Autobahn - Mal wieder...
Folgende Situation:
Gestern Nacht, gegen 22.30 Uhr. Gut ausgebaute Autobahn (A92) fast leer.
Ab und an will man ja auch etwas Spaß haben und wenn nicht um die Zeit, wann dann? Also: Volles Rohr die 35km von Landshut nach Dingolfing. 230 km/h.
In einiger Entfernung seh ich Lichter. Ein LKW und dahinter ein Auto wie ich etwas später feststelle. Da war ich eh nur noch bei 200 (vorsichtshalber mal vom Gas...) und was passiert?
Na klar, das Auto schert kurz vor mir aus und überholt den LKW mit wahnsinnigen 105 km/h laut Tacho. Da ich eh schon ziemlich hart in die Bremse mußte hab ich bei der Gelegenheit mal per Lichthupe signalisiert, dass ich anwesend bin.
Ich hab mir halt gedacht, vielleicht checkt er dann beim nächsten Mal dass er in den Spiegel schaut, bevor er mit seinem 2er Golf die Überholspur dicht macht.
Gut, das war auch noch nicht weiter aufregend...
Golf schert wieder ein, ich überhole.
Was macht der Golf-Fahrer? Zeigt mir den Vogel!
Da hab ich dann nicht recht gewußt ob ich lachen oder weinen soll.
Ich brems meine Kiste wegen dem Vollpfosten auf 105 km/r runter, fahr dann 30 Sekunden hinter ihm her, bis er endlich den LKW überholt hat... Und ER zeigt MIR den Vogel? Sag mal, gehts noch?
Meine Freundin hat auch nur gemeint, ob der Kerl nicht ganz knusper war.
Fazit: Hät ich nicht aufgepasst und wär schon vorher etwas vom Gas gegangen, wärs aber richtig richtig eng geworden. Und wer ist dann wieder Schuld? Der böse Raser/Drängler natürlich....
Falls der Golf-Fahrer das lesen sollte:
Ganz großes Damentennis! Echt.
Sorry, mußte mal raus....
Beste Antwort im Thema
Folgende Situation:
Gestern Nacht, gegen 22.30 Uhr. Gut ausgebaute Autobahn (A92) fast leer.
Ab und an will man ja auch etwas Spaß haben und wenn nicht um die Zeit, wann dann? Also: Volles Rohr die 35km von Landshut nach Dingolfing. 230 km/h.
In einiger Entfernung seh ich Lichter. Ein LKW und dahinter ein Auto wie ich etwas später feststelle. Da war ich eh nur noch bei 200 (vorsichtshalber mal vom Gas...) und was passiert?
Na klar, das Auto schert kurz vor mir aus und überholt den LKW mit wahnsinnigen 105 km/h laut Tacho. Da ich eh schon ziemlich hart in die Bremse mußte hab ich bei der Gelegenheit mal per Lichthupe signalisiert, dass ich anwesend bin.
Ich hab mir halt gedacht, vielleicht checkt er dann beim nächsten Mal dass er in den Spiegel schaut, bevor er mit seinem 2er Golf die Überholspur dicht macht.
Gut, das war auch noch nicht weiter aufregend...
Golf schert wieder ein, ich überhole.
Was macht der Golf-Fahrer? Zeigt mir den Vogel!
Da hab ich dann nicht recht gewußt ob ich lachen oder weinen soll.
Ich brems meine Kiste wegen dem Vollpfosten auf 105 km/r runter, fahr dann 30 Sekunden hinter ihm her, bis er endlich den LKW überholt hat... Und ER zeigt MIR den Vogel? Sag mal, gehts noch?
Meine Freundin hat auch nur gemeint, ob der Kerl nicht ganz knusper war.
Fazit: Hät ich nicht aufgepasst und wär schon vorher etwas vom Gas gegangen, wärs aber richtig richtig eng geworden. Und wer ist dann wieder Schuld? Der böse Raser/Drängler natürlich....
Falls der Golf-Fahrer das lesen sollte:
Ganz großes Damentennis! Echt.
Sorry, mußte mal raus....
364 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von stef 320i
Und wenn da einer mit 320 km/h angerauscht kommt, dann ist das Tempo erst recht nicht angemessen, gibt dem Golf-fahrer aber immer noch nicht das Recht, auf die linke Spur zu ziehen ohne dass er sich vergewissert dass da frei ist!?Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
gegenfrage: auf einer 2-spurigen bahn, nachts, mit 230 km/h und gemischtem verkehr (LKW+pkw) auf der rechten spur, das ist für sie eine angemessene geschwindigkeit?
sie meinen, sie waren noch zu langsam unterwegs?
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
gegenfrage: auf einer 2-spurigen bahn, nachts, mit 230 km/h und gemischtem verkehr (LKW+pkw) auf der rechten spur, das ist für sie eine angemessene geschwindigkeit?
Nein, weil hier absehbar ist, dass jeden Moment ein PKW-Fahrer die Spur wechselt, ohne diesen Spurwechsel entsprechend seiner Sorgfaltspflicht vorzubereiten. Trotzdem wiegt es in meinen Augen schwerer, die Vorfahrt anderer zu missachten, als eine im Sinne von §1 StVO unangemessen hohe, aber legale (und somit muss damit jeder rechnen) Geschwindigkeit zu fahren. Der auslösende Moment eines Unfalles wäre nämlich weiterhin der Spurwechsel.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Jein. Es ist ja auf Autobahnen nur eine unvollkommene Sichtweite, da die Fahrbahn nicht vollständig ausgeleuchtet ist. Da man aber in der Praxis durch die Rückleuchten anderer Verkehrsteilnehmer sowie durch schwache Lichtquellen den Fahrbahnverlauf (erst Recht als ortskundiger) meist gut einschätzen kann, ist dies meiner Meinung nach ausreichend. Gerade wenn ich ein paar andere Fahrzeuge auf allen Spuren verteilt vor mir habe, kann ich doch davon ausgehen, dass dort keine unbeleuchteten Autowracks liegen. 😉
Ob nun vollkommen oder unvollkommen, Sichtweite ist das Wort. Und du hast zu entscheiden, ob dir das reicht. Wenn es nicht gereicht hat wirst du dich verantworten müssen, egal was passiert. Die Frage wird auf den Tisch kommen. Und ich glaube kaum, dass man dann mit Paragraphen kommen kann die auslegbar sind. Denn was ist eine
"klar erkennbare Rückleuchte" und ein "ausreichender Abstand" wenn die Frage kommt warum der Abstand zum Hindernisse nicht ausreichend war aber zum vorrausfahrenden Fahrzeug.
"Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind" nur die, die du auch sehen kannst, in welcher "Vollkommenheit" auch immer.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Nein, weil hier absehbar ist, dass jeden Moment ein PKW-Fahrer die Spur wechselt ...Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
gegenfrage: auf einer 2-spurigen bahn, nachts, mit 230 km/h und gemischtem verkehr (LKW+pkw) auf der rechten spur, das ist für sie eine angemessene geschwindigkeit?
sehen sie, nun haben sie meine begründung selbst geliefert.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von stef 320i
Scheinbar hat er mich nicht gesehen oder eben meine Geschwindigkeit falsch eingeschätzt. Darauf darf man ja wohl aufmerksam machen?
Wozu? Wenn er dich sieht, dann auch ohne Licht. Wenn er dein Licht sieht sieht muss er auch dich sehen. Oder fährt dein Licht vor? Mit Licht weckst du seinen Unmut und vielleicht auch seinen Trotz.
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
sie meinen, sie waren noch zu langsam unterwegs?Zitat:
Original geschrieben von stef 320i
Und wenn da einer mit 320 km/h angerauscht kommt, dann ist das Tempo erst recht nicht angemessen, gibt dem Golf-fahrer aber immer noch nicht das Recht, auf die linke Spur zu ziehen ohne dass er sich vergewissert dass da frei ist!?
Er meint, dass der Golf-Fahrer selbst mit 320 km/h rechnen müsste. Dabei verlangt keiner, dass er die exakten Geschwindigkeiten aller anderen Verkehrsteilnehmer benennt, er soll einfach nur sein Köpfchen einschalten, abschätzen, ob sein Spurwechsel jemand anderes zu einer starken Bremsung zwingt und
im Zweifelsfall mit dem Spurwechsel warten. Das wäre in meinen Augen ein wirklich
gelassenerFahrstil.
Zitat:
Original geschrieben von TimvS60
Ob nun vollkommen oder unvollkommen, Sichtweite ist das Wort. Und du hast zu entscheiden, ob dir das reicht. Wenn es nicht gereicht hat wirst du dich verantworten müssen, egal was passiert. Die Frage wird auf den Tisch kommen. Und ich glaube kaum, dass man dann mit Paragraphen kommen kann die auslegbar sind. Denn was ist eine
"klar erkennbare Rückleuchte" und ein "ausreichender Abstand" wenn die Frage kommt warum der Abstand zum Hindernisse nicht ausreichend war aber zum vorrausfahrenden Fahrzeug."Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind" nur die, die du auch sehen kannst, in welcher "Vollkommenheit" auch immer.
Wieso sollte so etwas auf den Tisch kommen? Es hat rein gar nichts mit der Situation zu tun, da zwei beleuchtete Verkehrsteilnehmer mit einander in Konflikt gekommen sind, welche sich zweifelsohne frühzeitig sehen konnten.
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
sehen sie, nun haben sie meine begründung selbst geliefert.Zitat:
Original geschrieben von razor23
Nein, weil hier absehbar ist, dass jeden Moment ein PKW-Fahrer die Spur wechselt ...
Ja, jetzt müssen die unvorsichtigen Spurwechsler nur noch einsehen, dass dies noch lange keine Rechtfertigung ihres gefährlichen Verhaltens darstellt. §1 StVO besagt, dass ich mit Fehlern anderer zu rechnen habe, er stellt aber keinen Freibrief dafür da, dass jemand absichtlich oder fahrlässig solche Fehler machen dürfen.
http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.phpZitat:
Original geschrieben von TimvS60
Meinst du mit der Lichthupe machst du auf dich aufmerksam? Ich denke du weisst, dass er dich gesehen hat. Wenn er die Lichthupe sieht, sieht er auch dich, ohne Hupe. Ihr habt beide nichts dem anderen vorzuwerfen, was ihr nicht selbst gemacht hat.Zitat:
Original geschrieben von stef 320i
Und nochmal: Es wurde weder gedrängelt... Und die Lichthupe wurde nur einmal kurz benutzt als der Golf-Fahrer ausgeschert ist um ihm deutlich zu machen, dass da jemand von hinten kommt. Das hat nix mit "Drängeln" oder "Nötigen" zu tun, nein, das hat eher mit "Aufmerksam machen" zu tun.
Hier haste noch was zum lesen, irgendwie erscheint mir Deine Antwort so vorwurfsvoll 😉
Man beachte besonders "Wozu darf man die Lichthupe benutzen?".....
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Der auslösende Moment eines Unfalles wäre nämlich weiterhin der Spurwechsel.
Nein, in der Argumentation die Teilnahme am Strassenverkehr, der Besitz eines langsamen Autos, das Fahren auf der Autobahn, ........ Jeder der links fährt, muss mit einem Wechsel von rechts nach links rechnen und beachten, dass er im physikalisch Vorteil ist.
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
sie meinen, sie waren noch zu langsam unterwegs?Zitat:
Original geschrieben von stef 320i
Und wenn da einer mit 320 km/h angerauscht kommt, dann ist das Tempo erst recht nicht angemessen, gibt dem Golf-fahrer aber immer noch nicht das Recht, auf die linke Spur zu ziehen ohne dass er sich vergewissert dass da frei ist!?
Das tut so weh.......
Was mich bei diesen (hirnrissigen) Diskussionen immer wieder wundert:
Wo holen die "Linksfahrer" ihre angebliche Vorfahrt her? Die gibt es nach StVO nicht. Der Spurwechsler darf lediglich den auf der anderen Spur nicht gefährden. Nicht mehr und nicht weniger.
Zudem könnte man vorfahrtstechnisch sogar andersherum argumentieren: Rechtsfahrgebot. Wer links fährt überholt. Beim Überholen hat derjenige Vortritt der das langsame Fahrzeug zuerst erreicht hat (unter anderem BGH VRS17, 331)
Und nu? 😕
Wird das ganze doch wieder auf gegenseitige Rücksichtnahme hinauslaufen. Warum soll der langsamere auf LKW-Tempo abbremsen? Hat der weniger Rechte als der noch schnellere von hinten? Wessen Geschwindigkeit ist mehr wert? In den meisten Fällen ist doch abzusehen wenn jemand rechts auf einen LKW aufläuft dass der auch ausscheren will. Da nimmt man mal 500m vorher den Fuss vom Gas, lässt den eben überholen und gibt danach wieder Gas. Meistens sieht es jedoch so aus dass bewusst mit 200 draufgehalten wird nach dem Motto "Platz da hier komm ich".
Einfach mal in die Situation des anderen hineinversetzen und es könnte viel entspannter abgehen. Ich bin auch gerne mal zügig auf der BAB unterwegs. Dass mich ein Spurwechsler unerwartet ausbremst kommt sehr selten vor, mit etwas Erfahrung bekommt man doch ein Gespür dafür wer ausscheren will und wer nicht. Da nimmt man einfach mal Rücksicht und früh den Fuss etwas vom Gas und gut ist. In den meisten Fällen ist der dann schon längst wieder rechts wenn man aufläuft und kann zügig weiter fahren. Und gerade nachts hat es viele unsicherere und langsamerere Fahrer auf der BAB, auch wenn es manchmal nervt, damit ist aber (leider) zu rechnen und der Fahrstil anzupassen. Nicht ohne Grund passieren viele schwere Unfälle trotz wenig Verkehrsaufkommens nachts. Der eine meint ist frei und er könne mit Vollgas fahren und der andere fährt aufgrund der schlechteren Sicht langsamer. Damit hat man größere Geschwindigkeitsunterschiede als tagsüber woraus die Probleme resultieren. Das ist einfach so und damit muss man halt leben.
Und wer das nicht nachvollziehen kann sollte mal selber mit 80 über die Autobahn fahren und versuchen im Spiegel die Geschwindigkeit eines Lichtpunktes im Spiegel abzuschätzen. Das ist genauso schwer wie umgekehrt anhand von zwei Rücklichtern. Dem Auge fehlen einfach Informationen um das vernünftig hinzubekommen. Ausser den Lichtern der Fahrzeuge ist kaum Umfeld zu erkennen was die räumliche Zuordnung ermöglicht.
Die Alternative wäre schon ein Tempolimit. Wobei 130 sicher ausreichen um die Geschwindigkeitsunterschiede auf ein unkritisches Maß runter zu bekommen. Langsamer als 80 ist dann doch nahezu niemand auf der BAB unterwegs. Und 50km/h mal schnell abgebaut.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von TimvS60
Nein, in der Argumentation die Teilnahme am Strassenverkehr, der Besitz eines langsamen Autos, das Fahren auf der Autobahn, ........ Jeder der links fährt, muss mit einem Wechsel von rechts nach links rechnen und beachten, dass er im physikalisch Vorteil ist.Zitat:
Original geschrieben von razor23
Der auslösende Moment eines Unfalles wäre nämlich weiterhin der Spurwechsel.
Selten so gelacht....
Langsam wirds lächerlich hier.
Zitat:
Original geschrieben von stef 320i
Das tut so weh.......Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
sie meinen, sie waren noch zu langsam unterwegs?
hätten sie lieber auf die frage geantwortet als auszuflüchten.
Zitat:
Original geschrieben von stef 320i
[http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php
Hier haste noch was zum lesen, irgendwie erscheint mir Deine Antwort so vorwurfsvoll 😉
Man beachte besonders "Wozu darf man die Lichthupe benutzen?".....
lies mal:
— Als Signal »Du kannst die Spur wechseln, ich lass dich rein«
— Als Signal »Wehe du wechselst die Spur, ich lass dich nicht rein!«
und weiter unten die Tipps. Also ich hätte nicht gehupt aufgrund der Zweideutigkeit.
Ich wusste erst nach 4 Jahren Fahrzeugbesitz, dass meine Lichthupe kaputt war. Ich glaube ich habe sie in 30 Jahren keine 10mal benutzt.
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
hätten sie lieber auf die frage geantwortet als auszuflüchten.Zitat:
Original geschrieben von stef 320i
Das tut so weh.......
Was soll man denn auf so einen Stuss antworten???
Ich hab einfach nur gesagt, dass 230 nicht das obere Ende der Fahnenstange ist. Und man damit rechnen sollte.