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Autodiebstahl und "träge" Versicherung - was nun

Themenstarteram 11. Januar 2013 um 16:36

Liebe Forumsmitglieder,

bin recht neu hier und habe eine für mich sehr unbefriedigende Situation mit meiner Versicherung nach einem Autodiebstahl. Hierzu würde ich gerne mal die ein oder andere Meinung lesen - durch google und die SuFu habe ich mich schon seit ein paar Stunden gelesen.

Die Fakten:

17.10.2012 zwischen 20 und 23:45 Uhr wird mein VW T4 California direkt vor meiner Wohnung in HH von der Strasse gestohlen - Auto war zu dem Zeitpunkt 3 Monate in meinem Besitz, von privat gebraucht gekauft

18.10.2012 0:10 Uhr Anzeige bei der Polizei

23.10.2012 Alle Unterlagen inkl. Schlüsseln bei der Versicherung abgegeben

24.10.2012 Versicherung vermerkt den Eingang

1.11.2012 Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Unbekannt eingestellt

9.11.2012 teile ich dies der Versicherung mit angehängtem Formular per Mail mit

Mein Problem:

Seither passiert - nichts.

mehrere Anrufe beim Sachbearbeiter, mal krank, mal im Urlaub, dann eine Vertretung die sich erst nach sehr deutlichem Nachfragen auch als seine Vertretung zu erkennen gibt.

Einzige Auskunft: Der Vorgang ist noch in Bearbeitung - mehr könne dazu auch nicht mitgeteilt werden.

Hatte dann kurz vor Weihnachten der Sachbearbeitervertretung am Telefon versucht auf den Zahn zu fühlen - lässt sich nix machen.

11.1.2013 Heute meinen eigentlichen Sachbearbeiter endlich ans Telefon bekommen - gleiche Aussage.

Fasse also mal zusammen:

17.10. Auto weg

24.10. Versicherung hat die Unterlagen - 1 Monat Bearbeitungsfrist = 24.11.2012

Seither sind über 6 Wochen ins Land gegangen. Meine Frage nun:

Wie gehe ich am besten vor, damit die Versicherung sich bequemt den Fall zu bearbeiten?

Die Sachbearbeiterebene per Telefon kann ich knicken - die scheinen auch schon in der Akte vermerkt zu haben, dass ich sauer bin.

Mahnung, Verzug, Anwalt?

Habe damit überhaupt keine Erfahrung und auch sehr wenig Lust auf die Schiene, aber es scheint nix zu nützen. Achja, ich hatte 27.500,- für den Wagen gezahlt und war bisher 6000km gefahren. Es geht also durchaus um etwas Geld und den Zustand, dass ich seither kein Auto habe.

Was würdet Ihr machen?

Dank im Voraus für Eure Antworten

Pariser Auge

(aus HH)

Beste Antwort im Thema

Zitat Capro one

 

Warum den Ombudsmann vergessen? Sagt das dein Bauchgefühl?

 

 

Nein, das Bauchgefühl hat hier- wie so oft bei rechtlichen Betrachtungsweisen- nichts verloren.

 

Da auge das Fahrzeug nocht nicht sehr lange besessen hat, dürften wir hier von den AKB`s ab Stand 2008 ausgehen, welche bei allen Gesellschaften zumindest bei grundsätzlichen Themen zum Versicherungsvertrag Identisch sind.

 

Und da lesen wir folgendes:

 

*   

Versicherungsombudsmann

L.1.1 Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung

mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können

Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden (Ombudsmann e.V., Postfach

080632, 10006 Berlin; E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de; Tel.: 0180

4224424, Fax 0180 4224425 (jeweils 0,20 EUR je Anruf aus dem Festnetz; Anrufe aus Mobilfunknetzen

max. 042, EUR pro Minute bei Abrechnung im 60 Sekunden-Takt). Der Ombudsmann

für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende

Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann

ist aber, dass Sie uns zunächst die Möglichkeit gegeben haben, unsere Entscheidung zu überpüfen

 

Das hier noch keine Regulierung erfolgte, kann somit auch noch keine Entscheidung überprüft werden. 

 

Bei Meinungsverscheidenheiten über die Schandhöhe käme auch das hier in Betracht:

 

*

A.2.17 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren)

A.2.17.1 Bei Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens einschließlich der Feststellung

des Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten

entscheidet ein Sachverständigenausschuss.

Aber auch soweit sind wir noch nicht.

 

Was können wir hier zur Fälligkeit der Entschädigung nachlesen?:

 

*

Wiederauffinden des Fahrzeugs

A.2.10.1 Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der schriftlichen Schadenanzeige

wieder aufgefunden und können Sie innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren

Anstrengungen das Fahrzeug wieder in Besitz nehmen, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs

verpflichtet.

 

Das bedeutet, die Entschädigungsleistung, hier der Wiederbeschaffungswert wäre frühestens 4 Wochen nach Eingang der Schadenanzeige überhaupt erst fällig. Erst danach geht das Fahrzeug bei einem evtl. Wiederauffinden in den Besitz der Versicherung über.  

 

und weiter:

 

*

A.2.14 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung

A.2.14.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen

wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.

A.2.14.2 Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Entschädigung

nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen, können Sie einen angemessenen

Vorschuss auf die Entschädigung verlangen.

A.2.14.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden

wird. Aus diesem Grunde zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats

nach Eingang der schriftlichen Schadenanzeige.

 

und das ist hier der eigentlich wichtig Passus.

 

Der Eintritt in die Zahlungspflicht erfolgt erst nach Abschluss der Ermittlungen und hier kann der Versicherung keiner in die Karten schauen. Daher kann man die Versicherung hier auch (noch) nicht in Verzug setzen (kann man schon, bringt aber nix....:D)

 

Ermittelt wird im Diebstahlschaden in alle Richtungen, das ist nun einmal so es geht ja meistens auch um sehr viel Geld.

 

Was da so alles angestellt wird, kann sich der ein oder andere hier sicher nicht vorstellen, es ist nun aber einfach mal so.

 

@auge

 

ich an deiner Stelle würde folgendes machen:

 

schreibe die Versicherung an und führe Chronologisch noch einmal den Werdegang auf. Das Schreiben sendest du an den Abteilungsleiter. Den Namen kannst du bei deiner Gesellschaft fernmündlich erfragen. Wen du da nicht weiter kommst setzt du halt z.H. Herrn oder Frau Abteilungsleiter ein. Eine persönliche Anrede wäre aber natürlich besser. 

 

Weise auf den bereits verstrichenen Zeitraum und die Problematik in deinem Fall bezüglich des Neuerwerb eines Ersatzfahrzeug, verbunden mit den hierfür erforderlichen finanziellen Aufwand hin.

 

Bitte dann um eine konkrete Aussage ob die Höhe der Entschädigungsleistung bereits ermittelt wurde (das ist nach dem jetzigen Stand schon möglich) damit du dich bezüglich eines Neukaufes finanziell orientieren kannst.

 

Abschließend bittest du um Information, welche Hinderungsgründe dem Abschluß der Ermittlungen noch entgegen stehen und ob du möglicherweise mit weiteren Informationen oder Mitarbeit zu einen zeitnahen Abschluß beitragen kannst.

 

Teile weiterhin mit, dass du dir für die Beantwortung deiner im Schreiben aufgeworfenen Fragen eine Frist bis zum (vom Schreiben 2 Wochen) vorgemerkt hast.

 

Vermeide die hier teilweise vorgeschlagenen Polemischen Parolen und Drohungen. Bleibe sachlich und höflich.

 

Mit Motzen und Drohen ereichst du erst einmal gar nichts, außer das sich die Sache noch weiter verzögert.

 

Wenn sich dann immer noch nichts getan hat, kannst du weiter Schritte unternehmen, aber erst dann.....;)

 

Berichte mal, wie es weitergeht in deinem Fall.

 

 

 

 

 

 

*=Quellennachweis:

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung
AKB 2008 – Stand 17.03.2010
Verfasser:
Arbeitsgruppe Bedingungen und betriebliche Grundsatzfragen der Kommission Kraftfahrt Betrieb (KKB)
Unverbindliche Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. – GDV
Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin in der Fassung der Bekanntgabe vom 17.03.2010.

 

14 weitere Antworten
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14 Antworten

Ich hab persönlich keine Erfahrungen damit, aber wende dich doch mal an www.versicherungsombudsmann.de

Zitat:

Original geschrieben von capri one

Ich hab persönlich keine Erfahrungen damit, aber wende dich doch mal an www.versicherungsombudsmann.de

Zitat: "Der Ombudsmann überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen der Versicherer".

 

Der Te beklagt sich aber, dass die Versicherung noch keine Entscheidung getroffen hat.

 

O.

Moin,

 

zunächst erstmal, der Ombudsmann macht glaube ich keine Schadensachen, sondern nur Vertragsangelegenheiten, kann mich aber irren.

 

Ich denke, dass hier zu diesem Fall entweder Schlamperei oder Verzögerungstaktik oder irgendwelche Akteneinsichten fehlen.

 

Hatte vor 20 Jahren auch so ein Fall eines Kunden, wo noch der Versicherung die Akteneinsicht fehlte bzw das AZ seitens der Staatsanwaltschaft fehlte bzw geändert wurde, da die Fallakte einer anderen Staatsanwaltschaft übersand war, da dort eine weitere Sammelakte zu einer Autoschieberbande bearbeitet wurde und nur im Rahmen einer Beziehung ich das neue AZ erhalten habe, welches ich dann der Schadenabt. mitteilen konnte und so erst nach 6 Monaten der Kunde entschädigt wurde.

 

Die Mühlen der Justitz.

 

Was nun bei Dir ist, kann von hier wohl auch nicht geklärt werden.

 

Doch der macht auch Schaden ;)

Mal dort nachfragen kostet nichts.

ganz ehrlich? schau ob deine versicherung bei facebook ist, dort kann man eigentlich immer kommentare verfassen und dann schildere dort öffentlichkeitswirksam dein problem. dann sollte das sicher klappen.

alternativ die abteilungsleiterebene probieren. hast du überhaupt schon eine antwort bekommen, warum es überhaupt so lange dauert?

Hallo,

wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann ab zum Anwalt.

Wenn nicht, dann schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) in Verzug setzen mit Fristsetzung und Verzugsschadenanmeldung.

"Wer schreibt der bleibt"

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 11. Januar 2013 um 23:50

Danke für die Antworten - das ging ja recht schnell.

Den Ombudsmann habe ich kurz unter die Lupe genommen, ob das wirklich die richtige Stelle dafür ist? Würde mich freuen, wenn jemand MIT Erfahrung das bestätigen könnte, bevor ich mich bei einer solchen Angelegenheit (27.500,-€) auf diesen Weg einlasse. Trotzdem danke für den Hinweis.

Facebook - nein danke, aber der Abteilungsleiter dürfte eine interessante Person sein - ob ich den per Telefon zu fassen bekomme? Oder ein Brief? Schicke ich den dann an "Den Abteilungsleiter der Schadensabteilung der XXX Versicherung"? Bzw. wie bekomme ich dessen Name?

Die einzige Antwort auf meine Frage, wieso das solange dauert: Ist in Bearbeitung, mehr könne man nicht sagen - ausser (das war die Vertretung, als ich ihr auf den Zahn fühlte), dass es nicht an mir liege, sie würden sich schon melden.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Ist es ein üblicher Weg die Versicherung in Verzug zu setzen? D.h. ich würde der Versicherung eine Frist, z.B. von 14 Tagen setzen den Fall abschließend zu bearbeiten, oder mir mitzuteilen an was es hängt und sie dann in Verzug setzen? Oder gleich in Verzug? Kenne mich damit einfach gar nicht aus. Gibt es dabei einen Haken? Werde morgen bei Tage mal wiki und google bemühen.

 

Zitat:

Original geschrieben von pariser auge

Danke für die Antworten - das ging ja recht schnell.

Den Ombudsmann habe ich kurz unter die Lupe genommen, ob das wirklich die richtige Stelle dafür ist?

Den Ombudsmann würde ich schnell vergessen, genau so wie Telefonate. Es ist nur verlorene Zeit für dich. Nur schriftlich verkeheren, Frist setzen und mit Klage drohen.

Warum den Ombudsmann vergessen? Sagt das dein Bauchgefühl?

Meinst du dem Sachbearbeiter schlottern dann die Knie, wenn einer mit Klage und Anwalt droht? Das passiert dort doch täglich...

Die Anwaltskosten kann er dann ggf. schonmal von einer eventuellen Regulierung abziehen, sofern es nicht zu einem Urteil kommt, bei dem gesagt wird, dass der Versicherer diese Kosten tragen muss...

Zitat Capro one

 

Warum den Ombudsmann vergessen? Sagt das dein Bauchgefühl?

 

 

Nein, das Bauchgefühl hat hier- wie so oft bei rechtlichen Betrachtungsweisen- nichts verloren.

 

Da auge das Fahrzeug nocht nicht sehr lange besessen hat, dürften wir hier von den AKB`s ab Stand 2008 ausgehen, welche bei allen Gesellschaften zumindest bei grundsätzlichen Themen zum Versicherungsvertrag Identisch sind.

 

Und da lesen wir folgendes:

 

*   

Versicherungsombudsmann

L.1.1 Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung

mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können

Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden (Ombudsmann e.V., Postfach

080632, 10006 Berlin; E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de; Tel.: 0180

4224424, Fax 0180 4224425 (jeweils 0,20 EUR je Anruf aus dem Festnetz; Anrufe aus Mobilfunknetzen

max. 042, EUR pro Minute bei Abrechnung im 60 Sekunden-Takt). Der Ombudsmann

für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende

Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann

ist aber, dass Sie uns zunächst die Möglichkeit gegeben haben, unsere Entscheidung zu überpüfen

 

Das hier noch keine Regulierung erfolgte, kann somit auch noch keine Entscheidung überprüft werden. 

 

Bei Meinungsverscheidenheiten über die Schandhöhe käme auch das hier in Betracht:

 

*

A.2.17 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren)

A.2.17.1 Bei Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens einschließlich der Feststellung

des Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten

entscheidet ein Sachverständigenausschuss.

Aber auch soweit sind wir noch nicht.

 

Was können wir hier zur Fälligkeit der Entschädigung nachlesen?:

 

*

Wiederauffinden des Fahrzeugs

A.2.10.1 Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der schriftlichen Schadenanzeige

wieder aufgefunden und können Sie innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren

Anstrengungen das Fahrzeug wieder in Besitz nehmen, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs

verpflichtet.

 

Das bedeutet, die Entschädigungsleistung, hier der Wiederbeschaffungswert wäre frühestens 4 Wochen nach Eingang der Schadenanzeige überhaupt erst fällig. Erst danach geht das Fahrzeug bei einem evtl. Wiederauffinden in den Besitz der Versicherung über.  

 

und weiter:

 

*

A.2.14 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung

A.2.14.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen

wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.

A.2.14.2 Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Entschädigung

nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen, können Sie einen angemessenen

Vorschuss auf die Entschädigung verlangen.

A.2.14.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden

wird. Aus diesem Grunde zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats

nach Eingang der schriftlichen Schadenanzeige.

 

und das ist hier der eigentlich wichtig Passus.

 

Der Eintritt in die Zahlungspflicht erfolgt erst nach Abschluss der Ermittlungen und hier kann der Versicherung keiner in die Karten schauen. Daher kann man die Versicherung hier auch (noch) nicht in Verzug setzen (kann man schon, bringt aber nix....:D)

 

Ermittelt wird im Diebstahlschaden in alle Richtungen, das ist nun einmal so es geht ja meistens auch um sehr viel Geld.

 

Was da so alles angestellt wird, kann sich der ein oder andere hier sicher nicht vorstellen, es ist nun aber einfach mal so.

 

@auge

 

ich an deiner Stelle würde folgendes machen:

 

schreibe die Versicherung an und führe Chronologisch noch einmal den Werdegang auf. Das Schreiben sendest du an den Abteilungsleiter. Den Namen kannst du bei deiner Gesellschaft fernmündlich erfragen. Wen du da nicht weiter kommst setzt du halt z.H. Herrn oder Frau Abteilungsleiter ein. Eine persönliche Anrede wäre aber natürlich besser. 

 

Weise auf den bereits verstrichenen Zeitraum und die Problematik in deinem Fall bezüglich des Neuerwerb eines Ersatzfahrzeug, verbunden mit den hierfür erforderlichen finanziellen Aufwand hin.

 

Bitte dann um eine konkrete Aussage ob die Höhe der Entschädigungsleistung bereits ermittelt wurde (das ist nach dem jetzigen Stand schon möglich) damit du dich bezüglich eines Neukaufes finanziell orientieren kannst.

 

Abschließend bittest du um Information, welche Hinderungsgründe dem Abschluß der Ermittlungen noch entgegen stehen und ob du möglicherweise mit weiteren Informationen oder Mitarbeit zu einen zeitnahen Abschluß beitragen kannst.

 

Teile weiterhin mit, dass du dir für die Beantwortung deiner im Schreiben aufgeworfenen Fragen eine Frist bis zum (vom Schreiben 2 Wochen) vorgemerkt hast.

 

Vermeide die hier teilweise vorgeschlagenen Polemischen Parolen und Drohungen. Bleibe sachlich und höflich.

 

Mit Motzen und Drohen ereichst du erst einmal gar nichts, außer das sich die Sache noch weiter verzögert.

 

Wenn sich dann immer noch nichts getan hat, kannst du weiter Schritte unternehmen, aber erst dann.....;)

 

Berichte mal, wie es weitergeht in deinem Fall.

 

 

 

 

 

 

*=Quellennachweis:

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung
AKB 2008 – Stand 17.03.2010
Verfasser:
Arbeitsgruppe Bedingungen und betriebliche Grundsatzfragen der Kommission Kraftfahrt Betrieb (KKB)
Unverbindliche Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. – GDV
Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin in der Fassung der Bekanntgabe vom 17.03.2010.

 

am 19. April 2018 um 12:55

@pariser auge schrieb am 11. Januar 2013 um 17:36:34 Uhr:

Liebe Forumsmitglieder,

bin recht neu hier und habe eine für mich sehr unbefriedigende Situation mit meiner Versicherung nach einem Autodiebstahl. Hierzu würde ich gerne mal die ein oder andere Meinung lesen - durch google und die SuFu habe ich mich schon seit ein paar Stunden gelesen.

Die Fakten:

17.10.2012 zwischen 20 und 23:45 Uhr wird mein VW T4 California direkt vor meiner Wohnung in HH von der Strasse gestohlen - Auto war zu dem Zeitpunkt 3 Monate in meinem Besitz, von privat gebraucht gekauft

18.10.2012 0:10 Uhr Anzeige bei der Polizei

23.10.2012 Alle Unterlagen inkl. Schlüsseln bei der Versicherung abgegeben

24.10.2012 Versicherung vermerkt den Eingang

1.11.2012 Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Unbekannt eingestellt

9.11.2012 teile ich dies der Versicherung mit angehängtem Formular per Mail mit

Mein Problem:

Zitat:

Seither passiert - nichts.

mehrere Anrufe beim Sachbearbeiter, mal krank, mal im Urlaub, dann eine Vertretung die sich erst nach sehr deutlichem Nachfragen auch als seine Vertretung zu erkennen gibt.

Einzige Auskunft: Der Vorgang ist noch in Bearbeitung - mehr könne dazu auch nicht mitgeteilt werden.

Hatte dann kurz vor Weihnachten der Sachbearbeitervertretung am Telefon versucht auf den Zahn zu fühlen - lässt sich nix machen.

11.1.2013 Heute meinen eigentlichen Sachbearbeiter endlich ans Telefon bekommen - gleiche Aussage.

Fasse also mal zusammen:

17.10. Auto weg

24.10. Versicherung hat die Unterlagen - 1 Monat Bearbeitungsfrist = 24.11.2012

Seither sind über 6 Wochen ins Land gegangen. Meine Frage nun:

Wie gehe ich am besten vor, damit die Versicherung sich bequemt den Fall zu bearbeiten?

Die Sachbearbeiterebene per Telefon kann ich knicken - die scheinen auch schon in der Akte vermerkt zu haben, dass ich sauer bin.

Mahnung, Verzug, Anwalt?

Also bei bezahlen mit Handy ist es irgendiew das gleiche.

Ich hatte gewissen Erfolg, seit ich besitz erreicht habe, habe ich es mit Narzismus zu tun.

Ich habe also mein Geld investiert, irgendwann bin ich an einem anderen Punkt

aufgewacht und stehe blöd da, fühle mich garnicht mehr ernstgenommen.

Alles was ich mache, wird irgendwie mit wem anderen in Zusammenhang gebracht.

BEI AUTOS IST DAS SO EXTREM WIE NIRGENDWO ANDERS !!!

Hast du denn schonmal ein Autoteil gebaut, geschraubt oder so ?

Ich würde meine Bankgeschäfte selbst in die Hand nehmen,

bis du eine Änderung von der Bank siehst,

was vernünftiges von den eins-null Ministerien hörst, dezent

den Grundbetrag führen und mich einer Flotte anschließen.

Ebay ist auch ganz gut.

Mal abgesehen von den Erfahrungen , die du bisher hast, versuch zu archivieren .

Und zieh auch die Kosten ab, die dir entstehen. Im Gegensatz zu den Fischen bei der Bank

sind die dann nämlich genau ausgewiesen.

Gruß

:confused:

Den Gruß am Ende verstehe ich noch, den Rest leider auch nicht.

Klassiker einer Leichenschändung ;) :D :D :D

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