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Auto zum Ausschlachten verkauft, Kaufvertrag notwendig?

Themenstarteram 7. Dezember 2020 um 21:16

Hallo, habe heute mein altes Auto zum Ausschlachten verkauft. Der Käufer möchte weder Papiere oder Ähnliches. Ist ein Kaufvertrag notwendig?

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17 Antworten
Themenstarteram 8. Dezember 2020 um 8:49

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 8. Dezember 2020 um 09:46:20 Uhr:

Zitat:

@Chouwa schrieb am 8. Dezember 2020 um 09:24:50 Uhr:

 

Hab den Text so "verfasst". Magst du mal drüber lesen?

So sicher scheinst du dir doch nicht zu sein, oder?

Ja, Zusatzvereinbarungen. Hab doch danach erwähnt, dass see Haftungsausschluss aus einem KFZ Vertrag ist. Nun hör auf unnötig zu diskutieren.

Zitat:

@keksemann schrieb am 8. Dezember 2020 um 05:45:48 Uhr:

Fahrzeug zur Verwertung ect.

ganz toller Tipp. Damit hat man dann die illegale Entsorgung von Abfall auch gleich dokumentiert.

Fahrzeuge, die nicht mehr in Verkehr gebracht werden sollen, sind nach dem Gesetz Abfall. Damit fallen sie unter die Altautoverordnung. Für die Entsorgung sind zwingend ausschließlich zertifizierte Betriebe zuständig. Wer sein Auto einfach so verkauft, macht sich strafbar.

Wenn also das Fahrzeug verkauft werden soll, dann sollte im Kaufvertrag stehen "zur Restauration", "zum Wiederaufbau" oder bestenfalls noch (ist bereits kritisch) "zur Teilegewinnung". Ein weiterer Grund, weswegen ein Kaufvertrag sehr zu empfehlen ist, aber dann bitte nicht "zur Verwertung".

In dem Text würde ich folgenden Passus streichen, und hinter dem Wort "Bastlerfahrzeug" noch "zum Wiederaufbau" einfügen. Mit dem Rest kann man arbeiten.

Zitat:

Der Käufer sichert zu, das Auto als Ganzes weder weiterzuverkaufen noch im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen. Das Auto dient lediglich dem Verwerten der Teile durch Ausbau und Weiterverkauf.

Themenstarteram 8. Dezember 2020 um 10:35

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Dezember 2020 um 10:11:00 Uhr:

Zitat:

@keksemann schrieb am 8. Dezember 2020 um 05:45:48 Uhr:

Fahrzeug zur Verwertung ect.

ganz toller Tipp. Damit hat man dann die illegale Entsorgung von Abfall auch gleich dokumentiert.

Fahrzeuge, die nicht mehr in Verkehr gebracht werden sollen, sind nach dem Gesetz Abfall. Damit fallen sie unter die Altautoverordnung. Für die Entsorgung sind zwingend ausschließlich zertifizierte Betriebe zuständig. Wer sein Auto einfach so verkauft, macht sich strafbar.

Wenn also das Fahrzeug verkauft werden soll, dann sollte im Kaufvertrag stehen "zur Restauration", "zum Wiederaufbau" oder bestenfalls noch (ist bereits kritisch) "zur Teilegewinnung". Ein weiterer Grund, weswegen ein Kaufvertrag sehr zu empfehlen ist, aber dann bitte nicht "zur Verwertung".

In dem Text würde ich folgenden Passus streichen, und hinter dem Wort "Bastlerfahrzeug" noch "zum Wiederaufbau" einfügen. Mit dem Rest kann man arbeiten.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Dezember 2020 um 10:11:00 Uhr:

Zitat:

Der Käufer sichert zu, das Auto als Ganzes weder weiterzuverkaufen noch im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen. Das Auto dient lediglich dem Verwerten der Teile durch Ausbau und Weiterverkauf.

Danke Dir. Ist mittlerweile verkauft. Deine Empfehlung wurde berücksichtig. :)

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