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Auto vorm Verkauf noch reparieren lassen oder nicht?
Hallo,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum - falls nicht bitte verschieben.
Waren eben mit dem Fiat Panda meiner Freundin beim TÜV und heraus kamen folgende Mängel:
Mängel:
- Bremsscheibe 2. Achse auf beiden Seiten Tragbild mangelhaft
- Bremsbelag 2. Achse links verschlissen
- Abblendlicht links ohne Funktion
- Nebellicht beide Seiten Einstellung zu niedrig
- Nebelscheinwerfer rechts (Reflektor) beschädigt
Hinweise:
- Bremswirkung (Betriebsbremse) 2. Achse leicht ungleich
- Scheibenwischerblatt hinten verschlissen
- Kühlsystem Flüssigkeitspegel zu gering
- Federbein- / Domlager 1. Achse links beginnendes Spiel
- Querlenker 1. Achse links beginnendes Spiel
- Bremsscheibe 1. Achse beide Seiten in kürze verschlissen
So, jetzt ist die Frage was der ganze Spaß Pi mal Daumen kosten wird - habt ihr da eine Idee?
Und ob es sich dann nochmal lohnt es auch reparieren zu lassen?
Für das Auto bekommt man bei Autoscout im Schnitt so 3.200 Euro - bzw. es wird im Schnitt zu diesem Preis angeboten.
Schonmal danke für eure Antworten!
LG
Beste Antwort im Thema
Ganz entschiedener Einspruch!
Wenn jemand versichert, dass er nicht in der Lage ist selbst einfache Reparaturen durchzuführen und bei Bremsen erst recht abwinkt, dann sollten auch die Hardcore-DIY's das akzeptieren.
Gerade zu Arbeiten an der Bremsanlage sollte in solch einem Fall nicht mit "komm, das kannst du schon" animiert werden.
Mit einer solch runtergerockten Laube sollte man einen ganz großen Bogen um die ATU's und Co. machen. Selbst an einem Neuwagen würden die Freunde undichte Dämpfer oder einen rostigen Auspuff finden...
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92 Antworten
Der Ärger wird erst nach dem Verkauf beginnen.
Stichworte: Mängel, arglistige Täuschung, etc....
Hier mal die Vorabversion vom Kaufvertrag, mit der er einverstanden war. Ist die rechtlich wasserdicht?
http://www.file-upload.net/.../KaufvertragVorabversion.pdf.html
Eine juristische Beurteilung/Beratung ist in diesem Forum nicht moeglich bzw. gestattet. Dafuer musst du dich an einen Fachmann wenden.
Wichtig ist jedenfalls, alle bekannten Maengel aufzufuehren und einen Passus aufzunehmen, der die Gewaehrleistung deinerseits ausschliesst.
Es gibt noch eine Moeglichkeit, zusaetzlich auf Nummer sicher zu gehen: Das Fzg. 'kaputtschreiben', d.h. explizit als "Bastlerfahrzeug / Teiletraeger" zu beschreiben.
Die Frage ist nur, ob der Kaeufer darauf eingeht.
Warum verpflichtet man den Käufer sämtliche Mängel zu reparieren, wenn die Mängel selbst nicht aufgezählt sind. Und dann noch diesen überhöhten Preis. Kein Wunder, dass der Käufer mit dem Vertrag einverstanden ist, denn er ist gescheiter als der Verkäufer.
Da ist Ärger nach dem Verkauf vorprogrammiert.
Ich würde diese runtergerockte Karre nicht kaufen.
Fiat heißt nicht ohne Grund Fehler in allen Teilen
Jetzt geht es aber los hier.
Bei einem Privat an Privat - Verkauf müssen überhaupt keine Mängel aufgeführt werden. Der Verkäufer ist genaus Laie wie der Käufer. Alles was man weiß, gibt man an, den Rest lässt man.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 13. Februar 2016 um 18:03:13 Uhr:
Warum verpflichtet man den Käufer sämtliche Mängel zu reparieren, wenn die Mängel selbst nicht aufgezählt sind. Und dann noch diesen überhöhten Preis. Kein Wunder, dass der Käufer mit dem Vertrag einverstanden ist, denn er ist gescheiter als der Verkäufer.
Du widersprichst dir irgendwie selbst?
Chizzo, es gibt schon wasserdichten Ausschluß von Sachmängelhaftung im Vertrag, dein Passus im Kapitel X ist
a) komplett überflüssig
b) greift viel zu weit. Der gesamte Vertrag wird dadurch juristisch angreifbar.
Im Kapitel VIII hast du zwei mal Käufer...
PS Angemeldet würde ich Fahrzeug nur an Verwandte oder Bekannte verkaufen, wenn überhaupt.
Richtig, der Vertrag ist angreifbar. Das und nichts anderes wollte ich aussagen. Aber soll er doch machen wie er will.
Zitat:
@Chizzo schrieb am 13. Februar 2016 um 19:17:36 Uhr:
Zitat:
@trouble01 schrieb am 13. Februar 2016 um 18:03:13 Uhr:
Warum verpflichtet man den Käufer sämtliche Mängel zu reparieren, wenn die Mängel selbst nicht aufgezählt sind. Und dann noch diesen überhöhten Preis. Kein Wunder, dass der Käufer mit dem Vertrag einverstanden ist, denn er ist gescheiter als der Verkäufer.
Du widersprichst dir irgendwie selbst?
Ich widerspreche mir nicht. Denke mal darüber nach.
Es wurde schon angesprochen: Eine Sachmängelhaftung ist in den Musterverträgen bereits ausgeschlossen, wozu also nochmals ausschließen? Du solltest dringlichst den Passus hinsichtlich der Probefahrt streichen, da dieser nun nicht mehr zutrifft.
Der Hinweis "sämtliche Mängel werden vom Käufer repariert." ist - wie bereits angesprochen - überflüssig, da das aufgrund des SMH-Ausschlusses ohnehin der Fall ist/sein wird. Andererseits würde es mich stutzig machen, ob hier etwas im Argen liegt, das mir der VK nicht sagen möchte. Warum sollte man sonst derart auffällig darauf hinweisen?
Irgendwie verwundert mich noch immer die Tatsache, dass er wegen der (angeblich) mangelbehafteten Lenkung keine Preisverhandlung gestartet hat. Ich würde davon ausgehen, dass da noch etwas auf dich zukommt...
Warum stellst du das Auto denn nicht nochmal mit anderen Bildern und optisch aufgewertet (Kunststoffleiste) ein? Momentan kann sich der K ja ganz entspannt zurücklehnen, da keine anderen Angebote kommen werden (woher auch?) und dann die Chance nutzen, um eine empfindliche Preisverhandlung zu starten.
Wir MÜSSEN das Auto nicht verkaufen. Wir sind mehr als zufrieden mit dem Preis. Warum also nochmal Stress machen und neu einstellen? Außerdem haben wir einen mündlichen Vertrag - ich weiss, das ist heute nicht mehr viel wert, ich lege auf sowas aber großen Wert. Und wenn er versucht nochmal nachzuverhanlden hat er Pech, da lassen wir uns nicht drauf ein.
Ich denke ich werde das Auto explizit als Bastlerfahrzeug deklarieren (Nochmal neuen Kaufvertrag machen) und wenn er damit einverstanden ist, dann kann er machen was er will, dann ist die Sache durch. (Denke ich :D )
Zitat:
@Chizzo schrieb am 8. Februar 2016 um 17:23:00 Uhr:
Zitat:
@allesgeht schrieb am 8. Februar 2016 um 17:18:55 Uhr:
Moin,,
das ist schon verdammt traurig, das Frauen ein Auto so abwirtschaften, und dann noch möglichst viel Geld für haben wollen!:confused:
Also soll sie es verschenken? ôÔ
Zitat:
@Chizzo schrieb am 8. Februar 2016 um 17:23:00 Uhr:
Zitat:
Dazu fehlen weitere Details, KM-Stand, Baujahr, weitere Schäden usw.
Knapp 109.000 km runter, normale Gebrauchsspuren, Baujahr 2006.
LG
Moin,,
verdient hätte Sie es!! Nur so lernen Menschen aus Ihren Fehlern! Nicht nur Schuhe kaufen und pflegen! Aber so sind die FRauen LEIDER! Hurra, es lebe das Vorurteil. PARDON, aber ich muß sowas leider mit meiner auch erleben.
@allesgeht
Dafuer, dass du 6 Tage gebraucht hast, darueber nachzudenken, ist das Ergebnis reichlich duenn...
Zitat:
@brunsberg schrieb am 14. Februar 2016 um 19:52:00 Uhr:
@allesgeht
Dafuer, dass du 6 Tage gebraucht hast, darueber nachzudenken, ist das Ergebnis reichlich duenn...
Moin,,
brunsberg, habe zwar nicht 6.Tage gebraucht (nicht immer im Netz), aber schön lieb sein!;)
Zitat:
@rudi333 schrieb am 13. Februar 2016 um 18:17:32 Uhr:
Jetzt geht es aber los hier.
Bei einem Privat an Privat - Verkauf müssen überhaupt keine Mängel aufgeführt werden. Der Verkäufer ist genaus Laie wie der Käufer. Alles was man weiß, gibt man an, den Rest lässt man.
Naja über das "alles was man weiß" wird im vorliegenden Fall später vermutlich gestritten werden.
Die Mängel die dem TE bekannt sind muss er natürlich angeben, ansonsten verschweigt er diese in böser Arglist.
DASS sie ihm bekannt sind hat er hier auf Motortalk nachweisbar dokumentiert, indem er den Mängelbericht der HU aufgelistet hat (dummerweise für den TE nicht mehr editierbar).
Er kennt durch einen Werkstattbesuch sogar die nötige Summe zur Beseitigung der Schäden.
Blöderweise hat er im Anschluss daran "vergessen", diese auch im Kaufvertrag und in der Verkaufsanzeige anzugeben.
Wenn ein Käufer 2 und 2 zusammen zählen kann, geht sowas nicht zum ersten Mal nach hinten los.;)
Ein "Ich wusste von nix" wird in diesem Fall wohl nicht (mehr) klappen.