Autobahnfrage
Guten Morgen,
ich stelle mir bereits seit längerem die Frage wie es sich mit dem Tempolimit auf Autobahnen verhält. Folgender Fall wäre interessant für mich. Und zwar ich fahre über ne Auffahrt auf die Bahn, welches Tempolimit gilt für mich wenn direkt nach der Auffahrt kein Schild zu sehen ist? Normal ja Richtgeschwindigkeit 130. Was wäre nun wenn ich geblitzt werde weil vor der Auffahrt ein Tempo 100 Schild stand?
Muss ich bezahlen?
Gruß Saxo
84 Antworten
Von so ner Linie halte ich mal gar nichts!
Dann hat man die Leute die ganze Zeit vor sich, die kommen nich in die Potte und ich darf denen mit konstant 80 hinterherfahren oder was?
Wie wäre es mit Automatikzwang für Leute, die des Schalten nicht mächtig sind? 😉
Zitat:
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind Streckenverbote. Strecken gehen im allgemeinen über Kreuzungen hinaus, deshalb heben Kreuzungen die Geschwindigkeitsbegrenzungen auch nicht auf. Egal ob auf Autobahn, Landstraße oder in Städten, Ortschaften.
Falsch!
Wenn jemand von der Kreuzung auf meine Strecke einbiegt, woher soll der das alte Limit kennen? Ebenso gilt Die AB-Fahrbahn als eigenständige Fahrbahn.
Auf der AB folgt auf das Zeichen 274 Das Zeichen 278 bzw 282.
Sollte kurz hinter einer Auffahrt nicht erneut das Zeichen 274 stehen, gilt somit nur die Richtgeschwindigkeit. Die Zeichen 278 oder 282 müßen dort nicht wiederholt werden.
Gelegentlich wird durch das Zeichen 380 auf die Richtgeschwindigkeit hin gewiesen, muß aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
Von so ner Linie halte ich mal gar nichts!
Dann hat man die Leute die ganze Zeit vor sich, die kommen nich in die Potte und ich darf denen mit konstant 80 hinterherfahren oder was?
Wie wäre es mit Automatikzwang für Leute, die des Schalten nicht mächtig sind? 😉
Stimmt. Manchmal kann man sich die Trottel die mit 60 am ANfang des Beschleunigungsstreifen auf die AB fahren auch zu nutze machen in dem man sie (zum Glück legal) auf dem Beschleunigungsstreifen überholt.
@Patti:
Zitat:
Original geschrieben von Radlager
Das ist das Standardargument, was dagegen gebracht wird. Du kannst es nicht kennen, aber Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Zumindestens _kann_ hier die Unwissenheit aber die Strafe reduzieren. Zum Beispiel kann die Abgabe des Führerscheines verhindert werden, aber das Bußgeld wird in der Regel bleiben. Kann man Dir sogar nachweisen, dass Du die Strecke hättest kennen müssen, dann gibt es gar keinen Bonus mehr.
MfG, HeRo
P.S: Rechts überholen über den Beschleunigungsstreifen? Wo bitte steht, dass das erlaubt ist? Ich habe in der StVO jedenfalls nichts dazu gefunden... dafür aber (halbwegs zum Thema) folgenden interessanten Satz:
Zitat:
§7 Abs. (1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.
Auf dem Beschleunigungsstreifen darf man deswegen rechts überholen, weil man dort schneller fahren darf als auf dem Fahrstreifen.
Ist zwar in Rechtsfragen nicht das Beste, aber wenigstens etwas:
]Wikipedia
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Auf dem Beschleunigungsstreifen darf man deswegen rechts überholen, weil man dort schneller fahren darf als auf dem Fahrstreifen.
Man darf dort überholen, weil der Beschleunigungsstreifen nicht Teil der Fahrbahn ist.
EDIT: Sorry, ich hatte die Ausgangslage falsch gelesen! Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um den Auffahrenden handelt! Für den gilt das oben geschriebene.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Falsch!
Wenn jemand von der Kreuzung auf meine Strecke einbiegt, woher soll der das alte Limit kennen?
Wie ich bereits geschrieben habe, ist das zwar eine ungünstige Situation, aber dennoch gilt die Geschwindigkeit auf der neuen Strecke für alle Fahrzeuge. Es ist unerheblich, ob der Fahrer das wissen konnte oder nicht. Es kann sich jedoch im Strafmaß positiv für den Fahrer auswirken, wenn man als ortsunkundiger tatsächlich die Geschwindigkeit nicht kannte.
Soll ich jetzt anfangen das mit Gerichtsurteilen zu untermauern?
Es ist aber leider nicht mal so, dass man auf dem Beschleunigungsstreifen den Vordermann überholen darf.
Man darf den Verkehr auf der AB überholen, eigentlich jedoch nicht den, der vor einem draufgefahren ist.
Ob und wie das geahndet wird - keine Ahnung.
Ich nutze die "gewonnene" Zeit, die ich hinter den Vollpfosten hänge einfach zum Beobachten des gesamten rückwärtigen Verkehrs auf der Autobahn, um dann, wenn möglich, über alle Spuren nach links zu ziehn, um an ihnen vorbeizukommen.
Nicht grad günstig, aber meines erachtens der einzige legale Weg.
Hier mal der erste Anfang, worauf sich meine Aussagen stützen:
""Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Verkehrszeichen 278 bis 282 StVO." (§ 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO)."
Alleine hieraus ergibt sich, dass eine Kreuzung die Geschwindigkeit nicht aufhebt. Das Ende wir nämlich dann nicht gekennzeichnet, wenn es mit einem Gefahrenzeichen angebracht wird oder wenn eine Längenangabe angebracht ist. In den anderen Fällen muss die Begrenzung explizit aufgehoben werden.
Das alleine aus der StVO, Gerichtsurteile dazu gibt es auch genügende.
Sollte man danach geblitzt werden, genügt aber die Aussage dass man an der letzten Auffahrt erst aufgefahren ist.
Beim Provida ist das natürlich schwieriger zu erklären 😁
Aber in der Regel ist es ja so, dass die Streckenverbote aufgehoben sind wenn das Schild nicht wiederholt wird. So lernt man es (zumindest kenn ichs nicht anders) in der Fahrschule, auch wenns ja formal nicht 100% korrekt ist.
"Aber in der Regel ist es ja so, dass die Streckenverbote aufgehoben sind wenn das Schild nicht wiederholt wird."
Ich gebe es langsam auf ... (Oder meinst Du das so, dass man in der Fahrschule lernt, dass wenn das Schild nach einer Kreuzung nicht kommt, dass es dann eigntlich so gewollt ist, dass man wieder schneller fahren soll? Wäre aber ein gefährlicher Trugschluss ...)
Ich hatte das jetzt nur auf Autobahnen bezogen.
Da ist ja in der Regel so, dass man erstmal davon ausgeht, dass es keine spezifischen Streckenverbote gibt, sofern es nicht anders ausgeschildert ist.
In der Stadt beim einfahren in eine Straße (zB an einer Kreuzung) ist es aber eigentlich genauso, ausser dass es hier natürlich inner/ausserorts gibt und verschiedene Zonen.
Oder was möchtest du sagen? 😕
Wenn 50m VOR der Kreuzung ein 30 Schild kommt, darf ich HINTER der Kreuzung wieder 50 fahren.
Wenn ich innerorts bei regulären 50 abbiege darf ich auch davon ausgehen, daß ich - solange kein Zeichen 274 oder 274.1 zu sehen ist - weiterhin 50 fahren darf.
Meißt werden nur hinter Kreuzungen innerorts erneut 50-Schilder aufgestellt weil so manch einer dann immer noch 30 fährt wenn er vor der Kreuzung schon auf dieser Straße war.
Ebenso kann ich ja wohl kaum auf die AB fahren und raten was für eine Zahl auf dem Schild 274 drauf war das dort EVTL stand.
Da könnte 60, 80, 100, oder 120 gestanden haben. Wenn ein Tempolimit bestand, hab ich bisher IMMER eine Wiederholung von Zeichen 274 kurz nach der Auffahrt gesehen. Wenn kein Tempolimit bestand, gab es auch kein Zeichen 274 nach der Auffahrt.
SO ist es zumindest auf der A24.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wenn 50m VOR der Kreuzung ein 30 Schild kommt, darf ich HINTER der Kreuzung wieder 50 fahren.
Eben nicht. Warum das so ist, hat Radlager jetzt schon zweimal erklärt. Kreuzungen beenden NICHT ein Streckenverbot, wie es die Geschwindigkeitsregelungen nunmal sind.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Ebenso kann ich ja wohl kaum auf die AB fahren und raten was für eine Zahl auf dem Schild 274 drauf war das dort EVTL stand.
Da könnte 60, 80, 100, oder 120 gestanden haben. Wenn ein Tempolimit bestand, hab ich bisher IMMER eine Wiederholung von Zeichen 274 kurz nach der Auffahrt gesehen. Wenn kein Tempolimit bestand, gab es auch kein Zeichen 274 nach der Auffahrt.
SO ist es zumindest auf der A24.
Die ja zum Glück die einzigste Autobahn in ganz Deutschland ist...die Fälle dürften in der Tat zwar recht selten geworden sein, aber wenn man an so einer Stelle geblitzt wird, hat man trotzdem den Ärger...
Warum manche Leute eigentlich aus Prinzip immer dagegen sind, wenn andere Leute was sagen und das sogar noch schlüssig begründen...ich verstehs echt nicht...