Autobahn zum ersten Mal Pannenstreifen…

Hallo,
ich würde gerne wissen, was ihr in folgender Situation machen würdet. Vorab ich fahre viel Autobahn und hatte bisher nie ein Problem beim Auffahren eine Lücke zu finden und mich einzufädeln und dem Verkehr anzupassen. Nun ist mir folgendes passiert:

Ich fuhr wie immer auf den Beschleunigungsstreifen, um auf die Autobahn zu fahren. Es war sehr viel Verkehr, welcher ~80km/h fuhr (ist dort vorgeschrieben) und auf dem ersten Blick nur eine Lücke erkennbar. Also beschleunigte ich und wollte in diese Lücke. In dem Moment, wo ich in die Lücke fahren wollte beschleunigte das Auto hinter der Lücke und fuhr dem Auto vor der Lücke fast hinten rein. Also fuhr ich weiter auf dem Beschleunigungsstreifen.
Dann wollte hinter diesem Auto rein, da die Lücke nun dort war. Allerdings fing der Autofahrer stark abzubremsen und es entstand vor ihm eine Lücke. Also beschleunigte ich wieder und wollte dann vor ihm rein. Die Lücke hinter ihm hat er ja wieder geschlossen.
Nix da… er beschleunigte wieder, fuhr erneut fast dem Vordermann rein und ich musste auf dem Pannenstreifen weiterfahren. Anschließend waren unsere Autos wieder direkt nebeneinander. Ich ging dann vom Gas und wollte mir eine Lücke irgendwo hinter ihm suchen. In dem Moment fuhr er einen Schlenker sodass er zum Teil auch auf dem Pannestreifen fuhr… Es hätte fast gekracht.
Es gab keinen Grund für die Fahrweise von ihm. Weder das plötzliche Beschleunigen noch das starke Abbremsen. Der Verkehr vor ihm auf der Fahrbahn war bei konstanter Geschwindigkeit. Die Autos hinter ihm mussten ebenfalls stark abbremsen, als er es tat.

Kurz gesagt: Immer wenn ich reinfahren wollte, weil Platz war, hat er versucht sich ein „Rennen“ mit mir zu liefern. Er versuchte immer direkt neben mir zu fahren, egal wie schnell ich fuhr. Die Autos hinter ihm haben dies natürlich auch mitbekommen. Nachdem es auf dem Pannenstreifen fast gekracht hätte, zogen ein paar Autos hinter ihm links rüber. Ich konnte dann endlich vom Pannenstreifen runter.
Das alles passierte in wenigen Sekunden, aber fühlte sich wie eine Ewigkeit an.
An der nächsten Auffahrt tat er genau dasselbe mit einem anderen Autofahrer.

Wie würdet ihr euch in dieser Situation verhalten? Ich bin den Autofahrern hinter ihm echt dankbar, dass diese die Situation erkannt haben und auf die Linke Spur wechselten. Ich glaube damit haben sie mich vor einem Unfall bewahrt haben.

85 Antworten

Du hättest überlegen können Kontakt zu anderen Fahrern zu finden. Bei "Kopfschüttelreaktionen" dieser gegenüber Deinem "Kontrahenten" bestünde vllt. die Möglichkeit die Kontaktdaten zu tauschen um (gemeinsam) eine Anzeige wegen Nötigung/Gefährlichen Eingriff im Straßenverkehr zu machen. ... Im grunde wegen allem nach dem 1. Beschelunigunsvorgang.

... oder man hakt es einfach ab und beruhigt sich 😉

Zitat:

@anon891 schrieb am 29. April 2025 um 10:51:46 Uhr:


Wie würdet ihr euch in dieser Situation verhalten?

Spätestens auf dem Pannenstreifen hätte ich das 80er Limit ein 80er Limit sein lassen und wäre einfach mit höherer Geschwindigkeit an dem Fahrzeug vor dem Honk vorbeigefahren und hätte mir dort eine Lücke gesucht.

Weiterhin hätte ich alles drangesetzt, dass der Honk Probleme bekommt, denn solche Typen müssen von der Straße). An der nächsten Auffahrt hätte ich mir das Kennzeichen des Fahrzeugs gemerkt, dass er auch nicht auffahren lassen wollte, wäre hinter dem Honk geblieben bis zur übernächsten Auffahrt und wenn er wieder dieses Spiel abgezogen hätte, dann hätte ich das nächste Kennzeichen eines Zeugen notiert.

Der nächste Schritt wäre die 110 gewesen. Wenn die einen Einsatzwagen geschickt hätten (machen die manchmal in solchen Fällen), wäre ich hinter dem Honk geblieben und ansonsten abgesprochen, wie ich weiter vorgehen kann (vermutlich zur nächsten Autobahnpolizei gefahren, beim Vorbeifahren an den Honk mir sein Gesicht im Profil gemerkt, eventuell Foto durch Beifahrer).

Gruß

Uwe

So blöd es klingt. Ohne stichfeste Beweise (Video einer Dashcam oder vom Beifahrer gefilmt) ist jede Anzeige vergebene Lebenszeit. Die Staatsanwaltschaft stellt das eh wieder ein. Selbst wenn Du andere Personen als Zeugen hast, wird das im Sande verlaufen.

Leider ist das heute so, dass die Deppen mit sowas ungestraft durchkommen. Irgendwann schlägt das Karma mal zu. Wenn ich merke, daß da einer auf Provokation aus ist, dann gebe ich nach und atme einmal tief durch. Haken dran und Puls/Blutdruck wieder runter.

Das oft eingestellt wird hat zwei Gründe.

Der eine ist, dass nicht ermittelt werden kann, wer der Fahrer ist. Dem kann man entgegenwirken, indem man gleich 110 anruft und das Fahrzeug wird dann von einem Einsatzfahrzeug angehalten. Häufig macht die Polizei dies auch, wenn gerade ein Einsatzfahrzeug frei ist.

Ansonsten kann man sich das Gesicht des Fahrers gut einprägen oder der Beifahrer macht ein Foto vom Fahrer. Dieses Foto ist anlassbezogen und dieser Anlass wird von Gerichten in der Regel höherwertig angesehen, als die Verletzung der Privatsphäre.

Der zweite Grund, warum die Verfahren eingestellt werden, dass meist eine Anzeige wegen Nötigung erstellt wird und hier wird dann von den Behörden auf den privaten Klageweg verwiesen. Wenn man jemand anzeigt, dann sollte das wegen eines Offizialdeliktes sein, so z.B. wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Behörde kann dann nur das Verfahren einstellen, wenn dem Fahrer die Straftat nicht nachgewiesen werden kann. Gerade aber, wenn man den Fahrer identifizieren kann, sei es, weil man sich das Gesicht gut gemerkt hat, oder es gibt ein Foto und es gibt mehrere Zeugen, besteht eben die Chance, dass das Verfahren nicht eingestellt wird.

Wenn man keine Anzeige erstattet, mit der Begründung, wird sowieso nix, ja dann ist eins zu 100% sicher, es wird nix. 🙁

Gruß

Uwe

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Zuerst mal warnblinker an und vorsichtig auf dem pannenstreifen weiterfahren. Keine Aggression!

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 30. April 2025 um 06:50:23 Uhr:


So blöd es klingt. Ohne stichfeste Beweise (Video einer Dashcam oder vom Beifahrer gefilmt) ist jede Anzeige vergebene Lebenszeit. Die Staatsanwaltschaft stellt das eh wieder ein. Selbst wenn Du andere Personen als Zeugen hast, wird das im Sande verlaufen.
....

So wirkungslos ist sowas nicht .... selbst wenn es eingestellt wird, es hinterläst Spuren im System 😁... evtl. sammelt so ein Kanditat mehr solcher "Meldungen" und Anzeigen ... irgendwann schnappt die falle mal zu und es geht vor Gericht .. Wenn der Patient sich dann mit "einmaliger Sache" rauswinden möchte, um Strafe möglichst niedrig zu halten, könnte schwierig werden mit der Glaubwürdigkeit, wenn zwar eingestellt, aber etliche Auffälligkeiten in der Vergangenheit vorhanden sind...
😉

Wundert mich, dass noch niemand den TE darauf hingewiesen hat, das er am Ende des Beschleunigungsstreifen hätte stehen bleiben müssen!

Haben sich da etwa 2 Gesucht und Gefunden? 😉

Zitat:

@tartra schrieb am 30. April 2025 um 09:04:42 Uhr:


So wirkungslos ist sowas nicht .... selbst wenn es eingestellt wird, es hinterläst Spuren im System

So ist es. Die Einstellung eines Verfahrens wird nämlich im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) gespeichert. Der Vorfall wird also nach der Einstellung nicht völlig "unsichtbar", sondern kann bei Bedarf für die Polizei und die Staatsanwaltschaft wieder hervorgeholt werden.

Die Löschfrist beträgt zwei Jahre - allerdings nur, wenn innerhalb dieser zwei Jahre kein neuer Eintrag hinzugekommen ist, anderenfalls schleppt die neue Eintragung die alte mit und zwar ohne zeitliches Limit.

Insofern kann auch ein eingestelltes Verfahren ein Mosaiksteinchen sein, um einem völligen Spinner das Handwerk zu legen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 30. April 2025 um 07:14:28 Uhr:


Das oft eingestellt wird hat zwei Gründe.

Das Problem ist, wenn die Strafanzeige eingestellt wird, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt. Also lieber ein Owi erstellen und die OBH sind mit einem Bussgeldbescheid sehr schnell.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 30. April 2025 um 09:27:39 Uhr:


Wundert mich, dass noch niemand den TE darauf hingewiesen hat, das er am Ende des Beschleunigungsstreifen hätte stehen bleiben müssen!

Haben sich da etwa 2 Gesucht und Gefunden? 😉

Du hast doch bestimmt dazu die gesetzliche Vorschrift? Das Teil heisst nicht umsonst Seitenstreifen.

Zitat:

So ist es. Die Einstellung eines Verfahrens wird nämlich im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) gespeichert. Der Vorfall wird also nach der Einstellung nicht völlig "unsichtbar", sondern kann bei Bedarf für die Polizei und die Staatsanwaltschaft wieder hervorgeholt werden.

Die Löschfrist beträgt zwei Jahre - allerdings nur, wenn innerhalb dieser zwei Jahre kein neuer Eintrag hinzugekommen ist, anderenfalls schleppt die neue Eintragung die alte mit und zwar ohne zeitliches Limit.

Insofern kann auch ein eingestelltes Verfahren ein Mosaiksteinchen sein, um einem völligen Spinner das Handwerk zu legen.

Danke, dass war mir unbekannt. Gilt das auch bei Verkehrsdelikten?

@Cabriofan111 Die StVO regelt das.
Schafft man es nicht innerhalb des Beschleunigungsstreifen auf die Fahrspur der AB zu wechseln muss man am Ende stoppen und auf eine Lücke warten.

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