Autobahn - Mal wieder...

Folgende Situation:

Gestern Nacht, gegen 22.30 Uhr. Gut ausgebaute Autobahn (A92) fast leer.
Ab und an will man ja auch etwas Spaß haben und wenn nicht um die Zeit, wann dann? Also: Volles Rohr die 35km von Landshut nach Dingolfing. 230 km/h.

In einiger Entfernung seh ich Lichter. Ein LKW und dahinter ein Auto wie ich etwas später feststelle. Da war ich eh nur noch bei 200 (vorsichtshalber mal vom Gas...) und was passiert?

Na klar, das Auto schert kurz vor mir aus und überholt den LKW mit wahnsinnigen 105 km/h laut Tacho. Da ich eh schon ziemlich hart in die Bremse mußte hab ich bei der Gelegenheit mal per Lichthupe signalisiert, dass ich anwesend bin.
Ich hab mir halt gedacht, vielleicht checkt er dann beim nächsten Mal dass er in den Spiegel schaut, bevor er mit seinem 2er Golf die Überholspur dicht macht.

Gut, das war auch noch nicht weiter aufregend...
Golf schert wieder ein, ich überhole.

Was macht der Golf-Fahrer? Zeigt mir den Vogel!

Da hab ich dann nicht recht gewußt ob ich lachen oder weinen soll.
Ich brems meine Kiste wegen dem Vollpfosten auf 105 km/r runter, fahr dann 30 Sekunden hinter ihm her, bis er endlich den LKW überholt hat... Und ER zeigt MIR den Vogel? Sag mal, gehts noch?

Meine Freundin hat auch nur gemeint, ob der Kerl nicht ganz knusper war.

Fazit: Hät ich nicht aufgepasst und wär schon vorher etwas vom Gas gegangen, wärs aber richtig richtig eng geworden. Und wer ist dann wieder Schuld? Der böse Raser/Drängler natürlich....

Falls der Golf-Fahrer das lesen sollte:
Ganz großes Damentennis! Echt.

Sorry, mußte mal raus....

Beste Antwort im Thema

Folgende Situation:

Gestern Nacht, gegen 22.30 Uhr. Gut ausgebaute Autobahn (A92) fast leer.
Ab und an will man ja auch etwas Spaß haben und wenn nicht um die Zeit, wann dann? Also: Volles Rohr die 35km von Landshut nach Dingolfing. 230 km/h.

In einiger Entfernung seh ich Lichter. Ein LKW und dahinter ein Auto wie ich etwas später feststelle. Da war ich eh nur noch bei 200 (vorsichtshalber mal vom Gas...) und was passiert?

Na klar, das Auto schert kurz vor mir aus und überholt den LKW mit wahnsinnigen 105 km/h laut Tacho. Da ich eh schon ziemlich hart in die Bremse mußte hab ich bei der Gelegenheit mal per Lichthupe signalisiert, dass ich anwesend bin.
Ich hab mir halt gedacht, vielleicht checkt er dann beim nächsten Mal dass er in den Spiegel schaut, bevor er mit seinem 2er Golf die Überholspur dicht macht.

Gut, das war auch noch nicht weiter aufregend...
Golf schert wieder ein, ich überhole.

Was macht der Golf-Fahrer? Zeigt mir den Vogel!

Da hab ich dann nicht recht gewußt ob ich lachen oder weinen soll.
Ich brems meine Kiste wegen dem Vollpfosten auf 105 km/r runter, fahr dann 30 Sekunden hinter ihm her, bis er endlich den LKW überholt hat... Und ER zeigt MIR den Vogel? Sag mal, gehts noch?

Meine Freundin hat auch nur gemeint, ob der Kerl nicht ganz knusper war.

Fazit: Hät ich nicht aufgepasst und wär schon vorher etwas vom Gas gegangen, wärs aber richtig richtig eng geworden. Und wer ist dann wieder Schuld? Der böse Raser/Drängler natürlich....

Falls der Golf-Fahrer das lesen sollte:
Ganz großes Damentennis! Echt.

Sorry, mußte mal raus....

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von TimvS60


wo steht das?
sein post war sicherlich darauf bezogen das man auf der ab in der "reichweite des abblendlichtes" anhalten müsste, wie es weitläufige volksmeinung ist.....und dem ist definitv nicht so!

heisst das, dass man auf autobahnen nicht auf sicht fahren muss? das würde die antwort rechtfertigen!

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



sein post war sicherlich darauf bezogen das man auf der ab in der "reichweite des abblendlichtes" anhalten müsste, wie es weitläufige volksmeinung ist.....und dem ist definitv nicht so!
heisst das, dass man auf autobahnen nicht auf sicht fahren muss? das würde die antwort rechtfertigen!

wieder die Frage: Wo steht das?

Das würde heissen, ich darf schneller fahren als mein Schutzengel fliegen kann. Und Stauenden sind für mich dann eh schnurtz, hab ich halt nicht gesehen, weil meine Bilux-Funzel von 1960 ist.

Und ich halte es für sehr gefährlich so einen Schmarren, ohne verlässliche Quellen zu nennen, weiter zu verbreiten.

die herrschaften berufen sich sicher auf § 18 (6) stvo, verdrängen aber die absätze 1 und 2 gerne.

Zitat:

§18 StVO: Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder
2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

Das ganze ist also keineswegs ein Freifahrtsschein für gefährliche Blindflüge. Es ist lediglich eine Annäherung an die Realität, in der es wohl kaum angemessen ist, nachts mit 60-80 km/h über die schnurgerade Autobahn zu zuckeln, nur weil es eine winzige Chance gibt, mit einem absolut unbeleuchteten Hindernis zu kollidieren, auf das man nicht mal durch Reaktionen anderer Verkehrsteilnehmer aufmerksam wird. Zumal ein Ausweichmanöver weniger Platz braucht als eine komplette Vollbremsung, das Sichtfahrgebot sich aber immer auf die Strecke bezieht, in der man sein Fahrzeug komplett zum Stillstand bringen muss.

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von stef 320i


Hätte ich geahnt, dass der nur mit 100 km/h unterwegs ist, hätte ich das sicher auch.
Du hast den Golffahrer vor Dir, siehst auf voller Breite den Geschwindigkeitsunterschied, kannst aber nicht erkennen wie hoch er ist. Der Golf soll dies aber durch einen Blick in Spiegel sofort erkennen. Herrlich selbstgerecht wie die ganze Diskusion zum größten Teil.

das ist wohl der springende punkt. es wird von der einen seite der ausscherende angeklagt, von der anderen seite der schnellfahrer. beide haben sich nicht regelkonform verhalten!

so ist es razor. Man sollte innerhalb der Sichtweite anhalten können, egal woher die Beleuchtung kommt.

Den Freifahrschein erkennen leider zuviele mit Freuden an und wundern sich, dass der Freifahrschein unvollkommen ist.

Auch ein Grund warum ich dieses flache, "ich kann das" und "ich beherrsche das" basierend auf eine teilweise utopische Fahrpraxis nicht leiden kann. Youngsters ziehen sich den Hut nämlich an, denn mit 5000km in einem niedergelegten Golf ist man schon sehr erfahren. Dabei hatte derjenige der im den Freifahrschein verpasst hat nur einen guten Schutzengel.

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Du hast den Golffahrer vor Dir, siehst auf voller Breite den Geschwindigkeitsunterschied, kannst aber nicht erkennen wie hoch er ist. Der Golf soll dies aber durch einen Blick in Spiegel sofort erkennen. Herrlich selbstgerecht wie die ganze Diskusion zum größten Teil.

das ist wohl der springende punkt. es wird von der einen seite der ausscherende angeklagt, von der anderen seite der schnellfahrer. beide haben sich nicht regelkonform verhalten!

Womit begründest du die Pflicht eines Überholenden, die Geschwindigkeit des Überholten jederzeit einschätzen zu können? Eine unklare Verkehrslage wird dadurch sicher nicht begründet. Bei einem Spurwechsel hingegen muss ich zweifelsfrei einschätzen können, ob ich dadurch jemanden behindere oder gefährde. Die genaue Geschwindigkeit braucht auch der nicht kennen, er muss nur zweifelsfrei einschätzen können, ob es passt oder nicht und muss den Spurwechsel im Zweifelsfall unterlassen.

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Du hast den Golffahrer vor Dir, siehst auf voller Breite den Geschwindigkeitsunterschied, kannst aber nicht erkennen wie hoch er ist. Der Golf soll dies aber durch einen Blick in Spiegel sofort erkennen. Herrlich selbstgerecht wie die ganze Diskusion zum größten Teil.

das ist wohl der springende punkt. es wird von der einen seite der ausscherende angeklagt, von der anderen seite der schnellfahrer. beide haben sich nicht regelkonform verhalten!

Richtig. 100% korrekt wars von keiner Seite (man kann immer irgendwas finden -.-). Ich wiederhole noch einmal: Mir gehts nicht darum, dass der Golf vor der Nase raus fährt und der damit verbundenen Zwangsbremsung auf ~100 km/h. Dafür gibts Bremsen.

Was mich ankotzt, ist die Dreistigkeit danach den Vogel zu zeigen. Was soll denn sowas? ich zeig dem doch auch nicht den Stinkefinger weil er (scheinbar ohne sich ausreichend zu vergewissern dass von hinten jemand kommt) auf die linke Spur fährt.

Und nochmal: Es wurde weder gedrängelt... Und die Lichthupe wurde nur einmal kurz benutzt als der Golf-Fahrer ausgeschert ist um ihm deutlich zu machen, dass da jemand von hinten kommt. Das hat nix mit "Drängeln" oder "Nötigen" zu tun, nein, das hat eher mit "Aufmerksam machen" zu tun.

Und zum 100. Mal: Wieso sollte ich den Anzeigen? Wenn man jeden Blindfisch auf Deutschlands Straßen anzeigen würde... Dann Gut Nacht!

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Du hast den Golffahrer vor Dir, siehst auf voller Breite den Geschwindigkeitsunterschied, kannst aber nicht erkennen wie hoch er ist. Der Golf soll dies aber durch einen Blick in Spiegel sofort erkennen. Herrlich selbstgerecht wie die ganze Diskusion zum größten Teil.

das ist wohl der springende punkt. es wird von der einen seite der ausscherende angeklagt, von der anderen seite der schnellfahrer. beide haben sich nicht regelkonform verhalten!

die Frage ist doch, vom wem hätte ich ein regelkonformes Verhalten am ehesten erwarten können. Wem ist es zumutbar und wem ist es zuzutrauen. Dem der bewusst ein Risiko eingeht weil alle für ihn mitdenken oder dem der im Rückspiegel all diese Informationen einsammeln und verarbeiten muss die ein Pilot mittels Elektronik aufgeschlüsselt bekommt. 2 Lampen alleine für eine Geschwindigkeitabschätzung in einem verzerrenden Spiegel erkennen zu können ist wohl gelinde gesagt wesentlich schwieriger als vorne aus der Windschutzscheibe.

Zitat:

Original geschrieben von TimvS60


so ist es razor. Man sollte innerhalb der Sichtweite anhalten können, egal woher die Beleuchtung kommt.

Jein. Es ist ja auf Autobahnen nur eine unvollkommene Sichtweite, da die Fahrbahn nicht vollständig ausgeleuchtet ist. Da man aber in der Praxis durch die Rückleuchten anderer Verkehrsteilnehmer sowie durch schwache Lichtquellen den Fahrbahnverlauf (erst Recht als ortskundiger) meist gut einschätzen kann, ist dies meiner Meinung nach ausreichend. Gerade wenn ich ein paar andere Fahrzeuge auf allen Spuren verteilt vor mir habe, kann ich doch davon ausgehen, dass dort keine unbeleuchteten Autowracks liegen. 😉

Wie gesagt, die Alternative wäre ein faktisches Tempolimit von 60-80 km/h nachts auf Autobahnen.

Man muss hier allerdings auch sehen, dass das Sichtfahrgebot bei diesem Beinahunfall keine Rolle gespielt hat, da niemand in ein unbeleuchtetes Hindernis gefahren ist. Es waren zwei beleuchtete Verkehrsteilnehmer, die sich gegenseitig wunderbar sehen konnten.

Zitat:

Original geschrieben von TimvS60


2 Lampen alleine für eine Geschwindigkeitabschätzung in einem verzerrenden Spiegel erkennen zu können ist wohl gelinde gesagt wesentlich schwieriger als vorne aus der Windschutzscheibe.

Natürlich. Aber "auf gut Glück" sollte niemand die Spur wechseln. Das ganze klang jetzt auch nicht nach dichtem Verkehr. Da ist es wohl zumutbar, mit dem Spurwechsel solange zu warten, bis dort überhaupt niemand mehr ist.

Zitat:

Original geschrieben von stef 320i



Und nochmal: Es wurde weder gedrängelt... Und die Lichthupe wurde nur einmal kurz benutzt als der Golf-Fahrer ausgeschert ist um ihm deutlich zu machen, dass da jemand von hinten kommt. Das hat nix mit "Drängeln" oder "Nötigen" zu tun, nein, das hat eher mit "Aufmerksam machen" zu tun.

Meinst du mit der Lichthupe machst du auf dich aufmerksam? Ich denke du weisst, dass er dich gesehen hat. Wenn er die Lichthupe sieht, sieht er auch dich, ohne Hupe. Ihr habt beide nichts dem anderen vorzuwerfen, was ihr nicht selbst gemacht hat.

Zitat:

Original geschrieben von razor23



Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut


das ist wohl der springende punkt. es wird von der einen seite der ausscherende angeklagt, von der anderen seite der schnellfahrer. beide haben sich nicht regelkonform verhalten!

Womit begründest du die Pflicht eines Überholenden, die Geschwindigkeit des Überholten jederzeit einschätzen zu können? Eine unklare Verkehrslage wird dadurch sicher nicht begründet. Bei einem Spurwechsel hingegen muss ich zweifelsfrei einschätzen können, ob ich dadurch jemanden behindere oder gefährde. Die genaue Geschwindigkeit braucht auch der nicht kennen, er muss nur zweifelsfrei einschätzen können, ob es passt oder nicht und muss den Spurwechsel im Zweifelsfall unterlassen.

gegenfrage: auf einer 2-spurigen bahn, nachts, mit 230 km/h und gemischtem verkehr (LKW+pkw) auf der rechten spur, das ist für sie eine angemessene geschwindigkeit?

Zitat:

Original geschrieben von TimvS60



Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut


das ist wohl der springende punkt. es wird von der einen seite der ausscherende angeklagt, von der anderen seite der schnellfahrer. beide haben sich nicht regelkonform verhalten!

die Frage ist doch, vom wem hätte ich ein regelkonformes Verhalten am ehesten erwarten können. Wem ist es zumutbar und wem ist es zuzutrauen. Dem der bewusst ein Risiko eingeht weil alle für ihn mitdenken oder dem der im Rückspiegel all diese Informationen einsammeln und verarbeiten muss die ein Pilot mittels Elektronik aufgeschlüsselt bekommt. 2 Lampen alleine für eine Geschwindigkeitabschätzung in einem verzerrenden Spiegel erkennen zu können ist wohl gelinde gesagt wesentlich schwieriger als vorne aus der Windschutzscheibe.

Wenn man Deiner Aussage Rechnung tragen würde, müßte der Überholte Vorfahrt haben. Stell Dir das mal vor. Du fährst auf der AB und mußt für jeden, den Du überholen willst, bremsen. Nur um sicher zu gehen dass dieser nicht die Spur wechselt?

Zitat:

Original geschrieben von TimvS60



Zitat:

Original geschrieben von stef 320i



Und nochmal: Es wurde weder gedrängelt... Und die Lichthupe wurde nur einmal kurz benutzt als der Golf-Fahrer ausgeschert ist um ihm deutlich zu machen, dass da jemand von hinten kommt. Das hat nix mit "Drängeln" oder "Nötigen" zu tun, nein, das hat eher mit "Aufmerksam machen" zu tun.
Meinst du mit der Lichthupe machst du auf dich aufmerksam? Ich denke du weisst, dass er dich gesehen hat. Wenn er die Lichthupe sieht, sieht er auch dich, ohne Hupe. Ihr habt beide nichts dem anderen vorzuwerfen, was ihr nicht selbst gemacht hat.

Scheinbar hat er mich nicht gesehen oder eben meine Geschwindigkeit falsch eingeschätzt. Darauf darf man ja wohl aufmerksam machen?

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut


gegenfrage: auf einer 2-spurigen bahn, nachts, mit 230 km/h und gemischtem verkehr (LKW+pkw) auf der rechten spur, das ist für sie eine angemessene geschwindigkeit?

Und wenn da einer mit 320 km/h angerauscht kommt, dann ist das Tempo erst recht nicht angemessen, gibt dem Golf-fahrer aber immer noch nicht das Recht, auf die linke Spur zu ziehen ohne dass er sich vergewissert dass da frei ist!?

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