Autobahn Mindestabstand definitiv nicht möglich!

Hi!

Stellt euch folgende Situation vor:

Ihr wollt, aus welchen Günden auch immer auf einem unbeschränkten Autobahnstück zügig vorankommen und fahrt deshalb 200 aufwärts.
Wenn ihr den Mindestabstand einhalten wolltet, könntet ihr keinen Schritt vorwärtskommen, da ihr bei 200 100m (glaube ich, die Häfte des Tachos in Metern, oder?) Abstand halten müsstet.

Dieser Abstand ist definitiv zu hoch, um am Vordermann vorbeizukommen, denn dieser würde zumindest in Deutschland aus dieser Entfernung NICHT (und das wisst ihr auch) nach rechts fahrern.

Und sei es nur, weil er LKWs überholt, bis die 100m überwunden sind, ist er schon wieder links (und ihr hängt hinten dran), bei normaler Autobahnsituation bleibt einem also nichts anderes übrig, den Vordermann auf die Pelle zu rücken, es geht einfach nicht anders. Könnt ihr euch ungefähr vorstellen, worauf ich hinaus will?

Wie seht ihr das?

363 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Hallihallo!

Ich hatte heute so einen Fall. Ich fuhr mit ca. Tacho 120 überholenderweise auf der linken Spur und dann ist mir einer, der schon kilometerlang hinter einem LKW herfuhr, so vor die Karre gefahren. Abstand höchstens 5m.

Ich werde jetzt nicht hier reinschreiben, daß es ein VW T4 in grün-silber mit der Aufschrift "Polizei" und dem amtlichen Kennzeichen BG 33 618 war und es auf der A28 Richtung Bremen Höhe Anschlußstelle Delmenhorst-Adelheide am 05.07.2006 um 10:16 Uhr passiert ist.

Derart rücksichtsloses Verhalten sollte bestraft und nicht von der Polizei vorgemacht werden.

MfG Meehster

Mit 120 kommst Du am LKW vorbei?

Zitat:

Original geschrieben von LDS-MP


Mit 120 kommst Du am LKW vorbei?

Wenn ich an der Stelle nach Abzug der Toleranz mit 121 erwischt werde, gibts nen Punkt in Flensburg.

Und selbst wenn ich nur Tacho 100 gefahren wäre, wären 5 Meter Sicherheitsabstand nicht genug.

MfG Meehster

Stimmt total!

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Und vor allem viel zu wenig verfolgt und zur Anzeige gebracht. Und das, obwohl eine Gefährdung für einen Laien einfacher zu erkennen ist, als Geschwindigkeiten und Abstände (die ja auch garnicht bewiesen werden können ohne Polizeikontrolle). Ebenso, wie eine Vorfahrtsmissachtung in wahrscheinlich mehr Fällen zu Unfällen führt, als eine zu hohe Geschwindigkeit oder geringer Abstand alleine. (Warum? Weil die Geschwindigkeitsdifferenz schneller auftritt, als bei einem Bremsmanöver oder Stauende)

Ja, in der Theorie sicher richtig ... nur leider in der Praxis nicht umsetzbar, falls man nicht grad eine Videoanlage im Auto mitlaufen hat.

Meine Eltern hatten so einen Fall auf ner Autobahn in Süddeutschland. Mein Vater ist auf der AB nicht grade langsam - ich kenne ihn 😉 - auf der linken Spur beim Überholen und von hinten kommt ein bescheuerter Audi-Fahrer und drängelt, bei weit über 130 Sachen so krass, dass man nicht mehr sein Nummernschild lesen konnte. Ok, was nicht ganz fair war, ist das mein Dad dann den Bremslichttrick angwandt hat, sprich mit Gas geben und mit links grade so schwach auf die Bremse, dass das Licht angeht. Würde ich aber auch ähnlich machen. Dementsprechend ist der Audi dann in die Eisen und hatte plötzlich ein paar Meter Abstand. Anschliessend hat die Ratte im Audi dann mit hohem Tempo rechts überholt, ist durch eine Lücke von vielleicht zwei Wagenlängen wieder nach links gezogen und hat meinen Vater ausgebremst, aber nicht nur angetickt, sondern richtig.

Meine Eltern haben sich Kennzeichen notiert und haben bei der nächsten Gelegenheit die Polizei angerufen. Anhörungsbogen etc. später und nach einigen Monaten wurde das Verfahren eingestellt. Problem war, dass meine Eltern (zwei Zeugen!) den Fahrer nicht eindeutig identifizieren konnten und der Halter des Fahrzeugs hat sich rausgeredet. Toll.

Und ich wette, so läuft es mit den meisten Anzeigen ... wenn ich häufig AB fahren müsste, dann würde ich ernsthaft drüber nachdenken, eine Front- und eine Rückkamera einzubauen. Allein schon, um solche Vollidioten von der Strasse zu kriegen, wenn sie sich wieder daneben benehmen.

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Wenn rechts genügend Platz zum Überholen war, warum hat er den Audi nicht vorbeigelassen, auch im Hinblick auf seine eigene Sicherheit?

Zitat:

Original geschrieben von scay


Ja, in der Theorie sicher richtig ... nur leider in der Praxis nicht umsetzbar, falls man nicht grad eine Videoanlage im Auto mitlaufen hat.

Meine Eltern hatten so einen Fall auf ner Autobahn in Süddeutschland. Mein Vater ist auf der AB nicht grade langsam - ich kenne ihn 😉 - auf der linken Spur beim Überholen und von hinten kommt ein bescheuerter Audi-Fahrer und drängelt, bei weit über 130 Sachen so krass, dass man nicht mehr sein Nummernschild lesen konnte. Ok, was nicht ganz fair war, ist das mein Dad dann den Bremslichttrick angwandt hat, sprich mit Gas geben und mit links grade so schwach auf die Bremse, dass das Licht angeht. Würde ich aber auch ähnlich machen. Dementsprechend ist der Audi dann in die Eisen und hatte plötzlich ein paar Meter Abstand. Anschliessend hat die Ratte im Audi dann mit hohem Tempo rechts überholt, ist durch eine Lücke von vielleicht zwei Wagenlängen wieder nach links gezogen und hat meinen Vater ausgebremst, aber nicht nur angetickt, sondern richtig.

Meine Eltern haben sich Kennzeichen notiert und haben bei der nächsten Gelegenheit die Polizei angerufen. Anhörungsbogen etc. später und nach einigen Monaten wurde das Verfahren eingestellt. Problem war, dass meine Eltern (zwei Zeugen!) den Fahrer nicht eindeutig identifizieren konnten und der Halter des Fahrzeugs hat sich rausgeredet. Toll.

Und ich wette, so läuft es mit den meisten Anzeigen ... wenn ich häufig AB fahren müsste, dann würde ich ernsthaft drüber nachdenken, eine Front- und eine Rückkamera einzubauen. Allein schon, um solche Vollidioten von der Strasse zu kriegen, wenn sie sich wieder daneben benehmen.

Wenn ich das so lese gehört deinem Vater mindestens 50% der Vollidiotie die du ansprachst! Da kommt Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr etc. zusammen, bei deinem Dad. Und ich schließe mich an, warum ist er nicht nach rechts wenn da genug Platz war für den Audi zum überholen?

Das Ausbremsen ist auch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

@400.000km & ThePilot

Auch wenn es euch Zweien nicht ganz passt,man kann rechts überholen ohne das der auf der linken Spur den Platz hätte um nach rechts zu gehen.Denkt mal an den Sicherheitsabstand.Bei 130 sind es 65m die man bei einem Spurwechsel dann zum Hintermann und zum Vordermann bräuchte .Die Lücke müßte dann 65m+65m+ Fahrzeuglänge betragen.Zum Rechtsüberholen reicht erheblich weniger,vor allem wenn man zum einen keine Rücksicht auf den Abstand nimmt und zum Anderen den Überholten ausbremsen will.Die Autos in der rechten Spur dürften bei dieser Aktion auch warme Bremsen bekommen haben.

Die Aktion von scays Vater ist zwar nicht dei feine Art,wurde aber schon mal von einem Richter als legale Gegenwehr angesehen,immer unter der Vorraussetzung das man dabei nicht langsamer wird.Das was der Andere gemacht hat ist dafür eindeutig eine Verkehrsgefährdung.

Ihr solltet immer daran denken das ausreichend Platz zum Spurwechsel nicht bedeutet das das nur Fahrzeuglänge + ein paar Meter bedeutet.Wegen einem Drängler würde ich auch nicht in den Sicherheitsabstand der Neben mir fahrenden reindrücken.Wenn dann weiter Vorne einer bremst reicht der Platz nicht mehr und es scheppert.Was den Drängeler vermutlich nicht stören wird.

Das weiss keiner von uns, wieviel Platz da jetzt rechts war, schliesslich war das ja auch als Frage formuliert, warum er den Audi nicht vorbeigelassen hat. Hätte er den vorbeigelassen wäre es für ihn keine gefährliche Situation gewesen.

Zu der legalen Gegenwehr mit dem Bremsen hätte ich aber gerne mal das Urteil.

OLG Köln
1996-09-17
Ss 439/96

THX.

Ein gefährlicher Eingriff in den Sträßenverkehr wäre ausbremsen, Nötigung wöre kurz zu verzögern. BEIDES hat der Vater nicht begangen, warum: Er hat nicht VERZÖGERT! Also lest bitte ganau was jemand schreibt bevor Ihr Eure Tiraden abfeuert.
Wenn jemand beschleunigt und dabei das Bremslicht einschalted ist obiges wohl kaum der fall, oder?

Aber lt. scay sah sich der Audi-Fahrer doch genötigt, in die Eisen zu gehen?

Zitat:

Original geschrieben von scay


Ok, was nicht ganz fair war, ist das mein Dad dann den Bremslichttrick angwandt hat,... Dementsprechend ist der Audi dann in die Eisen und hatte plötzlich ein paar Meter Abstand.

😕

Gruß Elk_EN

Gerichtsurteil hin oder her. Das das ganze irgendwann einmal keine Nötigung war, heisst nichts.

Vielleicht war es bei Scays Vater in diesem speziellen Fall doch Nötigung, aber das ist mir auch egal. Die Situation wäre einfach zu entschärfen. wenn er den AUdi vorbeigelassen hätte.

Hat er doch. Rechts!

und

Zitat:

Original geschrieben von scay


Anschliessend hat die Ratte im Audi dann mit hohem Tempo rechts überholt, ist durch eine Lücke von vielleicht zwei Wagenlängen wieder nach links gezogen und hat meinen Vater ausgebremst, aber nicht nur angetickt, sondern richtig.

Meine Eltern haben sich Kennzeichen notiert und haben bei der nächsten Gelegenheit die Polizei angerufen.

Wenn er so knapp vor den Eltern wieder nach links geschert ist, wieso sind sie dann nicht aufgefahren? Der Sicherheitsabstand war doch um ein Vielfaches unterschritten.

Gruß Elk_EN

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