Autobahn zum ersten Mal Pannenstreifen…
Hallo,
ich würde gerne wissen, was ihr in folgender Situation machen würdet. Vorab ich fahre viel Autobahn und hatte bisher nie ein Problem beim Auffahren eine Lücke zu finden und mich einzufädeln und dem Verkehr anzupassen. Nun ist mir folgendes passiert:
Ich fuhr wie immer auf den Beschleunigungsstreifen, um auf die Autobahn zu fahren. Es war sehr viel Verkehr, welcher ~80km/h fuhr (ist dort vorgeschrieben) und auf dem ersten Blick nur eine Lücke erkennbar. Also beschleunigte ich und wollte in diese Lücke. In dem Moment, wo ich in die Lücke fahren wollte beschleunigte das Auto hinter der Lücke und fuhr dem Auto vor der Lücke fast hinten rein. Also fuhr ich weiter auf dem Beschleunigungsstreifen.
Dann wollte hinter diesem Auto rein, da die Lücke nun dort war. Allerdings fing der Autofahrer stark abzubremsen und es entstand vor ihm eine Lücke. Also beschleunigte ich wieder und wollte dann vor ihm rein. Die Lücke hinter ihm hat er ja wieder geschlossen.
Nix da… er beschleunigte wieder, fuhr erneut fast dem Vordermann rein und ich musste auf dem Pannenstreifen weiterfahren. Anschließend waren unsere Autos wieder direkt nebeneinander. Ich ging dann vom Gas und wollte mir eine Lücke irgendwo hinter ihm suchen. In dem Moment fuhr er einen Schlenker sodass er zum Teil auch auf dem Pannestreifen fuhr… Es hätte fast gekracht.
Es gab keinen Grund für die Fahrweise von ihm. Weder das plötzliche Beschleunigen noch das starke Abbremsen. Der Verkehr vor ihm auf der Fahrbahn war bei konstanter Geschwindigkeit. Die Autos hinter ihm mussten ebenfalls stark abbremsen, als er es tat.
Kurz gesagt: Immer wenn ich reinfahren wollte, weil Platz war, hat er versucht sich ein „Rennen“ mit mir zu liefern. Er versuchte immer direkt neben mir zu fahren, egal wie schnell ich fuhr. Die Autos hinter ihm haben dies natürlich auch mitbekommen. Nachdem es auf dem Pannenstreifen fast gekracht hätte, zogen ein paar Autos hinter ihm links rüber. Ich konnte dann endlich vom Pannenstreifen runter.
Das alles passierte in wenigen Sekunden, aber fühlte sich wie eine Ewigkeit an.
An der nächsten Auffahrt tat er genau dasselbe mit einem anderen Autofahrer.
Wie würdet ihr euch in dieser Situation verhalten? Ich bin den Autofahrern hinter ihm echt dankbar, dass diese die Situation erkannt haben und auf die Linke Spur wechselten. Ich glaube damit haben sie mich vor einem Unfall bewahrt haben.
85 Antworten
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 30. April 2025 um 14:04:33 Uhr:
@cybriofsn111 Die StVO regelt das.
Schafft man es nicht innerhalb des Beschleunigungsstreifen auf die Fahrspur der AB zu wechseln muss man am Ende stoppen und auf eine Lücke warten.
Du hast doch bestimmt die genaue Fundstelle?
Danke
Zitat:
@Cabriofan111 schrieb am 30. April 2025 um 14:06:01 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 30. April 2025 um 14:04:33 Uhr:
@cybriofsn111 Die StVO regelt das.
Schafft man es nicht innerhalb des Beschleunigungsstreifen auf die Fahrspur der AB zu wechseln muss man am Ende stoppen und auf eine Lücke warten.Du hast doch bestimmt die genaue Fundstelle?
Danke
§ 18 Absatz 3 StVO, hast Du das nie gelernt???
Zitat:
§ 18 Absatz 3 StVO, hast Du das nie gelernt???
Was hat der 18 Abs. 3 StVO mit dem Befahren des Seitenstreifens zu tun. Dort wird nur die Vorfahrt geregelt und die ist nicht das Thema.
Siehe auch
https://www.br.de/.../beschleunigungsstreifen-autobahn-100.html
Am Ende des Beschleunigungsstreifen ist eine durchgezogen Linie.
Durchgezogene Linien dürfen nicht überfahren werden.
Weiterhin darf der Pannenstreifen nicht befahren werden, es sei denn er ist durch Verkehrszeichen ( z.B. Stau oder Baustellen ) freigegeben.
Dort darf nur zwecks Panne gehalten werden.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Cabriofan111 schrieb am 30. April 2025 um 14:17:39 Uhr:
Zitat:
§ 18 Absatz 3 StVO, hast Du das nie gelernt???
Was hat der 18 Abs. 3 StVO mit dem Befahren des Seitenstreifens zu tun. Dort wird nur die Vorfahrt geregelt und die ist nicht das Thema.
Siehe auch
https://www.br.de/.../beschleunigungsstreifen-autobahn-100.html
Ausschnitt aus Deinem LinK:
"Beschleunigungsstreifen Regeln
Polizeihauptkommissar Manfred Schmidt von der Autobahnpolizei in Ingolstadt meint dazu: "Das ist nicht ganz so einfach - gelingt es dem Fahrzeugführer nämlich nicht, den Spurwechsel gefahrlos zu machen, muss er nach der Gesetzeslage eigentlich am Ende des Standstreifens stehenbleiben."
@der_Nordmann
Und das steht wo? Ich kenne nur: Weiter fahren, und mache das auch so
Zitat:
@cube01 schrieb am 30. April 2025 um 14:31:41 Uhr:
@der_NordmannUnd das steht wo? Ich kenne nur: Weiter fahren, und mache das auch so
Quellen und Regeln wurden ja schon genannt.
Benennt doch mal eure Quelle.
Welche Quelle erlaubt es euch die durchgezogene Linie am Ende des Beschleunigungsstreifen zu überfahren?
Entschuldige mal, @der_nordmann, du hälst ernsthaft AN, und wartest auf eine Lücke im fliessenden Verkehr, wo du dann mit 5km Anfahrgeschwindigkeit versuchst, reinzufahren? Und du bist natürlich noch NIEMALS über eine durchgezogene Linie gefahren, alles klar.
Nur mal so ein Zitat aus dem I-Net:
Beschleunigungsstreifen Regeln
Polizeihauptkommissar Manfred Schmidt von der Autobahnpolizei in Ingolstadt meint dazu: "Das ist nicht ganz so einfach - gelingt es dem Fahrzeugführer nämlich nicht, den Spurwechsel gefahrlos zu machen, muss er nach der Gesetzeslage eigentlich am Ende des Standstreifens stehenbleiben. Aber das bringt dann einige Konflikte mit sich, denn zum einen muss der Fahrzeugführer dann aus dem Stand raus in die Autobahn einfahren, wo durch die vorliegende Geschwindigkeitsdifferenz dann eine hohe Unfallgefahr entsteht. Außerdem kann ein starkes Abbremsen am Ende des Beschleunigungsstreifens zu Verkehrsunfällen führen."
Zitat:
@Cabriofan111 schrieb am 30. April 2025 um 13:55:34 Uhr:
Du hast doch bestimmt dazu die gesetzliche Vorschrift? Das Teil heisst nicht umsonst Seitenstreifen.
Was ist den das für eine Logik? Das Teil heißt auch nicht Ersatzfahrbahn. Für normales befahren ist der Seitenstreifen/Standstreifen, ohne gesonderte Beschilderung, nicht zulässig.
Aber datum geht es ja nicht. Der TE ist ja nun zwangsweise bis in den Seitenstreifen hineineskortiert worden, weil jemand eine vermmeindlöiche Lücke plötzlich zugemacht hat. Dort, auf dem Seitenstreifen, hat er dann versucht *hinter* diesem zumacher einzufädeln ... und wurde im Grunde ausgebremst ... und dann ging es alternierend weiter.
Kurz: Ohne Not und ohne Anweisung ist der "Streifen" rechtlich nicht zu befahren.
Ich zitiere mal eine Quelle aus dem StVO-Kommentar zur Straßenverkehrsordnung mit VwV-StVO, 17. Auflage (aktuell ist die 18. Auflage, soweit ich das gesehen habe, hat sich aber an § 18 StVO nichts geändert) von Roland Schurig, erschienen im Kirschbaum Verlag.
Zitat:
§ 18 StVO Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
……….
Abs. 2 Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden……….
Erläuterungen
……….
2.2 Einfahrt (§ 18 Abs. 2)
……….
Kann der Kraftfahrer bis zum Ende des Einfädelungsstreifens nicht auf die durchgehende Fahrbahn überwechseln, muss er so lange warten, bis er dies gefahrlos tun kann (OLG Naumburg NZV 2008, 25, OLG Hamm NZV 2001, 85). Standspuren sind keine Verlängerung des Einfädelungsstreifens und dürfen auch dann nicht benutzt werden, wenn ein Überwechseln auf die durchgehende Fahrbahn nicht möglich war (LG Gießen NZV 2003, 576). Vom Einfädelungsstreifen darf nicht in einem Zug auf die Überholspur der Autobahn gefahren werden; man muss sich zuerst in den Verkehrsfluss der Normalspur einfädeln (BGH NJW 1986, 1044 = VRS 70, 184)……….
Zitat Ende
Der Text wurde händisch abgeschrieben und nicht kopiert.
Ich kenne übrigens nur zwei Autobahn- und Kraftfahrtstraßenauffahrten an deren Ende man anhalten müsste um keinen Einsatz der Rettungskräfte zu provozieren. Das ist Pforzheim-Ost Richtung Karlsruhe (da wird allerdings gerade kräfig gebaut und ich hoffe, dass die Auffahrt dabei nicht vergessen wird) und Stuttgart-Fasanenhof auf die B27 Richtung Stuttgart.
Wer noch nie am Ende eines Beschleunigungsstreifens die durchgezogene Linie überfahren und den Standstreifen mitbenutzt hat, möge sich doch jetzt mal outen 😁. Ich wäre der erste Mitbenutzer 🙂.
Hinweis: Wer noch wissen möchte, was vor und hinter meinen Punkten steht, empfehle ich die gebundene Fassung.
@cube01 du musst dich nicht entschuldigen. Die Gesetzeslage ist nun mal Eindeutig. Durch den, auch von dir zitierten, Polizeihauptkommissar bestätigt.
Deine Einfassung am Anfang des Posts solltest du im übrigen noch einmal überdenken.
Hättest Du die Posts nicht nur gelesen sondern auch verstanden, bräuchtest Du sowas nicht schreiben. 😉
Ihr müht euch wieder ab, zitiert den BGH und Herrn Schmidt von der Autobahnpolizei Ingolstadt, dabei steht die Lösung einfach in § 2 Abs. 1 StVO: "Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen ... Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn."
Das gilt für Autobahnen wie für jede andere Straße auch.
@der_Nordmann
ich weiss nicht wirklich, was du meinst, was ich nicht verstanden habe. Ich fahre "durch", wenn es eng wird, und werde nicht zu einer Gefahr für mich und andere, und bleibe einfach mal so "stehen". Du kannst das gerne machen, und ich hoffe, NICHT hinter dir auf dem Streifen zu sein.
Du verstehst es nicht....
Ich habe nirgends geschrieben wie ich es mache!
Wer an seinem Leben hängt, würde sowas niiie tun!
Gruß jaro