Autobahnfrage

Guten Morgen,

ich stelle mir bereits seit längerem die Frage wie es sich mit dem Tempolimit auf Autobahnen verhält. Folgender Fall wäre interessant für mich. Und zwar ich fahre über ne Auffahrt auf die Bahn, welches Tempolimit gilt für mich wenn direkt nach der Auffahrt kein Schild zu sehen ist? Normal ja Richtgeschwindigkeit 130. Was wäre nun wenn ich geblitzt werde weil vor der Auffahrt ein Tempo 100 Schild stand?
Muss ich bezahlen?
Gruß Saxo

84 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Wenn 50m VOR der Kreuzung ein 30 Schild kommt, darf ich HINTER der Kreuzung wieder 50 fahren.

Nein, das darfst Du eben nicht! Wenn Du das in der Fahrschule so gelernt haben solltest, dann tut es mir Leid für Dich, denn es ist falsch. So eine Regelung gab es noch nie und wird es auch nie geben, denn die StVO ist in diesem Punkt eindeutig. Das es dieses Gerücht gibt und sich unter den Autofahrern gut verbreitet hat, dass ist heute kein Geheimnis mehr. Also akzeptiere es doch, wenn man Dir sogar den entsprechenden Paragraphen aus der StVO serviert hat. Soll ich jetzt wirklich noch die Gerichtsurteile raussuchen?

An alle anderen:

Haltet euch bitte an das, was ich hier geschrieben habe. Es geht um euren Lappen und euer Geld. Auch ich bin damals diesem Gerücht erlegen gewesen, weil ich es von jemandem gehört und geglaubt habe. Eben aus dem Grunde, weil auch er sagte, dass ein Abbiegender das ja nicht wissen könnte. Aber ein paar Jahre später bin auch ich dann endlich schlauer geworden und weiss, dass es eban anders ist.

Dann noch mal kurz zu meiner Strasse. Es ist eine Vorfahrtstrasse und keine weiter Begrenzungen. Ich fahre mist so 10 km nach den Schild auf die drauf, keine Ortschaft dazwischen. Also müsste ich da theoretisch 30 km/h fahren. Wenn nicht mein Problem da ich eigentlich wissen müsste als nichtortskundiger das dort vor 10 km ein Begrenzung ist. Das müsste mich dann praktisch auf lange Zeit den Führerschein kosten. Naja da werde ich mal anfagen wemm das Schild gehört beim Kreis.

Ein Bild sagt tausend Worte ....

Ich versuche das mal wiederzugeben:

Es gibt eine Straße A auf der Du gerade fährst. Dann gibt es noch die Vorfahrtstraße B. Auf der Straße B gibt es eine Begrenzung auf 30km/h. Du verlässt Deine Straße A und biegst auf die Straße B ein. Dann gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung der Straße B. Die 30km/h auf der Straße B werden aber vor der Kreuzung vorgeschrieben, über die Du auf die Straße B kommst. Du kannst somit die 30km/h nicht sehen.

Formal müsstest Du dann 30km/h fahren. 10 Kilometer ist aber eine lange Strecke und wird sicherlich über so manche Kreuzung führen. Angenommen Du fährst die ganze zeit auf B. Wenn Du also hier nach einer gewissen Zeit davon ausgehst, dass die 30km/h wohl zu ende sein sollten, dann wird Dir kein Richter einen Strick daraus drehen. Ähnlich wird es sein, wenn Du auf die Straße B einbiegst und "normal" fährst.

Die 30km/h sind sicherlich schlicht und einfach irrtümlich dort vorhanden geblieben (Baustelle wie Du sagtest) und müssten (sollten) möglichst entfernt werden. Wenn die 30km/h dort wirklich gelten sollten, dann war es sicherlich beabsichtigt, dass diese nur bis zur nächsten Kreuzung gelten sollten. Dann wurde die Aufhebung schlicht vergessen. Das klären kann aber nur das zuständige Verkehrsamt, also einfach eine kurze Mail an die Leute mit der kurzen Schilderung. Und nicht wundern, wenn die zuerst auch schreiben, dass es nach der Kreuzung aufgehoben ist. Auch die, die es eigentlich wissen müssten, sind nicht frei von Fehlern. Also hartnäckig und freundlich bleiben 😉

Zitat:

Original geschrieben von Radlager


Wenn Du also hier nach einer gewissen Zeit davon ausgehst, dass die 30km/h wohl zu ende sein sollten, dann wird Dir kein Richter einen Strick daraus drehen.

Nach einer

gewissen Zeit

?

Gibt es Infos/Urteile dazu, wann bzw. in welcher Entfernung ein Streckenverbot spätestens zu wiederholen ist, um "nicht in Vergessenheit" zu geraten?

😕

Das ist eine gute Frage. Sie wird zu guter Letzt wohl immer vom Richter selbst abhängen, weil es dazu glaube ich noch kein Leiturteil vom BGH gibt. Irgendwo müsste ich aber noch ein OLG-Urteil haben, wo diese "Strecke" etwas genauer definiert wird. Du wirst aber nie eine konkrete Auskunft erhalten wie "4km" oder so. Es hängt auch immer vom Einzelfall und den Örtlichkeiten ab. Wenn Du also mit 100km/h durch eine Straße bretterst und links und rechts stehen Häuser dicht an dicht an der Straße, dann kann der Vorwurf kommen, dass Du hättest erkennen müssen, dass die 50km/h von "viel" weiter vorne auch hier noch gelten müssten. Bist Du hingegen in einer völlig verlassenen Gegend, dann wird es sicherlich mehr Spielraum geben.

Im Zweifel lieber einmal langsamer fahren und die entsprechende Behörde informieren. Und der Großteil an Beschilderungen ist mittlerweile angepasst, dass sah vor einigen Jahren noch viel schlimmer aus. Aber heute dürften Fehl- oder unzureichende Beschilderungen selten sein oder halt durch temporäre Baumaßnahmen übrig geblieben sein wie die 30km/h von weiter oben. Es werden meist jährlich kontrollen dafür durchgeführt, aber Menschen sehen halt auch nicht alles und so wird es wohl auch in 10 jahren noch die eine oder andere Straße geben, wo die Regelung "schwammig" ist. Vor allem, wenn eine alte Feldstraße zum Beispiel zu einer vollen geteerten und gut befahrenen Straße ausgebaut wird. Der Bauer von damals wird wissen, wie schneller er fahren durfte. Aber die neuen Fahrer auf dieser Strecke werden dann vielleicht ein "?" vor dem Gesicht haben-

Wenn ich Radlagers Aussagen also glauben darf, MUSS ich IMMER beim Rechts- oder Linksabbiegen mutmaßen ob denn nun VOR der Kreuzung ein Schild stand und wenn ja, was stand drauf?

Ich konnte das Schild ja nicht sehen, es stand ja VOR der Kreuzung auf die ich einbog.

Richtig, deshalb sollte ja nach jeder Kreuzung die Begrenzung wiederholt werden.

Es gibt da aber leider noch eine weitere Verwaltungsvorschrift, die die Behörden dazu "nötigt" so wenig Schilder wie möglich aufzustellen. Wenn also klar ist, dass aus einer Straße zu 98% nur ortskundige kommen und die Straße auf der eingebogen wird diesen Leuten gut bekannt ist, dann verzichtet man gerne auf die Wiederholung. Ansonsten müsste man halt nach jedem noch so kleinen Feldweg die Schilder aufstellen und das nur, weil vielleicht der Bauer mit seinem Trecker aus eben diesem Weg kommt. Diesen Schilderwald möchte man vermeiden.

Innerorts wird ja sowie gerne verzichtet, weil wenn nix steht, dann sind 50km/h angesagt. Oder wenn es gar eine Zone ist, dann braucht man natürlich auch keine weiteren Schilder. Wird aber innerorts eine Straße auf 30km/h begrenzt, so müsste diese "korrekterweise" nach jeder Kreuzung erneut ausgeschildert werden, damit jeder die angeordnete Geschwindigkeit kennen kann.

Ist vielleicht nicht die beste Regelung, aber so ist sie nun mal.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


MUSS ich IMMER beim Rechts- oder Linksabbiegen mutmaßen ob denn nun VOR der Kreuzung ein Schild stand und wenn ja, was stand drauf?

Nein, es genügt, wenn Du mutmaßt, wie schnell Du in der Straße, in die Du einbiegts, fahren darfst…

😉😁

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Nein, es genügt, wenn Du mutmaßt, wie schnell Du in der Straße, in die Du einbiegts, fahren darfst…

Da stellt sich dann aber die Frage, an welchen Äußerlichkeiten man seine Mutmaßungen orientieren soll/darf.

Ausbauzustand der Straße?
Durchschnittsgeschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer?
Art und Umfang der Randbebauung?

Zitat:

Innerorts wird ja sowie gerne verzichtet, weil wenn nix steht, dann sind 50km/h

Wie nu?

Zitat:

Nein, es genügt, wenn Du mutmaßt, wie schnell Du in der Straße, in die Du einbiegts, fahren darfst…

DAFÜR MUSS ich doch aber wissen welches Schild vor der Kreuzung stand. Und auch ein Ortskundiger muß nicht wissen was für Schilder vor der Kreuzung stehen an der er täglich rechts abbiegt um zur Arbeit zu kommen. Er hatte noch nie einen Grund von links zu kommen.

Markiert mir einfach mal die Stelle, an der steht daß eine Kreuzung keine Wegstrecke aufhebt.

Ick muß nu ins Bett und morgen früh raus.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Markiert mir einfach mal die Stelle, an der steht daß eine Kreuzung keine Wegstrecke aufhebt.

"Die Streckenverbote [...] enden nach Maßgabe von § 41 Abs. 2 Nr. 7, also innerorts nicht ohne weiteres an der nächsten Kreuzung (Einmündung), OLG Koblenz VRS 48, 57; OLG Düsseldorf ZfS 88, 192."

EDIT: Wir sollten nicht vergessen, dass wir hier immer von Strecken sprechen. Wenn also eine Strecke an einer Kreuzung endet, dann ist auch hier das Streckenverbot natürlich aufgehoben. Nur erweist es sich als äussert schwierig, immer eindeutig zu erkennen, wo eine Strecke nun wirklich endet. In der Regel verläuft aber eine Strecke immer über die Kreuzung hinaus. Ausnahmen sind zum Beispiel (es gibt sicherlich noch mehr) die abknickenden Vorfahrtstraßen. Dort verläuft die Strecke über den Knick und nicht geradeaus weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Radlager


"Die Streckenverbote [...] enden nach Maßgabe von § 41 Abs. 2 Nr. 7, also innerorts nicht ohne weiteres an der nächsten Kreuzung (Einmündung), OLG Koblenz VRS 48, 57; OLG Düsseldorf ZfS 88, 192."

Innerorts ist es ja noch halbwegs nachvollziehbar. Aber außerorts...?

Hier mal etwas zu der Frage, wie oft Schilder auf einer Strecke wiederholt werden müssen. Wie ich sagte, sehr sehr schwammig 😁

"Ein längeres Streckenverbot muß in den Streckenverlauf und die Merkfähigkeit berücksichtigender Weise wiederholt werden, OLG Hamm VRS 56, 59; siehe BayObLG VRS 73, 76."

Und zu den Autobahnauffahrten:

"Ist auf einer Autobahn eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet, so gilt sie auch über eine Anschlussstelle hinaus und endet erst bei Z. 278 (Hamm, DAR 96 416 = VRS 91 205)."

Zitat:

Original geschrieben von patti106


DAFÜR MUSS ich doch aber wissen welches Schild vor der Kreuzung stand.

Nein.

Wenn Du DAS weißt, bedarf es keiner Mutmaßung mehr.

😉

😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Da stellt sich dann aber die Frage, an welchen Äußerlichkeiten man seine Mutmaßungen orientieren soll/darf.

Ausbauzustand der Straße?
Durchschnittsgeschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer?
Art und Umfang der Randbebauung?

Gegenfrage: Wie schnell fährst

DU

nach dem Abbiegen, wenn nicht unmittelbar danach das Zeichen 274 aufgestellt ist?

Ich denke, die von Dir genannten Orientierungshilfen sind schon nicht schlecht (Nr. 2 ist evtl. untauglich... 😁)
Inner-/außerorts, Autobahn/autobahnähnliche Bundesstraße sind weitere Kriterien.

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