Auto wegen erheblichen Mängeln zurück geben ohne TÜV
Hallo,
Ich habe meinen VW Passat bj 2000 für 450€ ohne TÜV verkauft.
Da ich eine junge Frau bin ein kleineres Auto kaufen wollte und ich niemanden habe der sich mit Autos auskennt. Die Mängel die ich wusste stehen im Kaufvertrag wie die ZV die defekt war und der rechte außen Spiegel.
Jetzt kommt der Käufer mit einer Riesen Liste an und meine das Auto wäre illegal und ein falsches Airbag System drinnen, das Auto hat zu viele erhebliche Mängel usw. Nun möchte er das Auto zurück geben.
Muss ich das einfach so machen?
Ich hoffe hier kann mir einer helfen!
Ich Danke schonmal im Voraus!
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@StephanRE schrieb am 3. Juli 2018 um 11:17:59 Uhr:
Sollte mal Post von seinem Anwalt kommen,
.... kannst du die Rechnung an StephanRE weiterschicken, der sie gerne für dich begleicht. Er hat nämlich Null Ahnung von Recht, aber immer eine große Klappe.
70 Antworten
Die Antwort war schon eine gute Idee.
Der Text vom Käufer-Ehepaar war irgendwie nur bla bla, kein Hinweis auf den echten Mangel. Nur etwas von Manipulation, das von einem selbst gelöteten Stecker bis zu ausgetauschten Teilen alles bedeuten kann.
Jetzt müssen sie noch mal sagen, was wirklich kaputt ist.
Zitat:
@Deloman schrieb am 4. Juli 2018 um 20:37:12 Uhr:
Die Antwort war schon eine gute Idee.Der Text vom Käufer-Ehepaar war irgendwie nur bla bla, kein Hinweis auf den echten Mangel. Nur etwas von Manipulation, das von einem selbst gelöteten Stecker bis zu ausgetauschten Teilen alles bedeuten kann.
Jetzt müssen sie noch mal sagen, was wirklich kaputt ist.
Das stimmt.
Einige sagen auch in der Zeit hätte er selber auch einiges verändern können um mir die Schuld daran zu geben und das Geld zurück zu verlangen.
Wir leben nunmal in Deutschland und nicht in den USA. dort ist das mit der Haftung für irgendetwas grundsätzlich anders ausgelegt.
Hier ist der Verkäufer prinzipiell aus der Haftung raus, sobald er den Gegenstand abgegeben hat. Es sei denn es ist gesetzlich etwas anderes vereinbart. Wie z.B. die Gewährleistung. Die gilt aber nur für Gewerbetreibende bzw. Hersteller. Solche Dinge sind im z.B. im HGB geregelt. das gilt aber für Privatpersonen überhaubt nicht. Es gibt zwar immer wieder div. Sprüche die aber völlig überflüssig sind. Was man z.B.- bei ebay immer mal findet:...aufgrund der EU-Richtlinien weise ich darauf hin, das ich für den Gegenstand keinerlei Haftung übernehme, da er gebraucht ist und ich Privatverkäufer bin...oder so ähnlich. Jeder Jurist lacht darüber weils absoluter Blödsinn ist.
Genauso ist es bei privatem Autoverkauf. Man kann die Sachmängelhaftung ausschließen, um ganz sicher zu gehen, rein Juristisch ist es eigentlich Überflüssig. Man ist (privat) nur Haftbar wenn Vorsatz (Arglist) vorliegt. Aber da sind wir dann ganz schnell im Strafrecht. dazu kommt: Gewährleistung giebt es Grundsätzlich nur auf neue Artikel (24 Monate) Gebrauchtwagen sind da eine Ausnahme aber nur bei gewerblichen Verkäufern.
@StephanRE es ist immer wieder faszinierend, wie du mit gänzlicher Unwissenheit glänzt und diese voller Selbstüberzeugung trotz mehrmaligen Hinweisen immer weiterverbreitest. Langsam könnte man auf die Idee kommen du seist ein Troll...
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Auch als Privatperson muss man die Sachmängelhaftung extra ausschließen -- dieser Absatz steht in den Muster-Kaufverträgen von ADAC usw. schließlich nicht zum Spaß drin.
Moin,
Auch wenn Details etwas anders sind, wenn der zur Gewährleistung verpflichtete Verkäufer eine Privatperson ist. Sprich - es ist durchaus schwerer einen Gewährleistungsanspruch ggü. einer Privatperson durchzusetzen, wenn sie diese aus welchen Gründen auch immer gewähren muss.
LG Kester
Warnhinweis: der nachfolgende Beitrag enthält 100% Bullshit! Ihn ernst zu nehmen kann spürbare Folgen für die Geldbörse haben. Nach Eintritt der Nebenwirkungen ist es sinnlos, Ihren Arzt oder Apotheker zu fragen, Ihr Anwalt hilft dagegen gerne gegen Bezahlung .....
Zitat:
@StephanRE schrieb am 5. Juli 2018 um 08:45:20 Uhr:
Wir leben nunmal in Deutschland und nicht in den USA. dort ist das mit der Haftung für irgendetwas grundsätzlich anders ausgelegt.Hier ist der Verkäufer prinzipiell aus der Haftung raus, sobald er den Gegenstand abgegeben hat. Es sei denn es ist gesetzlich etwas anderes vereinbart. Wie z.B. die Gewährleistung. Die gilt aber nur für Gewerbetreibende bzw. Hersteller. Solche Dinge sind im z.B. im HGB geregelt. das gilt aber für Privatpersonen überhaubt nicht. Es gibt zwar immer wieder div. Sprüche die aber völlig überflüssig sind. Was man z.B.- bei ebay immer mal findet:...aufgrund der EU-Richtlinien weise ich darauf hin, das ich für den Gegenstand keinerlei Haftung übernehme, da er gebraucht ist und ich Privatverkäufer bin...oder so ähnlich. Jeder Jurist lacht darüber weils absoluter Blödsinn ist.
Genauso ist es bei privatem Autoverkauf. Man kann die Sachmängelhaftung ausschließen, um ganz sicher zu gehen, rein Juristisch ist es eigentlich Überflüssig. Man ist (privat) nur Haftbar wenn Vorsatz (Arglist) vorliegt. Aber da sind wir dann ganz schnell im Strafrecht. dazu kommt: Gewährleistung giebt es Grundsätzlich nur auf neue Artikel (24 Monate) Gebrauchtwagen sind da eine Ausnahme aber nur bei gewerblichen Verkäufern.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 05. Juli 2018 um 08:45:20 Uhr:
Es sei denn es ist gesetzlich etwas anderes vereinbart.
Du meinst in etwas sowas wie die Haftung für Sachmängel im BGB?
Zitat:
@StephanRE schrieb am 05. Juli 2018 um 08:45:20 Uhr:
Die gilt aber nur für Gewerbetreibende bzw. Hersteller.
Mal davon abgesehen, dass es die Gewährleistung seit beinahe 2 Jahrzehnten nicht mehr gibt, sonder. nur noch die Haftung für Mängel, aber das ist Wortklauberei, gilt diese weder für Gewerbetreibende, noch für Hersteller, sondern für Verkäufer. Diese können freiwillig auch Gewerbetreibend und/oder Hersteller sein.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 05. Juli 2018 um 08:45:20 Uhr:
Solche Dinge sind im z.B. imHGBgeregelt.
BGB.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 05. Juli 2018 um 08:45:20 Uhr:
das gilt aber für Privatpersonen überhaubt nicht.
Das gilt exakt für jeden Verkäufer.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 05. Juli 2018 um 08:45:20 Uhr:
Es gibt zwar immer wieder div. Sprüche die aber völlig überflüssig sind. Was man z.B.- bei ebay immer mal findet:...aufgrund der EU-Richtlinien weise ich darauf hin, das ich für den Gegenstand keinerlei Haftung übernehme, da er gebraucht ist und ich Privatverkäufer bin...oder so ähnlich. Jeder Jurist lacht darüber weils absoluter Blödsinn ist.
Diese Aussage ist die einzig wahre in deinem Post, selbst wenn du sie im falschen Kontext benutzt.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 05. Juli 2018 um 08:45:20 Uhr:
Man kann die Sachmängelhaftung ausschließen, um ganz sicher zu gehen, rein Juristisch ist es eigentlich Überflüssig.
Nö, es ist notwendig.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 05. Juli 2018 um 08:45:20 Uhr:
Man ist (privat) nur Haftbar wenn Vorsatz (Arglist) vorliegt.
Und wieder vermischst du da Inhalte. Bei Ausschluss der Sachmängelhaftung ist man nur haftbar, wenn Arglist nachgewiesen wird.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 05. Juli 2018 um 08:45:20 Uhr:
Gewährleistung giebt es Grundsätzlich nur auf neue Artikel (24 Monate)
Nö, Sachmängelhaftung gibt es für alle Verkäufe. Egal ob gebraucht oder neu.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 05. Juli 2018 um 08:45:20 Uhr:
Gebrauchtwagen sind da eine Ausnahme aber nur bei gewerblichen Verkäufern.
Nö, GebrauchtwaRen sind da eine Ausnahme. Hier kann jeder Verkäufer, nicht nur der gewerblich die Sachmängelhaftung auf 12 Monate reduzieden. Wie kommen die Leute nur darauf der Gesetzgeber hätte für Autos eine Extrawurst gebraten?!
Zusätzlich kann der peivate bei Allen Artikeln die Sachmängelhaftung gänzlich ausschließen.
Ich fasse es nicht, dass man deinen Bullshit immer und immer wieder richtigstellen muss, und du nie auch nur einen Centimeter dazulernst. Wirklich unfassbar. Haben die in deinem Kia vielleicht billige Weichmacher verbaut?
@ guruhu:
Nicht zum ersten mal lehnst du dich verbal sehr weit aus dem Fenster und schreibst dabei inhaltlich teilweise selbst Unsinn!
Es ist zwar richtig, dass das von StephanRE Geschriebene weitestgehend falsch ist, aber auch in deinem eigenen Beitrag fallen auf Anhieb folgende Fehler auf:
1. "Gewährleistung gibt es seit fast zwei Jahrzehnten nicht mehr"
--> Unsinn.
2. "HGB gilt für jedermann"
(das war StephanRE's Aussage, nicht dass das BGB nur für bestimmte Personen gelte!)
--> stimmt nicht, es gilt nur für Händler.
Also, wenn man selber nur gefährliches Halbwissen hat, lieber mal verbal abrüsten...
@NTG1234 Gibt es Neuigkeiten?
Zitat:
@schleich-kaefer schrieb am 12. Juli 2018 um 12:16:17 Uhr:
@NTG1234 Gibt es Neuigkeiten?
Also ich hab ja mit der Nachricht geantwortet und seiddem kommt von denen nichts mehr..