Auto zugeparkt

Hallo!

Mein Auto wurde heute auf einem öffentlichen Parkplatz an der linken Seite zugeparkt. Der Parkplatz war schmal und der PKW der sich links neben mich gestellt hat, stand mit den rechten Rädern genau auf dem rechten Begrenzungsstreifen. Ich stand mittig auf dem Parkplatz. Ich konnte die Tür nur einen kleine Spalt aufmachen. Ich bin zwar schlank aber der Spalt war sogar für mich zu schmal. Ich musste dann über die Beifahrerseite einsteigen. Jemand der behindert oder gebrechlich ist, hätte keine Chance gehabt.

Meine Frage: Ist so etwas strafbar? Kann jemand sogar abgeschleppt werden? Ich bin zwar aus Österreich, schätze aber, dass da nicht viel unterschied zwischen D und Ö sein wird.

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zille1976 schrieb am 22. Juni 2016 um 15:49:26 Uhr:


Wenn ich so eingeschränkt bin, dass ich nicht mal durch die Beifahrerseite zur Handbremse komme um das Auto ein Stück zurück zu schieben, frage ich mich ob man dann noch sicher ein Auto führen kann.

@Zille

Hab selten so einen Blödsinn gelesen.

Ich bin leider nicht in der Lage von der rechten Seite auf den Beifahrersitz zu kommen.

Das mit der Handbremse geht auch nicht, da ich eine Automatik habe.

Die rechte Seite kann auch ohne weiters "zugeparkt" sein. stellt auch kein Problem dar.

Trotzdem bin ich in der Lage ein Auto sicher zu führen.

Der der mir mal die Fahrerseite zugeparkt hatte wurde abgeschleppt.

61 weitere Antworten
61 Antworten

Bestreitet niemand. Nur muss der eben auch schlüssig sein.

@Jupp78
Da "schrobten" wir ein wenig aneinander vorbei 🙂. Ich hatte schon weiter vorne angemerkt, dass der Fall im Owi-Recht spielt. Da gibt's keinen Anscheinsbeweis. Im Zivilrecht schon, aber hier ist's halt anders. Hop oder Top und nix dazwischen 😉.

Deine Antwort
Ähnliche Themen