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Autobatterie umtauschen

Themenstarteram 10. Februar 2010 um 7:08

Hallo zusammen,

ich hab da mal eine allgemeine Frage:

Ich habe mir eine neue Autobatterie gekauft. Diese war nun einen Tag verbaut, dann ist sie wieder rausgeflogen, weil ich eine bessere für weniger Geld bekommen habe. Nun möcht ich die überflüssige ganz gern zurück bringen, der Händler weigert sich allerdings bit der Begründung, daß die Batterie bereits einmal verbaut war und somit nur umgetauscht werden kann, wenn sie einen Defekt hat.

Ich habe diesbezüglich gestern eine halbe Stunde mit dem Geschäftsführer des Ladens diskutiert.

Leider konnte ich über google nichts vergleichbares finden, daher wollte ich einmal fragen, ob jemand von euch weiss, ob das wirklich so ist.

Gilt das tatsächlich nicht für alle Produkte, daß man ein uneingeschränktes Rückgaberecht von 14 Tagen hat? Ich habe mal einen Bericht im Fernsehen gesehen, da haben sie dogar Reifen die aufgezogen waren nach 10 Tagen zurückgegeben und der Hänler musste sie annehmen.

Beste Antwort im Thema

Zum Glück bist Du da völlig im Irrtum.

Es besteht keinerlei Umtauschrecht für einwandfreie Ware.

Kulanterweise räumen einige Händler freiwillig so ein Recht ein, was z. B. bei Bekleidung, die verschenkt wird, ja auch Sinn macht, weil die Größe oder das Design dem beschenkten nicht passen.

Eine verkaufte Batterie, die sogar schon eingebaut wurde, würde ich niemals zurücknehmen.

Im Motorradbereich, teilweise auch bei Autos, werden die Batterien erst beim Verkauf mit Säure befüllt, weil ab diesem Moment der Alterungsprozeß beginnt und auch der Transport (Gefahrgut) problematischer wird.

Ein generelles Umtauschrecht, wenn das rechtlich zulässig wäre, würde Betrügern freie Bahn schaffen und als Händler hätte man keinen überblick mehr, was denn nun verkauft ist, abgesehen von neuer Verpackung, Rücksendung, etc.

Es gab schon Fälle, wo Bekleidung ein Wochenende getragen wurde und dann wieder umgetauscht wurde...

Ich hatte diese Diskussion früher hin und wieder auch mit Kunden, als ich noch mein Motorradzubehörgeschäft (Polo) hatte.

Wir haben in Sonderfällen ein Umtauschrecht auf der Quittung vermerkt.

Im Normalfall habe ich aber auch dabei nur die Möglichkeit eingeräumt, gegen andere Ware zu tauschen. Nur im Ausnahmefall habe ich auch einen Umtausch gegen Geld zugelassen, da man ja jeden Umsatz gerne mitnimmt.

Der krasseste Fall war dieser:

Kunde möchte einen Tankrucksack kaufen. Kunde läuft mehrfach aus dem Laden und probiert die Paßformen verschiedener Modelle draußen an seinem Motorrad aus.

Nach dem Kauf eines Modells stellt er fest, daß die Befestigungsriemen zu kurz sind (hätte er ja vorher prüfen können,. als er die Paßform getestet hat).

Ich bot natürlich sofort an, daß er den Tankrucksack gegen ein anderes unserer ca. 30 Modelle tauschen könnte (er hatte auch keinen billigen gekauft), oder gegen etwas anderes von unseren über 20.000 Artikeln.

Kunde bestand darauf, sein Geld zurückzubekommen.

Der Tankrucksack war aber nicht defekt, somit hatte er keinen Anspruch darauf.

Letztendlich habe ich ihn von der Polizei entfernen lassen.

Mit einem Stammkunden wäre ich so nicht verfahren, aber der hätte wahrscheinlich auch ein anderes Modell genommen.

Jedenfalls bin ich immer nach dem Grundsatz verfahren, daß Geld, was ich eingenommen habe, nicht mehr zurückfließt.

 

Noch ein Beispiel:

Du läßt Dir hier über das Forum eine Artikelnummer geben und bestellst bei MB.

Du erhälst den Artikel, stellst dann aber fest, daß der Artikel bei Dir gar nicht paßt, sondern für ein anderes Modell ist (z. B. Fußmatten).

Pech für Dich!

Kein Umtauschrecht.

Die Händler können auch selber Ersatzteile meist nicht zurückgeben (außer bei einer Falschlieferung) und hätten so einen Ladenhüter, der Kapital bindet, wenn es ein nicht gängiges Teil ist.

Ich hatte beim Kauf meines Wagens auch gleich neue Velourmatten bestellt. Die liegen wahrscheinlich heute noch beim Händler. Die hatten nämlich nicht aufgepaßt, daß ich einen 4MATIC fahre, da ist der Beifahrerfußraum und somit auch die Fußmatte etwas anders.

Die haben dann noch einen richtigen Satz für mich bestellt.

 

Lies am besten Deine eigene Begründung nochmal durch.

1. Batterie war schon eingebaut

2. (egal, ob Du das erwähnt hast, aber zumindest war das Dein persönlicher Beweggrund) Du hats woanders eine billigere und angeblich bessere gefunden.

Abgesehen davon, daß Du über das Forum hier Dich vor dem Kauf hättest informieren können (ich habe selber für meine Batterie 218 € bei MB bezahlt und möchte keine aus dem Zubehör), müßte man nach Deiner Theorie alles umtauschen können, z. B. ein Auto, weil man es irgendwoanders billiger bekommen konnte...

 

lg Rüdiger:-)

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Zum Glück bist Du da völlig im Irrtum.

Es besteht keinerlei Umtauschrecht für einwandfreie Ware.

Kulanterweise räumen einige Händler freiwillig so ein Recht ein, was z. B. bei Bekleidung, die verschenkt wird, ja auch Sinn macht, weil die Größe oder das Design dem beschenkten nicht passen.

Eine verkaufte Batterie, die sogar schon eingebaut wurde, würde ich niemals zurücknehmen.

Im Motorradbereich, teilweise auch bei Autos, werden die Batterien erst beim Verkauf mit Säure befüllt, weil ab diesem Moment der Alterungsprozeß beginnt und auch der Transport (Gefahrgut) problematischer wird.

Ein generelles Umtauschrecht, wenn das rechtlich zulässig wäre, würde Betrügern freie Bahn schaffen und als Händler hätte man keinen überblick mehr, was denn nun verkauft ist, abgesehen von neuer Verpackung, Rücksendung, etc.

Es gab schon Fälle, wo Bekleidung ein Wochenende getragen wurde und dann wieder umgetauscht wurde...

Ich hatte diese Diskussion früher hin und wieder auch mit Kunden, als ich noch mein Motorradzubehörgeschäft (Polo) hatte.

Wir haben in Sonderfällen ein Umtauschrecht auf der Quittung vermerkt.

Im Normalfall habe ich aber auch dabei nur die Möglichkeit eingeräumt, gegen andere Ware zu tauschen. Nur im Ausnahmefall habe ich auch einen Umtausch gegen Geld zugelassen, da man ja jeden Umsatz gerne mitnimmt.

Der krasseste Fall war dieser:

Kunde möchte einen Tankrucksack kaufen. Kunde läuft mehrfach aus dem Laden und probiert die Paßformen verschiedener Modelle draußen an seinem Motorrad aus.

Nach dem Kauf eines Modells stellt er fest, daß die Befestigungsriemen zu kurz sind (hätte er ja vorher prüfen können,. als er die Paßform getestet hat).

Ich bot natürlich sofort an, daß er den Tankrucksack gegen ein anderes unserer ca. 30 Modelle tauschen könnte (er hatte auch keinen billigen gekauft), oder gegen etwas anderes von unseren über 20.000 Artikeln.

Kunde bestand darauf, sein Geld zurückzubekommen.

Der Tankrucksack war aber nicht defekt, somit hatte er keinen Anspruch darauf.

Letztendlich habe ich ihn von der Polizei entfernen lassen.

Mit einem Stammkunden wäre ich so nicht verfahren, aber der hätte wahrscheinlich auch ein anderes Modell genommen.

Jedenfalls bin ich immer nach dem Grundsatz verfahren, daß Geld, was ich eingenommen habe, nicht mehr zurückfließt.

 

Noch ein Beispiel:

Du läßt Dir hier über das Forum eine Artikelnummer geben und bestellst bei MB.

Du erhälst den Artikel, stellst dann aber fest, daß der Artikel bei Dir gar nicht paßt, sondern für ein anderes Modell ist (z. B. Fußmatten).

Pech für Dich!

Kein Umtauschrecht.

Die Händler können auch selber Ersatzteile meist nicht zurückgeben (außer bei einer Falschlieferung) und hätten so einen Ladenhüter, der Kapital bindet, wenn es ein nicht gängiges Teil ist.

Ich hatte beim Kauf meines Wagens auch gleich neue Velourmatten bestellt. Die liegen wahrscheinlich heute noch beim Händler. Die hatten nämlich nicht aufgepaßt, daß ich einen 4MATIC fahre, da ist der Beifahrerfußraum und somit auch die Fußmatte etwas anders.

Die haben dann noch einen richtigen Satz für mich bestellt.

 

Lies am besten Deine eigene Begründung nochmal durch.

1. Batterie war schon eingebaut

2. (egal, ob Du das erwähnt hast, aber zumindest war das Dein persönlicher Beweggrund) Du hats woanders eine billigere und angeblich bessere gefunden.

Abgesehen davon, daß Du über das Forum hier Dich vor dem Kauf hättest informieren können (ich habe selber für meine Batterie 218 € bei MB bezahlt und möchte keine aus dem Zubehör), müßte man nach Deiner Theorie alles umtauschen können, z. B. ein Auto, weil man es irgendwoanders billiger bekommen konnte...

 

lg Rüdiger:-)

grüüün dafür !

Eine Anmerkung doch noch: Geld zurück gibt es als freiwillige Leistung des Verkäufers.

Im Falle eines Defektes sieht es durchaus besser aus: Über das Recht des Händlers zur Nachbesserung kann man i.A. erfolgreich streiten...

Themenstarteram 10. Februar 2010 um 8:05

Danke für eure Antworten. :)

Wenn es eben nicht geht, dann hab ich halt Pech gehabt. Ich hab sie hier im Forum nun bereits zum Verkauf angeboten, will wegen 90 Euro nun auch wirklich nicht streiten, aber es ist schon ärgerlich.

Ich hab die Batterie sehr günstig geschossen durch ein paar Beziehungen hab ich nur 90 statt ca. 140 Euro bezahlt. Dann hab ich aber noch nen anderen Kontakt gehabt, von dem ich vorher nicht wusste, daß er günstig an Batterien kommt. So hab ich nun eine Varta für 30 Euro bekommen, nagelneu. Daher ist die andere Batterie nun über.

Ist alles nicht so schlimm, dann verkauf ich die halt.

Weiß jemand, ob und wie man Batterien per Post verschicken kann?

Zitat:

Original geschrieben von SegaPro

Gilt das tatsächlich nicht für alle Produkte, daß man ein uneingeschränktes Rückgaberecht von 14 Tagen hat? Ich habe mal einen Bericht im Fernsehen gesehen, da haben sie dogar Reifen die aufgezogen waren nach 10 Tagen zurückgegeben und der Hänler musste sie annehmen.

Fernsehen bildet...

1.) Warum sollte der Reifenhändler so etwas tun?

2.) Was soll der Reifenhänlder mit dem gebrauchten Reifen machen?

3.) Möchtest Du einen Reifen kaufen, mit dem ein anderer schon 10 Tage gefahren ist?

 

Das ist doch alles krank - was soll denn der Sinn solcher "Rechte" sein?

Wenn Du in einem Laden etwas kaufst und es mägelfrei ist, ist der Vertrag erfüllt und der Kauf abgeschlossen. Jegliche Umtauscherei ist reines Entgegenkommen des Händlers. Ausnahme ist der Versandhandel, weil der Kunde das Produkt ja noch nicht in Augenschein genommen hat. Allerdings darf man es nur vorsichtig prüfen (so wie im Laden) und nicht benutzen und dann zurückgeben - ist ja schließlich kein Verleih.

 

Bei Batterien ist es doch auch häufig so, dass erst vor der Inbetriebnahme die Säure eingefüllt wird - dann möchte ich so eine benutzte Batterie auch nicht mehr haben.

 

Viele Grüße

Moonwalk

Zitat:

Original geschrieben von SegaPro

 

Weiß jemand, ob und wie man Batterien per Post verschicken kann?

Im Motorradbereich hatten wir auch Versand, es wurden aber nur "trockene Batterien" verschickt, sprich ohne Säure.

Da kannst Du nur mal die Versender durchtelefonieren, ob die Gefahrgut annehmen, eventuell geht das über eine Spedition.

lg Rüdiger:-)

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