus dem Auto heraus sehen kann? Ja, kann man .
zu 2. Er ist mit dem blauen Schild mit dem weißen Fahrrad und Fußgänger drauf gekennzeichnet (kombinierter Rad- und Fußweg). So wie ich es verstanden habe, muß dieser Radweg benutzt werden.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Dezember 2020 um 16:41:48 Uhr:
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 22. Dezember 2020 um 15:44:03 Uhr:
Es wurden ein paar Beiträge zuvor auch schon Spielstraßen und Fußgänger angeführt. Was hat es denn mit den außerörtlichen Spielstraßen auf sich? Wie kommt es, dass Du an deren Erwähnung keine Kritik geübt hast? Selektive Wahrnehmung? Fußgänger außerörtlich sind auch eine seltene Erscheinung und eher innerortlich ein Faktor.Das vorherige OT-Geschwurbel wurde bereits von anderen usern beanstandet, wie dir aufgefallen sein dürfte. Es muss nicht von jedem wiederholt werden. Begriffen wird es anscheinend erst, wenn die Putztruppe auf den Tisch haut ...
Hallo Berlin Paul.
Du warst der erste der auf die Frage die richtige Antwort gab und in Kenntnis des Forums um Schließung gebeten hast. Leider ohne Erfolg.
Danach wurden Dinge hinein interpretiert die ich gar nicht glaube.
Fakt ist doch:
Ich fahre in gemäßigtem Tempo mit dem Auto auf der Straße die sicherlich außerorts ist. Plötzlich hört sich die Welt auf zu drehen. Ich werde also überproportional schneller und hole somit rasant auf den Radler auf ( geringere Maße). Gleichzeitig staucht sich die Straße auf der Erde ob des Zusammenstoßes mit der Milchstraße. Die Übersichtlichkeit der Straße ist nicht mehr gegeben weil grüne Politiker einen Grünbewuchs neben der Straße durchgesetzt haben. Leider kommt auch die Prallplatte meines Lenkrades der Schwerkraft nach und betätigt automatisch die Hupe bis sich die Erde wieder dreht.
Würden wir in die entgegengesetzte Richtung fahren wäre der Radler im Vorteil. Somit ist per Gesetz niemand benachteiligt.
Ich wünsche euch allen eine geruhsame Weihnachtszeit.
Gruß