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Auto von Spanien nach Deutschland einführen

Themenstarteram 4. Dezember 2011 um 16:34

Hallo,

ich beabsichtige ein Fahrzeug in Madrid zu kaufen und damit nach Deutschland zu fahren, es hier anzumelden und zu versichern, da in Deutschland mein ständiger Wohnsitz ist.

Das Auto werde ich bei einem Händler kaufen. Es ist nicht mehr zugelassen.

Nun ein paar Fragen zur Sicherheit:

Wie kann ich den Wagen ordnungsgemäß versichert von Spanien über Frankreich nach Deutschland bringen? Geht es mit dem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland?

Gibt es für mich als Deutschen alternativ die Möglichkeit einer Kurzzeitzulassung der spanischen Behörden?

Meine spanische Verwandschaft lebt in Madrid. Können die den Wagen alternativ zulassen und ich melde ihn in Deutschland später wieder um?

Was ist noch zu beachten? Einfuhrsteuer (noch relevant in der Eu?), Einzelabnahme für TÜV/Dekra?

Ich bin für kurzfristige Infos sehr dankbar.

Gruß Bube

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ingeniero2001

lass dir alle 150 Tage in Spanien oder sonstwo im Ausland einen Strafzettel schreiben dann ist quasi bewiesen dass du niemals 180Tage zusammenhängend in Deutschland warst .... zwinker....

Wieviel Leichen willst du noch ausgraben???

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahren mit spanische nummer in Deutschland' überführt.]

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Hallo, ich habe eine Frage und zwar werde ich von Spanien nach Deutschland ( wo ich angemeldet bin) mit einen hier gekauftes Auto fahren und moechte wissen wie lange darf ich fahren ohne ummelden. Danke

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahren mit spanische nummer in Deutschland' überführt.]

Hallole

Wenn Dein Überwiegender Lebensmittelpunkt in Deutschland ist und das Fahrzeug noch auf Deine spanische Adresse gemeldet ist solltest Du das umgehend tun.

Soweit mir bekannt ist sollte man das schnellstmöglich tun wenn man länger als drei Monate im Deutschland bleiben will / wird. Das hat zum einen Versicherungsrechtlich Gründe da diese in Spanien wie Du weist etwas anderst geregelt sind und wenn Du was ja passieren kann einen Schaden verursachst eventuell persönlich zur Kasse gebeten werden kannst , zum anderen wichtigeren Teil geht es darum für die Ordnungsbehörde/ Landratsamt schnell erreichbar / greifbar zu sein was auch immer das für Auswirkungen hat. Du solltest aber auch die Steuerlichen Und Zolltechnischen Vorschriften beachten denn wenn auch EU so führst Du das Fahrzeug rein verwaltungstechnisch hier ein also sind entsprechende Zölle...Fällig die bei der Ummeldung erhoben werden. Ein Kaufvertrag wenn auch schon etwas älter ist bei der Ermittlung der Beträge sehr hilfreich aber da mußt Du die Zulassungsstelle und beim Zoll nachfragen. Tüv Bescheinigungen sind auch für die Zulassung erforderlich. Jol.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahren mit spanische nummer in Deutschland' überführt.]

Ich hatte in P ein Jahr mein Auto mit dt. Zulassung mit, den Perso, meine Krankenversicherung fürs EU-Ausland und gut. Wozu gibt es denn sonst die EU? ...

Allgemein habe ich das so im Hinterkopf:

Lebensmittelpunkt >180 Tage Aufenthalt: Hauptwohnsitz

<180 Tage: Nebenwohnsitz

Theoretisch wäre für den Vectra nach 180 Tagen ein Einfuhrzoll von mehreren tausend Euro fällig gewesen, hat aber praktisch keinen interessiert. Da ich meinen Hauptwohnsitz in D hatte und habe, wurde das Auto natürlich auch nicht nach P umgemeldet.

Weiß jetzt aber nicht, wie das mit Einfuhrzoll bei einem in Deutschland gekauften Auto mit spanischer Zulassung ist.

Aber wahrscheinlich wird es ein dauerhafter Aufenthalt sein (?)

cheerio

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahren mit spanische nummer in Deutschland' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Allgemein habe ich das so im Hinterkopf:

Lebensmittelpunkt >180 Tage Aufenthalt: Hauptwohnsitz

<180 Tage: Nebenwohnsitz

Stimmt so, wenn man das Melderecht alleine betrachtet. Ansonsten wären es iSd FZV die drei Monate, innerhalb derer eine Ummeldung erfolgen muss. Sollte man darüber hinaus mit ausländischen Kennzeichen unterwegs sein, dann wird davon ausgegangen, dass der regelmässige Standort in D ist, was dann in letzter Konsequenz bei Nichtummeldung zur Steuerhinterziehung führen kann...

Aber wie gesagt, sind eigentlich erst mal zwei getrennte Bereiche...

Gruß Tecci

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahren mit spanische nummer in Deutschland' überführt.]

am 8. Juni 2011 um 0:47

Im Vorbeitrag steht's schon: die Sache mit den 180 Tagen betrifft nur die Abklärung, wo jemand seinen Lebensmittelpunkt hat.

Bei der Frage der Kfz.-Ummeldung geht's allein um steuerrechtliche Betrachtung. Wird das Fahrzeug zum dauerhaften Verbleib in ein anderes Land verbracht (egal, ob EU oder nicht), muss es umgehend und zeitnah zur Verbringung ins Zielland umgemeldet und dort versteuert werden. Bei vorübergehender Verbringung gilt in D meines Wissens nach eine 3-Monats-Frist, innerhalb derer das Fahrzeug entweder wieder ausgeführt oder in D versteuert werden muss.

Zoll fällt bei Ummeldung innerhalb der EU in keinem Fall an, was alle Ummeldungen nach D betrifft. Anders sieht/sähe es aus, wenn ein Fahrzeug von D z.B. auf die Kanaren verbracht wird. Diese sind als Teil Spaniens zwar auch Mitglied in der EU, allerdings gibt es wegen der "extremen Randlage" zahlreiche Sondervorschriften. Darunter fällt u.a. auch eine eingeschränkte Zollpflicht, falls das Fahrzeug nicht - unter Beachtung einiger anderer Parallelbedingungen - als persönliches Haushaltsgut eingeführt wird.

Falls ein auf den Kanaren zugelassenes Fahrzeug aber nach D (zurück)gebracht wird, gibt's keine Zollpflicht in D.

Der Kfz.-Versicherung ist das Ganze zunächst mal "wurscht".

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahren mit spanische nummer in Deutschland' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von rg4544

Im Vorbeitrag steht's schon: die Sache mit den 180 Tagen betrifft nur die Abklärung, wo jemand seinen Lebensmittelpunkt hat.

Die Sache mit den 180 Tagen betrifft die Abklärung, in welchem Land man steuerpflichtig ist.

Diese bestimmt sich danach, wo man sich in dem  Veranlagungsjahr überwiegend aufgehalten hat.

Lebensmittelpunkt ist auch ein Begriff aus Steuerrecht, betrifft aber die doppelte Haushaltsführung.

 

O.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahren mit spanische nummer in Deutschland' überführt.]

Neu oder Gebrauchtwagen?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Neu oder Gebrauchtwagen?

Zitat:

Original geschrieben von Wilder Herzbube

Das Auto werde ich bei einem Händler kaufen. Es ist nicht mehr zugelassen.

Themenstarteram 4. Dezember 2011 um 19:57

OK, es ist somit schon beantwortet, aber hier noch ma von mir die Info,

es ist ein 10 Jahre altes Fahrzeug.

am 30. Oktober 2012 um 19:30

lass dir alle 150 Tage in Spanien oder sonstwo im Ausland einen Strafzettel schreiben dann ist quasi bewiesen dass du niemals 180Tage zusammenhängend in Deutschland warst .... zwinker....

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahren mit spanische nummer in Deutschland' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von ingeniero2001

lass dir alle 150 Tage in Spanien oder sonstwo im Ausland einen Strafzettel schreiben dann ist quasi bewiesen dass du niemals 180Tage zusammenhängend in Deutschland warst .... zwinker....

Wieviel Leichen willst du noch ausgraben???

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahren mit spanische nummer in Deutschland' überführt.]

am 30. Oktober 2012 um 19:31

Suchst du jetzt hier alle Leichen raus, wo du deine Erfahrungen zum Besten geben kannst? Du hast vergessen deinen Bayerntext hier rein zu kopieren. :rolleyes:

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahren mit spanische nummer in Deutschland' überführt.]

am 3. Juli 2014 um 21:41

ich habe mir in spanien einen mercedes 123 td gekauft - was ich jetzt berichte ist nicht für alle ohren -

da ich bereitz einen mercedes 200 td besitze bin ich mit dessen schilder aus spanien ausgereist bis zur deutschen grenze

dich hält nimand an , wenn du dich verkehrsgerecht verhälst - deinen kfz - schein - hast du bei einer kontrolle eben zu hause vergessen

zusätzlich hatte ich im gepäckraum deutsche kurzkennzeichen für diesen zeitraum - als versicherungsschutz

deutsche kurzkennzeichen gelten nicht in spanien oder in frankreich - verboten !

warum habe ich so gehandelt habe ?

keinner konnte mir bei der zulassung in hannover eine klare antwort geben

in spanien läufst du dir einen wolf

alles hat super geklappt - ab der deutschen grenze bin ich korrekt mit kurzkennzeichen nach hause gefahren - die strecke betrug 2700km

Ts ts ts böööööse!:D

*Zeigefinger hoch* Als Tipp solltest Du das aber nicht verbreiten. *Zeigefinger runter*

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