Autobahn Mindestabstand definitiv nicht möglich!
Hi!
Stellt euch folgende Situation vor:
Ihr wollt, aus welchen Günden auch immer auf einem unbeschränkten Autobahnstück zügig vorankommen und fahrt deshalb 200 aufwärts.
Wenn ihr den Mindestabstand einhalten wolltet, könntet ihr keinen Schritt vorwärtskommen, da ihr bei 200 100m (glaube ich, die Häfte des Tachos in Metern, oder?) Abstand halten müsstet.
Dieser Abstand ist definitiv zu hoch, um am Vordermann vorbeizukommen, denn dieser würde zumindest in Deutschland aus dieser Entfernung NICHT (und das wisst ihr auch) nach rechts fahrern.
Und sei es nur, weil er LKWs überholt, bis die 100m überwunden sind, ist er schon wieder links (und ihr hängt hinten dran), bei normaler Autobahnsituation bleibt einem also nichts anderes übrig, den Vordermann auf die Pelle zu rücken, es geht einfach nicht anders. Könnt ihr euch ungefähr vorstellen, worauf ich hinaus will?
Wie seht ihr das?
363 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Wenn er so knapp vor den Eltern wieder nach links geschert ist, wieso sind sie dann nicht aufgefahren? Der Sicherheitsabstand war doch um ein Vielfaches unterschritten.
Vielleicht konnte der Elternteil Autofahren ... im Gegensatz zu einem Drängelraser ....
Dass diese armen liebenswerten Drängler und Raser doch immer wieder genötigt, ausgebremst, mit Rücklichtern traktiert und dann auch noch angezeigt und verfolgt werden. Dabei könnten sie sonst ganz friedvoll und unbehelligt Menschenleben nach eigenem ermessen und belieben opfern … schlimm, dass Verkehrserzieher sie ständig ganz unverblümt bei ihren allgemein akzeptierten Straftaten behindern müssen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Wenn er so knapp vor den Eltern wieder nach links geschert ist, wieso sind sie dann nicht aufgefahren? Der Sicherheitsabstand war doch um ein Vielfaches unterschritten.
Vielleicht weil man in so einer Situation einfach Bremsbereit ist und somit schneller reagieren kann als normalerweise.
Oder weil man zwar heftig bremsen kann, so das der Hinterman auch bremsen muss, aber keine Vollbremsung hinlegen muss.
Und beim links einscheren kann nichts passieren wenn man schneller ist, also wieso sollte man dann überhaupt auffahren?
Er ist doch links eingeschert und hat dann gebremst.
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Ja und?
Er hat rechts überholt, war also schneller.
Beim einscheren selber kann nichts passieren, zumindest kein Auffahrunfall im klassischen sinne. Nur ein seitliches rein fahren.
Und das Bremsen bedeutet ja nicht gleich das man rein fahren muss, oder?
Man selber hat ja auch Bremsen.
Von daher ist dieser Einwand "Warum ist der denn nicht rein gefahren?" einfach quatsch.
Ich weiss nicht ob es auf den 15 Seiten schon erwähnt wurde , aber hier in Deutschland gibt es sowas wie ein "Rechtsfahrgebot" . Das Rechtsfahrgebot ist eine in § 2 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelte Weisung an Verkehrsteilnehmer, die mit Fahrzeugen unterwegs sind. Es besagt, dass auf Straßen möglichst weit rechts gefahren werden muss. Sind zwei (oder mehr) Fahrstreifen vorhanden, müssen Fahrzeuge den rechten Streifen benutzen. Es ist dann dabei auch irrelevant ob die komplette Autobahn leer ist oder nicht.
Von daher ist es sehr wohl möglich den nötigen Abstand zu halten und trotzdem weiterzukommen. Es sind halt jene notorischen Linksfahrer die den Verkehr behindern und dafür sorgen das schellere Fahrer nicht vorwärts kommen. Diese Leute kann man dann auch rechtlich wegen Nötigung belangen.
Ja das ist auch alles soweit klar.
Nur muss man nicht in jede kleine Lücke springen.
Und ab wann man nun in eine Lücke rein muss ist recht unklar. Das kann man nämlich nicht pauschal sagen.
Trotzdem darf man eben nicht rechts überholen und schon gar nicht auf so eine Art wie hier.
Das Thema Raser und Linksblokierer gibt es ja immer wieder.
Beide verhalten sich falsch.
Trotzdem darf der eine den anderen nicht gefährden.
Und wenn man schon rechts überholt sollte man danach zumindest nicht Bremsen. Denn selbst wenn das rechts überholen "gefahrlos" möglich ist, so ist das Ausbremsen sicher nicht mehr gefahrlos.
Es gibt aber auch ein Gesetz das den Sicherheitsabstand regelt und das bedeutet das die Länge der Lücke rechts bei 130km/h mindestens 130m+ Fahrzeuglänge sein muß,zuzüglich Luft um reinzubremsen da der Verkehr rechts sicher langsamer läuft wenn jemand gerade beim überholen ist.
Aber für viele gilt ja das es nur wichtig ist das sie selbst freie Fahrt haben,Andere sollen dafür auch mal Ordnungswiedrigkeiten oder Straftaten begehen,zb rechts in den Sicherheitsabstand reindrängeln.
Das Recht des Schnelleren endet erst mal an der Grenze an der der Sicherheitsabstand zum Vordermann(Frau) unterschritten wird.Wenn der dann nicht die Spur wechselt kann man sich aufregen,auf den Kopf stellen oder was man sonst will.Aber man darf weder drängeln,noch Rechtsüberholen(wobei das selten Ärger geben wird wenn man dabei niemanden behindert oder gefährdet) und schon gar nicht darf man beim Wiedereinscheren nach links den Überholten ausbremsen.Im übrigen konnte ich schon öfters feststellen das die aggresiven Drängler selbst selten anderen das Überholen ermöglichen.Geht vermutlich gegen ihre (nicht vorhandene) Ehre selbst überholt zu werden.
Ego-oder Potenzprobleme können beim Arzt oder Psychiater behandelt werden,aber nicht im Strassenverkehr kompensiert.
Heute ist jemand links versetzt vor mir (selber rechts) hergefahren .. mit 50, wo 80 erlaubt war … es hat mich aber niemand genötigt den rechts zu überholen und vor dem reinzuschneiden … ich habe dadurch etwa 7 Sekunden Zeit verloren … es bestand zur keiner Zeit für mich ein Grund eine gefährliche Straftat zu begehen um diese 7 Sekunden einzusparen. Einige haben diese Sekunden nicht Zeit … um dadurch halt eher ins Grab zu kommen … mir egal, solange sie keine anderen mitnehmen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Im übrigen konnte ich schon öfters feststellen das die aggresiven Drängler selbst selten anderen das Überholen ermöglichen.Geht vermutlich gegen ihre (nicht vorhandene) Ehre selbst überholt zu werden.
richtig, so kann man es täglich erleben 😉
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Es gibt aber auch ein Gesetz das den Sicherheitsabstand regelt und das bedeutet das die Länge der Lücke rechts bei 130km/h mindestens 130m+ Fahrzeuglänge sein muß,zuzüglich Luft um reinzubremsen da der Verkehr rechts sicher langsamer läuft wenn jemand gerade beim überholen ist.
Was soll das denn für ein Gesetz sein? Von so einem Gesetz habe ich noch nie gehört.
Zitat:
Original geschrieben von 400.000km
Was soll das denn für ein Gesetz sein? Von so einem Gesetz habe ich noch nie gehört.
Auch § 1 regelt ein nötigungsfreies Überholmanöverende … nebenbei auch vieles mehr …
Zitat:
Original geschrieben von quattro-pit
Auch § 1 regelt ein nötigungsfreies Überholmanöverende … nebenbei auch vieles mehr …
Da steht aber nichts von 130m
Manchmal sollte einfaches Mitdenken reichen,oder muß in D wirklich jede Körperausscheidung in einem eigenen Gesetz geregelt werden?
Vorgeschriebener Mindestsicherheitsabstand bei 130km/h sind 65m,halbe Tachonanzeige in Meter.Dieser Abstand muß nach Vorne und nach Hinten eingehalten werden.Somit haben wir schon die 130m Lücke,mein Auto hat zb ca 4,8m Länge was dann ca 135m bedeutet die die Lücke betragen muß damit ich nach dem Spurwechsel meinen Abstand einhalte und meinen neuen Hintermann nicht zum bremsen nötige.Da ich aber zb wegen einem Drängler nicht auf der linken Spur das Tempo der der Rechten anpassen kann muß entsprechender raum in der Lücke sein damit ich das auf der Rechten erledigen kann. Was natürlich der Ansicht vieler wiederspricht die denken Rechts sind 10m Luft,das reicht Dicke damit die Schnarchnase die Spur räumt.
Mal krass gesagr,wegen einem De....en dem es nicht schnell genug geht drängle ich nicht in die kleinste Lücke und vor allem riskier ich keinen Abstandsverstoß weil ich beim rechts rübergehen den Abstand nicht einhalten kann.