Autobahnfrage
Guten Morgen,
ich stelle mir bereits seit längerem die Frage wie es sich mit dem Tempolimit auf Autobahnen verhält. Folgender Fall wäre interessant für mich. Und zwar ich fahre über ne Auffahrt auf die Bahn, welches Tempolimit gilt für mich wenn direkt nach der Auffahrt kein Schild zu sehen ist? Normal ja Richtgeschwindigkeit 130. Was wäre nun wenn ich geblitzt werde weil vor der Auffahrt ein Tempo 100 Schild stand?
Muss ich bezahlen?
Gruß Saxo
84 Antworten
Also, wenn ich geblitzt werde, bin immer erst kurz vorher auf die Straße gefahren, und konnte gar nichts von der Beschränkung wissen 😁
Was für ein Sinn hätte diese Regelung? Das für alle verschiedene Tempolimits gelten?
Ergo recht fern von der Praxis. In der Fahrschule hab ich das schon praxisnaher gelernt 😉
Als ortsunkundiger und tatsächlicher Abbieger wird meist auch nie was kommen. Das liegt vor allem auch daran:
- Es wird an solchen Stellen selten geblitzt
- Es gibt nur noch "relativ" wenig solcher Stellen
- Wenn es sie gibt, gehen sogar die Verantwortlichen davon aus, dass alles aufgehoben ist und ordnen keine Messungen an oder messen halt auf die angebliche Geschwindigkeit "100km/h" oder was weiss ich.
- Es wird sehr nahe des Kreuzungsbereiches gemessen, so dass Abbieger meist gar nicht die Geschwindigkeit erreicht haben, um sie zu überschreiten.
Wichtig ist halt vor allem für den auf der Strecke Fahrenden, dass die Geschwindigkeit nicht aufgehoben ist. Denn er konnte die Geschwindigkeit kennen und wird demnach auch nach voller Härte bestraft. Und es gibt leider noch sehr viele, die nach einer Kreuzung wieder auf''s Gas steigen.
Besoners interessant wird es in Baustellen, wo zum Beispiel eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorhanden ist. irgendwo gab es dazu auch ein Urteil, dass wenn das Baustellenschild zusammen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung kommt, dass diese im wahrsten Sinne des Wortes erst nach der Baustelle (Gefahr) auch wieder aufgehoben ist. Wenn also in der Baustelle einfach mal so eine 50 steht, dann ist sie nicht wirksam, sondern erst nach der Baustelle gelten die Begrenzungen wieder.
Das ist vorallem deshalb sehr kritisch, weil in vielen Baustellen die Geschwindigkeitsschilder dazu verwendet werden, um an einer Stelle die Geschwindigkeit vorrübergehend noch weiter zu reduzieren oder sie kurzzeitig zu erhöhen. Nach dem Urteil sind all diese Schilder aber wirkungslos und es gilt die am Anfang aufgestellte Geschwindigkeit mit dem Gefahrenzeichen. Zumindestens hat man sich im Zweifel an das niedirgere Gebot zu wenden, also wenn die Baustelle sagt 30 und das Schild 50, dann ist 30 das Gebot der Stunde.
Es gibt also noch viel zu tun, packen wir es an 😉
Ah die Streckenverbots-Sache … eine sehr schwammige Regelung. Bei uns gibt es außerorts eine 30er Beschränkung … Sie gilt bis zu einem in etwa 400 Meter entferntem 50er Schild. Jedoch sind kurz nach dem 30er Schild (genauer 5 Meter und noch mal 10 Meter dahinter) 2 winzige Straßeneinmündungen, was so 99% der Autofahrer glauben lässt, da beginnt eine knapp 400 Meter lange 100er Strecke. Auf der Gegenspur ist durchgängig 50. Ihr könnt euch die „Diskrepanzen“ der Autofahrer und die täglichen An- und Ausfälle vorstellen, wo einige meinen es gilt 30 und andere es gilt 100. Vor Jahren gab es dort etwa 50 Meter nach dem 30er Schild das erste 50er Schild … da war die Welt noch in Ordnung 😁
Zitat:
Original geschrieben von quattro-pit
Bei uns gibt es außerorts eine 30er Beschränkung
Um welche Autobahn handelt es sich dabei?
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Um welche Autobahn handelt es sich dabei?
Eigentlich dürfte dir das klar sein das es keine Autobahn ist. Wenn da ein paar Meter später zwei Einmüdungen kommen.
Jedenfalls gibts so was bei uns nicht auf der AB.
In den Zusammenhang gibt es noch eine Situation, in denen eine Beschränkung extrem unklar ist:
BAB um Bremen herum. Geschwindigkeitsbeschränkung durch Lichtzeichenanlage auf denen die entsprechenden Verkehrsschilder dargetellt werden. Das Aufhebung dieser Beschränkung geschieht durch:
1. Darstellung von Verkehrszeichen (Ende aller Streckenverbote)
2. Ausschalten der gesamten Anlage, so daß man sich fragt, "Ist diese eine Anzeigetafel, die ich gerade passiere, kaputt oder sind alle aus ?"
3. Durch ein Schild "Ende der Verkehrszeichenanlage", daß sicher kein offizielles Schild wie das unter 1. erwähnte ist.
Es hängt offensichtlich von demjenigen Beamten ab, der die Finger auf den Tasten der Überwachungsanlage hat.
Da dort in Bremen natürlich zahlreiche, festinstallierte Blitzer stehen ist es immer ein heiteres Ratespiel, wenn die Anlage gemäß 2. ausgeschaltet ist.
Ich glaube auch, daß man in dem Fall schlechte Karten hat, zu beweisen, daß die Geschwindigkeitsbeschränkung erst 20 Meter vorher eingeschaltet wurde, wenn man mit 200km/h durch die Blitzer brettert. Wird das eigentlich irgendwo protokolliert, so in der Art "..von 07:00 Uhr bis 08:35 Uhr Strecke auf 120km/h begrenzt...usw" ?
Wieso sollte eine ausgeschaltete Schilderbrücke irgendetwas aufheben? Wenn da kein Schild zu sehen ist, dann ist da auch kein Schild und somit auch keine Aufhebung. Wenn eine Ampel aus ist, haltet ihr dann auch an, weil sie rot sein könnte?
In der Regel berücksichtigen die Blitzer das An- und Abschalten der Schilderbrücken mit einem guten Zeitpolster. Mir ist noch kein Fall bekannt, wo jemand rechtmäßig verurteilt wurde, weil die Schilderbrücke erst wenige Sekunden nach dem Passieren dieser erst eingeschaltet wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Radlager
Wieso sollte eine ausgeschaltete Schilderbrücke irgendetwas aufheben?
Das ist ja genau das, was ich meine !
Man fährt dort z.B. mit einer 100km/h Begrenzung und die Anlage wird ausgeschaltet (passiert abends recht häufig). Dann müsste ich ja die nächsten 222km mit dieser Beschränkung wieterfahren, da ja der Hinweis "Ende der Überwachungsanlage" auch kein offizielles STVZO-Schild darstellt.
Bist du sicher, daß es eine Zeitverzögerung bei den Blitzern gibt ?
Bist Du sicher, dass 222km lang kein weiteres Schild kommt? Oder das es irgendwo eine Zeitangabe gibt?
"Bist du sicher, daß es eine Zeitverzögerung bei den Blitzern gibt ?"
Ja. Bei den mobilen Blitzern sind die Meßtrupps dazu angehalten, erst dann die Anlage scharf zu stellen, wenn selbst ein langsames Fahrzeug nach dem Einschalten der Signalanlage an dem Meßpunkt vorbei ist. Die fest installierten Anlagen berücksichtigen Ebenfalls dieses Problem.
Die Blitzanlagen werden erst nach einer gewissen Zeit aktiviert, wenn man sicher gehen kann, dass alle Fahrer an einem Schild vorbeigekommen sind.
Beim Abschalten wird üblicherweise an einer der letzten Brücken die Aufhebung der Beschränkung eine Zeit lang angezeigt. Ich habe allerdings auch schon öfter gehört, dass die angeblich einfach abgeschaltet werden. In dem Fall gilt natürlich das vorangegangenen Tempolimit immernoch. Wer sich sicher ist, dass damit das Limit aufgehoben wurde, kann ja Gas geben. Er kann sich allerdings im Fall eines Blitzes nicht darauf hinausreden.
Oft werden auch mehrere Brücken zum energiesparen abgeschalten, wenn dazwischen keine Auffahrt ist. Das bedeutet dann nicht, dass kein Tempolimit mehr gilt.
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
Aber die Leute, die aus der Seitenstraße kommen, die haben doch 100?
… na diese ominöse schwammige Streckenverbotsregelung sagt aber halt was anderes aus. Anders (besser) auf BAB´s ... da gilt nach jeder Auffahrt frei, solange nix anderes kurz nach der Auffahrt angeschlagen ist.
Wie auch immer. Ich habe in der Praxis noch nie ein Problem dieser Art gehabt, hier stehen alle 5 Meter die Schilder 😉
Zitat:
Original geschrieben von quattro-pit
Anders (besser) auf BAB´s ... da gilt nach jeder Auffahrt frei, solange nix anderes kurz nach der Auffahrt angeschlagen ist.
Nein! Ich darf mich hier gerne nochmal wiederholen:
"Ist auf einer Autobahn eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet, so gilt sie auch über eine Anschlussstelle hinaus und endet erst bei Z. 278 (Hamm, DAR 96 416 = VRS 91 205)."
(Begründet eure Aussagen in Zukunft doch bitte etwas mehr mit §§ oder Urteilen von OLG's oder dem BGH, denn Meinungen beinhalten oft Gerüchte und helfen hier keinem weiter.)
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Gegenfrage: Wie schnell fährst DU nach dem Abbiegen, wenn nicht unmittelbar danach das Zeichen 274 aufgestellt ist?
Ich denke, die von Dir genannten Orientierungshilfen sind schon nicht schlecht (Nr. 2 ist evtl. untauglich... 😁)
Inner-/außerorts, Autobahn/autobahnähnliche Bundesstraße sind weitere Kriterien.
Wenn ich nach dem Abbiegen kein Schild sehe, fahr ich (innerorts) 50.