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Auto zugeparkt

Themenstarteram 22. Juni 2016 um 13:05

Hallo!

Mein Auto wurde heute auf einem öffentlichen Parkplatz an der linken Seite zugeparkt. Der Parkplatz war schmal und der PKW der sich links neben mich gestellt hat, stand mit den rechten Rädern genau auf dem rechten Begrenzungsstreifen. Ich stand mittig auf dem Parkplatz. Ich konnte die Tür nur einen kleine Spalt aufmachen. Ich bin zwar schlank aber der Spalt war sogar für mich zu schmal. Ich musste dann über die Beifahrerseite einsteigen. Jemand der behindert oder gebrechlich ist, hätte keine Chance gehabt.

Meine Frage: Ist so etwas strafbar? Kann jemand sogar abgeschleppt werden? Ich bin zwar aus Österreich, schätze aber, dass da nicht viel unterschied zwischen D und Ö sein wird.

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zille1976 schrieb am 22. Juni 2016 um 15:49:26 Uhr:

Wenn ich so eingeschränkt bin, dass ich nicht mal durch die Beifahrerseite zur Handbremse komme um das Auto ein Stück zurück zu schieben, frage ich mich ob man dann noch sicher ein Auto führen kann.

@Zille

Hab selten so einen Blödsinn gelesen.

Ich bin leider nicht in der Lage von der rechten Seite auf den Beifahrersitz zu kommen.

Das mit der Handbremse geht auch nicht, da ich eine Automatik habe.

Die rechte Seite kann auch ohne weiters "zugeparkt" sein. stellt auch kein Problem dar.

Trotzdem bin ich in der Lage ein Auto sicher zu führen.

Der der mir mal die Fahrerseite zugeparkt hatte wurde abgeschleppt.

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Strafbar wohl kaum, es könnte eine Ordnungswidrigkeit sein.

Aber da Du (wenn auch mit etwas Mühe) über den Beifahrersitz einsteigen konntest, ist es zwar ärgerlich aber wirklich nicht so schlimm, dass man sich aufregen muss.

Für das eventuell notwendige Abschleppen liegen in solchen Fällen die Hürden schon hoch, da müsste man zunächst einmal eine "angemessene Zeit" warten, ob der Übeltäter wiederkommt und den Mißstand eigenhändig beheben kann!

Ich denke mal, das wird in Ösiland nicht viel anders sein ...

natürlich wäre die Behinderung eine Ordnungswidrigkeit. Die man allerdings einem Fahrer zuordnen müsste, das Auto reicht nicht. Du hättest in jedem Fall nichts davon.

Dummheit und Egoismus sind leider nicht Strafbar. Was er /sie gemacht hat ist entweder Gleichgültigkeit nach dem Motto "Hoppla jetzt komm ich", oder einfach gepennt (was leider auch immer häufiger vorkommt). Was dagegen machen kannst Du nicht wirklich. Wenn man nicht ins Auto kommt hilft nur warten. Evtl. nach angemessener Wartezeit (frag mich nicht wie lang das ist) dem Ordnungsamt bescheid geben.

Als Privatmann von öffentlichem Grund abschleppen lassen halte ich für eine ganz schlechte Idee, ich denke das ist nicht erlaubt, sondern kann nur von Behörden veranlasst werden.

Mein rat, auch wenn es schwer fällt, Ruhe bewahren.

Themenstarteram 22. Juni 2016 um 13:33

Ich hätte auch vielleicht die Polizei rufen können oder ein Foto machen und zur Polizei gehen. Ein Bußgeld wäre dann wahrscheinlich fällig gewesen. Der Parkplatz war bei einem Bahnhof. Da hätte ich vielleicht auch 5 oder 6 Stunden warten können bis derjenige wieder kommt.

am 22. Juni 2016 um 13:38

Zitat:

@Lone_Wolf schrieb am 22. Juni 2016 um 15:33:24 Uhr:

Ein Bußgeld wäre dann wahrscheinlich fällig gewesen.

Und hoffentlich ein Bußgeld für den Parker und eins für dich weil du die Polizei wegen so einem Kleinkram anrufst.

Themenstarteram 22. Juni 2016 um 13:45

Zitat:

@zille1976 schrieb am 22. Juni 2016 um 15:38:22 Uhr:

Zitat:

@Lone_Wolf schrieb am 22. Juni 2016 um 15:33:24 Uhr:

Ein Bußgeld wäre dann wahrscheinlich fällig gewesen.

Und hoffentlich ein Bußgeld für den Parker und eins für dich weil du die Polizei wegen so einem Kleinkram anrufst.

Wenn ich zur Polizei gegangen wäre hätte ich keins bekommen.

Wenn ich jetzt aber in der Bewegung eingeschränkt bin und nicht auf der Beifahrerseite einsteigen kann, kann man doch nicht verlangen zur Polizei zu gehen oder zu warten. Da sollte es doch andere Lösungen geben.

am 22. Juni 2016 um 13:49

Wenn ich so eingeschränkt bin, dass ich nicht mal durch die Beifahrerseite zur Handbremse komme um das Auto ein Stück zurück zu schieben, frage ich mich ob man dann noch sicher ein Auto führen kann.

Bin aber auch (Gott sei dank) nicht körperlich eingeschränkt und kann das nicht beurteilen.

Zitat:

@Lone_Wolf schrieb am 22. Juni 2016 um 15:45:44 Uhr:

Da sollte es doch andere Lösungen geben.

Im vergleichbaren Fall, dass Dein Auto z.B. auf Deiner Einfahrt zugeparkt ist, gibt es das auch. Hast Du unaufschiebbare Termine, darfst Du Dir ein Taxi rufen und die Kosten dem Zuparker in Rechnung stellen. Allerdings hast Du dann die Aufwände des Eintreibens.

Themenstarteram 22. Juni 2016 um 13:58

Zitat:

@zille1976 schrieb am 22. Juni 2016 um 15:49:26 Uhr:

Wenn ich so eingeschränkt bin, dass ich nicht mal durch die Beifahrerseite zur Handbremse komme um das Auto ein Stück zurück zu schieben, frage ich mich ob man dann noch sicher ein Auto führen kann.

Bin aber auch (Gott sei dank) nicht körperlich eingeschränkt und kann das nicht beurteilen.

Zur Handbremse kommen sollte kein Problem sein. Ein Auto schieben ist aber wieder was anderes. Blöd ist auch wenn es leicht bergab geht und vorne ein anderes Auto steht.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 22. Juni 2016 um 15:49:26 Uhr:

Wenn ich so eingeschränkt bin, dass ich nicht mal durch die Beifahrerseite zur Handbremse komme um das Auto ein Stück zurück zu schieben, frage ich mich ob man dann noch sicher ein Auto führen kann.

Bin aber auch (Gott sei dank) nicht körperlich eingeschränkt und kann das nicht beurteilen.

Viel Spaß, das bei moderneren Fahrzeugen mit elektrischer Handbremse zu versuchen. Die Löst sich nur, wenn man den Fuß auf der Betriebsbremse hat und nur bei eingeschalteter Zündung...

am 22. Juni 2016 um 14:08

Also wenn der andere noch innerhalb seiner Parkmarkierung stand, du mittig standest, und trotzdem nicht einsteigen kannst dann war die Parkbucht wohl einfach zu eng für dein Auto.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 22. Juni 2016 um 15:49:26 Uhr:

Wenn ich so eingeschränkt bin, dass ich nicht mal durch die Beifahrerseite zur Handbremse komme um das Auto ein Stück zurück zu schieben, frage ich mich ob man dann noch sicher ein Auto führen kann.

@Zille

Hab selten so einen Blödsinn gelesen.

Ich bin leider nicht in der Lage von der rechten Seite auf den Beifahrersitz zu kommen.

Das mit der Handbremse geht auch nicht, da ich eine Automatik habe.

Die rechte Seite kann auch ohne weiters "zugeparkt" sein. stellt auch kein Problem dar.

Trotzdem bin ich in der Lage ein Auto sicher zu führen.

Der der mir mal die Fahrerseite zugeparkt hatte wurde abgeschleppt.

Themenstarteram 22. Juni 2016 um 14:19

Zitat:

@Tand0r schrieb am 22. Juni 2016 um 16:08:16 Uhr:

Also wenn der andere noch innerhalb seiner Parkmarkierung stand, du mittig standest, und trotzdem nicht einsteigen kannst dann war die Parkbucht wohl einfach zu eng für dein Auto.

Jetzt bin ich auch noch Schuld?

Am Begrenzungsstreifen stehen finde ich schon etwas grenzwertig.

Ich bin zuerst da gewesen. Er hätte doch sehen müssen, dass da kein normaler Mensch einsteigen kann. Was ist so schwer daran, sich zwischen zwei Linien mittig einzuparken.

am 22. Juni 2016 um 14:24

Wenn der neben ihm noch bescheidender da steht, dann ist das oft die einzige Möglichkeit.

Davon abgesehen scheitert die Geschichte oft an der Nummer, dass du gar nicht beweisen kannst, dass du zuerst da warst.

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