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Auto zulassen ohne Auto ??
Hallo.
Ich hab da mal ne Frage.
Und zwar habe ich mir ein neues Auto gekauft, (kein neuwagen E36 bj 95)
Ich habe eine Anzahlung gemacht habe die kompletten Papiere mitbekommen und wollte das Auto am Montag anmelden und dann holen. Weil das Auto steht nur 20 Minuten von mir weg, deshalb wollte ich auch keine Wochenkennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen holen. Das ist immer so teuer...
Das Auto war im nachbarkreis angemeldet..
jetzt ist mir aber eingefallen immer wenn ich ein Auto anmelde kontrollieren die bei der Zulassungsstelle die Fahrgestellnummer vom Schein ob die auch am Auto stimmt..
Problem is das auto habe ich ja jetzt noch garnet ?!
ist das für die jetzt ein Grund mir zu sagen das ich erst das auto holen muss und mir für die 30 KM Wochenkennzeichen holen muss ???
oder kann ich es trotzdem anmelden ? ich kanns ja von mir aus dann noch zeigen.
Weiß das zufällig jemand ?
danke
P.S: Tüv/au Brief schein etc alles da.. Nur das Auto steht noch beim Privathändler..
danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gast356 schrieb am 18. April 2019 um 21:31:03 Uhr:
Bei den Totalschäden ja, bei dem von mir beschriebenen BMW nicht... dazu war der doch noch zu gut in Schuß, das war ein extremes Langstreckenfahrzeug, daher relativ neu... aber halt diese blöden gut 400.000km auf der Uhr und ein paar reparierte Unfallschäden... der Rest hat sich meiner Einschätzung nach ganz gut mit den Mittelchen der Aufbereiter kaschieren lassen.
Der is zu 100% mit gedrehtem Tacho irgendwo wieder in den Verkauf an ein ahnungsloses Opfer gegangen...
Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?
Grüße vom Ostelch
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51 Antworten
Hoch lebe das Saarland! Hier wird nichtmal der TÜV rückdatiert, wenn man mal den Termin verschlampt hat.
Jede Zulassungsstelle händelt das anders.
Generell kann sie die Fahrzeugvorführung verlangen, in der Regel wird das aber nicht mehr gemacht (aus Kostengründen), was aber nicht heißt, dass in deinem Fall darauf verzichtet wird.
Also einfach bei der zuständigen Zulassungsstelle anrufen und nachfragen, oder hingehen, mit dem Risiko, dass evtl. doch die Vorführung verlangt wird.
Das Vorführungsverlangen kann von verschiedenen Kriterien abhängen:
1. Vorbesitzer
2. Fahrzeugtyp
3. Käufer
4. allgemeine Verdachtsmomente.
Es soll auch noch vorkommen, dass generell die Vorführung verlangt wird bei Zugang aus anderem Zulassungsbezirk.
Naja, das wird dann aber bei Onlinezulassung endlich wegfallen.
Wusste nicht, dass einige Zulassungsbezirke noch soviel Geld überhaben...
Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
Jede Zulassungsstelle händelt das anders....Es soll auch noch vorkommen, dass generell die Vorführung verlangt wird bei Zugang aus anderem Zulassungsbezirk.
Dieser Zettel hängt bei uns im Warteraum des Bürgerservices, daß alle Fahrzeuge außerhalb des hiesigen Zulassungsbezirkes ihr Fahrzeug vorführen müßen. (Region Hessen)
Das ist auch eine Geldfrage. Es gibt aber Zulassungsstellen, die nicht nur aufs Geld schauen (die nehmen auch nicht wenig ein), sondern auch ihrer Verantwortung gerecht werden, wofür sie auch ihre Gebühren kassieren dürfen. Oder wäre es dir lieber, dass dir vielleicht nach einem halben Jahr oder später das Auto anläßlich einer Verkehrskontrolle von der Polizei weggenommen wird, weil die feststellen, dass die FIN am Fzg. manipuliert ist und das Auto geklaut ist?
So eine Vorführung wird doch nicht aus Jux und Dollerei gemacht oder weil die lieben Mitmenschen mal ein bißchen geärgert werden sollen.
Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
So eine Vorführung wird doch nicht aus Jux und Dollerei gemacht oder weil die lieben Mitmenschen mal ein bißchen geärgert werden sollen.
Ich kenne das auch nur mit "ohne Auto" nur ist es auch mal vorgekommen dass bei Erstzulassungen die Leute das CoC-Papier mit dem Fzg sehen wollten. Liess sich dann abder umgehen indem man vom Geschäft nen Schrieb dem Kunden mitgab dass die VIN geprüft wurde und die Firma dafür geradesteht.
mfg
Bei uns stehen im Regelfall morgens kurz vorm Aufmachen schon mindestens 25 Leute zum Zulassen. Im Laufe eines Vormittags sind das dann sehr viele Autos. Wenn da immer die Fahrgestellnummer geprüft werden müsste bräuchten die 2-3 Mitarbeiter extra.
Ich melde jetzt seit 25 Jahren alle 2-3 Jahre ein Fahrzeug an und die Fahrgestellnummer würde noch nie kontrolliert. Wenn ich mit 20% meiner Fahrzeuge beim Anmelden vor Ort war ist es viel, so9nst nur Parpiere.
Gruß Frank
Ich kenne es nur so, das man ohne Auto hinfährt.
Es macht ja auch gar keinen Sinn das zu überprüfen.
Der Halter ist beim Kauf verpflichtet zu prüfen, ob die Angaben auf dem Fahrzeugbrief mit dem Fahrzeug übereinstimmen. Es wird ja quasi der Fahrzeugbrief gekaut, und nicht das Auto.
Das ausgestellte Nummernschild kann man (unerlaubter weise) später nach dem anbringen und einer Prüfung auch an ein anderes Fahrzeug angebracht werden, da es nur mit normalen Kreuz/Schlitz Schrauben befestigt, oder nur im Nummernschildhalter geklemmt ist.
Zitat:
Erforderliche Unterlagen
* Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
* Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
* Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:
Abmeldebestätigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
* eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
* Einzugsermächtigung
(Angabe Ihrer Bankverbindung für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
* Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)
* Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
* Kennzeichenschilder:
Die bisherigen Kennzeichenschilder sind nur erforderlich, wenn das KFZ zum Zeitpunkt der Umschreibung noch zugelassen ist.* Bei Firmen:
Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
* Bei juristischen Personen:
Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
* Bei freiberuflicher Tätigkeit:
Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, Mietvertrag und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
* Bei Vereinen:
Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
* Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
Schriftliche Einwilligung und Personalausweis bei der Erziehungsberechtigten.
Hier bei mir in BW Raum Stuttgart hat mann das noch nie gebraucht.
Zitat:
Original geschrieben von Assrael
Hier bei mir in BW Raum Stuttgart hat mann das noch nie gebraucht.
Und das hilft dem TE wie?
Das alles hier hilft dem TE nichts.
Das einzige was hilft ist ein kurzer Anruf bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle. Die weiß das genau.
Vielleicht könnte man auch einen Thread eröffnen, "Wann kann ich bei meiner Zulassungsstelle anrufen?"
Es gibt halt auch Themen, da kann man in Foren viel schwadronieren, viel Zeit vergeuden, aber ein Ergebnis gibt es nicht.
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Das alles hier hilft dem TE nichts.
Das einzige was hilft ist ein kurzer Anruf bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle. Die weiß das genau.
Vielleicht könnte man auch einen Thread eröffnen, "Wann kann ich bei meiner Zulassungsstelle anrufen?"
Es gibt halt auch Themen, da kann man in Foren viel schwadronieren, viel Zeit vergeuden, aber ein Ergebnis gibt es nicht.
Schön dass su dich in die Reihe der nicht helfenden einreihst. Die meisten Beiträge hier haben ja zur Frage des Themenstarters gepasst. Die einzigen Antworten die gar keinen Bezug haben, sind deine hier und die davor.
Wenn du etwas als Sinnlos erachtest, wer zwingt dich dann das zu lesen und auch noch deine Zeit mit einer Antwort zu verschwenden. Denk mal darüber nach, Antworten brauchst du mir nicht denn hier im Thema ist alles gesagt und ich werde nicht mehr antworten.
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Das alles hier hilft dem TE nichts.
Das einzige was hilft ist ein kurzer Anruf bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle. Die weiß das genau.
Vielleicht könnte man auch einen Thread eröffnen, "Wann kann ich bei meiner Zulassungsstelle anrufen?"
Der TE hat laut seinem Profil ein Berliner Kennzeichen.
Also guckt man nur auf die Internetseite der Stadt berlin, was alles gebraucht wird. Anrufen, und die Zeit in einer Warteschleife verbringen macht doch heute keiner mehr.
http://www.berlin.de/.../index.php?dienstleistung=120882Und schon erkennt man, das ein Zulassungsantrag gebraucht wird, den man schon am PC ausfüllen, und ausdrucken kann. Vom auto selbst steht da nix.
[EDIT]
Oben ist der falsche link, der nur für fabrikneue Autos brauchbar ist.
Für Gebrauchtwagen ist dies der richtige.
http://www.berlin.de/.../index.php?dienstleistung=120892Zitat:
Original geschrieben von MvM
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Das alles hier hilft dem TE nichts.
Das einzige was hilft ist ein kurzer Anruf bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle. Die weiß das genau.
Vielleicht könnte man auch einen Thread eröffnen, "Wann kann ich bei meiner Zulassungsstelle anrufen?"
Der TE hat laut seinem Profil ein Berliner Kennzeichen.
Also guckt man nur auf die Internetseite der Stadt berlin, was alles gebraucht wird. Anrufen, und die Zeit in einer Warteschleife verbringen macht doch heute keiner mehr.
http://www.berlin.de/.../index.php?dienstleistung=120882
Und schon erkennt man, das ein Zulassungsantrag gebraucht wird, den man schon am PC ausfüllen, und ausdrucken kann. Vom auto selbst steht da nix.
[EDIT]
Oben ist der falsche link, der nur für fabrikneue Autos brauchbar ist.
Für Gebrauchtwagen ist dies der richtige.
http://www.berlin.de/.../index.php?dienstleistung=120892
Das ist genau was ich meine.
Sich einfach mal selbst aktivieren. Die Auskunft kann nur die Zulassungsstelle, auch über ihre Webseite, geben.
Da bringt das ganze Schreiben in einem Forum nichts.
Eine gute Hilfe kann auch mal die Anregung zur Selbsthilfe sein.
Und gerade Berlin fordert manchmal noch die Vorführung!