Auto Wieder zurück geben Händler ?
Hallo
Ich habe 525d 2010 gekauft
Mobile.de war Anzeige mit Navigation
Auto schon Navigation Taste aber Keine drin Menü und normalerweise also keine Navigation
Möglich auto wieder zurück geben
Ich habe heute gekauft noch nicht angemeldet
Groß
Beste Antwort im Thema
Vielleicht hilft das hier weiter:
Fehlende Ausstattung taugt als Rücktrittsgrund
Kunde klagte wegen fehlender Freisprecheinrichtung
Ein Verkäufer muss einem Kunden vor dem Autokauf darauf hinweisen, wenn im Angebot gekennzeichnete Ausstattungsdetails nicht im Auto verbaut sind. Tut er das nicht und der Käufer stellt die fehlenden Features nach dem Kauf fest, darf dieser vom Kaufvertrag zurücktreten. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil vom 21. Juli 2016 (AZ: 28 U 2/16).
In verhandelten Fall hatte ein Kunde geklagt, der 2015 über den Onlinemarktplatz Mobile.de einen BMW X1 sDrive 18d bei einem Autohaus für 21.200 Euro gekauft hatte. Er bemängelte, dass die in der Fahrzeugbeschreibung bei Mobile.de angegebene „Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle“ fehlte.
Zuvor hatte der Kläger nach telefonischen Kontakten der Parteien das Fahrzeug gekauft; das beklagte Autohaus übersandte ein Bestellformular, in dem das vorgenannte Ausstattungsmerkmal nicht erwähnt war und der Kläger unterzeichnete dieses. Tatsächlich verfügte das Fahrzeug auch nicht über eine werkseitige Freisprecheinrichtung.
Im folgenden beanstandete der Kläger die fehlende Freisprecheinrichtung als Sachmangel; das beklagte Autohaus wies das mit dem Hinweis zurück, dass in der Bestellung und im späteren Kaufvertrag keine Freisprecheinrichtung zugesagt worden war. Hieraufhin erklärte der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag und begehrte Rückabwicklung. Das OLG Hamm gab ihm recht.
Die Gründe für das Urteil
Das OLG Hamm bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung, die die Berechtigung des Klägers zum Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag feststellte. Das Gericht verurteilte die Beklagte unter Berücksichtigung einer Nutzungsvergütung/-entschädigung zur Rückzahlung von 20.750 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das OLG Hamm sah in der fehlenden Freisprecheinrichtung einen Sachmangel an der Kaufsache. Der Kläger habe nachweisen können, dass die Freisprechvorrichtung mit USB-Schnittstelle von dem beklagten Autohaus bei Mobile.de in der dort veröffentlichten Fahrzeugbeschreibung aufgeführt gewesen sei.
Dies habe der Käufer als Beschaffenheitsvereinbarung verstehen und erwarten dürfen, dass es sich um das offizielle, von BMW angebotene Ausstattungsmerkmal „Fernsprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle“ handelt. Nach dem OLG Hamm ist die Beschaffenheitsangabe auch nicht dadurch widerrufen worden, dass das Ausstattungsmerkmal im später unterzeichneten Bestellformular nicht mehr erwähnt worden sei.
Mache, so das OLG Hamm, ein Kfz-Verkäufer im Vorfeld eines Vertragsschlusses konkrete Angaben zur Beschaffenheit des Fahrzeugs, könnte er sich von diesen nur dann distanzieren, wenn er gegenüber dem Kaufinteressenten vor dem Vertragsschluss eindeutig klarstellt, dass das Ausstattungsmerkmal doch nicht vorhanden ist. Nachdem das beklagte Autohaus dies im vorliegenden Fall nicht getan habe, war der Kunde als Kläger zum Rücktritt berechtigt. Laut dem OLG Hamm musste der Kläger dem beklagtem Autohaus auch keine weitere Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
Zum einen hat die Beklagte diese ernsthaft und endgültig abgelehnt. Zum anderen sei es der Beklagten auch technisch überhaupt nicht möglich gewesen, das Fahrzeug mit der werkseitig von BMW angebotenen Freisprecheinrichtung nachzurüsten. Auf den nachträglichen Einbau einer Freisprecheinrichtung eines anderen Herstellers musste sich der Kläger in diesem Fall nicht einlassen. Insgesamt kam das OLG Hamm zu dem Ergebnis, dass das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit eine erhebliche Pflichtverletzung indiziert, die zum Rücktritt berechtigt.
Das Urteil in der Praxis
Interessant für die Praxis ist, dass Beschaffenheitsangaben auf Werbeplattformen ihrem Umfang nach und auch im Einzelnen zutreffen müssen. Rein der Umstand, dass in einem Bestellformular Beschaffenheitsvereinbarungen nicht mehr enthalten sind, bedeutet nicht, dass eine Beschaffenheitsangabe widerrufen wurde. Vielmehr muss ein Kaufinteressent vor dem Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ein Ausstattungsmerkmal nicht vorhanden ist.
Insoweit ist immer vor Übersendung eines Bestellformular die Übereinstimmung mit Beschaffenheitsvereinbarungen in der Werbung insbesondere auf öffentlichen Plattformen abzugleichen.
Joachim
28 Antworten
Hallo
Ich habe wieder zurück geben Auto weil dass auto vorne und hinten keine Orginal Teile Kauf Vertrag steht auch nicht
Ich habe schon gesagt handler warum haben Sie mir nicht gesagt der gesagt muss ich nicht Scheiben kauf Vertrag und keine Orginal teile
Ich habe gesagt ich gehe DEKRA alles prüfen dannach habe gekriegt Geld
Händler war Renningen
Sorry.
Aber ich finde deine einstellten Bilder recht sinnfrei.
Das du dein Geld zurückbekommen hast ist doch eine gute Sache. Deshalb beim nächsten Kauf mehr aufpassen.
Gruß Volker
Ich gehe direkt Niederlassung kaufen nie wieder Händler
Ich bezahle 3000 Euro mehr dannach habe Ruhe
Zitat:
@keno66 schrieb am 6. Juni 2018 um 15:22:10 Uhr:
Ich gehe direkt Niederlassung kaufen nie wieder Händler
Ich bezahle 3000 Euro mehr dannach habe Ruhe
Ja mach das.
Aber trotzdem immer alles genau prüfen.
Gruß Volker
Ähnliche Themen
Ich habe meinen vor 3 Monaten bei BMW gekauft. 525d und er ist mit Garantie und Navi Prof...
18500 und es ist Deiner ( 07/2014= LCI )
Gruß aus 47918 ( siehe Ebay Kleinanzeigen )
Zitat:
@Trethupe schrieb am 6. Juni 2018 um 15:25:00 Uhr:
Ich habe meinen vor 3 Monaten bei BMW gekauft. 525d und er ist mit Garantie und Navi Prof...18500 und es ist Deiner ( 07/2014= LCI )
Gruß aus 47918 ( siehe Ebay Kleinanzeigen )
Kannst du mir bitte Post Link senden
Zitat:
@roomster5 schrieb am 6. Juni 2018 um 15:23:54 Uhr:
Zitat:
@keno66 schrieb am 6. Juni 2018 um 15:22:10 Uhr:
Ich gehe direkt Niederlassung kaufen nie wieder Händler
Ich bezahle 3000 Euro mehr dannach habe RuheJa mach das.
Aber trotzdem immer alles genau prüfen.Gruß Volker
ya genau
Zitat:
@keno66 schrieb am 6. Juni 2018 um 15:30:52 Uhr:
Zitat:
@Trethupe schrieb am 6. Juni 2018 um 15:25:00 Uhr:
Ich habe meinen vor 3 Monaten bei BMW gekauft. 525d und er ist mit Garantie und Navi Prof...18500 und es ist Deiner ( 07/2014= LCI )
Gruß aus 47918 ( siehe Ebay Kleinanzeigen )
Kannst du mir bitte Post Link senden
Hast eine Nachricht mit Link erhalten :-)
Zitat:
@roomster5 schrieb am 6. Juni 2018 um 15:23:54 Uhr:
Aber trotzdem immer alles genau prüfen.Gruß Volker
Ja selbst bei jungen BMW’s mit Premiumselektion
sollte man ausgiebige Testfahrt machen und prüfen
... da u.U. auf dieses besondere BMW Gütesiegel auch nicht
zwangsläufig Verlass ist.
Die 14 Tage Rückgaberecht (?) bei Kauf
über Finanzierung sind da schon ne
gute Sache ...
Keine gute idee jetzt wissen wir wen er aufn Sack gehen wird mit Rückgabe ^^
Zitat:
@500Marco schrieb am 6. Juni 2018 um 07:23:39 Uhr:
Vielleicht hilft das hier weiter:Fehlende Ausstattung taugt als Rücktrittsgrund
Kunde klagte wegen fehlender Freisprecheinrichtung
Ein Verkäufer muss einem Kunden vor dem Autokauf darauf hinweisen, wenn im Angebot gekennzeichnete Ausstattungsdetails nicht im Auto verbaut sind. Tut er das nicht und der Käufer stellt die fehlenden Features nach dem Kauf fest, darf dieser vom Kaufvertrag zurücktreten. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil vom 21. Juli 2016 (AZ: 28 U 2/16).
In verhandelten Fall hatte ein Kunde geklagt, der 2015 über den Onlinemarktplatz Mobile.de einen BMW X1 sDrive 18d bei einem Autohaus für 21.200 Euro gekauft hatte. Er bemängelte, dass die in der Fahrzeugbeschreibung bei Mobile.de angegebene „Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle“ fehlte.
Zuvor hatte der Kläger nach telefonischen Kontakten der Parteien das Fahrzeug gekauft; das beklagte Autohaus übersandte ein Bestellformular, in dem das vorgenannte Ausstattungsmerkmal nicht erwähnt war und der Kläger unterzeichnete dieses. Tatsächlich verfügte das Fahrzeug auch nicht über eine werkseitige Freisprecheinrichtung.
Im folgenden beanstandete der Kläger die fehlende Freisprecheinrichtung als Sachmangel; das beklagte Autohaus wies das mit dem Hinweis zurück, dass in der Bestellung und im späteren Kaufvertrag keine Freisprecheinrichtung zugesagt worden war. Hieraufhin erklärte der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag und begehrte Rückabwicklung. Das OLG Hamm gab ihm recht.
Die Gründe für das UrteilDas OLG Hamm bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung, die die Berechtigung des Klägers zum Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag feststellte. Das Gericht verurteilte die Beklagte unter Berücksichtigung einer Nutzungsvergütung/-entschädigung zur Rückzahlung von 20.750 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das OLG Hamm sah in der fehlenden Freisprecheinrichtung einen Sachmangel an der Kaufsache. Der Kläger habe nachweisen können, dass die Freisprechvorrichtung mit USB-Schnittstelle von dem beklagten Autohaus bei Mobile.de in der dort veröffentlichten Fahrzeugbeschreibung aufgeführt gewesen sei.
Dies habe der Käufer als Beschaffenheitsvereinbarung verstehen und erwarten dürfen, dass es sich um das offizielle, von BMW angebotene Ausstattungsmerkmal „Fernsprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle“ handelt. Nach dem OLG Hamm ist die Beschaffenheitsangabe auch nicht dadurch widerrufen worden, dass das Ausstattungsmerkmal im später unterzeichneten Bestellformular nicht mehr erwähnt worden sei.
Mache, so das OLG Hamm, ein Kfz-Verkäufer im Vorfeld eines Vertragsschlusses konkrete Angaben zur Beschaffenheit des Fahrzeugs, könnte er sich von diesen nur dann distanzieren, wenn er gegenüber dem Kaufinteressenten vor dem Vertragsschluss eindeutig klarstellt, dass das Ausstattungsmerkmal doch nicht vorhanden ist. Nachdem das beklagte Autohaus dies im vorliegenden Fall nicht getan habe, war der Kunde als Kläger zum Rücktritt berechtigt. Laut dem OLG Hamm musste der Kläger dem beklagtem Autohaus auch keine weitere Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
Zum einen hat die Beklagte diese ernsthaft und endgültig abgelehnt. Zum anderen sei es der Beklagten auch technisch überhaupt nicht möglich gewesen, das Fahrzeug mit der werkseitig von BMW angebotenen Freisprecheinrichtung nachzurüsten. Auf den nachträglichen Einbau einer Freisprecheinrichtung eines anderen Herstellers musste sich der Kläger in diesem Fall nicht einlassen. Insgesamt kam das OLG Hamm zu dem Ergebnis, dass das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit eine erhebliche Pflichtverletzung indiziert, die zum Rücktritt berechtigt.
Das Urteil in der PraxisInteressant für die Praxis ist, dass Beschaffenheitsangaben auf Werbeplattformen ihrem Umfang nach und auch im Einzelnen zutreffen müssen. Rein der Umstand, dass in einem Bestellformular Beschaffenheitsvereinbarungen nicht mehr enthalten sind, bedeutet nicht, dass eine Beschaffenheitsangabe widerrufen wurde. Vielmehr muss ein Kaufinteressent vor dem Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ein Ausstattungsmerkmal nicht vorhanden ist.
Insoweit ist immer vor Übersendung eines Bestellformular die Übereinstimmung mit Beschaffenheitsvereinbarungen in der Werbung insbesondere auf öffentlichen Plattformen abzugleichen.
Joachim
Das nenne ich mal ein vernünftiges Urteil!
daher findet man in immer mehr Inseraten die Haftungsausschlussklausel
Zitat:
@schlonzy schrieb am 7. Juni 2018 um 18:15:03 Uhr:
Zitat:
@500Marco schrieb am 6. Juni 2018 um 07:23:39 Uhr:
Vielleicht hilft das hier weiter:Fehlende Ausstattung taugt als Rücktrittsgrund
Kunde klagte wegen fehlender Freisprecheinrichtung
Ein Verkäufer muss einem Kunden vor dem Autokauf darauf hinweisen, wenn im Angebot gekennzeichnete Ausstattungsdetails nicht im Auto verbaut sind. Tut er das nicht und der Käufer stellt die fehlenden Features nach dem Kauf fest, darf dieser vom Kaufvertrag zurücktreten. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil vom 21. Juli 2016 (AZ: 28 U 2/16).
In verhandelten Fall hatte ein Kunde geklagt, der 2015 über den Onlinemarktplatz Mobile.de einen BMW X1 sDrive 18d bei einem Autohaus für 21.200 Euro gekauft hatte. Er bemängelte, dass die in der Fahrzeugbeschreibung bei Mobile.de angegebene „Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle“ fehlte.
Zuvor hatte der Kläger nach telefonischen Kontakten der Parteien das Fahrzeug gekauft; das beklagte Autohaus übersandte ein Bestellformular, in dem das vorgenannte Ausstattungsmerkmal nicht erwähnt war und der Kläger unterzeichnete dieses. Tatsächlich verfügte das Fahrzeug auch nicht über eine werkseitige Freisprecheinrichtung.
Im folgenden beanstandete der Kläger die fehlende Freisprecheinrichtung als Sachmangel; das beklagte Autohaus wies das mit dem Hinweis zurück, dass in der Bestellung und im späteren Kaufvertrag keine Freisprecheinrichtung zugesagt worden war. Hieraufhin erklärte der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag und begehrte Rückabwicklung. Das OLG Hamm gab ihm recht.
Die Gründe für das UrteilDas OLG Hamm bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung, die die Berechtigung des Klägers zum Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag feststellte. Das Gericht verurteilte die Beklagte unter Berücksichtigung einer Nutzungsvergütung/-entschädigung zur Rückzahlung von 20.750 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das OLG Hamm sah in der fehlenden Freisprecheinrichtung einen Sachmangel an der Kaufsache. Der Kläger habe nachweisen können, dass die Freisprechvorrichtung mit USB-Schnittstelle von dem beklagten Autohaus bei Mobile.de in der dort veröffentlichten Fahrzeugbeschreibung aufgeführt gewesen sei.
Dies habe der Käufer als Beschaffenheitsvereinbarung verstehen und erwarten dürfen, dass es sich um das offizielle, von BMW angebotene Ausstattungsmerkmal „Fernsprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle“ handelt. Nach dem OLG Hamm ist die Beschaffenheitsangabe auch nicht dadurch widerrufen worden, dass das Ausstattungsmerkmal im später unterzeichneten Bestellformular nicht mehr erwähnt worden sei.
Mache, so das OLG Hamm, ein Kfz-Verkäufer im Vorfeld eines Vertragsschlusses konkrete Angaben zur Beschaffenheit des Fahrzeugs, könnte er sich von diesen nur dann distanzieren, wenn er gegenüber dem Kaufinteressenten vor dem Vertragsschluss eindeutig klarstellt, dass das Ausstattungsmerkmal doch nicht vorhanden ist. Nachdem das beklagte Autohaus dies im vorliegenden Fall nicht getan habe, war der Kunde als Kläger zum Rücktritt berechtigt. Laut dem OLG Hamm musste der Kläger dem beklagtem Autohaus auch keine weitere Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
Zum einen hat die Beklagte diese ernsthaft und endgültig abgelehnt. Zum anderen sei es der Beklagten auch technisch überhaupt nicht möglich gewesen, das Fahrzeug mit der werkseitig von BMW angebotenen Freisprecheinrichtung nachzurüsten. Auf den nachträglichen Einbau einer Freisprecheinrichtung eines anderen Herstellers musste sich der Kläger in diesem Fall nicht einlassen. Insgesamt kam das OLG Hamm zu dem Ergebnis, dass das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit eine erhebliche Pflichtverletzung indiziert, die zum Rücktritt berechtigt.
Das Urteil in der PraxisInteressant für die Praxis ist, dass Beschaffenheitsangaben auf Werbeplattformen ihrem Umfang nach und auch im Einzelnen zutreffen müssen. Rein der Umstand, dass in einem Bestellformular Beschaffenheitsvereinbarungen nicht mehr enthalten sind, bedeutet nicht, dass eine Beschaffenheitsangabe widerrufen wurde. Vielmehr muss ein Kaufinteressent vor dem Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ein Ausstattungsmerkmal nicht vorhanden ist.
Insoweit ist immer vor Übersendung eines Bestellformular die Übereinstimmung mit Beschaffenheitsvereinbarungen in der Werbung insbesondere auf öffentlichen Plattformen abzugleichen.
Joachim
Das nenne ich mal ein vernünftiges Urteil!
Finde ich auch interessant!
Das macht es für viele „Fähnchenhändler“ schwieriger quasi 1 Inserat mit strg+c umd strg+v für jedes Fahrzeug mit Portfolio quasi beliebig zu verwenden
Zitat:
@RHM3 schrieb am 8. Juni 2018 um 18:20:22 Uhr:
daher findet man in immer mehr Inseraten die Haftungsausschlussklausel
Die hat dann keine Wirkung. Die Fahrzeugbeschreibung ist dementsprechend bindend wenn im Kaufvertrag das Abweichen der Anzeige nicht eindeutig vermerkt wurde, also der Irrtum nicht im Kleingedruckten steht.